Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.6 Räumungsvollstreckung

Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Mieter wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte darstellt im Sinne der Räumungsschutzvorschrift § 765a ZPO, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken. In die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesun...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / G. Begriffe

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§ 11 Schutzrechtserlangung / h) Einheitspatent

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Informationsaustausch

Rz. 103 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Auslandssachverhalten sind die FinBeh nur bedingt in der Lage, die Besteuerungsgrundlagen selbst zu ermitteln. Deshalb enthält § 90 Abs 2 AO besondere > Mitwirkungspflichten Rz 3 f der Beteiligten. Außerdem enthalten die DBA idR Bestimmungen zum Informationsaustausch (vgl Art 26 OECD-MA). Darüber hinaus bestehen jedoch weitere Vereinbar...mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / Leitsatz

1. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Fuß- und Radwegen und in Haltverbotsbereichen stellt grds. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 12 (i.V.m. § 12 Abs. 4 S. 1, 2, Abs. 4a), § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO dar. Ferner stellt das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge eine unzulässige, bußgeldbewehrte (Art. 66 Nr. 2 BayStrWG) Sondernutzung im Sinn des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BaySt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1.7.1 Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

1Stellt sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass die Ermittlungen keinen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, hat die BuStra-Stelle das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO einzustellen. 2Das ist z.B. der Fall, wenn sich im Ermittlungsverfahren ergibt, dass der Beschuldigte nicht vor sätzl...mehr

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zfs 10/2025, Kein neues Vor... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Verletzung der Streupflicht geltend. [2] 1. Der Beklagte ist Eigentümer eines Grundstücks in H. Am 8.2.2021 lag die Außentemperatur in H. um 0 °C. Die Klägerin, die damals 80 Jahre alt war, hat behauptet, sie sei an diesem Tag gegen 15:15 Uhr auf dem vereisten und deshalb durchweg spiegelg...mehr

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zfs 10/2025, Zukunftsgerich... / 2 Aus den Gründen:

… II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§ 124a Abs. 5 S. 2 VwGO; BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 – Vf. 133-VI 04 – VerfGHE 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 – Vf. 38-VI-14 – BayVBl 2016, 49 Rn 52; Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn 54), nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Zur Anwendbarkeit der Einziehung von Taterträgen im Steuerrecht

Rz. 1130.5 [Autor/Stand] Nach der bisherigen Rechtslage kam dem Verfall geringe praktische Bedeutung zu. Ursächlich hierfür war die Ausschlussklausel des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. Danach kam eine Verfallsanordnung nicht in Betracht, soweit dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch erwachsen ist, dessen Erfüllung dem Täter oder Teilnehmer den Wert des aus der Tat Erlangten e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.6 Geltendmachung der Haftung

Tz. 284 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Erl eines Haftungsbescheides ist eine Ermessensentsch. Liegen die ges Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 Abs 3 S 2 KStG vor, wozu auch gehört, dass der Zuwendende wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht in Anspruch genommen werden kann, so reduziert sich das Ermessen der Verw, einen Haftungsbeschei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Antragsverfahren

Rz. 60 Für den Antrag nach § 318 Abs. 3 HGB ist örtlich und sachlich das Amtsgericht am Sitz des zu prüfenden Unt zuständig. Antragsteller sind die in § 318 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 6 HGB genannten Personen. Antragsgegner ist die Ges., vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter. Ebenfalls Beteiligter ist der gewählte Abschlussprüfer. Allen Beteiligten ist rechtliches Gehör z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtliches Gehör.

1. Allgemeines. Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnw wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ein VU ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anhörung.

Rn 19 Den Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Art 103 I GG als Grundrecht des gerichtlichen Verfahrens und der Grds des fairen Verfahrens (BVerfGE 101, 397, 408 ff [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]: vor dem Rpfl gelte nicht Art 103 I GG, aber der Grds des fairen Verfahrens; dazu abl die hL) gilt auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BVerfG FamRZ 87, 786; NJW ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beteiligte.

Rn 21 Wer Beteiligter ist bestimmt § 345 I FamFG (als ergänzende lex specialis zu § 7 FamFG): Es ist stets der Antragsteller, da über seinen Antrag entschieden wird, und ferner die in § 345 I 2 FamFG aufgezählten Kann-Beteiligten (Rn 20), soweit sie antragsgemäß (§ 345 I 3 FamFG, vgl § 7 II 2 FamFG) oder nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts vAw (§ 7 III FamFG) hinzugezo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Das Gericht entscheidet durch Beschl (§ 38 FamFG; Rn 25 ff). Eine mündliche Erörterung im Termin kann stattfinden (§ 32 I 1 FamFG) und ist – auch im Beschwerdeverfahren (Schlesw FamRZ 10, 1178, 1179; Ddorf FamRZ 11, 1980, 1981) – insb entbehrlich, wenn nur um Rechtsfragen gestritten wird. Nur ausnw wird sie nach § 34 I Nr 1 FamFG geboten sein. Ein VU ist ausgeschlossen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Entlassung.

Rn 42 Nach §§ 1888 I, 1868 I ist der Nachlasspfleger bei Vorliegen eines Untauglichkeitsgrundes zu entlassen. IÜ ist die Entlassung gg seinen Willen nur gem § 1886 möglich. Rn 43 Die Entlassung kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen des aufsichtsführenden Nachlassgerichts erfolglos geblieben sind oder im konkreten Fall objektiv nicht a...mehr

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AGS 09/2025, Mittelgebühr i... / III. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Die geltend gemachte Befriedigungsgebühr Nr. 5115 VV hat das LG hingegen nicht festgesetzt. Die Verteidigerin habe keinen die Gebühr auslösenden Beitrag im Sinne einer anwaltlichen "Mitwirkung" i.S.d. Nr. 5115 VV geleistet. Denn die Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG sei ausschließlich auf Betreiben des AG erfolgt. Der Verteidigerin, die eine solche Einstellung im V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherungsbedürfnis.

Rn 9 Voraussetzung ist das Bedürfnis zu einer gerichtlichen Fürsorge, dh dass ohne das Eingreifen des Nachlassgerichts der Bestand des Nachlasses gefährdet wäre (Karlsr FamRZ 04, 222), wobei das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen über das Ob und die Art der Fürsorgemaßnahme entscheidet. Dass ein Sicherungsbedürfnis auch ohne konkrete Gefährdung anzunehmen wäre, wen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 5 Nach II muss der Antrag auf Gewährung einer neuen Frist innerhalb von zwei Wochen vor Fristablauf gestellt werden. Erneute schuldlose Fristversäumnis berechtigt zum wiederholten Antrag auf Fristsetzung; wegen Art 103 GG ist rechtliches Gehör zu gewähren (Grüneberg/Weidlich § 1996 Rz 2). Eine erneute Prüfung der Voraussetzungen der Bestimmung einer Inventarfrist erfolgt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entscheidung.

Rn 2 Liegen alle Voraussetzungen für eine Annahme vor, entscheidet das FamG durch Beschl. Die Entscheidung muss die Rechtsgrundlage der Annahme enthalten, ferner muss, wenn die Zustimmung eines Elternteils nach § 1747 IV für nicht erforderlich gehalten wird, dies aus den Gründen ausdrücklich hervorgehen (§ 197 FamFG). Der Beschluss wird erst mit Zustellung an den Annehmenden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prüfungspflicht der Urkundsperson.

Rn 2 IRd Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung wird die leibliche Vaterschaft des Mannes oder seine familiäre Beziehung zur Mutter des Kindes nicht geprüft. Da auch die bewusst falsche Anerkennung wirksam ist, verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes Ziel, wenn im Hinblick auf die ausländerrechtlichen Folgen einer Vaterschaftsanerkennung (§§ 28 Abs 1 Nr 3 AufenthG, 4 Abs 3...mehr

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FF 09/2025, Sachverständige... / 4. Kritische Würdigung des Sachverständigengutachtens durch den Familienrichter

Der Tatrichter darf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen.[40] Vielmehr ist er zur kritischen Würdigung des Gutachtenergebnisses verpflichtet.[41] Er muss die Gutachten auf "ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit"[42] überprüfen. In dem Gutachten, das die Darstellung und die Bewertung von Informationen klar voneinander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Höhe.

Rn 35 Die Höhe der Vergütung ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Nachlassgerichts zu ermitteln, bei keinem oder geringem Nachlasswert nach. § 1888, § 3 VBVG, eine Abrechnung nach Prozentsätzen ist unzulässig (Frankf FGPrax 17, 177). In der Praxis wird zwischen einfachen, mittelschweren und schwierigen Fällen differenziert (vgl Frankf FamRZ 23, 1660). Zulässig und sinnvoll i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Der Verein kann die Vereinsstrafgewalt auf besondere Vereinsorgane, wie ein Vereins- oder Ehrengericht oder einen Schlichtungsausschuss, übertragen, andernfalls bleibt es bei der Grundzuständigkeit der Mitgliederversammlung. Bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds muss angesichts § 27 in jedem Fall die Mitgliederversammlung beteiligt werden (BGH NJW 84, 1884 [BGH 0...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 3.1 Hinweis auf beabsichtigte Abweichungen von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen (Abs. 2 S. 1)

Rz. 15 Nach § 203 Abs. 2 S. 1 AO ist der Stpfl. vor Abschluss der Prüfung darauf hinzuweisen, inwieweit von den Steuererklärungen oder Steuerfestsetzungen abgewichen werden soll. Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 203 Abs. 2 S. 3 AO, der den Anspruch des Stpfl. auf Abhaltung einer Schlussbesprechung und auf Übersendung des Prüfungsberichts vor Auswertung ausschließt. Der...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 203 Ab... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Nach § 203 Abs. 1 S. 1 AO kann die Finanzbehörde bei Stpfl., bei denen sie eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falls nicht für erforderlich hält, eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Vorschrift stellt keine Erweiterung der Möglichkeit zur Außenprüfung dar, sondern regelt nur, unter welchen Voraussetzungen sich die Finanzbehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 4 Das Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung umfassend rechtliches Gehör zu gewähren und deren Verfahrensgrundrechte zu beachten. § 1063 I 2, der lediglich die Anhörung des Gegners vorschreibt, ist insoweit entweder zu knapp geraten oder überflüssig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Rechtliches Gehör ist zu gewähren. Dies folgt in Verfahren vor dem Rechtspfleger aus dem Gebot fairen Verfahrens, Art 2 I, 20 III GG (BVerfGE 101, 397, 404 f [BVerfG 18.01.2000 - 1 BvR 321/96]; in BVerfGE 81, 123, 126 [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] wurde noch Art 103 I GG herangezogen). Das Erfordernis besteht auch für die Kostenfestsetzung im einstweiligen Verfügu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör.

Rn 3 Nach der zwingenden Vorschrift des § 1042 I 2 ist den Parteien rechtliches Gehör zu gewähren. Die Regelungen in Abs 2 und Abs 3 konkretisieren dies für die mündliche Verhandlung und für alle schriftlichen Verfahrensteile. Sie regeln insoweit eine Selbstverständlichkeit. Die umfassende Information der Parteien unterliegt nicht der Parteidisposition. Über die Information ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtliches Gehör.

Rn 6 Der gem Art 103 I GG verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist zwingend auch im gesamten schiedsgerichtlichen Verfahren zu beachten. Es handelt sich um das zentrale prozessuale Grundrecht beider Parteien. Das BVerfG hat das rechtliche Gehör als das prozessuale Urrecht des Menschen bezeichnet. Es ist für jedes gerichtliche Verfahren konstituti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtliches Gehör.

Rn 44 Art 103 I GG garantiert jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör (ebenso Art 47 GRCh, § 37 II FamFG). Dieses auch als prozessuales Urrecht bezeichnete zentrale Prozessgrundrecht wird tw sogar auf den Grundsatz der Menschenwürde zurückgeführt. Das Grundrecht verbietet es, den Menschen vor Gericht als bloßes Objekt zu betrachten und zu behandeln. Sein Inhalt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör und Äußerungsrecht (Abs 2).

Rn 8 Der Gesetzgeber hat in § 37 II und in den §§ 33, 34 Anhörungsrechte der Parteien und Anhörungspflichten des Gerichts niedergelegt. Er wollte insb durch § 37 II die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gem Art 103 I GG für die Beteiligten garantieren. Dabei blieb allerdings unberücksichtigt, dass das in Abs 2 genannte Äußerungsrecht nur einen Teil des rechtlichen Gehörs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Die Parteien sind vor dem Ausspruch selbstverständlich anzuhören (Abs 1 S 2). § 308a hebt die Verhandlungsmaxime nicht auf (Musielak/Musielak Rz 6; ThoPu/Reichold Rz 7). § 308a kommt daher theoretisch auch bei Säumnis in Betracht. Bei Säumnis des Beklagten begründet unschlüssiges Klägervorbringen die Abweisung der Räumungsklage und den Ausspruch nach Abs 1, wenn sich da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtliches Gehör (Abs 1 S 2).

Rn 12 Abs I S 2 ordnet ausdrücklich an, dass der ASt zu hören ist, bevor sein Antrag zurückgewiesen wird. Regelmäßig werden, bei Mängeln, Schreiben an den ASt hinausgegeben, welche die beanstandeten Punkte benennen, Vorschläge zur Ergänzung oder Korrektur enthalten, entspr Antragsrücknahme(-ermäßigung) anheimstellen und für den Fall des Beharrens des ASt die Zurückweisung an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 7 Das Gericht muss grds die obsiegende Partei darauf hinweisen, dass es beabsichtigt, ihr einen Teil der Kosten vorab aufzuerlegen. Dies gilt insb in den Fällen, in denen ein Verschulden erforderlich ist, da die Partei Gelegenheit haben muss, entlastende Umstände vorzutragen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, die Kosten auszutrennen, kann bereits in der Terminsverlegung od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör und Einvernehmen.

Rn 3 Vor einer Berichtigung sind die Parteien, Nebenintervenienten und – soweit Feststellungen nach § 160 III Nr 4 betroffen sind – die anderen Beteiligten (Zeugen, Sachverständige, vernommene Parteien) schriftlich oder mündlich anzuhören. Kann eine Übereinstimmung zwischen Richter und zugezogenem Urkundsbeamten nicht erzielt werden, so scheidet eine Berichtigung aus (Saarbr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtliches Gehör.

Rn 5 Vor der Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr muss der Betroffene angehört werden. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sein ungebührliches Verhalten zu erläutern und zu entschuldigen, zumal seine Erklärung für die Höhe des Ordnungsgeldes oder sogar für ein Absehen von einer Ordnungsmaßnahme von Bedeutung ist. Von einer Anhörung kann nur in krassen Ausnahmefällen abge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 321a ZPO – Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) 1Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn 2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung fi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 44 FamFG – Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelndes rechtliches Gehör (lit b).

1. Normgegenstand. Rn 5 Eine Anerkennung scheidet ferner aus, wenn dem Beklagten nicht die Möglichkeit eröffnet worden ist, sich vor dem Gericht des Urteilsstaates zu verteidigen. Lit b erfasst nur die Phase der Verfahrenseinleitung; spätere Nichtgewährung hinreichenden rechtlichen Gehörs kann von lit a umfasst sein (BGH NJW-RR 12, 1013 f [BGH 14.06.2012 - IX ZB 183/09]; NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruch auf rechtliches Gehör.

Rn 2 Bereits vor der Bewilligung von PKH hat der Prozessgegner Anspruch auf rechtliches Gehör. Ihm ist daher Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Gesuch zu geben. Die Anhörung ist verpflichtend zu den Ausn s Rn 5 f), das Gericht hat kein Ermessen, ob Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben oder direkt PKH bewilligt wird. Die Nichtbeachtung der Anhörungsverpflichtung ist ein s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindungswirkung und rechtliches Gehör.

Rn 2 Abs 3 regelt die Bindungswirkung für und gg die angemeldeten Verbraucher. Diese erfolgt im Widerspruch zu Art 103 I GG jedoch ohne rechtliches Gehör der angemeldeten Verbraucher. Das Gesetz sieht nicht vor, dass sie ihre Sicht der Dinge in irgendeiner Weise in das Verfahren einbringen könnten. Es gibt nicht einmal eine Regelung zur Einsichtnahme in die Verfahrensakten; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Verfahrensrechtlicher ordre public – rechtliches Gehör.

Rn 67 Verletzt das Schiedsgericht in erheblicher Weise im Schiedsverfahren die zentralen Verfahrensgrundrechte einer Partei, ist stets der verfahrensrechtliche ordre public verletzt. Hierzu gehören insb das Recht der Parteien auf ein faires Verfahren (BVerfG NJW 04, 2149, 2150 [BVerfG 15.04.2004 - 1 BvR 622/98] Nr 2), auf Gleichbehandlung und auf prozessuale Waffengleichheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materielle Verfahrensleitung und das Recht auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG).

Rn 3 Aus § 139 folgt für das Gericht eine Pflicht zur Kommunikation mit den Parteien, um Unklarheiten auszuräumen und auf sachgerechte Anträge hinzuwirken. Art 103 I GG gewährt dagegen dem Einzelnen lediglich ein Recht darauf, dass das Gericht sein Anliegen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht. Eine Pflicht zum Rechtsgespräch oder eine allgemeine Frage- und Aufklärungspf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gewährung rechtlichen Gehörs.

Rn 28 Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gem § 37 II voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (BGH FuR 13, 712; 16, 46; 17, 495, alle zur Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens). Den Beteiligten muss gem § 30 I iVm § 411 IV 2 ZPO ausreichend Zeit gegeben...mehr