Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Untersuchungshaft (U-Haft)

Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Brenner, Die Voraussetzungen des Haftbefehls im Steuerstrafverfahren, DStZ/A 1974, 7; Burhoff, Verdunkelungsgefahr bei Steuerhinterziehung und/oder Wirtschaftsdelikt, PStR 2002, 76; Burhoff, Untersuchungshaft des Beschuldigten, PStR 2002, 272; Burhoff, Untersuchungshaft – So optimieren Sie d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Vermögensbeschlagnahmen zur Sicherung von Steueransprüchen

Schrifttum: Siehe dazu die Nachw. vor § 399 Rz. 300; ferner, weil zitiert und aktueller: Gehm, Die Einziehung im Steuerstrafverfahren – eine aktuelle Betrachtung, StB 2019, 368; Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196; Spatscheck/Spilker, Versuchte Steuerhinterziehung – Einziehung wegen ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Bedeutung und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift bildet eine Ausnahme von dem in § 124 Abs. 1 S. 1 AO festgeschriebenen Grundsatz, wonach eine Steuerfestsetzung grundsätzlich nur gegenüber ihrem Inhaltsadressaten wirkt. Sie regelt die Drittwirkung von Steuerbescheiden in zwei verschiedenen Fallgruppen, nämlich bei Gesamtrechtsnachfolge und bei Bestehen eines Anfechtungsrechts des Zweitschuldners. Die er...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / d) §§ 105 Abs. 2 Nr. 5, 119 Nr. 6 FGO – Bezugnahme auf die Gründe einer Einspruchsentscheidung

Nach § 105 Abs. 5 FGO kann das Gericht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des VA oder der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt. Im Streitfall hatte das FG von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und auf die aus seiner Sicht für die Abweisung der Klage trage...mehr

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Auskunftsverweigerungsrecht... / I. Steuervollzug und Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte als Ausgangspunkt

Besteuerungsgrundsätze und gesetzlicher Auftrag als Ausgangspunkt: Gemäß § 85 S. 1, 2 AO haben Finanzbehörden (insb. Finanzämter) einen gesetzmäßigen, gleichmäßigen Steuervollzug in Gestalt von Festsetzung und Erhebung sicherzustellen, wobei insb. dafür Sorge zu tragen ist, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben werden. Untersuchungsgrundsatz: Um diesem gesetzlic...mehr

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LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.10 Offensichtliche rechtswidrige, besonders schwerwiegende Beeinträchtigung sonstiger Menschenrechte (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG)

Definition: Die Auffangklausel der Nr. 12 ist aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit schwierig zu fassen. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, vor offensichtlich rechtswidrigen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Individualrechten nicht die Augen zu verschließen. Für die Verbindung mit dem betreffenden Unternehmen ist dabei im Einklang mit den UN-Leitprinzip...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Inhalt des Zuziehungsrechts beim notariellen Nachlassverzeichnis

Das notarielle Nachlassverzeichnis ist eine Tatsachenbescheinigung des Notars über seine Ermittlungen und Wahrnehmungen. Sie wird durch Errichtung einer öffentlichen Zeugnisurkunde über die vom Notar festgestellten Tatsachen errichtet; eine Verlesung findet nicht statt. Der Pflichtteilsberechtigte hat an einer Anwesenheit bei diesem Vorgang grundsätzlich kein Interesse. Das Z...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtliches Gehör

Rz. 26 [Autor/Zitation] Sofern das MU einen AR hat, muss das Gericht vor Beauftragung eines Prüfers zunächst neben den gesetzlichen Vertretern auch den AR hören. Aus der Formulierung wird deutlich, dass das Gericht in jedem Fall zunächst die gesetzlichen Vertreter des MU anzuhören hat, bevor ein Prüfer beauftragt wird (Kirsch, Rechnungslegung, § 12 PublG Rz. 26 [11/2022]). Geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.4.3.2 Rechtliches Gehör

Rz. 54 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren, § 117 Abs. 4 S. 3 AO. Durch das SteuerbereinigungsG 1986[1] ist diesem Satz ein zweiter Halbsatz angefügt worden, demzufolge der inländische Beteiligte bei den von den Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern abweichend von § 91 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4.4 Vorherige Anhörung

Rz. 33 Vor einem Amtshilfeersuchen ins Ausland ist grundsätzlich eine Anhörung beim inländischen Betroffenen durchzuführen.[1] Zumindest ist der Stpfl. auf die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens hinzuweisen, damit er notfalls Rechtsbehelfsmöglichkeiten nutzen kann.[2] § 91 AO ist in diesem Fall zwar nicht unmittelbar einschlägig.[3] Das Amtshilfeersuchen ist kein Verwaltun...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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ZErb 07/2025, Keine Anwendb... / 2 Anmerkung

Der BGH hat in diesem Verfahren einen Erbvertrag selbst ausgelegt und damit sogleich in der Sache entschieden. Grundsätzlich ist die Auslegung von Individualerklärungen Aufgabe der Tatsachengerichte. Eine eigene Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht kommt nur in Betracht, wenn sich die Auslegung des Testaments durch das Tatsachengericht als fehlerhaft erweist und eine ...mehr

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ZErb 07/2025, Zum Vergütung... / 1 Gründe

I. Das AG hat mit Beschl. v. 12.12.2023 für die unbekannten Erben des Erblassers Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beteiligten zu 1 zum Nachlasspfleger mit den Aufgabenkreisen Ermittlung der Erben, Sicherung des Nachlasses und Verwaltung des Nachlasses bestellt (Bl. 4 d. A.). Der Beteiligte zu 1 teilte dem Nachlassgericht mit Schreiben vom 21.7.2024 (Bl. 47 d. A.) mit, da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 7.2 Anhörung (Abs. 4 S. 3)

Rz. 79 Vor der Übermittlung von Auskünften und Unterlagen ist einem inländischen Beteiligten gem. § 117 Abs. 4 S. 3 AO entsprechend § 91 AO rechtliches Gehör zu gewähren. Betrifft die Amts- oder Rechtshilfe Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet wird, so gilt dies stets, es sei denn, die USt ist betroffen, es findet ein Informationsaustausch aufgrund des EU-Amts...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

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Die Auswirkungen der Rechts... / 1. Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Die Konstellation, dass die Einzelrechtsnachfolge (der Übergang des Feststellungsgegenstandes i.S.v. § 182 Abs. 2 S. 1 AO in Erfüllung eines Kaufvertrages, einer Schenkung etc.) während eines anhängigen Einspruchsverfahrens eintritt, aber auch schon so viel Zeit seit Erlass des Grundsteuerwertbescheides vergangen ist, dass der Rechtsnachfolger selbst keinen Einspruch mehr ei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 2.1.2 Zweck der Schlussbesprechung

Rz. 6 Die Schlussbesprechung dient der Erörterung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse i. S. d. § 199 Abs. 1 AO, die sich im Rahmen der Prüfung ergeben haben.[1] Durch die Schlussbesprechung soll dem Stpfl. in einem umfassenden Sinne rechtliches Gehör gewährt werden.[2] Aus der Regelung des Abs. 1 S. 2, wonach insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / c) Hauptabschnitt 5 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 5 Abs. 2 Nr. 132 KostBRÄG)

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§ 4 Änderung des FamGKG (Ar... / 4. Hauptabschnitt 8 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 7. Hauptabschnitt 6 – Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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§ 2 Änderungen des Rechtsan... / a) Der neue Gesetzestext

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§ 3 Änderungen des GKG (Art... / 1. Der neue Gesetzestext

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Grundstücke

Rz. 100 [Autor/Zitation] Rechtlich sind unter "Grundstücken" begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche zu verstehen, für die jeweils ein eigenes Grundbuchblatt im Grundbuch geführt wird. Für Zwecke der Rechnungslegung ist ergänzend auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen, so dass sich im Einzelfall Unterschiede ergeben können. Auch für die Un...mehr

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Sommer, SGB XI § 76 Schieds... / 2.4.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 12 Rechtlich handelt es sich bei dem Schiedsstellenverfahren um ein Verwaltungsverfahren, auf das grundsätzlich die Regelungen des § 9 ff. SGB X Anwendung finden (vgl. BSG, Urteil v. 25.1.2017, B 3 P 3/15 R mit ergänzenden Ausführungen zu den für Schiedsstellenmitglieder im Anwendungsbereich der §§ 16 und 17 SGB X geltenden Besonderheiten). Für dieses Verfahren gilt gene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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zfs 05/2025, Umfang der Akt... / 2 Aus den Gründen:

I. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 79 Abs. 1 Satz 2, 80 Abs. 1 OWiG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen war zuzulassen, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Die vom Betroffenen erhobene Rüge genügt den Anforderungen aus § 79 ...mehr

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zfs 05/2025, Umfang des Akt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Die Rechtsbeschwerde hat mit. der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund der nicht gewährten Einsichtnahme in die Gebrauchsanweisung der Auswertesoftware – jedenfalls vorläufig – Erfolg. 1...mehr

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AGS 05/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Gerichts- und Anwaltskosten im Verfahren nach § 926 ZPO wegen der Aufhebung der einstweiligen Verfügung, JurBüro 2025, 57 Hat das Gericht gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung erlassen, kann dieser bei dem Gericht beantragen, dem Antragsteller gem. § 926 Abs. 1 ZPO eine Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage zu setzen. Erheb...mehr

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ZErb 05/2025, Zur Frage ein... / 2 Anmerkung

Die Erblasserin, Frau I. K., hat mit ihrem vorverstorbenen Ehemann, Herrn P. K., am … 2016 vor der Notarin L. in S. zur Urkundenrollen-Nummer … /2016 eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung errichtet. In dieser bestimmten sich die Ehegatten zu Alleinerben des jeweils Vorverstorbenen, zur Schlusserbin in widerruflicher Weise ihre Enkeltochter E. … , geboren am … 1999, d...mehr

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zfs 04/2025, Abfindungsvorb... / Leitsatz

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag zu einem übereinstimmenden Verständnis eines Vorbehalts in einer Abfindungsvereinbarung. BGH, Beschl. v. 10.12.2024 – VI ZR 323/23mehr

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FF 04/2025, Überlassung ein... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Vater, syrischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem sein Antrag, die Mutter zu verpflichten, ihm ein aktuelles Foto der gemeinsamen, heute etwa 12½ Jahre alten Tochter R. zu überlassen, zurückgewiesen wurde. Die Entscheidung ist vor folgendem, auf einige wesentliche "Eckpunkte" gekürzten Hintergrund zu sehen: [2...mehr

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ZErb 04/2025, Unzulässigkei... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 67 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.3 Rechtsfolgen der Verfahrensbeteiligung

Rz. 7 Die eindeutige Bestimmung der Beteiligten ist für das Klageverfahren von wesentlicher Bedeutung, da nur diese Träger der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten sein können und grundsätzlich auch nur diese die Rechtsfolgen des Verfahrens treffen. So treten nur für die Beteiligten (und deren Rechtsnachfolger) die formellen und materiellen Rechtswirkungen der Klageer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.15 Aufzeichnungen bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 22 Abs. 4d UStG)

Rz. 227 Der Gesetzgeber hält diese Aufzeichnungsvorschrift für unerlässlich; der Finanzverwaltung soll im Fall der Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG der Nachvollzug des Forderungsübergangs sowie die Bestimmung des Haftungsschuldners und der Haftungssumme erleichtert werden.[1] Rz. 228 Nach § 13c UStG kann die Finanzverwaltung den Abtretungsempfänger als Haften...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist eine mündliche Verhandlun...mehr

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Jansen, SGG § 107 Mitteilun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Mitteilung von Beweisergebnissen und gilt für alle Instanzen und sowohl für die vor der mündlichen Verhandlung als auch für die in der mündlichen Verhandlung durchgeführte Beweisaufnahme. Die Vorschrift gilt etwa auch für die bloße Einholung von Auskünften i. S. d. § 106 (so Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 107 Rz. 2 m. w. N...mehr

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Jansen, SGG § 120 Akteneins... / 2.1 § 120 Abs. 1 und 2

Rz. 2 Das Recht auf Akteneinsicht steht sämtlichen Beteiligten i. S. d. § 69 zu, also auch den Beigeladenen. Mit dem Abschluss des Verfahrens endet die Beteiligtenstellung und somit grundsätzlich das Recht nach § 120 Abs. 1 (für eine weite Auslegung des Anspruchs auf Akteneinsicht: Bieresborn, in: Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, § 120 Rz. 16). Eine Ausnahme gilt, wenn ein Kläge...mehr

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Jansen, SGG § 110 Ort und Z... / 2.1 § 110 Abs. 1

Rz. 2 Ort der mündlichen Verhandlung ist, wie § 110 Abs. 2 inzidenter zu entnehmen ist, der Gerichtssitz (vgl. BSG, Beschluss v. 15.5.1998, B 11 AL 91/98 B, juris). Das BSG (a. a. O.) folgert hieraus, dass die Angabe des Ortes im Urteil entbehrlich ist, sofern die mündliche Verhandlung am Gerichtssitz stattgefunden hat. Die Gerichtsverwaltung hat die Voraussetzungen dafür zu ...mehr

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Jansen, SGG § 107 Mitteilun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) mit Wirkung zum 1.1.2018 geändert worden. § 107 ist Ausfluss des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör i. S. d. Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG. Die Gewährung rechtlichen Gehörs ist V...mehr

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Jansen, SGG § 120 Akteneins... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Akteneinsicht, auf die § 120 Abs. 1 grundsätzlich einen Anspruch gewährt, dient der Vorbereitung eines effektiven, sachangemessenen Vortrags und damit der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör i. S. d. Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG. Die Vorschrift wurde mit dem SGG im Jahre 1953 eingefügt. Nach mehrfachen Änderungen wurde § 120 durch das Gesetz zur Einfü...mehr

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Jansen, SGG § 111 Persönlic... / 2.2 § 111 Abs. 2

Rz. 12 § 111 Abs. 2 ist Ausfluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG). Die Vorschrift soll den Beteiligten ermöglichen, sich darauf vorzubereiten, Fragen an den Zeugen oder Sachverständigen zu richten und sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Die fehlende Benachrichtigung eines Beteiligten von der Ladung eines medizinischen Sachverstä...mehr

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Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.2 § 109 Abs. 1 Satz 2

Rz. 10 § 109 Abs. 1 Satz 2 gibt dem Gericht die Möglichkeit, für das einzuholende Gutachten vom Antragsteller einen Kostenvorschuss zu verlangen. Die Entscheidung hierüber steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Ein Kostenvorschuss ist regelmäßig anzufordern, wenn das Gericht keinen Anlass sieht, nach § 103 ein Gutachten einzuholen. Es ist nicht zu beanstanden, wenn d...mehr

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Jansen, SGG § 111 Persönlic... / 2.1 § 111 Abs. 1

Rz. 2 § 111 schließt in der Systematik folgerichtig an § 110 Abs. 1 an, indem die Vorschrift weitere mit der Ladung vorzunehmende Maßnahmen nennt. § 111 Abs. 1 Satz 1 enthält für das sozialgerichtliche Verfahren eine eigenständige Ermächtigung des Vorsitzenden, das persönliche Erscheinen von Beteiligten anzuordnen. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ist eine prozessl...mehr