Prof. Dr. Thilo Schülke
, Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos
Rz. 221
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Der Durchführung des Wertminderungstests geht die Frage nach dem Anwendungsbereich voraus. Der Standard unterscheidet zwischen sog. qualifizierten und unqualifizierten zu testenden Vermögenswerten. Qualifizierte Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch zwangsweise einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen (IAS 36.10). Zu den qualifizierten Vermögenswerten zählen u. a. immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (indefinite useful life), in einer business combination erworbener, somit zumindest derivativ entstandener goodwill und immaterielle Vermögenswerte mit erst zukünftiger Nutzungsfähigkeit (z. B. erst zukünftig technisch einsatzfähige Lizenzen). Unqualifizierte Vermögenswerte, wie z. B. das Sachanlagevermögen bzw. CGUs ohne zugeordneten goodwill, werden zunächst planmäßig abgeschrieben.
Während einer Bilanzierungsperiode erfolgt zudem eine Einschätzung zur Werthaltigkeit anhand qualitativer Indikatoren. Indizieren diese eine Wertminderung, folgt der eigentliche quantitative Wertminderungstest (IAS 36.9). Die Indikatoren (IAS 36.12) finden auf qualifizierte und unqualifizierte Vermögenswerte auch unterjährig Anwendung. Führt ein Indikator zu einem unterjährigen Wertminderungstest wird dies auch als triggering event bezeichnet.
Rz. 222
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Wie erörtert können Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer keinen planmäßigen Abschreibungen unterliegen. Unbestimmt sind die Nutzungsdauern solcher Vermögenswerte, bei denen der Zeithorizont der Erwirtschaftung von Erträgen nicht prognostizierbar ist. Die sich logisch ergebende Schlussfolgerung aus der "Unbestimmtheit" der Nutzungsdauer führt zur (ausschließlichen) Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen (IAS 38.107)....