Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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Griechenland / 2. Abwicklung mit einem griechischen Erbschein

Rz. 85 Die materiellrechtlichen Regelungen des griechischen Rechts über den Erbschein entsprechen grundsätzlich den Regelungen des deutschen BGB, aus dem sie übernommen wurden. Der wichtigste Unterschied liegt jedoch darin, dass der griechische Erbschein ab 1.9.2024 vom zuständigen Beamten der Geschäftsstelle aufgrund eines entsprechenden Beschlusses eines Rechtsanwalts erte...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / III. Folgen der gütlichen Einigung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 61 Der Zahlungsplan kann die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub oder – wie es der Regel entsprechen wird – die Tilgung durch regelmäßige oder unregelmäßige Teilleistungen umfassen. Es handelt sich um eine rein vollstreckungsrechtliche Maßnahme ohne materiell-rechtliche Wirkung. Insbesondere wird die Forderung nicht gestundet, so dass weder die Fälli...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Prozessvollmacht

Rz. 40 Kraft Gesetzes erstreckt sich die für das Erkenntnisverfahren erteilte Prozessvollmacht auch auf das Zwangsvollstreckungsverfahren, § 81 ZPO. Die Bevollmächtigung ergibt sich für das Vollstreckungsorgan daher aus dem Rubrum des Vollstreckungstitels. Die Vorlage einer neuen Vollmacht ist daher in diesem Fall nicht zwingend notwendig. Rz. 41 Hinweis Dies gilt allerdings ...mehr

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AGS 01/2025, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt B ist die Verfahrensgebühr für das Einreichen der Klageerwiderung (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV) und später erneut für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins (s. ebenfalls Nr. 3101 Nr. 1 VV) mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen. Wegen des Pauschcharakters der Gebühren kann auch Rechtsanwalt B die Verfahrensgebühr gem. § 15 Abs. 1 RVG nur einmal abrechnen.mehr

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AGS 01/2025, Fragen und Lös... / I. Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt K ist nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV i.V.m. Nr. 3100 VV die 1,3-Verfahrensgebühr nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 EUR angefallen, weil er die Klageschrift bei Gericht eingereicht hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Diese Gebühr ist Rechtsanwalt K später erneut entstanden, weil er den Verhandlungstermin wahrgenommen hat (s. ebenfalls Nr. 3101 Nr. 1 VV). Insgesamt kann ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / g) Kosten und Gebühren

Rz. 289 Für das Beschwerdeverfahren fällt nach Nr. 2121 KV GKG eine gerichtliche Festgebühr von 33,00 EUR an, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG zu berücksichtigen. Rz. 290 Der Rechtsanwalt erhält für das Beschwerdeverfahren eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG und eine weitere 0,5...mehr

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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V / 10 Verletztenbeistand/Opferanwalt [Rdn 4930]

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AGS 01/2025, Abrechenbarer ... / I. Sachverhalt

Der Kläger macht aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung Rückzahlungsansprüche von Anwaltshonoraren geltend, die die beklagte Rechtsanwaltskanzlei eingezogen hat und deren Begründetheit der Kläger in Abrede stellt. Gegen den Kläger waren Verfahren im Zusammenhang mit zollrechtlichen und strafrechtlichen Vorwürfen eingeleitet worden, nachdem das Zollfahndung...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 2. Gegenstandswerte in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 107 In der Mobiliarzwangsvollstreckung bestimmen sich die Gegenstandswerte für die anwaltliche Vergütung nach § 25 RVG. Rz. 108 Hinweis Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz mit Festgebühren vergütet. Dies gilt ebenso für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichtes bei bestimmten Anträgen innerhalb der Mobiliarzwangsvollstreckung...mehr

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Österreich / d) Aufbewahrungsort

Rz. 75 Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt werden. Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder der österreichischen Rechtsanwälte. Die Registrierung übernimmt der...mehr

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P / 12 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Unfähigkeit der Selbstverteidigung [Rdn 3633]

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / II. Nrn. 4104, 4141 VV

1. Zurückversetzung in den Stand des Ermittlungsverfahrens Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Der Rechtsanwalt sei hier zwar erstmals nach Eingang des Antrages auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht für den Mandanten tätig geworden. Nach ...mehr

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V / 25 Verteidiger, Ausschluss, Verfahren [Rdn 5089]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 9. Auflage), kann ich in dieser 10. Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Der Strafprozess wird für den Mandanten nicht erst in der Hauptve...mehr

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AGS 01/2025, Volle Terminsg... / Leitsatz

Für eine Reduzierung der 1,2fachen Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV auf eine 0,5fache Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV kommt es nicht darauf an, ob ein Gericht (auf Antrag des für die eine Seite auftretenden Rechtsanwalts) ein Versäumnisurteil erlässt. Die Reduzierung der Terminsgebühr für einen in einem Termin auftretenden Rechtsanwalt hat nicht allein zur Voraussetzung, dass de...mehr

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N / 3 Nebenklage, Beistand [Rdn 3305]

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Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / c) Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 78 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwaltes innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Rz. 79 Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von ...mehr

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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§ 11 Zwangsverwaltung / a) Grundsatz

Rz. 115 Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV hat der Zwangsverwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung, deren Höhe an seiner Leistung sowie an der Art und dem Umfang der Aufgabe auszurichten ist. Für die Berechnung der Vergütungshöhe hält die ZwVwV folgende Wege bereit:[182]mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Kosten und Gebühren

Rz. 310 Für den in der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt sind die Kosten und Gebühren vor allem im Hinblick auf die notwendige Beratung und Aufklärung des Mandanten wesentlich. Rz. 311 Wird die Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen verworfen oder zurückgewiesen, entsteht nach Nr. 1826 KV GKG eine Festgebühr von 132,00 EUR, die neben den gerichtlichen Auslagen ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Vollstreckungsauftrag

Rz. 37 Der Vollstreckungsauftrag unterliegt nach § 754 ZPO zunächst keinem Formzwang.[13] Dieser Grundsatz erfährt allerdings insoweit eine Durchbrechung als der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung verbindliche[14] Formulare einführen kann. Hiervon hat der Gesetzgeber mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnun...mehr

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P / 8 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3575]

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 2. Zeitlich relevante und schuldhafte Zuwiderhandlung des Schuldners

Rz. 70 Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung muss das Unterlassungs- oder Duldungsgebot in jedem Fall sanktionsbewehrt begründet sein, d.h. es muss ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel vorliegen. Dies ist schon mit einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil ab dessen Verkündung der Fall, im Übrigen ab der Zustellung des Titels. Eine einfache Unterlassungse...mehr

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P / 1 Pflichtverteidiger, Allgemeines [Rdn 3419]

Rdn 3420 Literaturhinweise: Ahlbrecht, Sofortige Pflichtverteidigerbeiordnung im Überstellungsverfahren an den Internationalen Strafgerichtshof, StV 2005, 247 Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 201...mehr

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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A / 42 Akteneinsicht, Unterrichtung Dritter [Rdn 543]

Rdn 544 Literaturhinweise: Beulke/Witzigmann, Neue Strafbarkeitsrisiken für Verteidiger? Zugleich eine Anmerkung zum, Beschluss des OLG Frankfurt vom 2.11.2012 – 2 Ws 114/12 49, in: Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 49 Freyschmidt/Nadeborn, Was darf der (Strafrechtsschutz-)Versicherer wissen? Grundlagen und Grenzen des Auskunftsbegehrens gegenüber Strafverteidigern, StR...mehr

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AGS 01/2025, Vergütung des ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Praktische Auswirkungen der Entscheidung Solche Entscheidungen können für den Rechtsanwalt und seinen Mandanten in zweierlei Hinsicht in Straf- oder Bußgeldverfahren Bedeutung erlangen. Ist der Mandant als Angeklagter/Betroffener frei gesprochen und sind die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt (§ 467 StPO) worden, tangieren ihn die mit der Sachverständigenvergü...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 7. Gegenstandswert im Verfahren über die Einholung von Auskünften Dritter

Rz. 164 Mit dem VVInkG hat der Gesetzgeber in § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG dahingehend eine Ergänzung vorgenommen, dass eine Wertkappungsgrenze, wie auch bei den Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft, von 2.000,00 EUR zu beachten ist. Diese Änderung ist bereits gem. Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung wei...mehr

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D / 15 Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1943]

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A / 21 Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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V / 34 Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 5200]

Rdn 5201 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 Schefer, Berufsrechtliche Implikationen bei der Annahme, Wah...mehr

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zfs 01/2025, Erinnerung geg... / 2 Aus den Gründen:

[6] „II. Die Erinnerung ist zulässig, aber unbegründet. [7] 1. Über die Erinnerung ist nach § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 S. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) durch den Einzelrichter zu entscheiden. [8] 2. Die von dem Kläger persönlich eingelegte Erinnerung ist zulässig. Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren können nach § 66 Abs. 5 S. 1 GKG ohne Mitwirkung eines Bevollmäc...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / aa) Vertretung

Rz. 299 Beim Auftreten eines Vertreters muss dessen Legitimation im Termin durch öffentlich beglaubigte Urkunde (§ 129 BGB) nachgewiesen werden,[305] ansonsten ist ein Gebot zurückzuweisen (§ 71 Abs. 2 ZVG). Damit erlischt das Gebot. Eine Ausnahme besteht bei Offenkundigkeit (§ 71 Abs. 2 ZVG). Dies hat das Gericht durch Ausweispapiere (Personalausweis) festzustellen. Bei juri...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / cc) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht

Rz. 59 Mit dem durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften mit Wirkung zum 1.1.2021[62] eingefügten § 753a ZPO müssen Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich versichern. Den Nachweis einer Vollmacht bedarf es...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 8. Kosten und Gebühren

Rz. 75 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 22,00 EUR an. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO und der Beschluss über den Kostenvorschuss nach § 887 Abs. 2 ZPO getrennt ergehen. Es handelt sich gleichwohl um eine einheitliche Angelegenheit.[100] Nach § 12 Abs. 6 GKG muss der Gläubiger die Gebühr als Vorschu...mehr

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B / 9 Beschlagnahme, Durchführung [Rdn 1002]

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 6. Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 161 Nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG ist der Gegenstandswert für das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft auf 2.000,00 EUR gedeckelt, was sich dementsprechend bei diesen Betrag übersteigenden Vollstreckungsforderungen auswirkt. Grundsätzlich ist auch hier also der Nennwert der Vollstreckungsforderung maßgeblich, aber nicht mehr als 2.000,00 EUR. Rz. 162 Hinweis Wertet de...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4415]

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AGS 01/2025, Gebühren nach ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Verfahrensgebühr Ebenso haben in der Vergangenheit bereits einige Gerichte entschieden (LG Bamberg, Beschl. v. 8.11.2023 – 13 Qs 79/23, AGS 2023, 556 = JurBüro 2024, 133; LG Berlin RVGreport 2017, 106 = AGS 2017, 80) und grds. auch das LG Nürnberg-Fürth (vgl. Beschl. v. 13.10.2020 – 7 Qs 56/20, AGS 2021, 174). Zwar sind einige der Entscheidu...mehr

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B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Kosten und Gebühren

Rz. 813 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 814 Der Rechtsanwalt erhält die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3...mehr

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zfs 01/2025, Erinnerung geg... / 1 Sachverhalt

Das FG Münster hatte das von dem Kläger und Frau F geführte Verfahren wegen Einkommensteuer für das Jahr 2016 durch das die Klage abweisende Urt. v. 24.5.2023 abgeschlossen. Mit Schriftsatz vom 5.7.2023 legte Rechtsanwalt R im Namen des Klägers und der Frau F gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde ein. Am 7.7.2023 ging ein weiteres gleichlautendes, vom Kläger eigen...mehr

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K / 11 Körperliche Untersuchungen, Allgemeines [Rdn 2998]

Rdn 2999 1. Zu den für die Betroffenen besonders belastenden (Zwangs-)Maßnahmen im EV gehören die körperlichen Untersuchungen. Sie sind sowohl für den Beschuldigten als auch für andere Personen deshalb so belastend, weil die Untersuchten es grds. nicht verhindern können, dass ihr Körper zum Augenscheinsobjekt wird und sie das Gefühl haben (können), sie seien nicht mehr Subje...mehr

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AGS 01/2025, Fragen und Lös... / II. Terminsgebühr

Diese Gebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins angefallen. In welcher Höhe sie entstanden ist, bestimmt sich nach Nrn. 3104, 3105 VV. Die erste Voraussetzung für die Anwendung der Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3105 VV liegt hier vor. Der Beklagte ist nämlich in dem Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß vertreten worden. Jedoch hat ...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / cc) Inkassodienstleistung durch verbundene Unternehmen

Rz. 240 Die dargelegten Grundsätze sind nicht anders zu beurteilen, wenn das Inkasso durch ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG betrieben wird, sogenanntes Konzerninkasso. Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes hat in § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG eine Regelung mit sich gebracht, wonach der Einzug von Forderungen für ein verbundenes Unternehmen keine Rechtsdienstlei...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / a) Rechtsanwaltskosten

Rz. 60 Der Rechtsanwalt erhält für den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine besondere 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und ggf. eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG (Vorbem. 3.3.3 und § 18 Abs. 1 Nr. 11 RVG) nebst Auslagen. Zu beachten ist hierbei, dass allgemeine Vorbereitungsarbeiten wie z.B. die Beantragung eines Grundbuchauszuges hier...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Festsetzung der anwaltlichen Gebühren

Rz. 100 Die anwaltliche Vergütung ist grundsätzlich vom Auftraggeber des Rechtsanwaltes zu leisten. Auch wenn er den Gläubiger vertritt, hat er keinen eigenen Gebühren- oder Erstattungsanspruch gegen den Schuldner. Vielmehr muss der Gläubiger die Vergütung leisten und dann seinen Erstattungsanspruch gegen den Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO verfolgen. Hiermit kann der Bevoll...mehr