Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.3 Besonderheiten bei Verlustfeststellungsbescheiden

Rz. 44 Abs. 5 hat besondere Bedeutung bei der Feststellung verbleibender Verlustvorträge nach § 10d Abs. 4 EStG. Der Verlustabzug in einem späteren Jahr ist davon abhängig, dass der noch abzugsfähige Verlust auf den Schluss des vorangegangenen Jahrs gesondert festgestellt worden ist. Ohne eine solche Feststellung ist der Verlustabzug nicht zulässig. Ist die Verlustfeststellu...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 8.2 Verfahrensfragen des Ergänzungsbescheids

Rz. 105 Die persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsbereiche des Ergänzungsbescheids sind grundsätzlich die gleichen wie bei dem Feststellungsbescheid, den er ergänzt. Der Ergänzungsbescheid ergeht daher gegen dieselben Personen als Adressaten, über die gleichen Besteuerungsgrundlagen und für den gleichen Zeitraum wie dieser Feststellungsbescheid. Der Unterschied zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 183 AO zu sehen, in dem bis Vz 2023 die Bekanntgabe bei einheitlicher Feststellung für alle Gesellschaften und Gemeinschaften geregelt war. Durch Gesetz v. 22.12.2023[1] wurde diese Regelung in zwei selbständige Vorschriften aufgespalten. Hintergrund ist die Anpassung der AO an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz, dur...mehr

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Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.1.3 Grenzen der Auskunftserteilung gemäß Art. 15 Abs. 4 DSGVO

Rz. 13 Nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO darf das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. Damit wird der EG 63 DSGVO umgesetzt, der ausdrücklich fordert, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere das Urheberrecht an S...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Sofortzuschlag nach dem SGB II als zusätzliche Leistung dient nicht der Deckung eines konkreten Bedarfs. Die zum Existenzminimum gehörenden Bedarfe werden nach der Gesetzesbegründung bereits durch die geltenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt. Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag die erforderlichen Leistungen z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

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Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, also das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.3 Einleitung des Feststellungsverfahrens, § 4

Rz. 153 Das Feststellungsverfahren wird von der Finanzbehörde eingeleitet; die Einleitung liegt regelmäßig in der Aufforderung an die Beteiligten, eine Feststellungserklärung abzugeben. Eine Einleitung erfolgt auch auf Antrag eines Feststellungsbeteiligten; der Antrag liegt in einer unaufgeforderten Abgabe der Feststellungserklärung. Die Finanzbehörde entscheidet nach pflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Außerbetriebliche Mitglieder der Einigungsstelle

Rz. 9 § 76a Abs. 3 Satz. 1 BetrVG gibt dem Einigungsstellenvorsitzenden und dem betriebsfremden Beisitzer einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit in der Einigungsstelle, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.[1] Bei den vom Betriebsrat bestellten Beisitzern ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss erforderlich. Der Anspruch besteht unabhängig von ...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 3.7 Beginn und Ende der Tariffähigkeit

Die Tariffähigkeit beginnt, wenn der Verband alle Voraussetzungen für die Tariffähigkeit erfüllt, sie endet, wenn eine der Voraussetzungen entfällt oder der Verband sich auflöst. Fehlt die Tariffähigkeit bei Abschluss des Tarifvertrages, so ist dieser unwirksam und entfaltet keine Wirkungen. Bei Wegfall der Tariffähigkeit nach Abschluss des Tarifvertrages wird sein schuldrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.5.1 Inanspruchnahme der Elternzeit

Die Beschäftigten können Elternzeit zukünftig in Textform statt bisher in Schriftform in Anspruch nehmen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG [1]). Das stellt nicht nur eine Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, sondern bietet auch dem Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit. War nämlich bisher die Inanspruchnahmeerklärung nicht formgerecht erfolgt, hat der Arbei...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Aufb... / 2.1 Grundsätze

Da die Verwaltungsunterlagen zum Gemeinschaftsvermögen nach § 9a Abs. 3 WEG gehören und Inhaberin des Gemeinschaftsvermögens die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist, gehört die Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen zu den ureigensten Amtspflichten des amtierenden Verwalters. Gesetzliche Regelungen darüber, wo, in welcher Art und Weise und wie lange Verwaltungsunterlagen...mehr

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Belgien / b) Unbewegliches Vermögen des Erblassers

Rz. 103 Die Abwicklung in Bezug auf das zum Nachlass gehörende, in Belgien belegene unbewegliche Vermögen richtete sich nach belgischem Erbrecht. Auch nach Inkrafttreten der EuErbVO gilt für inländischen Grundbesitz, der einem im Ausland wohnhaften Erblasser gehört, dass gem. Art. 38 des belgischen Erbschaftsteuergesetzbuchs beim zuständigen Amt Rechtssicherheit der Generalve...mehr

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Belgien / 3. Abgabefrist und Abgabeort

Rz. 165 Die Abgabefrist ist je nach Ort, an dem der Tod des Erblassers eingetreten ist, unterschiedlich:mehr

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Belgien / IV. Erburkunden und Erbscheine – Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 111 Gemäß Art. 4.59 ZGB erfolgt der Nachweis der Eigenschaft als Erbe aufgrund einer Erburkunde oder Erbscheins, wobeimehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Rückwirkende Einziehung von Vermögen

Rz. 319 [Autor/Stand] Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, ordnet das Gericht dessen Einziehung an (§ 73 Abs. 1 StGB). Die Einziehung ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzen aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten oder auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, erloschen ist (§ 73e Abs. 1 Satz 1 St...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / XVI. Muster: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011

Rz. 439 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.55: Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO nach dem 31.12.2011 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Aufhebung eines (Alt-)Beschlusses nach § 850k / § 850l ZPO In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ (Gläubiger) ./. ______...mehr

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ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

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Irland / 3. Erbverzicht

Rz. 149 Ein Verzicht (renunciation) auf das legal right ist zu Lebzeiten des Erblassers schriftlich durch den Ehegatten (Sec. 113 ISA) oder durch den eingetragenen Lebenspartner (Sec. 113A ISA) möglich. Der Verzicht kann in einem vor oder während der Ehe geschlossenen Ehevertrag (ante-nuptial oder post-nuptial contract) bzw. Partnerschaftsvertrag (ante- oder post-civil partn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachweisgesetz / Zusammenfassung

Begriff Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz – NachwG) legt jedem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitnehmer zu dokumentieren. Dies muss grundsätzlich in schriftlicher Form geschehen. In den meisten Branchen und wenn der ...mehr

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A / 63 Automatische Kennzeichenerfassung [Rdn 845]

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R / 1 Rasterfahndung [Rdn 4097]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO)

Rz. 97.20 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die o.g. Beschlüsse des BFH vom 27.5.2024 (vgl. Rz. 96).ist nach den koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 durch die Lagefinanzämter ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert der wirtschaft...mehr

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§ 3 Sonstige Haftungsaussch... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts standen der Klägerin die Ansprüche nicht zu, die sie unter Berufung auf § 1542 RVO aus der Verletzung ihres Mitgliedes Christine K. herleitete. Rz. 76 Wie der Senat in BGHZ 41, 79 und im Urt. v. 9.1.1968 (VI ZR 44/66 = VersR 1968, 248 = NJW 1968, 649) befunden hat, sind die Rückgriffsrechte der Sozialversicherungsträg...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Zumindest längerfristige Versetzungen oder Entsendungen ins Au...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / a) Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung

Der BGH geht grundsätzlich von einem unbefristeten Widerspruchsrecht für den Fall einer fehlerhaften Belehrung aus.[10] Der Versicherer soll sich bezüglich der lange vergangenen Zeit auch nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Versicherungsvertrages berufen dürfen, weil der Versicherer selbst die Situation einer fehlerhaften Belehrung herbeigeführt hat.[11...mehr

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ZErb 01/2025, Genehmigungsf... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 (B 1) ist der Witwer der am 19.4.2022 verstorbenen Erblasserin (E), B 2 und 3 sind die gemeinsamen Kinder. Zum Zeitpunkt des Todes der E erwartete B 3 mit seiner Ehefrau (F) ein Kind (B 4), das am 3.10.2022 geboren worden ist. E und B 1 hatten am 12.12.2014 einen notariell beurkundeten Erbvertrag geschlossen, der u.a. folgende Regelungen enthält: Zitat § ...mehr

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2098]

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Schweiz / bb) Anwendbares Erbrecht (Erbstatut)

Rz. 23 Auch in Bezug auf das Erbstatut[48] knüpft das IPRG in erster Linie am letzten Wohnsitz des Erblassers an. Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz untersteht grundsätzlich dem Schweizer Erbrecht (Art. 90 Abs. 1 IPRG, unverändert). Es gilt der Grundsatz der Nachlasseinheit. Der Nachlass einer Person mit letztem Wohnsitz im Ausland untersteht grund...mehr

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Schweiz / 3. Formzwang

Rz. 96 Der Gesetzgeber stellt dem Erblasser, der eine letztwillige Verfügung errichten will, drei mögliche Errichtungsformen[153] zur Auswahl (Art. 498 ZGB):mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / c) Formulierungsvorschläge

Formuliert man die vorstehenden Erwägungen in einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, so könnte ein modernes Zuordnungssystem mit Blick auf die Primärzuordnung wie folgt lauten: Zitat § 1591 BGB n.F.: Elternteil eines Kindes ist die Person, die es geboren hat. § 1592 BGB n.F.: Weiterer Elternteil des Kindes ist die Person, 1. die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem Eltern...mehr

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Portugal / 4. Das gemeinschaftliche Testament – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 70 Das portugiesische Recht verbietet ausdrücklich das gemeinschaftliche Testament: Nach Art. 2181 CC dürfen zwei oder mehr Personen nicht in einer Urkunde testieren – unabhängig, ob zu wechselseitigem Vorteil oder zugunsten eines Dritten. Rz. 71 Das Verbot gilt für alle Portugiesen im portugiesischen Inland (einschließlich der Inselgruppe Madeira sowie den Azoren) und fü...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mietspiegel

Rz. 74 [Autor/Stand] Wichtige Grundlagen zur Ermittlung der üblichen Miete bilden im Allgemeinen die örtlich aufgestellten Mietspiegel. In den meisten Regionen dürften entsprechende Mietspiegel vorhanden sein. Dennoch wird es auch Gegenden geben, in denen Mietspiegel nicht zur Verfügung stehen. Dieser Problematik wird zweifellos im Jahr 1996, als die Bedarfsbewertung für Zwe...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / 2. Praktische Bedeutung

Rz. 92 Für die Nachlassgestaltung ist die Rechtswahl vor allem aus folgenden Gründen von Bedeutung:mehr

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Niederlande / 3. Eheschließung nach dem 1.9.1992 – Haager Ehegüterstandsübereinkommen von 1978

Rz. 44 Das Haager EhegüterstandsÜbk. von 1978 ist das Nachfolgeabkommen des Haager EhewirkungsAbk. von 1905. Nach Art. 21 Abs. 1 des Haager EhegüterstandsÜbk. von 1978 ist das neue Übereinkommen jedoch nur auf Ehen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten am 1.9.1992 geschlossen worden sind. Der Vorrang der alten Vorschriften folgt aus der im Ehegüterrecht hochgehaltenen Un...mehr

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Schweiz / bb) Ausnahmen: Zuständigkeit am Lageort/Heimatzuständigkeit

Rz. 11 Vom Grundsatz der Schweizer Wohnsitzzuständigkeit gilt es folgende Ausnahmen zu beachten: Rz. 12 Der Schweizer Wohnsitzgerichtsstand greift nicht für im Ausland gelegene Immobilien, falls der ausländische Staat, in welchem die Immobilie liegt, für auf seinem Territorium gelegene Grundstücke die ausschließliche Zuständigkeit beansprucht (Art. 86 Abs. 2 IPRG, unverändert...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit der Rentenansprüche

Rz. 955 Nach geltendem Recht ist die Pfändbarkeit von zukünftigen Rentenansprüchen lediglich davon abhängig, dass sich eine Rechtsbeziehung zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner herausgebildet hat, die nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann.[730] Dies ist mit der Begründung von Rentenanwartschaften ohne Rücksicht auf die Anzahl der ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

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zfs 01/2025, Einreichung de... / 2 Aus den Gründen:

II. … „Die gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 569 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Rechtspfleger hätte den Kostenfestsetzungsbeschluss nicht erlassen dürfen, weil der Kostenfestsetzungsantrag entgegen § 130d ZPO nic...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung bedarf es nur dann nicht, wenn der Einsatz im Ausland vom Direktionsrecht des ursprünglichen Vertrags gedeckt ist und weitere Regelungen für den Auslandseinsatz nicht erf...mehr

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zfs 01/2025, Ewiges Widersp... / c) Europarechtliche Einordnung

Das Versicherungsrecht, insbesondere die Vorschriften über Lebensversicherungen, sind durch Unionsrecht geprägt. Einschlägig für Verträge hinsichtlich einer Lebensversicherung ist die sog. "Lebensversicherungsrichtlinie".[35] Zunächst ist insoweit die Frage zu stellen, ob ein Verweis auf die schriftliche Form einen erheblichen Fehler i.S.d. des Unionsrechts darstellt. Der EuG...mehr

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Portugal / 5. Erbverträge – Verbot nach dem Código Civil

Rz. 81 Auch Erbverträge entfalten nach portugiesischem Recht grundsätzlich keine Rechtswirkung (Art. 2028 i.V.m. Art. 946 CC). Zwar enthält der Código Civil in Art. 2028 eine Begriffsbestimmung, wann eine vertragliche Erbfolge (sucessão contratual) vorliegt, nämlich wenn jemand per Vertrag auf eine Erbfolge verzichtet, über den eigenen Nachlass oder den noch nicht angefallen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es gibt keine allg Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen gem § 37 Abs 3 S 1 EStG und die Anpassung (z...mehr