Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Anderweitige Rechtshängigkeit, entgegenstehende Rechtskraft

Rz. 144 Durch die Erhebung der Klage wird die Rechtshängigkeit des damit geltend gemachten Streitgegenstandes begründet (§ 261 Abs. 1 und 2 ZPO). Während der Dauer dieser Rechtshängigkeit kann die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO). Die anderweitige Rechtshängigkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar auch noch in...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / II. Zeitpunkt der Schadensbemessung

Rz. 21 Grundsätzlich ist für die Bemessung des Schadensersatzes der Zeitpunkt der Erfüllung des Schadensersatzanspruches maßgebend. Verfahrensrechtlich ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen. Der Richter muss daher für diesen Zeitpunkt den bis dahin angelaufenen Schaden feststellen und im Übrigen unter Verwendung der ihm zur Verfügung s...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Klage auf wiederkehrende Leistungen: Sachliche Eingangszuständigkeit und Zulässigkeit von Rechtsmitteln, § 9 ZPO: Danach wird der Wert des Rechts auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs berechnet. Bei bestimmter Dauer des Bezugsrechts ist der Gesamtbetrag der künftigen Bezüge maßgebend, wenn er der geringere ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Schädigungen im Mutterleib

Rz. 55 § 823 BGB schützt das Recht des geborenen Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheit. Dem im Verletzungszeitpunkt noch nicht geborenen Menschen stehen dieselben Rechte auf Schadensersatz zu wie dem, der erst mit oder nach der Vollendung der Geburt verletzt worden ist. Nach ­richtiger Auffassung ist ein Recht der Leibesfrucht auf Unversehrtheit und auf ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Verletzung vertragsbezogener Loyalitätspflichten

Rz. 106 Ein Vertrag kommt nicht oder nicht wirksam oder nicht erwartungsgerecht zustande, weil ein Vertragspartner Rücksichtnahmepflichten, die aus dem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis erwachsen sind, verletzt. Hierzu zählen die Fälle des Abbruchs von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem ein Teil in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen de...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 3. Stationierungsschäden (Nato-Truppenstatut, NTS)

Rz. 161 Für Ansprüche, die sich daraus ergeben, dass durch Handlungen oder Unterlassungen von Mitgliedern einer Truppe, die sich im Zusammenhang mit ihren Dienstobliegenheiten im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei innerhalb des Gebietes des Nordatlantikvertrags befindet, sowie ihres zivilen Gefolges (Art. 1 NTS) im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates einem Dritten ein ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen der Haftungszurechnung

Rz. 647 Gemäß § 31 BGB haftet der Verein bzw. die Körperschaft (siehe Rdn 645) für das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des Vorstands, der Mitglieder des Vorstandes und anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter. In entsprechender Anwendung gilt die Norm auch für andere Organe wie die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat oder den Disziplinarausschuss.[1880] Ord...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Grundsätze

Rz. 208 Der Anscheinsbeweis ist ein Hilfsmittel der Praxis, das von der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit 1888 angewendet und im Laufe der Zeit weiterentwickelt worden ist.[442] Sinn und Zweck dieses Hilfsmittels ist vor allem, einem Geschädigten im Haftpflichtprozess den Nachweis der Kausalität und des Verschuldens des Schädigers zu erleichtern. Der Anscheinsbeweis ist...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Rechtsprechung zur Eingliederung des Geschädigten

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Abgrenzung von gleichzeitig verfolgtem Leistungs- und Feststellungsbegehren bei immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)

Rz. 143 Begehrt der Kläger neben einer auf ein – beziffertes oder unbeziffertes (also in das Ermessen des Gerichts gestelltes, siehe dazu Rdn 11) – Schmerzensgeld gerichteten Leistungsklage die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden, so bedarf es der Abgrenzung der Streitgegenstände (siehe oben § 25 Rdn 133) der beiden Klagen. Denn ein neben einem...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / A. Bedeutung und Gegenstand der Bindungswirkung

Rz. 1 § 108 SGB VII: Bindung der Gerichte (1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallve...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / II. Verpflichteter (§§ 115, 116, 119 BBergG)

Rz. 40 Zum Ersatz des Bergschadens ist zunächst der Unternehmer verpflichtet, der den Bergbaubetrieb zur Zeit der Verursachung des Bergschadens betrieben hat oder für eigene Rechnung hat betreiben lassen (vgl. § 115 Abs. 1 BBergG). Maßgebend ist, wer den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Bergbau zieht und wem die Verfügungsgewalt über den Betrieb zusteht.[45] So können etwa au...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / D. Eltern und außenstehende Schädiger

Rz. 20 Beruht die Schädigung des Kindes nicht allein auf einem Verhalten der Eltern, sondern ist hierfür auch ein außenstehender Dritter haftungsrechtlich verantwortlich, so wird dessen deliktische Verantwortlichkeit gegenüber dem Kind nicht dadurch berührt, ob und in welchem Umfang letzteres auch von den Eltern Schadensersatz fordern kann. Rz. 21 Ein Mitverschulden der Elter...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungseinheit und Ausgleichsansprüche

Rz. 1119 Haften mehrere Gesamtschuldner für einen Schaden ausschließlich nach Kopfteilen, dann ist die Last, die jeder einzelne Schuldner letztlich tragen muss, umso geringer, je größer die Zahl der Schuldner ist. Geht es aber um die Frage, in welchem Umfang ein bestimmter Umstand zur Schadensentstehung beigetragen hat, dann ist die Zahl der Schuldner, die nach dem Unfall zu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Eigentum

Rz. 62 Das Eigentum bezeichnet das umfassende Herrschaftsrecht über eine Sache. Eine Legaldefinition gibt das BGB nicht, es nennt nur in § 903 BGB die Befugnisse des Eigentümers. Gegenstand des Eigentums sind nur bewegliche oder unbewegliche Sachen, nicht dagegen unkörperliche Gegenstände[106] oder Forderungen. Rz. 63 Das Vermögen als solches wird durch § 823 Abs. 1 BGB nicht...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / F. Rechtsfolgen

Rz. 271 Der Umfang des Schadensersatzes bestimmt sich, soweit sich aus §§ 9 ff. StVG nicht Abweichendes ergibt, nach §§ 249 ff. BGB. Während vor dem 2. SchadÄndG die Rechtsfolge einer nach dem StVG begründeten Haftung nur auf den Ersatz von materiellen Schäden gerichtet war, kann seither nach Maßgabe des § 253 Abs. 2 BGB auch Schmerzensgeld verlangt werden. Rz. 272 Die durch ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / c) § 680 BGB (GoA)

Rz. 11 § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Geschäftsführer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Rz. 12 Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis.[16] Soll die Geschäftsführung von dem Geschäftsherrn eine dringend...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / XI. Fragen der Vorteilsausgleichung

Rz. 107 Wirtschaftliche Vorteile, die dem Hinterbliebenen infolge des Todes des unfallgeschädigten Partners zufallen, sind nur dann auf den zu leistenden Schadensersatz anzurechnen, wenn dies dem Zweck der Schadensersatzverpflichtung entspricht und nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führt.[241] Da nach § 844 Abs. 2 BGB die Vorschrift des § 843 Abs. 4 BGB anz...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VII. Mitarbeit im Erwerbsgeschäft des (Ehe-)Partners, Pflegeleistungen

Rz. 232 a) Nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB sind die Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. § 1360 BGB bestimmt, dass die Ehegatten einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten, wobei ein Ehegatte, dem die Haushaltsführung überlassen ist, seine Verpflichtu...mehr

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§ 26 Klagearten / c) Anerkenntnis und Verjährungsverzicht

Rz. 105 Mangels Gefährdung der Rechtslage des Geschädigten ist ein Feststellungsinteresse zu verneinen, wenn der Schädiger seine Haftung anerkannt und auf seine Verjährungseinrede verzichtet hat.[304] Dies gilt auch im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und der Haftpflichtversicherung des Schädigers.[305] Allerdings lässt nur eine Erklärung des Einstandspflichtigen, die di...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / II. Beteiligung des Verletzten am Strafverfahren

Rz. 10 Der aus einem Tatgeschehen Geschädigte ist nicht notwendig gehalten, seine zivilrechtlichen Ansprüche gerichtlich ausschließlich durch Erhebung einer auf Schadensersatz gerichteten Klage vor den Zivilgerichten geltend machen. Unabhängig von den ihm offenstehenden zivilprozessualen Schritten eröffnet auch die Strafprozessordnung dem Geschädigten eine Reihe von Handlung...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / H. Tätigkeit im Unfallunternehmen

Rz. 146 Die Haftungsbefreiung nach § 104 Abs. 1 SGB VII setzt eine Tätigkeit im Unfallunternehmen voraus (vgl. insoweit auch Rdn 153 ff.). Sie erfasst demnach nur solche versicherte Tätigkeiten, die – "im" Unfallunternehmen geleistet – einen derart inneren Bezug zur Betriebs- und Gefahrengemeinschaft des Unfallunternehmens haben, dass für sie die Anwendung des § 104 Abs. 1 S...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / E. Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 42 Die Durchführung der Vorteilsausgleichung erfolgt in der Weise, dass der Vorteil vom Ersatzanspruch abgezogen wird, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf.[105] Der Vorteil ist auch dann anzurechnen, wenn der Geschädigte ihn aus eigenem Willensentschluss nicht realisiert.[106] Bei der Vorteilsausgleichung handelt es sich nicht um ei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Mitverschulden

Rz. 942 Ein Mitverschulden des Geschädigten ist nach § 254 BGB im Anwendungsbereich von § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG zu berücksichtigen.[2920] Es gelten die allgemeinen Regeln. Haftungsausschließend wirkt das Mitverschulden, eine zumutbare anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Anspruch genommen zu haben. Insoweit hat der Geschäd...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / dd) Kausalität

Rz. 88 Sowohl die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität gehören im Ausgangspunkt zum Grund des Anspruchs. In welchem Umfang die Kausalität im Grundurteil im Einzelfall abzuhandeln ist, entscheidet sich jedoch ebenfalls allein nach prozessökonomischen Erwägungen. Auf die systematische Unterscheidung, ob die Kausalität – als haftungsbegründend – dem s...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Normalfall: Rentenzahlung

Rz. 241 Gemäß § 843 Abs. 1 BGB ist der Schadensersatz wegen Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten. In § 8 Abs. 1 HPflG und § 13 Abs. 1 StVG ist dies dahin präzisiert, dass "für die Zukunft" eine Geldrente zu entrichten ist. Für die Vergangenheit (bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung im Rechts...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / 1. Verhaltenshaftung nach § 89 Abs. 1 WHG

Rz. 45 Nach § 89 Abs. 1 WHG muss Schadensersatz leisten, wer auf ein Gewässer durch Einbringen oder Einleiten von Stoffen oder in anderer Weise so einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändert wird; die Vorschrift begründet die Haftung für die Vornahme bestimmter auf ein Gewässer gerichteter Handlungen.[95] Diese...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Haftung von Nebentätern als Gesamtschuldner

Rz. 1136 Nebentäter sind deliktisch Handelnde, die den Schaden ohne bewusstes Zusammenwirken durch selbstständige unerlaubte Handlungen vollbracht haben. Sie sind nebeneinander verantwortlich, wenn sie nicht nur einen abgrenzbaren Teilschaden verursacht, sondern eine zurechenbare Bedingung für den Gesamtschaden gesetzt haben.[3336] Rz. 1137 Auf das Handeln fahrlässiger Nebent...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ansprüche bei Tötung eines Elternteils

Rz. 163 Werden der Vater oder die Mutter Opfer des Schadensereignisses, so steht einem Kind (neben dem anderen Elternteil und ggf. den Geschwistern) ein selbstständiger Unterhaltsschadensersatzanspruch (als Einzelgläubiger, vgl. oben Rdn 53, 69, 132, 148) gegen den Schädiger zu. Je nachdem, ob der getötete Elternteil aufgrund der in der Familie vereinbarten und durchgeführte...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Maßgebliche Rechtsordnung

Rz. 100 Die hohe Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer und die Zunahme des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs führen zunehmend zu Verkehrsunfällen, bei denen die haftungsrechtliche Beurteilung davon abhängig ist, welche Rechtsordnung (deutsches oder ausländisches Recht) heranzuziehen ist. Rz. 101 Nach dem Internationalen Privatrecht (IPR) gilt das Tatortprinzip, nach ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 4. Drittschadensliquidation

Rz. 65 Grundsätzlich kann aufgrund eines Vertrags nur derjenige den Ersatz eines Schadens verlangen, bei dem der Schaden tatsächlich eingetreten ist und dem er rechtlich zur Last fällt. Tritt der Schaden bei einem Dritten ein, so haftet ihm der Schädiger – von besonderen Ausnahmen abgesehen (vgl. § 618 Abs. 3 BGB i.V.m. §§ 844, 845 BGB) – nur nach Deliktsrecht. Diese Untersc...mehr

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§ 14 Sachschaden / 3. Fiktive Abrechnung

Rz. 38 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Unfallgeschädigter fiktiv die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten abrechnen.[61] Der Geschädigte ist nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes Herr des Restitutionsgeschehens. Er bleibt es auch in dem Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Beherrschung eines bestimmten Sachbereichs (Bereichshaftung)

Rz. 272 Die Beherrschung eines bestimmten Bereichs, aus dem Gefahren für Dritte resultieren können, führt zu einer Zustandsverantwortlichkeit des berechtigten Inhabers der tatsächlichen Gewalt. Dies meint die Formulierung der Rechtsprechung: Wer eine Gefahr schafft oder sie in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, muss die erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen tre...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / V. Verteilung des verfügbaren Nettoeinkommens

Rz. 89 Die Verteilung des (nach Abzug der fixen Kosten) verbleibenden Nettoeinkommens auf die einzelnen Familienmitglieder (den Getöteten einerseits, die Hinterbliebenen andererseits) hat so zu erfolgen, dass sie dem Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen gegenüber dem Getöteten gerecht wird; jeder Anspruchsberechtigte im Sinne des § 844 Abs. 2 BGB kann den Betrag verlangen,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Verletzung des Integritätsinteresses

Rz. 98 Die Verletzung von Schutzpflichten, die dem Integritätsinteresse der anderen Partei dienen. Schon während der Vertragsverhandlungen besteht die Pflicht, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Eine schuldhafte Verletzung dieser Rechtsgüter begründet neben konkurrierenden deliktischen Ansprüch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 643 Eine juristische Person handelt nicht selbst, sondern durch dazu bestellte Vertreter. Das ist in der Regel der Vorstand als satzungsmäßig berufener, gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB. Ferner können, wenn dies die Satzung vorsieht, gemäß § 30 BGB neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter bestellt werden. Hierdurch kann unter der Vorstandsebene ei...mehr