Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren anfallenden (Gerichts-)Kosten und Anwaltsgebühren richten sich nach den von dem Gericht festzusetzenden Streitwerten. Es handelt sich hierbei um Problemkreise, welche nicht nur das Gebühreninteresse des Anwaltes betreffen, sie haben vielmehr unmittelbare Auswirkungen für die Prozessparteien. Die Streitwertkommission hat eine...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Personenschädigung aufgrund eines Arbeitsunfalls

Rz. 914 Verursacht der Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall (vgl. Rdn 204 ff.), der zur Schädigung von Arbeitskollegen oder des Arbeitgebers selbst führt, ist seine Haftung für Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld und Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln (z.B. für eine zerstörte Brille) unter der Voraussetzung ausgeschlossen, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Freistellung, Kündigung, Kündigungsschutzprozess

Rz. 1765 Während im laufenden Arbeitsverhältnis das Interesse des Arbeitnehmers an der (tatsächlichen) Beschäftigung das Interesse des Arbeitgebers an einer "Suspendierung" des Arbeitnehmers regelmäßig überwiegt, ändert sich dieses Verhältnis nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber nach der st. Rspr. des BAG dahin gehend, dass – abgesehen von Ausnahmefällen – i....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1856 Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stehen Arbeitgebern in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverbot eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche zu. Das in §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/2...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

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§ 19 AGG / I. Muster

Rz. 105 Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Muster 19.1: Klage auf Schadensersatz/Entschädigung Klage In dem Rechtsstreit des/r Herrn/Frau _________________________, – Kläger/-in – Prozessbevollmächtigte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte – zeigen wir, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, dass wir den/...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Rechtsfolge – Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 449 Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinne einer Nebenpflichtverletzung gem. § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die nach § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB geschuldeten Rücktritts- oder Aufklärungspflichten ergeben sich aus § 280 Abs. 1 i.V.m. §§ 249–25...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Arbeitsbescheinigung

Rz. 6 Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen (§ 312 Abs. 1 SGB III). In der Arbeitsbescheinigung sind ins...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / B. Einstweiliger Rechtsschutz im Beschlussverfahren

Rz. 75 § 85 Abs. 2 ArbGG regelt für das Beschlussverfahren, dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig ist. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des 8. Buches der ZPO über die einstweilige Verfügung entsprechend mit der Maßgabe, dass die Entscheidungen durch Beschl. der Kammer ergehen, erforderliche Zustellungen von Amts wegen erfolgen und ein Anspruch auf S...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Muster: Schweigepflicht bzgl. der Geschäftsgeheimnisse

Rz. 689 Jeder Vertrag sollte eine Grundsatzformulierung zur Verschwiegenheitspflicht des Mitarbeiters beinhalten, insb. zur Schweigepflicht in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse (vgl. ergänzend zur AGB-Kontrolle unten Rdn 989 f.). Die Formulierung sollte möglichst konkret, nicht zu weit auf sämtliche betriebliche Vorkommnisse oder Tatsachen ausgedehnt, und zeitlich begrenzt gefa...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Allgemeine Mankohaftung

Rz. 1118 Haben die Arbeitsvertragsparteien keine spezielle Mankoabrede getroffen, richtet sich die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- oder Kassenfehlbestände nach den allgemeinen von der Rspr. entwickelten Grundsätzen über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung (vgl. zur Haftung oben Rdn 890 ff.). Dabei kann sich die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bereits daraus erg...mehr

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§ 19 AGG / H. Rechtsfolgen

Rz. 81 Im dritten Abschnitt des AGG sind die Rechte der Beschäftigten geregelt. Den Beschäftigten steht zunächst ein Beschwerderecht i.S.d. § 13 AGG zu. Darüber hinaus wird ihnen unter den Bedingungen des § 14 AGG ein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt. Ferner haben sie unter den Voraussetzungen des § 15 AGG einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung. Letztlich ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1558 Als mögliche Schäden, die dem Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit entstehen können, kommen bei einer angestellten Vertriebskraft im Außendienst insb. Schäden am Privatwagen, am eigenen Körper oder wegen einer eigenen Schadensersatzverpflichtung ggü. Dritten in Betracht. Problematisch ist hier, ob der Arbeitgeber zum Ersatz der Schäden von Arbeitnehmern ver...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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AGS 08/2023, Selbstvertretu... / I. Sachverhalt

Der Pkw des klagenden Rechtsanwalts ist bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Im Rahmen des Schadensersatzes hat der Rechtsanwalt, der sich bei der Schadensabwicklung selbst vertreten hat, auch die bei ihm entstandenen Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Zugrunde gelegt hatte er als Gegenstandswert die letztlich unstreitige Schadenshöhe von 2.583,68 EUR und hatte mi...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Pflichtverletzung

Rz. 890 Mit dem Begriff Haftung des Arbeitnehmers ist die Fragestellung verbunden, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit Schäden zu ersetzen sind, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, Arbeitskollegen oder auch sonstigen Personen, z.B. Kunden und Lieferanten des Arbeitgebers oder ganz allgemein Straßenverkehrsteilnehmern, durch eine Verhaltensweise zufügt, die gerad...mehr

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AGS 08/2023, Kein materiell... / III. Kein materiell-rechtlicher Anspruch auf Verzinsung

1. Kein Verzug Der Kläger hatte seinen geltend gemachten Anspruch auf Verzinsung der gezahlten Gerichtskosten aus §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB hergeleitet. Ein solcher Anspruch besteht nach Auffassung des BGH nicht, da mangels Durchsetzbarkeit eines entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs hinsichtlich der Zinsforderung kein Verzug eingetreten ist. Des...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Schmerzensgeld

Rz. 1244 Neben der eben genannten Geldentschädigung kommt unter den Voraussetzungen der §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 278, 280 Abs. 1 BGB auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn über die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes hinaus durch die Mobbinghandlungen eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung schuldhaft verursacht wurde. ...mehr

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§ 19 AGG / IV. Entschädigung, § 15 Abs. 2 AGG

Rz. 92 § 15 Abs. 2 AGG betrifft den Ersatz des immateriellen Schadens. Der Entschädigungsanspruch baut gesetzestechnisch auf dem Schadensersatzanspruch des § 15 Abs. 1 AGG auf, weshalb als Anspruchsvoraussetzung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG vorliegen muss (BAG v. 28.5.2009 – 8 AZR 536/08). Macht ein Bewerber, der aufgrund e...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

Rz. 1557 Im Gegensatz zum gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gibt es nach dem TzBfG keinen bedingungslosen Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit. Normzweck des § 9 TzBfG ist es jedoch, den Wechsel von Teilzeit- in Vollzeitarbeit zu erleichtern. Der Arbeitgeber hat nach dem Wortlaut der Norm den Wunsch eines Teilzeitbeschäftigten nach Vollzeitbeschäfti...mehr

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§ 49 Besondere Streikformen / H. Folgen des rechtswidrigen Streiks

Rz. 32 Die Gründe für einen rechtswidrigen Streik sind vielfältig. Zu denken ist an eine Verletzung der Friedenspflicht oder daran, dass das Streikziel tariflich nicht regelbar ist, dass es sich um einen politischen Streik oder Proteststreik handelt, dass der Streik nicht von einer Gewerkschaft getragen ist oder dass es zu Exzessen einzelner Streikwilliger kommt. Rz. 33 Bei r...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Übertragung des Urlaubs

Rz. 1738 Der Urlaub ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG grds. an das Kalenderjahr gebunden. Daraus folgt, dass dann, wenn keine der in § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG genannten Übertragungstatbestände eingreifen, der Urlaub verfällt. Zum Verlangen des Arbeitnehmers oder der Pflicht des Arbeitgebers zur Festlegung vgl. Rdn 1769. Hat der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch hingegen rechtzeitig ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 1632 Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG bezieht sich die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und Maßnahmen und Einrichtungen zu deren Abwendung. Die Belehrung muss rechtzeitig in eindringlicher und verständlicher Weise erfolgen, das bloße Verteilen oder Verlesen von Merkblättern genügt nicht (Bächler, DB 1973, 1402). Für aus...mehr

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§ 75 Anforderungsprofil, Po... / G. Zivilrechtliche Haftung

Rz. 9 Bei Pflichtverletzungen haftet der Compliance Officer nach §§ 280 Abs. 1, 823 BGB dem Unternehmen und gegebenenfalls auch Dritten gegenüber grundsätzlich auf Schadensersatz. Im Fall einer solchen zivilrechtlichen Haftung kommt der Compliance-Beauftragte als Arbeitnehmer in den Genuss des allgemeinen arbeitsrechtlichen Haftungsprivilegs; es kommt der innerbetriebliche S...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Freizeit zur Stellensuche

Rz. 254 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung nach § 37b SGB III bei der Agentur für Arbeit zu informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (i) Klage auf Mitteilung des wichtigen Grundes

Rz. 283 Eine weitere Möglichkeit des Geschäftsführers, der sich gegen die außerordentliche Kündigung wehren will, ist, die schriftliche Begründung der außerordentlichen Kündigung gem. § 626 Abs. 2 S. 3 BGB zu verlangen und ggf. eigenständig einzuklagen. Denn die Kündigungsgründe sind dem Geschäftsführer auf Verlangen mitzuteilen. Dieses Verfahren kann er nur gewinnen. Der ge...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Folgen einer unzulässigen Abwerbung

Rz. 94 Der durch eine sitten- oder wettbewerbswidrige Abwerbung benachteiligte Arbeitgeber kann sowohl Unterlassung als auch Schadensersatz fordern. Insofern kommen Ansprüche auf folgender Grundlage in Betracht:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 7 Mitteilungspflichten de... / F. Wettbewerbsverbote

Rz. 6 Auf bestehende einschlägige Wettbewerbsverbote, die sich auf die auszuübende Tätigkeit beziehen, muss der Arbeitnehmer von sich aus hinweisen, da sich hieraus u.U. eine erhebliche Beeinträchtigung der geschuldeten Arbeitsleistung ergibt (vgl. zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Rz. 7 Soweit der Bewerber seinen Mitteilungs- und Offenbarungspflichten nicht nachkommt...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.3 Eingehung und Nachwirkungen des Arbeitsverhältnisses

Aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 c) ArbGG können u. a. Rechtsstreitigkeiten über die Erstattung von Vorstellungskosten, Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, auf Rückgabe eingesandter Bewerbungsunterlagen oder auf Löschung persönlicher Daten entstehen. Um Nachwirkungen eines Arbeitsverhältnisses handelt es...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XIV. Haftung und Sanktionen

Rz. 165 Arbeitnehmer, denen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, haben gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Arbeitgeber. Der haftungsbegründende Tatbestand der Norm, der im Kern die Verletzung einer Pflicht aus der DSGVO voraussetzt, dürfte schnell erfüllt sein. Damit führt auch ei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Erfüllungsanspruch vor Abschluss des Arbeitsvertrags

Rz. 815 Grds. haben weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer ein erzwingbares Recht auf Abschluss des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer hat selbst dann keinen Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses, wenn ein solches aufgrund eines vom Arbeitgeber zu vertretenen Verstoßes gegen das AGG nicht zustande gekommen ist. Es kommen daher allenfalls Schadensersatzanspr...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsverhältnisses

Die Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber müssen auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, welches besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Erfasst werden insbesondere auch unzulässige Schwarzarbeit oder die Beschäftigung Familienangehöriger. Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 2 Abs. 1 N...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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§ 19 AGG / VII. Maßregelungsverbot, § 16 AGG

Rz. 101 § 16 Abs. 1 AGG stellt für den Arbeitgeber ein Verbot auf, Beschäftigte zu benachteiligen, die die Rechte aus dem AGG in Anspruch nehmen oder sich verstoßenden Anweisungen widersetzen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem allgemeinen Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Der benachteiligte Beschäftigte ist damit vor jeder Entscheidung des Arbeitgebers, die auf ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitglieds nach Abberufung (Eigenkündigung)

Rz. 703 Alternativ zu § 615 BGB besteht für das abberufene Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seinerseits eine außerordentliche Eigenkündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB auszusprechen, weil die AG die Erbringung der geschuldeten Dienste durch die Abberufung unmöglich gemacht hat (vgl. BGH v. 28.10.2002, NZA 2002, 1324 = DB 2002, 2273: Eigenkündigung). Die fristlose E...mehr

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zfs 08/2023, Der Wert eines... / 3. StrEG

Schließlich ist der Wert eines Kraftfahrzeugs auch im Nachgang eines strafrechtlichen Verfahrens von Bedeutung, nämlich dann, wenn es um Entschädigungsansprüche nach dem StrEG geht. Hier bestimmt § 7 StrEG den Umfang des Entschädigungsanspruchs anhand des erlittenen Vermögensschadens. Dieser bestimmt sich nach dem Zivilrecht, ohne dass deliktischer Schadensersatz gewährt wer...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Vorenthaltene Privatnutzung des Firmenfahrzeugs

Rz. 945 Vielfach vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass ein zum dienstlichen Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf. Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder verspätet zur Verfügung oder entzieht er es dem Arbeitnehmer unberechtigt, hat er Schadensersatz wegen Verletzung des Arbeitsvertrages nach...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Folgen unzutreffender Angaben in Stellenausschreibungen

Rz. 11 Vorsicht ist geboten im Hinblick auf die inhaltliche Gestaltung interner oder externer Stellenausschreibungen im Zusammenhang mit der in Stellenausschreibungen üblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Produkte. Werden hier unwahre oder irreführende Aussagen gemacht, kann dies einen Wettbewerbsverstoß ggü. einem Mitbewerber darstellen, der nach §§ 1, 3, 13 UWG ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Tarifliche Verfallfristen

Rz. 1304 Der Anspruch auf Wiedereinstellung gehört zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegt daher grds. den tariflichen Verfallfristen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht worden ist. Der Anspruch entsteht aber frühestens (vgl. Rdn 1266), sobald der Arbeitnehmer von dem nachträglichen Wegfall des Kündigungsgrundes Kenntnis erhält. Für den Fall des Bet...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtsfolgen eines Schutz- und Rücksichtnahmepflichtverstoßes

Rz. 846 Dem Arbeitnehmer steht zunächst bei einer Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht ein Unterlassungs- bzw. Erfüllungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu (BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102 = DB 2008, 2030). Solange der Arbeitgeber noch keine Abhilfe geschaffen hat, d.h. der Verstoß fortwirkt, steht dem Arbeitnehmer bzgl. seiner Arbeitspflicht ein Z...mehr

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§ 32 Abwicklung / bb) Unterbrechung durch Freiheitsstrafen

Rz. 101 Wird die Tätigkeit durch Freiheitsstrafen unterbrochen, sind sie im Zeugnis nur zu erwähnen, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis noch prägen und ein künftiger Arbeitgeber im Einstellungsgespräch nach ihnen fragen dürfte. Der Gedanke der Resozialisierung ist als Verfassungswert anerkannt (BVerfG v. 5.6.1973, NJW 1973, 1227). Er verbietet, das berufliche Fortkommen d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsweg

Rz. 95 Die gerichtliche Zuständigkeit für die Verfolgung der Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche hängt davon ab, ob der Abwerbende ein eigener Arbeitnehmer des betroffenen Unternehmens oder ein Arbeitgeber ist. Im ersten Fall sind die ArbG zuständig, im zweiten Fall die ordentlichen Gerichte. Wird sowohl gegen den eigenen Arbeitnehmer als auch gegen den neuen Arbeitge...mehr