Prof. Dr. Christian Fink
, Dr. Niels Henckel
Rz. 171
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung bzw. eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts werden in § 289c HGB kodifiziert. Ziel der Regelungen ist es nach den Vorgaben der CSR-RL, die Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Angaben verschiedener Unternehmen zu erhöhen, diese gleichzeitig aber auch vereinbar mit den Grundsätzen der Finanzberichterstattung zu halten.
Rz. 172
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
§ 289c Abs. 1 HGB stellt den konkreteren Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Aspekten das Erfordernis einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens voran. Dadurch, dass die Berichtsvorgaben zum Geschäftsmodell in einem eigenen Absatz des § 289c HGB kodifiziert sind, stellt sich zunächst die Frage, inwiefern bei der Beschreibung des Geschäftsmodells eine direkte Verbindung zu den gem. Abs. 2 zu berichtenden nichtfinanziellen Aspekten und dem Geschäftsmodell herzustellen ist und ob die bereits bestehenden Ausführungen zu den Grundlagen des Unternehmens nach DRS 20.37 ausreichen, um auch die Angabepflichten des § 289c Abs. 1 HGB zu erfüllen. Nach der hier vertretenen Auffassung lassen die gesetzlichen Vorgaben nicht auf eine inhaltliche Ausweitung der Berichtspflichten zum Geschäftsmodell schließen. Insbesondere der Verweis auf die bereits bestehende Berichtspraxis zur Beschreibung des Geschäftsmodells im Rahmen des Lageberichts legt eine unveränderte Berichterstattung zum Geschäftsmodell auch für die nichtfinanzielle Berichterstattung nahe. Diese Sichtweise wird zudem dadurch unterstrichen, dass die Vorgaben des DRS 20.37 zur Beschreibung des Geschäftsmodells zwar mit Einführung des CSR-RUG angepasst wurden, diese Änderungen die Berichtsvorgaben aber nur weitgehend neu strukturiert haben und somit lediglich klarstellenden...