Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtssicherheit

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.3 Nicht gewerbsmäßiges Betreiben von Unternehmen der Imkerei

Rz. 25 Für die Imkerei wurde in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition für den Begriff der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Die Einführung einer gesetzlichen Definition für die Beurteilung des gewerbsmäßigen Betreibens einer Imkerei ergänzt die Regelung über die Versicherungsfreiheit von Unternehmern nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien. Dies dient der Verwaltu...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.2 Form des Antrages

Rz. 14a Der Antrag bedarf angesichts des klaren Wortlauts des § 5 und des Umkehrschlusses aus § 6 Abs. 1 keiner Form. Der Antrag kann daher mündlich, telefonisch oder per Telefax gestellt werden (vgl. Riebel, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 5 Rz. 7 f.; Schmitt, SGB VII, § 5 Rz. 5). Die Satzungen der Unfallversicherungsträger sehen regelmäßig die Schriftform vor. Aus Gründen der ...mehr

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Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2.2 Übermittlung in Drittstaaten auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 erweitert den Adressatenkreis des Abs. 1 (Rz. 11 bis 14) um Personen und Stellen in einem Drittstaat und internationale Organisationen, sofern diese über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen, das durch einen Angemessenheitsbeschluss i. S. v. Art. 45 DSGVO festgestellt wurde. Das bedeutet, dass auch dortigen Personen oder Stellen Sozialdaten unter den Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jansen, SGB X § 76 Einschrä... / 2.1.1 Besonders schutzwürdige Sozialdaten

Rz. 10 Als besonders schutzwürdig sind vom Gesetzgeber alle Daten eingestuft worden, die von einem Arzt oder einer Ärztin oder einer anderen in § 203 Abs. 1 und 4 StGB genannten Person zugänglich gemacht worden sind. Achtung Durch Art. 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen v....mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine bauliche Veränderung einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligt und ob für die Antwort auf diese Frage nur auf die Beeinträchtigung durch die Maßnahme selbst oder auf den späteren bloß möglichen Betrieb einer Anlage abgestellt werden darf. Mögliche Nachteile Das AG Ludwigshafen (Urteil v. 26.1.2022, 2p C 88/21, ZWE 202...mehr

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Eigenbedarfskündigung zugun... / 4 Die Entscheidung

Nach divergierenden Entscheidungen der Vorinstanzen beschäftigte sich der BGH im Revisionsverfahren ausführlich mit dem Begriff der Familie in den mietrechtlichen Bestimmungen. Der BGH stellte klar: Die Begriffe "Familie" in § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und "Familienangehörige" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB haben die gleiche Bedeutung. Der mietrechtliche Familienbegriff umfasst aussc...mehr

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Verrechnung verjährter Scha... / 4 Die Entscheidung

Die Vorinstanzen hatten im konkreten Fall der Klage der Mieterin auf Rückzahlung der Kaution stattgegeben. Der Vermieter hatte die Aufrechnung mit seinen – streitigen – Schadenersatzansprüchen gegen den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt. Nach der Entscheidung der Vorinstanzen dient die kurze 6-monatige Verjährungsfrist des § 5...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.1 Abschlussprüfungen zum Anspruch auf Kug

Rz. 4 Die Vorschrift unterstellt, dass die vorläufigen Entscheidungen über das Kug im Pandemie-Zeitraum nach § 328 bereits regelmäßig den Anspruch auf Kug und dessen Umfang richtig festgestellt haben. Davon kann insbesondere ausgegangen werden, wenn alle erforderlichen und entscheidungserheblichen Tatsachen und Angaben zum Zeitpunkt dieser Entscheidung vorgelegen haben. Vor ...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zur Neufassung des Zugangs von Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsvorbereitung, wodurch neben der Grundnorm des § 59 auch die Regelung in § 132, die den Zugang nach § 59 befristet erweitert hatte, aufgehoben worden ist. Satz 1 der Regelung verhindert, dass die Möglichkeit der Förderung von Gestatteten, bei ...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 369 Besond... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gilt nur für Klagen gegen die Bundesagentur für Arbeit, nicht für Klagen der Bundesagentur für Arbeit gegen Dritte. Das Gesetz nimmt keinen Bezug auf Sozialgerichte; dies tut lediglich die Gesetzesbegründung. Die Begründung nennt einen typischen Beispielsfall; deshalb ist davon auszugehen, dass die Vorschrift auch dann Anwendung findet, wenn keine sozial...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / I. Einleitung

Dieser Beitrag setzt die Betrachtung der laufenden Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht fort, vgl. Gallus, ErbStB 2022, 23. Der Gesetzgeber ist gehalten, notwendige Neuerungen voranzutreiben. Diese Notwendigkeit ergibt sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. Leider ist zu konstatieren, dass der Gesetzgeber bislang i.Erg. weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 44a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 1601) eingeführt und trat zum 1.8.2012 in Kraft. Durch die Regelung wurde die von den Krankenkassen anhand der Rechtsprechung des BSG v. 12.12.1972 (3 RK 47/70) entwickelte Praxis, Organ- und Gewebespendern ihren Ausfall von Arbeitseinkünften zu erstatten, erstmals auf eine ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle (Abs. 1)

Rz. 9 Die Vorschrift begründet die sachliche Zuständigkeit der Einzugsstelle für die darin genannten Fallgestaltungen. Diese Zuständigkeitsregelung ist nicht dispositiv. Sie ist aus Gründen der Rechtssicherheit auch anzuwenden, wenn es um die Versicherungspflicht und die Beitragshöhe nur in einem der Zweige der Sozialversicherung geht. Das Gesetz begründet auch in einem solc...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 1. Form der Entziehungsverfügung

Rz. 65 Aus Gründen der Rechtssicherheit und Beweisbarkeit verlangt das Gesetz hinsichtlich Form und Inhalt der Entziehungserklärung die Erfüllung von bestimmten Anforderungen. Hieran hat sich durch die Reform des Pflichtteilsrechts nichts Grundsätzliches geändert. Die Beachtung der Formvorschriften wird von den Instanzgerichten mitunter überspannt – offenbar, um eine inhaltl...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / d) Nachträgliche Anordnung einer Ausgleichungsbestimmung

Rz. 59 Ist die Zuwendung erfolgt und hat es der Erblasser unterlassen, eine Ausgleichungspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB anzuordnen, so kann er hieran im Interesse der Rechtssicherheit einseitig durch formloses Rechtsgeschäft grundsätzlich nichts mehr ändern.[75] Der Erblasser hat für den Zuwendungsempfänger eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die auf die fehlende Ausgleichu...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (1) Allgemeines

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat auf diese Kritik reagiert. Anstelle dieses Entziehungsgrundes des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" berechtigt seit 2010 ein anderes schweres sozialwidriges Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten zur Pflichtteilsentziehung. Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit knüpft § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB dabei an zwei nach Auffassu...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Zeitpunkt und Form der Ausgleichungsbestimmung nach § 2050 Abs. 3 BGB

Rz. 107 Lebzeitige Zuwendungen, die nicht unter § 2050 Abs. 1 und 2 BGB fallen, sind demnach nur ausgleichungspflichtig, wenn dies vom Erblasser angeordnet wurde. Die Ausgleichungsanordnung muss dabei spätestens gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger so zur Kenntnis gebracht werden, dass er die Zuwendung wegen der Ausgleichungspflicht ablehnen oder durch die Annahme se...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005

Rz. 18 Die rechtspolitische und verfassungsrechtliche Diskussion des Pflichtteilsrechts (siehe § 1 Rdn 3 ff.) fand zunächst einen gewissen Schlusspunkt in der Entscheidung des BVerfG vom 19.4.2005.[43] Darin hat das höchste deutsche Gericht nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts der Abkömmlinge bestätigt, sondern sogar festgestellt, dass dieses als grundsä...mehr

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AGS 08/2024, Mock, Forderungsvollstreckung von A-Z Online - Taktische Ausfüllhilfen für die neuen Pflichtformulare

Von Dipl.-RPfl. Peter Mock. Deubner-Verlag. 29,95 EUR mtl. Pünktlich mit der seit dem 1.9.2024 bestehenden Pflicht zur Verwendung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare hat der Zwangsvollstreckungsrechtspezialist Dipl.-RPfl. Peter Mock einen simplen, aber genialen Einfall gehabt und ein Zwangsvollstreckungstool entwickelt, welches für die Praxis eine enorme Arbeitserleichter...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts zur Pflichtteilserlangung (§§ 2306, 2307 BGB)

Rz. 94 Wendet man einem sozialhilfegefährdeten Pflichtteilsberechtigten einen Erbteil zu, der durch die Anordnung einer Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung und einer Nacherbschaft gegen den Zugriff durch den Sozialhilfeträger geschützt ist (§§ 2214, 2100 ff. BGB), so stellt sich die Frage, ob der Sozialhilfeträger das dann dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2306 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / I. Grundsätzliches

Rz. 2 Nach § 2305 BGB erhält der pflichtteilsberechtigte Miterbe einen Ausgleichsanspruch, wenn der durch Verfügung von Todes wegen zugewandte Erbteil geringer ist als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil). In Höhe dieses Differenzbetrages steht ihm dann eine Geldforderung zu. Beispiel Der Witwer W hinterlässt einen Nac...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Übertragbarkeit der Rspr. des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen?

Rz. 40 Dem Grunde nach kommt eine Inhaltskontrolle auch bei Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht und wird von Seiten der Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren vorgenommen.[73] Letztlich ist nur das Schlagwort neu, unter dem dies diskutiert wird. Der Inhaltskontrolle steht auch nicht § 310 Abs. 4 BGB entgegen, denn diese Bestimmung schließt bei erb- und familienrec...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / d) Allgemeine Regelungen gegen die Störung der Vertragsbeziehungen

Rz. 42 Für die Lösung ist weiter zu beachten, dass der Erb- wie auch der Pflichtteilsverzicht nicht seinen Rechtsgrund in sich selbst trägt, sondern nach ganz h.M. einer "causa" bedarf; diese ist beim unentgeltlichen Erb- und Pflichtteilsverzicht ein einseitiges, beim entgeltlichen ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Dementsprechend ist auch bei der gerichtlichen Überprüfung z...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Anrechnungsbestimmung

Rz. 76 Anders als bei der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB gibt es keine Anrechnungspflicht kraft Gesetzes. Es besteht also immer Handlungsbedarf. Die Anrechnungspflicht kann jedem Pflichtteilsberechtigten auferlegt werden, also auch einem Ehegatten. Rz. 77 Die Anrechnungsbestimmung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, jedoch grundsätzlich nicht formbedürftige Willenserk...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 2. Fristbeginn

Rz. 165 Der Wechsel vom Alles-oder-Nichts-Prinzip zum Abschmelzmodell hat jedoch nichts an der umstrittenen Frage geändert, wie das Tatbestandsmerkmal "Leistung" ausgelegt werden muss. Ist für den Fristbeginn auf den Leistungserfolg, die Leistungshandlung, einen Zeitpunkt dazwischen oder aber auf andere, mehr an einer wirtschaftlichen Betrachtung ausgerichtete Kriterien abzu...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / (2) Straftat des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 47 Für die Pflichtteilsentziehung ist zum einen erforderlich, dass der betreffende Pflichtteilsberechtigte wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wurde oder wird. Auch eine Jugendstrafe kann nach Sinn und Zweck eine Freiheitsstrafe sein, obwohl § 17 Abs. 1 JGG von "Freiheitsen...mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Aufschiebend bedingter Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 7 Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen die erbrechtlichen Verhältnisse mit Eintritt des Erbfalls feststehen. Nicht unumstritten ist daher, ob ein Erbverzicht – der grundsätzlich auch bedingt abgeschlossen werden kann[7] – dahingehend möglich ist, dass die aufschiebende Bedingung für seine Wirksamkeit auch erst nach dem Erbfall eintritt. Jedoch wird dies von der ganz h...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 3. Nachteile des Erbverzichts

Rz. 64 Wer durch einen Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, ist jedoch rechnerisch bei der Bestimmung der Pflichtteilsquoten nicht mitzuzählen. Der Gesetzgeber hat dies damit gerechtfertigt, dass ein solcher Erbverzicht i.d.R. gegen eine Abfindung erklärt wird und deren Wert daher später im Nachlass fehle.[129] Aus Gründen der Rechtssicherheit und V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Wahlvorschläge der Arbeitnehmer

Rz. 14 Wahlvorschläge aus dem Kreis der Arbeitnehmer des Betriebs können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer (vgl. § 7 BetrVG) unterbreiten. Rz. 15 Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss durch sogenannte Stützunterschriften getragen werden. Es muss dafür die vorgegebene Anzahl an wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebs gewonnen werden, die sich durch Unterschrift für den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Form für vertragliche Regelungen

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der "Formfreiheit", d. h. es besteht kein Formzwang für abzuschließende Verträge. Dieser Grundsatz ist auch auf das Steuerrecht zu übertragen, sodass das Finanzamt dem Grunde nach auch mündliche Vereinbarungen anerkennen muss. Die grundsätzliche Formfreiheit besteht bei nahezu allen Vereinbarungen, die zwischen der GmbH und dem Gesellschaft...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / fff) Warrant-Anleihen

Rn. 92 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Obwohl das AktG sowohl für den Fall einer bedingten Kap.-Erhöhung zwecks Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (vgl. § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG) als auch für die in § 221 AktG geregelte eigentliche Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen grds. von einer Identität zwischen dem aus der Anleihe verpflichteten UN und der Bezugsrechtsgesellschaft a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Beginn und Ende der Qualifikation als Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 UN qualifizieren sich ab dem Zeitpunkt als kap.-marktorientiert (i. S. d. § 264d), ab dem von ihnen emittierte Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG gehandelt werden oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beim jeweiligen organisierten Markt beantragt wurde. Entsprechend endet di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kapitalrücklage für ein Agio bei der Ausgabe von neuen Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage ist der Betrag einzustellen, der bei der Ausgabe von Anteilen (einschließlich Bezugsanteilen) über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Anlässlich der Gründung einer GmbH und bei jeder späteren Kap.-Erhöhung kann vereinbart werden, dass über den Betrag der formellen Stammeinlage (Nennbetrag) hinaus ein Mehrbetrag (Agio) an die ...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.1 Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Nr. 1)

Rz. 11 Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, die nur wegen und bei Erhöhung einer der beiden Jahresarbeitsentgeltgrenzen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 Satz 2 bzw. Abs. 7 eintritt, setzt lediglich voraus, dass vorher Versicherungsfreiheit wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes bestand. Wie lange diese Versicherungsfreiheit schon bestand, ist für das Befreiun...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.18.2 Teilnehmer an dualen Studiengängen (Satz 2)

Rz. 323 Der Satz 2, wonach Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten nach Abs. 1 Nr. 1 gleichgestellt werden, wurde mit dem 4. SGB IV-Änderungsgesetz in den Abs. 4a eingefügt. Gleiche Regelungen wurden mit § 1 Satz 5 SGB VI für die Rentenversicherung und § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III für die Arbeitslosenversicherung getroffen. Auch diese Regelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr