Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative" s. § 399 Rz. 979 ff.; zur Europäis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 9 EuGFVO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht bestimmt die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme, die im Rahmen der für die Zulässigkeit von Beweisen geltenden Bestimmungen für sein Urteil erforderlich sind. Es wählt die einfachste und am wenigsten aufwendige Art der Beweisaufnahme. (2) Das Gericht kann die Beweisaufnahme mittels schriftlicher Aussagen von Zeugen oder Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dienstliche Äußerung.

Rn 6 Die dienstliche Äußerung ist Teil der richterlichen Tätigkeit iSd § 26 DRiG und damit der Dienstaufsicht entzogen (BGHZ 77, 70 = NJW 80, 2530). Sie dient der Sachverhaltsklärung. Sie hat sich auf die Tatsachen zu beziehen, die der Ablehnende zur Begründung seines Gesuchs vorgetragen hat, wobei sie sich eigener Wertungen zur Begründetheit des Gesuchs zu enthalten hat (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 34 Der unpfändbare Teil des Einkommens wird auf Antrag des Schuldners oder eines von der Pfändung betroffenen Unterhaltsberechtigten bestimmt (Boewer/Bommermann Rz 760). Nicht antragsberechtigt ist ein Sozialleistungsträger, auf den der Anspruch übergegangen ist. Der Antrag kann auch konkludent gestellt werden und in einer Erinnerung nach § 766 enthalten sein. Dies ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 49 Der Pfändungsbeschlag erfasst uneingeschränkt die gesamten Einkünfte iSd Abs 1, denn der Pfändungsschutz wird nur auf Antrag gewährt. Auf das Antragsrecht kann der Schuldner nicht verzichten. Antragsberechtigt sind der Schuldner und die Personen, denen der Schuldner gesetzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Um dem Schuldner die Antragsstellung zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckbarkeitsbeschluss.

Rn 6 Für gem § 95 I nach der ZPO zu vollstreckende Entscheidungen fordern II, III ein besonderes Exequatur-Verfahren. Dies erfasst – unter Berücksichtigung des Vorrangs völkerrechtlicher Vereinbarungen – grds ausl Unterhaltsentscheidungen (BGH FamRZ 15, 2043). Rn 7 Die örtliche u sachliche Zuständigkeit für den Beschluss ist dem AG am allgemeinen Gerichtsstand des Schuldners,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Lehnt der Urkundsbeamte den Antrag der Partei nach Abs 1 (Rn 3) auf Einsichtnahme oder Fertigung von Ausfertigungen etc nach Abs 1 oder 3 ab, entscheidet darüber auf Erinnerung nach § 573 I das Prozessgericht. Gg dessen Entscheidung ist nach § 573 II die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff) zulässig. Gg die Versagung der Akteneinsicht besteht die sofortige Beschwerde (§ 56...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 7 Auf unbefristeten, aber vor Beendigung der Zwangsvollstreckung beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu stellenden Antrag des Schuldners ist die Pfändung aufzuheben. Falls Barmittel gepfändet sind, muss der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung aufheben. Der Antrag beinhaltet ein eigenes Rechtsschutzgesuch, trotz gewisser Ähnlichkeiten aber keine Erinnerung (aA MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensfehler.

Rn 53 Das vom Schiedsgericht anzuwendende Verfahren richtet sich nach § 1042 iVm einer vom Schiedsgericht etwa anzuwendenden Schiedsgerichtsordnung (vgl BGH 29.3.18 – I ZB 75/16, juris Rz 3). Aus § 1027 folgt, dass nur solche Verfahrensfehler nach § 1059 II 1d zur Aufhebung des Schiedsspruchs führen können, die der Partei bei Erlass des Schiedsspruchs nicht bekannt waren und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Waffengleichheit.

Rn 8 Insb seit und wegen einer Entscheidung des EGMR (NJW 95, 1413 – Dombo Beheer) wird gefordert, § 448 unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Waffengleichheit erweiternd auszulegen (Schlosser NJW 95, 1404; Roth ZEuP 96, 484, 497; aA Lange NJW 02, 476, 482 f). Dies wird va diskutiert für Vorgänge, die sich ›unter vier Augen‹ abgespielt haben, wenn die maßgebliche Person a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt nur für Sachentscheidungen eines Gerichts in Zivilsachen. Nicht anerkennungsfähig sind folglich Zwischenurteile über prozessuale Fragen. Aus § 723 II 1 wird gefolgert, dass nach dem geltenden ausl Prozessrecht formelle Rechtskraft eingetreten sein muss (Musielak/Voit/Stadler § 328 Rz 5). Diese Vorschrift besagt jedoch nur, dass eine vorläufige Vollst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht ordnungsgemäße Vertretung einer Partei (Nr 4).

Rn 9 Die Norm ist Ausdruck der Schutzbedürftigkeit der infolge des Verlustes der Prozessfähigkeit prozessual handlungsunfähigen Partei (vgl BGH ZInsO 17, 501). Für eine Partei muss die notwendige gesetzliche Stellvertretung vorliegen, damit durch ihren Vertreter wirksam Prozesshandlungen vorgenommen werden können, was sich gem §§ 51 I, 52, 53 vornehmlich nach materiellem Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form und Glaubhaftmachung.

Rn 2 § 227 sieht keine bestimmte Form für den Antrag auf Terminsänderung vor. Eine solche ergibt sich auch nicht aus § 130d. Der Terminsänderungsantrag stellt keinen vorbereitenden Schriftsatz iSv § 130d S 1 dar, der als elektronisches Dokument zu übermitteln ist. Ebenso wenig handelt es sich um einen bestimmenden Schriftsatz (BFH HFR 24, 749 Rz 11, 13). Der Terminsänderungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Kammer trifft die Übertragungsentscheidung durch Beschl. Obgleich dieser Beschl im Hinblick auf seine nach § 348a III fehlende Anfechtbarkeit nicht zwingend zu begründen ist, so erscheint – eingedenk der einer Übertragungsentscheidung zugrunde liegenden Gewährleistungen aus Art 101 I 2 GG – eine kurze Begründung zumindest in Zweifelsfällen sinnvoll. Der Übertragungs...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 7. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung

Rz. 131 Im Zivilprozess kann und muss das Gericht von Amts wegen gem. §§ 144, 287, 372, 403 ZPO ein Sachverständigengutachten einholen, sogar schon vor der mündlichen Verhandlung gem. § 358 ZPO, wenn seine eigene Sachkunde hierfür nicht ausreicht. Der Antritt des Sachverständigenbeweises ist lediglich eine Anregung an das Gericht.[248] Gem. § 442 ZPO gilt dies auch für den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 273a ZPO – Geheimhaltung.

Gesetzestext Das Gericht kann auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein können; die §§ 16 bis 20 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind entsprechend anzuwenden. Rn 1 Gericht kan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterlassener Rechtsbehelf.

Rn 11 Lit b begründet eine Obliegenheit des Beklagten auch dann, wenn er das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in den Anforderungen der Norm entsprechender Weise erhalten hat, gg die ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einzulegen, sofern er von deren Inhalt rechtzeitig und in einer Weise Kenntnis erlangt, die ihm dies erlaubt (verneinend zur früheren Brüssel I-V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 16 Kann eine sofortige Äußerung auf einen gerichtlichen Hinweis (§ 139 IV) nicht erwartet werden, darf die mündliche Verhandlung nicht ohne weiteres geschlossen werden. Damit die Partei hierauf reagieren kann, muss das Gericht die mündliche Verhandlung vertagen, ins schriftliche Verfahren übergehen oder gem § 139 V iVm § 296a einen Schriftsatznachlass gewähren (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahrensablauf und Zeitplan.

Rn 2 Das Streitbeilegungsverfahren lässt sich in vier Abschnitte unterteilen. Der erste Abschnitt beginnt mit dem Antrag des Verbrauchers. Nach dem Eingang des Antrags beim Streitmittler prüft dieser zunächst seine Zuständigkeit, ferner die Frage eines offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erhobenen Anspruchs sowie weitere Ablehnungsgründe (§ 14 I). Wird dan...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 1. Entgeltliche Veräußerung durch den befreiten Vorerben

Rz. 112 Im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung erfolgt die Löschung des Nacherbenvermerks auf Antrag (§ 13 GBO), wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (§ 22 Abs. 1 GBO). Dabei wird das Grundbuch im Rahmen einer entgeltlichen Veräußerung durch den Vorerben im Hinblick auf den Nacherbenvermerk erst dann unrichtig, wenn das Grundstück endgültig aus dem Nachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtskräftige Unzuständigerklärung.

Rn 15 ›Rechtskräftig‹ sind die zuständigkeitsleugnenden Entscheidungen (Zwischenurteil nach § 280; Verweisungsbeschluss nach § 281) grds dann, wenn sie infolge Unanfechtbarkeit nicht oder wegen Fristablaufs oder Erschöpfung des Instanzenzugs nicht mehr mit einem Rechtsbehelf angefochten werden können (Zweibr MDR 05, 1187, 1188 [OLG Zweibrücken 19.05.2005 - 2 AR 28/05]). Hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Nach dem Wortlaut des § 161 I 1 erfolgt die Hinzuziehung (nur) vAw; gleichwohl wird (wie in § 7 III ausdrücklich vorgesehen) auch ein entspr Antragsrecht der Pflege- und Bezugspersonen anerkannt (Prütting/Helms/Hammer § 161 Rz 7; Haußleiter/Eickelmann § 161 Rz 11; Musielak/Borth/Frank/Frank § 161 Rz 4; Heilmann/Heilmann § 161 Rz 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 161 Rz 11;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Infolge eines Verfahrensmangels nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 2).

Rn 14 Erforderlich ist, dass die Partei (auch) aufgrund eines gerichtlich verursachten Verfahrensfehlers davon abgesehen hat, Angriffs- und Verteidigungsmittel vorzutragen. Von Bedeutung sind dabei insb Verstöße gg die materielle Prozessleitungspflicht (§ 139; BGHZ 158, 295), sei es, dass rechtlich unzutreffende Hinweise erteilt wurden, sei es, dass (aus der Sicht des Erstge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstoß gegen ordre public (lit a).

Rn 2 Lit a trägt dem Umstand Rechnung, dass nach dem derzeitigen Stand der Rechtsangleichung in Europa die Folgen der Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung mit der öffentlichen Ordnung eines anderen Mitgliedstaates schlechterdings unvereinbar sein können. Inzwischen verzichten allerdings die EuVTVO, die EuMVVO (VO Nr 1896/2006 zur Einführung eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kriterien.

Rn 2 § 766 ermöglicht die Überprüfung sowohl von Maßnahmen des Vollstreckungsgerichts als auch des GV; nicht überprüft werden mit § 766 die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Liegt eine Entscheidung vor, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 der richtige Rechtsbehelf (BGH ZIP 04, 1379). In Familiensachen ist § 766 entspr über § 120 I FamFG anzuwenden (Brandbg FamRZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelheiten.

Rn 3 § 954 I betrifft die Rechtsbehelfe des Schuldners nach Art 33 I und II EuKoPfVO; 2023 wurden insoweit vor den AG ein und vor den LG 5 Verfahren durchgeführt (Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht – Zivilgerichte – 2023). Zuständig ist nach dem Wortlaut der Vorschrift das Gericht, das den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erlassen hat. Der nationale Geset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung.

Rn 6 Die Begründungsfrist kann verlängert werden, wenn der Berufungskläger dies vor ihrem Ablauf durch einen an das Berufungsgericht gerichteten schriftlichen Antrag seines Prozessbevollmächtigten (vgl § 519 Rn 3) beantragt hat. Einen solchen Verlängerungsantrag enthält der bloße Antrag, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, nicht (BGH MDR 10, 164, 165). Die Dauer der gewünsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweisrechtliches Geheimverfahren.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gg die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Das Klagerecht steht jedem Gläubiger zu, dem der Anspruch aus den §§ 853–855a zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen ist, Abs 1 (Zö/Herget § 856 Rz 1). Der Gläubiger macht damit einen prozessualen Leistungsanspruch geltend (Anders/Gehle/Nober ZPO § 856 Rz 3). Es kommt nicht darauf an, ob gerade dieser oder ob überhaupt ein Gläubiger ein Hinterlegungs- oder Her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gründe für die vorzeitige Löschung (Abs 3).

Rn 3 Bereits vor Ablauf der Frist des Abs 1 kann das Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners eine Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis gebieten. Die Löschung erfolgt auch im Fall des Abs 3 vAw. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragungsanordnung ist die Eintragung der Parteidisposition entzogen – es kann selbst bei Zustimmung des Gläubigers die Eintragung nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (19,20 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweisbeschluss.

Rn 13 Die Anordnung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens erfolgt regelmäßig durch einen Beweisbeschluss, wenngleich eine formlose Anordnung ausreichend ist (BGH FuR 15, 727; FamRZ 13, 211; FuR 11, 43, jeweils zu § 321; Sternal/Schäder § 163 Rz 6; Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 7). Rn 14 Gem § 30 I iVm § 404a I ZPO ist das Gericht ›Herr des Verfahrens‹ (Splitt FF 18,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1.

Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen, die die Lebensführung und die Lebensstellung des Kind...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Berufspflichten bei Beratungshilfe

Rz. 109 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ein ihm angetragenes Beratungshilfemandat anzunehmen; § 49a BRAO. Die Annahmepflicht entsteht erst mit Vorliegen des Beratungshilfescheins, § 16a BORA. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kostenerstattung ist dies nicht immer unproblematisch. Diese Pflicht ist jedoch Ausdruck der sozialen Verantwortung der Anwaltschaft. Sozial schwac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweispflicht und Zurückweisung des Antrags (Abs 2).

Rn 10 Der Antrag ist gem § 250 II 1 zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind oder der Antrag nicht die nach Abs 1 erforderlichen Angaben enthält. Liegen behebbare Mängel vor (ungenaue oder fehlende Angaben), erfolgt eine Zurückweisung erst, wenn der ASt dem Mangel trotz Hinweises nicht abhilft. Liegt ein unbehebbarer Mangel v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Anhörung der übrigen Beteiligten und des Jugendamts, § 320.

Rn 19 Gem § 320 S 1 sind die weiteren Verfahrensbeteiligten iSv § 315 anzuhören. Das sind insb die sorgeberechtigten Eltern des Kindes und auch der Verfahrensbeistand. Die nicht sorgeberechtigten Eltern sind nicht anzuhören, sofern sie nicht als ›Kann-Beteiligte‹ nach § 315 IV hinzugezogen worden sind. Die insoweit einschlägige Vorschrift des § 160 I 1 ist im Hinblick auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Überraschender Charakter der Entscheidung.

Rn 16 Für das Bestehen einer gerichtlichen Hinweispflicht kommt es als wesentliches Moment entscheidend auf den Überraschungseffekt bei den Parteien an. Eine solche Überraschung kann sich daraus ergeben, dass das Gericht von der übereinstimmenden Beurteilung der Parteien hinsichtlich eines Gesichtspunkts abweicht (S 2) oder daraus, dass das Gericht einen Gesichtspunkt für ma...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 750 formuliert mit der namentlichen Bezeichnung der Parteien im Titel, der Zustellung des Schuldtitels und bestimmter Urkunden sowie der Wartefrist bei der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Vollstreckungsvoraussetzungen. Die Vorschrift sichert nicht nur die Einhaltung einer Formalität, sondern gewährleistet, dass staatlicher Zwang nur zur Durchsetzung eines urkundli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Wirkung der Bestellung – Rechtsstellung des Verfahrensbeistands, Abs 3.

Rn 14 Mit der Bestellung wird der Verfahrensbeistand als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, Abs 3 S 1; die Regelung entspricht § 274 II und § 315 II. Er erhält alle mit seiner förmlichen Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten (zur Kostentragungspflicht vgl aber Abs 8). Er hat insb das Recht zur Akteneinsicht (§ 13), ihm sind alle Schriftsätze, Stellungnahmen usw m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Methode der Sachverhaltsermittlung im Prozess.

Rn 3 In der Praxis hat sich mit der sog Relationstechnik eine Methode entwickelt, die eine möglichst effektive und für die Beteiligten kostengünstigste Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts gewährleistet (s dazu Anders/Gehle AssEx Rz A 2 ff; Oberheim ZPR Rz 428 ff). Unter der Geltung des Beibringungsgrundsatzes ist es Sache der Parteien, den entscheidungserheb...mehr