Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verletzung von Verfahrensgrundrechten.

Rn 13 Verfahrensgrundrechte, deren Verletzung die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde begründen, sind insb das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) und das Grundrecht auf ein objektiv willkürfreies Verfahren (Art 3 I GG; vgl BGHZ 154, 288, 295 ff = NJW 03, 1943, 1945), aber auch das Grundrecht auf wirkungsvollen Rechtsschutz in Verbindung mit dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Anhörungspflichten (§ 292 Abs 4).

Rn 39 Gem Abs 4 S 1 ist der Mündel anzuhören, bevor Zahlungen gg ihn festgesetzt werden. Die Anhörung muss nicht zwingend persönlich erfolgen (Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 30; MüKoFamFG/Heilmann § 168 aF Rz 19; Keidel/Engelhardt [20. Aufl] § 168 aF Rz 13; Haußleiter/Eickelmann § 168 aF Rz 12; BayObLG FamRZ 98, 1185). Einer Anhörung des Mündels bedarf es demgegenüber nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfassungsrechtliche Implikationen; Verhältnis zu anderen Verfahrensgrundsätzen.

Rn 6 Das Mündlichkeitsprinzip selbst ist durch die Verfassung nicht zwingend vorgegeben (St/J/Kern Rz 6; R/S/G § 79 Rz 8). Insb folgt aus dem durch Art 103 I GG geschützten Anspruch auf rechtliches Gehör (Einl Rn 44) nicht die Mündlichkeit des Verfahrens. Rechtliches Gehör kann nach allgemeiner Meinung vielmehr auch schriftlich gewährt werden (BVerfG NJW 94, 1043; St/J/Kern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist.

Rn 4 Sowohl für Klageerwiderung (Abs 3) als auch Replik (Abs 4) besteht eine Mindestfrist von 2 Wochen. Bei erneuter Fristsetzung wird vorherige Frist bedeutungslos (Kobl OLGR 03, 115). Die Frist kann zusammen mit der Bestimmung eines Verhandlungstermins gesetzt werden (München MDR 21, 92). Rn 5 Die zu kurz gesetzte Frist kann Befangenheit des Richters begründen (Jena BauR 04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung des Vollstreckungsgerichts.

Rn 5 Da die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach Abs 3 durch Beschluss ergehen, muss vor deren Erlass nicht zwingend eine mündliche Verhandlung stehen, § 128 IV. Rechtliches Gehör ist mit Ausn von Vollstreckungshandlungen iRd der Forderungspfändung jedoch zu gewähren (vgl § 834), ggf kann sogar eine Beweiserhebung erforderlich werden. Die Beschlüsse des Vollstrecku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren vor dem Beschwerdegericht.

Rn 55 Die Zuständigkeit richtet sich nach §§ 72, 119 I GVG. Die Entscheidung ergeht durch den obligatorischen Einzelrichter, § 11 I RpflG, §§ 567, 568. In Familiensachen ist stets das OLG zuständig (BGH MDR 78, 737). Es findet grds keine mündliche Verhandlung statt, §§ 572 IV, 128 IV. Rechtliches Gehör ist zu gewähren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Handeln auf eigenes Risiko.

Rn 74 Der verfahrensrechtliche op ist nicht verletzt, wenn die Parteien auf eigenes Risiko handeln. Sie sind berechtigt, das Schiedsverfahren selbst zu regeln, § 1042 III. Sie können daher auch in der Schiedsvereinbarung ein eigenes Verfahren für die noch beim Schiedsgericht vorzubringende Rüge vorsehen, das Schiedsgericht habe das rechtliche Gehör verletzt, und hierfür eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vortragsrecht der Partei auf Antrag.

Rn 6 Das Recht zur persönlichen Anhörung als Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem Anwaltsprozess haben sowohl die im Termin anwesende Partei, ihr gesetzlicher Vertreter als auch der Streithelfer (iE vgl Stackmann NJW 12, 1249, 1251). Das Recht auf persönliche Anhörung besteht, anders als das Fragerecht nach § 397 I, II, indes nur ›neben dem Anwalt‹. Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anhörung der Beteiligten.

Rn 5 Nach Abs 1 S 2 muss den Beteiligten (§ 7) vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt werden. Die Bestimmung konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör in Art 103 Abs 1 GG. Anzuhören sind nur die Beteiligten, die dem Gericht zur Zeit der Verweisung bekannt sind; es besteht daher vor der Verweisung keine Pflicht zur Ermittlung aller Beteiligten. Ggf kann dies auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ermessensfehler.

Rn 72 Das allgemeine Verfahrensermessen des Schiedsgerichts aus § 1042 IV gehört im Regelfall nicht zum verfahrensrechtlichen ordre public. Ein einfacher Ermessensfehlgebrauch oder auch Nichtgebrauch des Verfahrensermessens durch das Schiedsgericht ist daher kein Aufhebungsgrund. Hierzu gehört auch der Rückgriff des Schiedsgerichts auf die allgemeinen Vorschriften der ZPO fü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 13 Durch Hinweise nach Abs 2 sollen die Parteien vor überraschenden Entscheidungen des Gerichts geschützt werden. Das Verbot der Überraschungsentscheidung besitzt vor dem Hintergrund des Rechts auf rechtliches Gehör besondere – auch verfassungsrechtliche – Bedeutung. Nur wenn die Parteien erkennen können, welche Punkte das Gericht für entscheidend hält, können sie entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit der Möglichkeit der Fristsetzung soll verhindert werden, dass das Verfahren auf unabsehbare Zeit hinausgezögert wird, was bei Beweisangeboten droht, deren Erledigung nicht sicher behebbare oder wegfallende Hindernisse entgegenstehen. Andererseits können der beweisführenden Partei dadurch entscheidungserhebliche Beweise genommen werden. Dies berührt ihren Anspruch au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mündliche Verhandlung.

Rn 12 Eine mündliche Verhandlung muss gem § 495a S 2 stattfinden, wenn dies – auch nur von einer der Parteien – beantragt wird (BVerfG NJW 12, 2262). Das gleiche Recht steht dem Nebenintervenienten zu (§ 67 Hs 1). Der Antrag muss sich unmissverständlich auf den Fall der Anordnung des vereinfachten Verfahrens beziehen. Das Übergehen eines solchen Antrags stellt eine Verletzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit.

Rn 5 Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in der Rspr des Bundesgerichtshofs für ›Ausnahmefälle krassen Unrecht‹ entwickelt worden. Ein an sich unanfechtbarer Beschl konnte mit der außerordentlichen Beschwerde angegriffen werden, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd, mit der Rechtsordnung schlechthin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Der Rechtsbehelf des § 321a (›Anhörungsrüge‹, ›Gehörsrüge‹) dient der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), indem er nach Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung, ggf auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft, eine Fortführung des Verfahrens vor dem iudex a quo ermöglicht. Die Gehörsrüge ist als außerordentlicher Rechtsbehelf, der die Rechtskraft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verletzungen des Art 103 I GG.

Rn 6 Die Gehörsverletzung bestimmt sich nach denselben Maßstäben wie der verfassungsrechtliche Begriff des Art 103 I GG, der sich nach hM in einem Mindestschutz erschöpft und nicht etwa Fälle offensichtlicher Unrichtigkeit von Entscheidungen einbezieht (BGH WRP 08, 956 f [BGH 13.12.2007 - I ZR 47/06] Rz 5; BGH, I ZR 112/17, BeckRS 19, 2252 Rz 4; BFH NJW 06, 861; Musielak/Mus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (BGH NJW 20, 2474 [BGH 07.05.2020 - V ZB 110/19] Rz 12; Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausn. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Maßstab.

Rn 3 Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und auf rechtliches Gehör gebieten es, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 02, 1005 [BVerfG 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01]; BGH 3.12.09 – IX ZB 238/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Präklusion von Zulassungsgründen.

Rn 12 Fristgebundene Aufhebungsgründe aus § 1059 II 1 müssen erstmals vor dem OLG im Aufhebungsverfahren nach § 1059 oder als Einwand im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach § 1060 vorgetragen werden. Ist dies unterblieben, können sie nicht mehr im Rechtsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden (BGHZ 142, 204, 206 f). Rn 13 Aufhebungsgründe aus § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlegende Voraussetzungen.

Rn 13 Die Frage, ob eine Wertfestsetzung erfolgen soll, prüft das Gericht nach freiem Ermessen (Rn 1). An Anträge der Parteien ist es nicht gebunden (Anders/Gehle/Gehle ZPO § 3 Rz 4). Voraussetzung ist ein bestimmter, das Verfahren fördernder Anlass. Das rechtl Interesse fehlt, wenn keine Gebühren ausgelöst werden (BGH NJW-RR 17, 640 [BGH 08.03.2017 - X ZB 11/16]). Den Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Persönliche Anforderungen.

Rn 5 Die rügende Partei muss selbst durch eine Missachtung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehörs beschwert sein, die gerade von dem die Entscheidung erlassenden Gericht ausgegangen sein muss (BSG NZA-RR 05, 603 [BSG 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B], LS = NJW 05, 2638 [BAG 01.03.2005 - 9 AZN 29/05]). Die Beschwer ist nach den Maßstäben wie bei § 511 Rn 17 ff zu beurteilen und f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übertragungsentscheidung.

Rn 13 Die Übertragung auf den Einzelrichter hat im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 zu erfolgen (§ 523 I). Eine besondere Anhörung der Parteien vor der Entscheidung ist nicht erforderlich. Rechtliches Gehör haben diese durch die Möglichkeit, in der Berufungsbeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO K

Kammer Hilfskammer § 60 GVG 4 Kammer für Handelssachen § 93 GVG 1; § 349 ZPO 1; § 731 ZPO 2 auswärtige Kammer § 93 GVG 5 Befugnisse des Vorsitzenden § 349 ZPO 2 Berufungsverfahren § 100 GVG 1 Besetzung § 105 GVG 1 Beweisaufnahme § 349 ZPO 2 Beweiserhebung § 349 ZPO 2 Errichtung § 93 GVG 4 Handelssachen § 95 GVG 1 Kompetenzkonflikt § 102 GVG 1 Rechtsmittel § 350 ZPO 1 Sachkunde, eigene § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Anhörungsrüge ist statthaft, wenn eine Endentscheidung oder Nebenentscheidung eines Gerichts irgendeiner Instanz vorliegt, wenn gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel, ein Rechtsbehelf oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und wenn ein Beteiligter diese Entscheidung mit der Rüge angreift, sein Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt. Zu de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anhörung der Parteien.

Rn 9 Immer sind die Parteien von den Änderungen zu verständigen und möglichst vorher anzuhören. S 4 konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör. Die vorherige Anhörung der Parteien darf daher nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen unterbleiben. Die Verletzung des S 4 kann nach § 295 geheilt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sind gleich zu behandeln. 2Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden. (3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln. (4) 1Soweit eine Verein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Zustellung (§§ 166–213a).

Rn 18 Förmliche und zwingende Zustellungsregeln existieren im Schiedsverfahren nicht. Zu beachten ist lediglich § 1028. Soweit mit der Zustellung zugleich rechtliches Gehör zu gewähren ist, liegt es allerdings nahe, dass das Schiedsgericht einen Zustellungsnachweis in Händen hält. Daher enthalten institutionelle Schiedsordnungen regelmäßig Regelungen über die Zustellung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient einerseits der rechtzeitigen Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, um nicht nur im Falle des schriftlichen Vorverfahrens, sondern auch im Fall eines frühen ersten Termins möglichst eine Entscheidungsreife herbeizuführen. Andererseits sollen die in § 132 genannten Zwischenfristen (zwischen Zustellung des Schriftsatzes an den Gegner und anberaumtem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Prüfung der Erforderlichkeit von Amts wegen.

Rn 12 Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistands im Einzelfall erforderlich ist, muss das Gericht vAw prüfen (ausdrücklich MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 13; Prütting/Helms/Hammer § 158 Rz 18). Das Gericht muss regelmäßig Vorermittlungen zur Klärung der Erforderlichkeit durchführen (vgl BTDrs 16/6308, 239; MüKoFamFG/Schumann [3. Aufl] § 158 aF Rz 13; Prütting/Helms/Hammer §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstoß, Prozessfürsorgepflicht.

Rn 7 Eine unter Verstoß gg § 185 angeordnete öffentliche Zustellung – insb öffentliche Zustellung, obwohl der Aufenthalt nicht unbekannt ist – verletzt den Adressaten idR in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 I GG; BVerfG NJW 88, 2361; NJW-RR 10, 421, 422; BGH MDR 13, 484 Rz 15; ZMR 24, 868). Sie löst die Zustellungsfiktion des § 188 nicht aus und setzt damit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschlussgründe (S 2).

Rn 6 Es dürfen nicht die Voraussetzungen der Wiedereröffnung (s dazu § 156 Rn 2; BGH NJW 93, 134; 00, 142, 143; BAG NJW 08, 1097, 1101 f [BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06]) vorliegen. Daher sind nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangene, nicht nachgelassene Schriftsätze daraufhin zu überprüfen, ob darin enthaltene rechtliche Ausführungen Anlass für die Wiedereröffnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtbarkeit.

Rn 9 Der Ausspruch nach § 94 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der Mehrkosten unter Verletzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verfahren.

Rn 21 Das Verfahren richtet sich nach den §§ 567 ff. Vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts ist dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (§ 99 II 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allg Anleitungspflicht.

Rn 2 Zwecks Sicherstellung effektiver Kooperation formuliert Abs 1 eine allg Anleitungspflicht, die hinsichtlich der Beweisfrage in Abs 2 (Pendant zu § 407a IV 1) und des Tatsachenstoffs in Abs 3 und 4 konkretisiert wird. Abs 5 sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör (s.a. § 375, Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme), ermöglicht eine frühzeitige Einbindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhalt.

Rn 16 Auf das Parteivorbringen ist angemessen und nachvollziehbar einzugehen (BayVerfGH NJW 05, 3771, 3772 [BVerfG 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04]), nicht aber auf jede Einzelheit, sondern auf den Kern des Vorbringens; wird ein Gesichtspunkt, der von einer Partei vorgebracht wird, nicht gewürdigt, obwohl er auch nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich wäre, so lässt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Rechtsmittelverwerfung.

Rn 7 Ist umgekehrt das Rechtsmittel wegen Versäumung der Begründungsfrist bereits verworfen worden, steht das einem Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen. Wird nachträglich Wiedereinsetzung bewilligt, entzieht das dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage (BGH NJW 13, 697, 698 [BGH 28.11.2012 - XII ZB 235/09]; NJW-RR 07, 1718 [BGH 15.08.2007 - XII ZB 101/07]), ohne dass es ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Statthaftigkeit kraft Zulassung durch die Vorinstanz (Abs 2 Nr 2).

Rn 15 Die Rechtsbeschwerde ist außerdem dann statthaft, wenn das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das OLG im ersten Rechtszug sie in dem Beschl zugelassen hat. Eine Zulassung durch das Amtsgericht ist nicht vorgesehen. Über die Zulassung muss im anzufechtenden Beschl entschieden werden, und zwar grds in dessen Tenor. Ausnw kann sich die Zulassung aus den Gründen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn 2Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Entscheidung, ob ohne mündliche Verhandlung über das Arrestgesuch zu befinden ist, hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Die damit verbundene Einschränkung des rechtlichen Gehörs des Schuldners ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl BVerfGE 9, 89, 98 = NJW 59, 427 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55]). Das Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gg die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gg die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist, blei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass die Parteien unmittelbar nach der Beweisaufnahme zum Beweisergebnis Stellung nehmen können. Die Regelung konkretisiert damit den Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (BGH NJW 16, 2890, 2891 [BGH 28.07.2016 - III ZB 127/15] Rz 17 m Anm Manteuffel). Die Parteien haben auf diese Weise die Möglichkeit, auf die endgültige Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Grds wirkt das rkr Urt nur für und gg die Parteien des Rechtsstreits (BGHZ 3, 385, 388 = NJW 52, 178). Nur diese haben durch ihre Herrschaft über den Prozessstoff und das Verfahren sowie ihren Anspruch auf rechtliches Gehör ausreichend Möglichkeit, den Inhalt der Entscheidung zu beeinflussen. Eine Erstreckung der Rechtskraft der Entscheidung auf einen am Prozess nicht b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 7 Soweit sich keine der Parteien auf die offenkundige Tatsache berufen hat, muss das Gericht sie zur Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung machen (BVerfGE 10, 177, 183 [BVerfG 03.11.1959 - 1 BvR 13/59]; MDR 20, 1524 [BVerfG 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16] Rz 15; BGH NJW-RR 93, 1122, 1123). Eine Ausn ist in engen Grenzen nur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren.

Rn 5 Abgesehen von der Berichtigung nach Abs 4 kann ein Ergänzungsschiedsspruch zur Auslegung oder Ergänzung nur auf Antrag einer Partei erfolgen. Der Antrag muss innerhalb der Monatsfrist des Abs 2 erfolgen. Dem Schiedsgericht selbst ist für die Entscheidung nach Abs 3 im Falle der Ergänzung eine Zweimonatsfrist auferlegt, sonst eine Einmonatsfrist. Eine Überschreitung dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 § 572 regelt den Gang des Beschwerdeverfahrens. Die durch das ZPO-Reformgesetz neu eingeführte generelle Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts soll dem Ausgangsrichter (judex a quo) die Gelegenheit geben, seine Entscheidung nochmals zu überprüfen, sie kurzerhand zurückzunehmen oder zu berichtigen. Sie dient damit der Selbstkontrolle des Gerichts und erhält dem Betroffene...mehr