Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Antrag auf Akteneinsicht

Rz. 42 Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht Muster 7.6: Antrag auf Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Namens und im Auftrag meiner Mandantin _________________________ beantrage ich, mir Akteneinsicht in die Nachlassakten zu...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / dd) Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit

Rz. 44 Als weiteres Mittel zur Sicherung des Anspruchs auf rechtliches Gehör haben die Beteiligten im FamFG-Verfahren ein Recht auf Teilnahme an der Beweisaufnahme, sofern diese im Strengbeweisverfahren durchgeführt wird. Der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit[16] umfasst neben dem Anwesenheits- auch ein Fragerecht bei der Beweisaufnahme. Ist ein Beteiligter an der Teil...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / II. Sachliche Grenzen des Schiedsverfahrens

Rz. 49 Das Schiedsverfahren erfährt folgende Grenzen:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht

Rz. 43 Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht Muster 7.7: Befristete Beschwerde gegen die Verweigerung der Akteneinsicht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, le...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / ee) Muster: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift

Rz. 46 Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift Muster 7.8: Ersuchen um Übersendung einer Protokollabschrift An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ Nachdem es weder meiner Mandantin noch mir möglich war, bei dem Termin de...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Unterschiede zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbscheinsverfahren

Rz. 7 Zunächst ist ein elementarer Unterschied zwischen Zivilprozess einerseits und Erbscheinsverfahren andererseits festzustellen: Die Parteien des Zivilprozesses sind der Kläger und der Beklagte (formeller Parteibegriff). Die Beteiligten des Erbscheinsverfahrens nennt das FamFG und unterscheidet zwischen "Muss-Beteiligten" und "Kann-Beteiligten" unter Aufgabe der bisherige...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erbscheinserteilung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 21 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, so kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines endgültig vollstreckbaren Titels ist – sogar das Erbscheinserteilungsverfahren betreiben.[16] Er hat ein eigenes Antragsrecht nach §§ 792, 896 ZPO und kann sogar die nach § 352 Abs. 3 FamFG erforderliche eidesstattliche Versicherung abgeben (vgl. Muster Rdn 43).[17] Dies gilt...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Bedeutung des Beteiligtenbegriffs

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Zuständigkeit

Rz. 61 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Allgemeines

Rz. 27 Von zentraler Bedeutung für das Verfahren ist der Beteiligtenbegriff. Anders als im Zivilprozess stehen sich nicht zwei oder mehrere Parteien gegenüber; im FamFG-Verfahren kann eine Vielzahl von Personen beteiligt sein, deren Interessen nicht notwendig unterschiedlich sein müssen. Derjenige, der Beteiligter ist, genießt verfahrensrechtliche Privilegien. So hat er Anspr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solch...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 10. Rechte des Antragsgegners

Rz. 605 Grundsätzlich ist dem Antragsgegner rechtliches Gehör zu gewähren, lediglich im Falle dringender Gefahr (§ 486 Abs. 3 ZPO) kann davon abgesehen werden. Der Antragsgegner hat das Recht, eigene Anträge zu stellen. Die Einwendungen beschränken sich auf das Verfahrensrecht:[745]mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / c) Zuständigkeit

Rz. 19 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in die Nachlassakten

Rz. 106 Da der Pflichtteilsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran hat, sich Kenntnis vom Umfang des Nachlasses und damit von der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs zu verschaffen, umfasst das Recht auf Akteneinsicht auch die Nachlassaufstellung. Dass diese Aufstellung für einen anderen Zweck erstellt wurde, steht dem berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten n...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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AGS 07/2023, Vergütungsfest... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VG München bedarf einiger Anmerkungen. 1. Festsetzung der Gebühren Zutreffend hat das VG München die Zulässigkeit der Vergütungsfestsetzung bejaht. Infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages durch die hierzu von der Klägerin bevollmächtigte Rechtsanwältin war der Auftrag der Antragsteller erledigt und damit die Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 erster Fall RV...mehr

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ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (1) Skepsis für "schwierige" Fälle?

In der modernen Kommunikationswissenschaft heißt es: "Das Medium ist die Botschaft."[52] Gemeint ist, dass das Medium das Kommunikationsverhalten verändert.[53] Ausgehend von dieser Erkenntnis müssen potenzielle Schwächen des Mediums Videoverhandlung, etwa Linearität und Partizipationshürden, aktiv überwunden werden, um eine "gute Kommunikation" zu erreichen.[54] Dies verlan...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einseh...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / aa) Vergütung

Rz. 199 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft (vgl. Rdn 146). Rz. 200 Die Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Antragsberechtigt sind der Nachlasspfleger und der Erbe, § 292 Abs. 1 FamFG. S...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag

Rz. 274 Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag Muster 6.53: Einwendungen des Erben gegen den Festsetzungsantrag An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. _________________________ Gemäß anliegend...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Gestaffelte Wertfestsetzungen sind unzulässig Gestaffelte Streitwertfestsetzungen sind unzulässig. Dies gilt nicht nur in der Zivilgerichtsbarkeit, sondern auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und, soweit dort nach dem Streitwert abgerechnet wird, auch in der Sozialgerichtsbarkeit. Für die Zivilgerichtsbarkeit u.a.:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Zuständigkeit

Rz. 42 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.2 Bewilligung des freihändigen Verkaufs

In allen Fällen der Sachpfändung ist im Interesse einer zügigen Erzielung eines günstigen Erlöses eine von dem Verfahren der §§ 814 ff. ZPO abweichende Verwertung möglich. Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache auf andere Weise oder an einem andere Ort verwerten, z. B. durch freihändigen Verkauf.[1] Zuständig für einen ...mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 3.2 Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung

Liegt ein vollstreckbarer Titel vor, aufgrund dessen die Gegenseite nicht leistet, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die Zwangsvollstreckung wird jedoch erst aufgrund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels durchgeführt.[1] Die Vollstreckungsklausel ist der auf der Urteilsausfertigung oder dem sonstigen Titel hinzugesetzte Vermerk: ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.3 Forderungspfändung

Im Wege der Zwangsvollstreckung können auch Geldforderungen, die dem Schuldner gegen Dritte zustehen, gepfändet werden. Wenn eine Geldforderung gepfändet werden soll, verbietet das Gericht dem Drittschuldner, an den Schuldner zu zahlen und erlässt zugleich das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten.[1] Zunächst müssen die all...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 4.1 Deklarationssituation: Vermeidung Steuerhinterziehung

Wie bereits angeführt, existiert inzwischen ein BMF-Schreiben zu Kryptowährungen.[1] Zur Vermeidung einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO kommt der durch den BGH[2] konstruierten Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen eine große Bedeutung zu. Diese Pflicht bedeutet, dass er im Rahmen seiner Steuererklärung darauf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung / 5.6.2 Kassen-Nachschau: Zeitnah und ohne Ankündigung

Seit dem 1.1.2018 gilt die Kassen-Nachschau gem. § 146b AO. Dies ist ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen. Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.10 Offensichtliche rechtswidrige, besonders schwerwiegende Beeinträchtigung sonstiger Menschenrechte (§ 2 Abs. 2 Nr. 12 LkSG)

Definition: Die Auffangklausel der Nr. 12 ist aufgrund seiner fehlenden Bestimmtheit schwierig zu fassen. Es dürfte hierbei in erster Linie darum gehen, vor offensichtlich rechtswidrigen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Individualrechten nicht die Augen zu verschließen. Für die Verbindung mit dem betreffenden Unternehmen ist dabei im Einklang mit den UN-Leitprinzip...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliches Gehör.

1. Allgemeines. Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnahmsweise wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 4 Das Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung umfassend rechtliches Gehör zu gewähren und deren Verfahrensgrundrechte zu beachten. § 1063 I 2, der lediglich die Anhörung des Gegners vorschreibt, ist insoweit entweder zu knapp geraten oder überflüssig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfGE 81, 123, 126 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] wurde noch Art 103 I GG herangezogen). Das Erfordernis besteht auch für die Kostenfestsetzung im einstweiligen Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Nach der zwingenden Vorschrift des § 1042 I 2 ist den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren. Die Regelungen in Abs 2 und Abs 3 konkretisieren dies für die mündliche Verhandlung und für alle schriftlichen Verfahrensteile. Sie regeln insoweit eine Selbstverständlichkeit. Die umfassende Information der Parteien unterliegt nicht der Parteidisposition. Über die Information ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör und Äußerungsrecht (Abs 2).

Rn 8 Der Gesetzgeber hat in § 37 II und in den §§ 33, 34 Anhörungsrechte der Parteien und Anhörungspflichten des Gerichts niedergelegt. Er wollte insb durch § 37 II die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gem Art 103 I GG für die Beteiligten garantieren. Dabei blieb allerdings unberücksichtigt, dass das in Abs 2 genannte Äußerungsrecht nur einen Teil des rechtlichen Gehörs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Die Parteien sind vor dem Ausspruch selbstverständlich anzuhören (Abs 1 S 2). § 308a hebt die Verhandlungsmaxime nicht auf (Musielak/Musielak Rz 6; ThoPu/Reichold Rz 7). § 308a kommt daher theoretisch auch bei Säumnis in Betracht. Bei Säumnis des Beklagten begründet unschlüssiges Klägervorbringen die Abweisung der Räumungsklage und den Ausspruch nach Abs 1, wenn sich da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 7 Das Gericht muss grds die obsiegende Partei darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, ihr einen Teil der Kosten vorab aufzuerlegen. Dies gilt insb in den Fällen, in denen ein Verschulden erforderlich ist, da die Partei Gelegenheit haben muss, entlastende Umstände vorzutragen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, die Kosten auszutrennen, kann bereits in der Terminsverlegung od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör (Abs 1 S 2).

Rn 12 Abs I S 2 ordnet ausdrücklich an, dass der ASt zu hören ist, bevor sein Antrag zurückgewiesen wird. Regelmäßig werden, bei Mängeln, Schreiben an den ASt hinausgegeben, welche die beanstandeten Punkte benennen, Vorschläge zur Ergänzung oder Korrektur enthalten, entsprechende Antragsrücknahme(-ermäßigung) anheimstellen und für den Fall des Beharrens des ASt die Zurückwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen, zumal seine Erklärung für die Höhe des Ordnungsgeldes oder sogar für ein Absehen von einer Ordnungsmaßnahme von Bedeutung ist. Von einer Anhörung kann nur in krassen Ausnahmefällen abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 44 FamFG – Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 321a ZPO – Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) 1Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn 2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung fi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelndes rechtliches Gehör (lit b).

1. Normgegenstand. Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruch auf rechtliches Gehör.

Rn 2 Bereits vor der Bewilligung von PKH hat der Prozessgegner Anspruch auf rechtliches Gehör. Ihm ist daher Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Gesuch zu geben. Die Anhörung ist verpflichtend zu den Ausnahmen s Rn 5 f), das Gericht hat kein Ermessen, ob Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder direkt PKH bewilligt wird. Die Nichtbeachtung der Anhörungsverpflichtung ist ...mehr