Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Konkurrenzen

Rz. 949 § 839 BGB und Art. 34 GG sind lex specialis gegenüber sämtlichen verschuldensabhängigen Deliktstatbeständen. Soweit jemand hoheitlich handelt, haftet er für Verschulden nur nach § 839 BGB, Art. 34 GG. Das gilt auch für vermutetes Verschulden. In Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit gibt es keine Haftung nach §§ 823, 826, 831 BGB [2944] und auch keine Haftung z.B. aus...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / E. Verklarungsverfahren

Rz. 25 Das in §§ 11 ff. BinSchG geregelte Verklarungsverfahren bezweckt eine alsbaldige Sicherung der Beweismittel nach einem Schiffsunfall. Mit dem Seehandelsrechtsreformgesetz (vgl. dazu § 6 Rdn 3 f.) wurde das seerechtliche Verklarungsverfahren abgeschafft. Die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, auch das binnenschifffahrtsrechtliche Verklarungsverfahren abzuschaff...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / VI. Hinzurechnung der "fixen Kosten"

Rz. 93 Dem ermittelten Anteil jedes anspruchsberechtigten Hinterbliebenen am verbliebenen Nettoeinkommen sind – ebenfalls anteilig – die zuvor abgezogenen Fixkosten wieder zuzurechnen. Die Fixkosten werden nunmehr nur noch unter den Hinterbliebenen verteilt, der Getötete bleibt außer Betracht. Auch hier wird in der Praxis regelmäßig pauschaliert bzw. nach bestimmten Prozents...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / VIII. Besondere Zuständigkeit für Adhäsionsklagen

Rz. 91 Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann ferner in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn es sich um eine Klage auf Schadensersatz oder auf Wiederherstellung des früheren Zustands handelt, die auf eine mit Strafe bedrohte Handlung gestützt wird, vor dem Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben ist, soweit di...mehr

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§ 21 Verjährung / 1. § 199 Abs. 2 BGB

Rz. 31 Schadensersatz- (und Schmerzensgeld-)ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, denen im Rahmen des Unfallhaftpflichtrechts eine ganz erhebliche, vor allem auch wirtschaftliche Bedeutung beizumessen ist, verjähren – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund (Vertrag oder Gesetz, Verschuldens- oder Gefährdungshaftung) – jedenfalls mit Ablauf von 30 Jahre...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Grundsätze für die Ermittlung des Barunterhaltsschadens

Rz. 73 Bei der Ermittlung des Barunterhaltsschadens [146] kann grundsätzlich nach folgender Methode vorgegangen werden:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Notstand

Rz. 117 Nach § 228 BGB handelt nicht widerrechtlich, wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht, wobei der Handelnde allerdings zum Schadensersatz verpflic...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / 1. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 49 Ersatzberechtigt für bei Bahnbetriebsunfällen erlittene Schäden ist grundsätzlich nur derjenige, der unmittelbar durch eine Verletzung seiner durch § 1 Abs. 1 HaftpflG geschützten Rechtsgüter beeinträchtigt wird, das heißt der in seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit verletzte Mensch oder der Eigentümer oder Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Sac...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Ausnahmsweise Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden

Rz. 7 Eine solche – ausnahmsweise – Entschädigung in Geld für immaterielle Schäden ist unterdessen in einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen bestimmt, zuvorderst beispielsweise in § 253 Abs. 2 BGB, daneben aber etwa auch in § 651f Abs. 2 BGB, § 15 Abs. 2 AGG, § 21 Abs. 2 S. 3 AGG, § 11 S. 2 StVG, § 6 S. 2 HPflG, § 36 S. 2 LuftVG, § 87 S. 2 AMG, § 32 Abs. 5 S. 2 GenTG, § 29 A...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen

Rz. 1070 Soweit spezialgesetzliche Regelungen Fälle erfassen, die unter den Tatbestand des enteignungsgleichen Eingriffs fielen, haben die spezialgesetzlichen Regelungen Vorrang. Ein Rückgriff auf das richterrechtliche Haftungsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs, das lediglich einen Auffangtatbestand darstellt, ist dann nicht zulässig. Als spezialgesetzliche Ansprüche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / L. Haftung für Amtspflichtverletzungen

Rz. 836 § 839 BGB: Haftung bei Amtspflichtverletzung (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Maßgebliche Sichtweise

Rz. 16 Der Grundsatz, dass die Ersatzpflicht von Aufwendungen des Geschädigten zur Beseitigung von Rechtsgutverletzungen danach zu beurteilen ist, wie sich ein verständiger Mensch in gleicher Lage verhalten hätte, gilt nicht nur für die Art der Aufwendungen, sondern auch für den Umfang des Schadensersatzes. Dort, wo der Geschädigte die Schadensbeseitigung selbst in die Hand ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. Mitverschulden

Rz. 320 In seiner älteren Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Mitverschulden des Verletzten dem Sozialversicherungsträgers nicht entgegengesetzt werden könne.[396] Diese Auffassung stützte sich darauf, dass es sich bei § 640 RVO a.F. nicht um einen abgeleiteten Regressanspruch, sondern um einen originären Ersatzanspruch handele.[397] Rz. 321 Nach de...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Regelungszweck

Rz. 486 Zum Normzweck des § 119 SGB X vgl. die Ausführungen bei Rdn 241. Mithilfe der Regelung soll sichergestellt werden, dass der Sozialversicherungsträger den Fortkommensschaden tatsächlich regressiert. Mit dem Anspruchsübergang soll sichergestellt werden, dass der Sozialversicherte später Sozialleistungen erhält, die auch die Zeit der Verletzung umfassen.[585] Den in der...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Haushaltsführung des Ehegatten (keine Dienstleistung)

Rz. 204 Die Haushaltstätigkeit eines Ehegatten fällt nicht unter § 845 BGB. Sie stellt eine eigenständige Leistung zum Familienunterhalt dar. Mit Urt. v. 9.7.1968[418] hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass nach dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes der Ehemann nicht mehr berechtigt ist, von dem verantwortlichen Schädiger Schadensersatz nach § 845 BGB wegen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Ersatzberechtigter

Rz. 38 Zum Schadensersatz berechtigt ist der in seinem Recht nach § 114 BBergG Beeinträchtigte, also derjenige, dessen Körper oder Gesundheit verletzt bzw. dessen Sache beschädigt wurde. Bei einem Sachschaden ist das in erster Linie der dinglich Berechtigte, also etwa der Eigentümer oder der Inhaber dinglicher Rechte aus Nießbrauch, Dienstbarkeit oder dinglichem Wohnrecht. K...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Auffahrunfälle

Rz. 1269 Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Kollisionstypen und können auf höchst unterschiedlichen Ursachen beruhen wie z.B. auf der Unachtsamkeit des Auffahrenden, einem zu kurzen Sicherheitsabstand, zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem verkehrsbedingtem oder unmotiviertem Bremsen des Vordermannes, auf einem Fahrstreifenwechsel des Vordermannes, auf Beleuchtungsmäng...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / dd) Unterhalt

Rz. 233 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[322] besteht bei Tötung der Mutter eine sachliche Kongruenz zwischen der Waisenrente und Ersatzansprüchen des Kindes wegen des Entzugs der persönlichen Unterhaltsleistungen. Das Argument, Bewertung und Qualifikation der Hausfrauenarbeit im bürgerlichen Recht müssten nicht notwendig mit der des Sozialrechts deck...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VIII. Mitarbeit im Erwerbsgeschäft der Eltern

Rz. 239 Arbeiten im elterlichen Haushalt lebende Kinder im Erwerbsgeschäft ihrer Eltern mit, ohne dass dies auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (Arbeitsvertrag oder Gesellschaftsverhältnis) geschieht, sondern vielmehr in Erfüllung ihrer gesetzlichen, sich aus § 1619 BGB ergebenden Dienstleistungspflicht,[506] so gelten folgende Überlegungen: Dem Kind, das insoweit unentgeltli...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Flugsport

Rz. 455 Bei Drachenflugveranstaltungen mit Zugdrachen sind die Zuschauer durch Einrichtung einer Sicherheitszone zur vorgesehenen Flugbahn zu schützen.[1308] Zu den Aufgaben des Lehrers einer Sportschule gehört es nicht nur, im Rahmen der Verkehrssicherung dafür zu sorgen, dass von den zur Verfügung gestellten Sportgeräten und -einrichtungen für die Benutzer keine Gefahren a...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 247 Die Aktivlegitimation von Unfallopfern fehlt sehr häufig deshalb, weil Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, auf die die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt übergegangen sind (dazu auch § 37). Oft wird dies erst sehr spät erkannt, was zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Denn wenn Unfallversicherungsschutz be...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Gefährdungshaftung

Rz. 5 Halterhaftung ist Gefährdungshaftung. Die Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG ist der Preis dafür, dass der Kraftfahrzeughalter – erlaubterweise – dadurch eine Gefahrenquelle eröffnet, dass er ein Kraftahrzeug betreibt. Dementsprechend sollen mit Hilfe der Vorschrift alle durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs beeinflussten Schadensabläufe erfasst werden.[4] Der Kfz-Halter haft...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / II. Ansprüche der Hinterbliebenen (Allgemeines)

Rz. 8 Bei Schadensfällen mit Todesfolge fallen das schädigende Ereignis und der Tod des Geschädigten oft zeitlich auseinander. Es muss dann unterscheiden werden zwischen den eigenen Schadensersatzansprüchen des Verletzten (Heilungskosten, vermehrte Bedürfnisse, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Sachschäden), die dieser bis zu seinem Tod noch selbst erwirbt und die dann, sowe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Mittäter, Anstifter oder Gehilfen

Rz. 37 Sind mehrere Schädiger dem Geschädigten gemäß § 830 BGB als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen einer unerlaubten Handlung gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verpflichtet, werden deren Tatanteile kumuliert und jeder haftet für den gesamten, allenfalls insgesamt um einen etwaigen Mitverschuldensanteil des Geschädigten zu kürzenden Schaden (§ 840 BGB).[105]mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / J. Ausnahmen vom Haftungsprivileg

Rz. 173 Schadensersatzansprüche des Verletzten bzw. seiner Hinterbliebenen sind vom Haftungsausschluss nicht betroffen, wenn der Arbeitsunfall vorsätzlich oder bei einem Wegeunfall eingetreten ist ("Sperrwirkung", vgl. dazu oben Rdn 1). Nach dem Gesetzeswortlaut des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII kommt es insoweit darauf an, ob der Versicherungsfall "auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr....mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 206 Der Feststellungskläger muss – um die Abweisung der Klage als unzulässig zu vermeiden – in seinem Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau ­bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (§ 253 Abs. 2 ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Ersatz des Verzugsschadens

Rz. 273 Im Verzugsfall hat der Schädiger die in § 288 Abs. 1, 2 BGB geregelten gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen, darüber hinaus nach §§ 288 Abs. 3, 4, 286 BGB aber auch einen weitergehenden Verzugsschaden zu ersetzen. Rz. 274 Voraussetzung des Verzugseintritts ist nach der Grundsatzregelung des § 286 Abs. 1 BGB eine Mahnung, § 286 Abs. 2 BGB nennt vier Ausnahmetatbestände...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Groteskfall

Rz. 379 Die Anwendung des Teilungsabkommen kann dagegen bei Vorliegen eines sog. Groteskfalls entfallen. Insoweit ergibt sich ein Schutz der Versicherer vor einer uferlosen Ausweitung der Teilungsabkommen zu ihren Lasten daraus, dass auch diese Abkommen der allgemeinen Regel des § 242 BGB unterstehen. Dieser würde es z.B. widersprechen, wenn der Haftpflichtversicherer aus ei...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Dauer der Rentenverpflichtung

Rz. 189 Der Rentenanspruch aus § 844 Abs. 2 BGB besteht grundsätzlich während der gesamten Zeit, in welcher der Getötete für die mutmaßliche Dauer seines Lebens den Hinterbliebenen vermutlich unterhaltspflichtig gewesen wäre (vgl. Rdn 118 ff.). Ist ein minderjähriges Kind als Hinterbliebener anspruchsberechtigt, so ist jedoch zu bedenken, dass dessen Unterhaltsbedürftigkeit ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Gemeinschaftliche Begehung

Rz. 618 Die Begriffe des Mittäters (gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne des Abs. 1 S. 1) sowie des Anstifters und Gehilfen (Abs. 2) sind im BGB nicht geregelt, sodass auf die im Strafrecht geltenden Bestimmungen und Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.[1794] Mittäterschaft und Teilnahme i.S.d. § 830 BGB setzen als Haupttat eine vorsätzlich begangene, une...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Grundlagen

Rz. 837 Da es an einer Kodifikation des Staatshaftungsrechts nach wie vor fehlt,[2580] ist und bleibt die Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG die Domäne des Staatshaftungsrechts, in dem es im Kern darum geht, die Eigenverantwortung des Bürgers für die Entfaltung und Gestaltung seiner privaten und beruflichen Sphäre von der Verantwortung des Staates und seiner Gliederunge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Zurechnungseinheit, Tatbeitragseinheit

Rz. 1128 Die besonderen Umstände, die dazu führen, dass mehrere ersatzpflichtige Schadensverursacher miteinander eine Haftungseinheit bilden, also wie eine einzelne Person zu behandeln sind und auf eine einheitliche Quote haften, können auch im Verhältnis zwischen einem von mehreren haftenden Schadensverursachern und dem Geschädigten selbst vorliegen. Dann ist der Beitrag ei...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Einleitung

Rz. 2 Das Reichshaftpflichtgesetz (RHG) vom 7.6.1871 (RGBl S. 207), das erstmals eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung begründete, wurde zunächst inhaltlich geändert (Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften v. 16.8.1977 – BGBl I, S. 1577) und schließlich unter der Bezeichnung "Haftpflichtgesetz" (HaftpflG) neu gefasst und bekannt gemacht (BGBl 19...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung – Beweis – Anwendung von Tabellen

Rz. 193 Anders als bei Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB im Falle der Tötung kommt es im Falle der Verletzung nicht auf den gesetzlich geschuldeten, sondern auf den vor dem Unfall tatsächlich erbrachten Umfang der Arbeitsleistung im Haushalt an.[410] Der Schadensersatz bemisst sich nach dem erforderlichen Kostenaufwand für die Beschäftigung einer gleichwertigen Ersatzkraft, gle...mehr

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§ 24 Vergleich / C. Verantwortung und Haftung des Rechtsanwalts beim Vergleichsabschluss

Rz. 13 Wegen des oft hohen Einschätzungsrisikos,[45] das sich in der Regel auch finanziell auswirkt, trägt ein Anwalt eine gesteigerte Verantwortung bei einem Abfindungsvergleich.[46] Dies gilt insbesondere bei einem Abfindungsvergleich, in dem alle gegenseitigen Forderungen für erledigt erklärt werden. Hier ist sehr sorgfältig zu überlegen, welche Forderungen vielleicht in ...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / H. §§ 30, 31, 31a, 89, 278, 831 BGB Gehilfenhaftung

Rz. 641 § 30 BGB: Besondere Vertreter Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter zu bestellen sind. Die Vertretungsmacht eines solchen Vertreters erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechtsgeschäfte, die der ihm zugewiesene Geschäftskreis gewöhnlich mit sich bringt. § 31 BGB: Haftung des Vereins für Organe Der Verei...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Restwert

Rz. 87 Restwert ist der Betrag, der für das beschädigte Fahrzeug auf dem regional zugänglichen allgemeinen oder auf dem überörtlichen Markt bei einem seriösen Restwertaufkäufer zu erzielen ist. Ob der Restwertaufkäufer das Fahrzeug (eventuell auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen) wieder aufbauen und anschließend – unter Offenlegung des Unfallschadens und der Art seiner ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Gegenwärtiges Rechtsverhältnis

Rz. 80 Ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt vor, wenn die zwischen den Parteien des Rechtsstreits be­stehenden Beziehungen bei Schluss der mündlichen Verhandlung – schon oder noch – wenigstens die Grundlage bestimmter Ansprüche bilden.[210] Das lediglich mögliche Bestehen eines künftigen Rechtsverhältnisses, über dessen entscheidungserhebliche Umstände im vorgenannten Ze...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IV. Gerichtsstandsvereinbarung

Rz. 46 Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten auch nach dem Gemeinschaftsrecht (zum nationalen Recht siehe §§ 38, 40 ZPO, dazu auch § 25 Rdn 69, zum – gegebenenfalls vorrangigen – Haager Gerichtsstandsvereinbarungsübereinkommen siehe oben Rdn 25) nur unter bestimmten Umständen zuständigkeitsbegründende Wirkung (siehe Rdn 47). Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart hab...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Verzinsung nach § 849 BGB

Rz. 189 Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird (§ 849 BGB). Die Vorschrift erfasst jeden Sachverlust durch Delikt. Auch wenn der Schädiger den Geschädigten ...mehr