Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Haftungsbescheid

Tz. 147 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Spendenhaftung darf nur innerhalb der Festsetzungsfrist (§ 169 AO, Anhang 1b) erfolgen. Nach § 10b Abs. 4 Satz 5 EStG (Anhang 10) ist der Ablauf der Festsetzungsfrist an die Körperschaftsteuerveranlagung des Zuwendungsempfängers gekoppelt. Danach läuft sie nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die vom Zuwendungsempfänger geschuld...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Berichtigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 14 Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einer gerichtlichen Entscheidung sind jederzeit, auch nach Rechtskraft oder Einlegung der Revision, zu berichtigen.[1] Enthält die gerichtliche Entscheidung eine solche Unrichtigkeit, berichtigt das Gericht von Amts wegen. Die Berichtigung ist weder antrags- noch fristgebunden.[2] Entdeckt das Gericht ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Entscheidung durch das Gericht

Rz. 14 Über den Ergänzungsantrag ist in der gleichen Form zu entscheiden, in der die Entscheidung getroffen wurde, deren Ergänzung beantragt ist.[1] Bei der Ergänzung eines Urteils wird daher über den Ergänzungsantrag durch Urteil entschieden, das entsprechend § 109 Abs. 2 S. 2 FGO nicht den gesamten Streit wieder aufnimmt, sondern sich nur mit dem übergangenen Antrag bzw. d...mehr

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FF 05/2026, Führung des ele... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich in einer Ehesache gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Das Amtsgericht hat die Ehe der Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 22.2.2024 zugestelltem Beschluss aufgehobe...mehr

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ZErb 05/2026, Die stiftungs... / 2. Bestellung eines Verfahrenspflegers

Als Besonderheit des Betreuungsverfahrens hat das Gericht ferner die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen nach § 276 FamFG in Betracht zu ziehen. Voranzustellen ist die Feststellung, dass es sich beim Verfahrenspfleger nicht um einen gesetzlichen Vertreter des Betroffenen handelt,[16] wie es inzwischen § 276 Abs. 3 S. 3 FamFG ausdrücklich statuiert. Er nim...mehr

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zfs 05/2026, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

“… Das Schleswig-Holsteinischen VG hat die Anträge des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehungsverfügung der Antragsgegnerin v. 15.4.2025 wiederherzustellen sowie die Vollziehung aufzuheben und dem Antragsgegner aufzugeben, den vom Antragsteller abgegebenen Führerschein unverzüglich wieder an den Antragsteller herauszug...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 149 Die Revision war unzulässig, weil die Zulassungsentscheidung unstatthaft und verfahrensrechtlich nicht bindend war. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 S. 2 ZPO grundsätzlich an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für maßgeblich erachteten Zulassungsgründe aus Sicht des Revisionsgerichts nicht vorliegen. Durfte die Zulassun...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 315 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers führte gemäß § 544 Abs. 9 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Die Nichtzulassungsbeschwerde rügte zu Recht, dass das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt ha...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 215 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts unterlag die vom Kläger vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot. Im Ergebnis zutreffend war das Berufungsgericht allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtl...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / 14. Keine nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im Anhörungsrügeverfahren

Rz. 146 BGH, Urt. v. 16.9.2014 – VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Zitat ZPO §§ 318, 321a, 543 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 1 Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rec...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 106 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision des Klägers wandte sich mit Erfolg gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, der Kläger müsse sich im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung die – im regelbesteuerten Fahrzeugerwerb vom 16.1.2014 enthaltene – Umsatzsteuer von 926,05 EUR anrechnen lassen. Auch die vom Berufungsgerich...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 46 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Geschädigte sei im Regelfall berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Der Kraftfahrzeugsachverständige überschreite die Grenzen rechtlich zulässiger Preisgestaltung dabei nicht alleine dadurch, dass er eine an der Schadenshöhe orientierte an...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 163 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Allerdings ist die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters. Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsät...mehr

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AGS 04/2026, Erforderlichke... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Die vom OLG angestellten Überlegungen gelten zudem nicht nur für das Zivilverfahren, sondern ggf. auch für ein Strafverfahren. Denn auch dort ist in § 475 Abs. 2 StPO für die Akteneinsicht durch Dritte ein "berechtigtes Interesse" erforderlich. Hinzuweisen ist i.Ü. auf Folgendes: 1. Rechtliches Interesse Ein rein wirtschaftliches oder gese...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung ist unzulässig. Für die Berufung der Klägerin zu 2) folgt dies bereits aus § 511 Abs. 2 ZPO. Die Beschwer der Klägerin zu 2) übersteigt den Wert von 600,00 EUR nicht, das Landgericht hat die Berufung auch nicht im Urteil zugelassen. Im Übrigen ermangelt es der Berufung an einer hinreichenden Begründung im Sinne des § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO. Gemäß § 513 Abs. 1 ZPO ...mehr

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zfs 04/2026, Verfahrenseins... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die gemäß § 356a StPO statthafte und zulässige Anhörungsrüge ist auch begründet. Diese Gehörsrüge gibt dem Senat Veranlassung, das Verfahren in die Lage zurückzuversetzen, die vor Erlass des Beschlusses bestand. Zwar hat der Senat bei seiner Entscheidung zunächst weder Verfahrensstoff verwertet, zu dem der Verurteilte nicht gehört worden ist, noch hat er hat er zu berücksi...mehr

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FF 04/2026, Wert der Beschw... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller wendet sich in einer Güterrechtssache gegen die Verwerfung seiner Beschwerde, die sich gegen seine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichtet hatte. [2] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten. Zwischen ihnen ist beim Amtsgericht ein Scheidungsverbundverfahren mit den Folgesachen Versorgungsausgleich und Güterr...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerinnen nehmen die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 14.10.2021 in ("Ort 01"), ("Adresse 01") auf Höhe des Filmmuseums, ereignete. Die Klägerin zu 1) befuhr mit dem nach ihrer Behauptung in ihrem Eigentum stehenden Pkw Toypta Yaris, amtliches Kennzeichen: … , die ("Adresse 01"), ihre Tochter, die Kläge...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[10] A. Die zulässige Revision der Klägerin ist im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung begründet (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG). Das Urteil des LSG leidet an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, da die notwendige Beiladung des Mandanten der Klägerin bislang nicht erfolgt ist … [12] 2. Die Revision ist zulässig. Insbesondere steht dem nicht entgegen, da...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / 2. Herzstück der Beteiligtenrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 91 Abs. 1 AO)

a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kan...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / a) Grundlagen des § 91 Abs. 1 AO

Herzstück der Beteiligtenrechte: Herzstück der Beteiligtenrechte im Steuerverwaltungsverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S.d. § 91 Abs. 1 AO. Hiernach soll (!) dem Beteiligten vor Erlass eines VA, welcher in dessen Rechte eingreift, Gelegenheit gegeben werden, dass dieser sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen äußern kann (§ 91 Abs. 1 S. 1 AO). Es hand...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / b) Anhörungsrecht – für wen gilt es?

Nur Verfahrensbeteiligte haben Anhörungsrecht: Einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben nur Beteiligte i.S.d. § 78 AO, in deren Rechte eingegriffen werden soll; ist der Beteiligte selbst nicht handlungsfähig i.S.d. § 79 AO, so ist dessen gesetzlicher Vertreter (z.B. die Eltern eines Minderjährigen oder der Geschäftsführer einer GmbH) anzuhören. Bei Bevollmächtigten i.S.d. ...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Anhörungsanlässe sowie Art und Weise der Anhörung

Anhörungsanlässe: Geboten ist eine Anhörung v.a. bei (beabsichtigten) belastenden VA (z.B. Steuerbescheide, Steuervorauszahlungsbescheide, Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide etc.) und anderen nicht oder nur teilweise begünstigenden VA (z.B. Teilablehnung eines Stundungs- oder Fristverlängerungsantrags). Unbeachtlich ist, ob es sich um einen gebundenen VA (wie z.B. e...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 10 Verfassungsbeschwerde

In all den Fällen, in denen die erforderliche Rechtsmittelbeschwer nicht erreicht ist und insoweit bereits keine Berufung möglich ist, weil die Beschwer den erforderlichen Wert von 600 EUR nicht übersteigt und auch das Amtsgericht die Berufung nicht zugelassen hat, kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Entsprechendes gilt dann, wenn die für die Nichtzulassungsbeschwe...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.5 Rechtliches Gehör

Rz. 19 Eng verbunden mit der Frage nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines ohne mündliche Verhandlung gefassten Urteils ist das Problem, bis wann beim Gericht eingehende Schriftsätze vom Gericht noch zu berücksichtigen sind. Die h. M. setzt diesen Zeitpunkt mit dem in Rz. 17 genannten gleich (vgl. BVerfGE 60, 313, 318; BVerfGE 62, 347, 353; BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3 Anspruch auf rechtliches Gehör

2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG) und tritt neben § 127, wonach in einem Termin, in dem ein Beteiligter nicht erschienen...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.2 Äußerungsfrist

Rz. 15a Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren hat u. a. zum Inhalt, dass die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen haben müssen und ihnen dazu eine angemessene Frist eingeräumt wird (vgl. BSG, Urteil v. 23.10.2003, B 4 RA 37/03 R; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG, SozR 3-1500 § 128 Nr. 14). Reicht die vor Erlass eine...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.1 Konkretisierung des grundrechtlichen Anspruchs

Rz. 15 Die Vorschrift des § 128 Abs. 2, wonach das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 62 SGG) und tritt neben § 127, wonach in einem Termin, in dem ein Beteiligter nicht erschienen ist, und der nicht über das Stattfinden einer Bewei...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.2 Entsprechende Anwendung des § 227 ZPO

Rz. 18 Nach dem gemäß § 202 auch im Verfahren der Sozialgerichte entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; entsprechend für § 108 VwGO: BVerwG, NVwZ 1995, 373) "kann" ein Termin aus "erheblichen Gründen" aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Aus dem "kann" in § 227 ZPO wird nach der Rechtspr...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.2 Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit

Rz. 6 Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, etwa weil ein Beteiligter nicht wirksam zugestimmt hat (vgl. BSG, Beschluss v. 27.8.2025, B 1 KR 78/24 B, Rz. 9), liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der mit Berufung (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) bzw. Revision (§ 160 Abs. 2 Nr. 3) gerügt werden kann. Nach h. M. handelt...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung

Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.6 Wartepflicht des Gerichts

Rz. 23a Wenngleich in der Vergangenheit die Gerichte für berechtigt gehalten worden sind, auch bei auswärts wohnenden Beteiligten pünktlich zur festgesetzten Terminstunde die mündliche Verhandlung zu beginnen (vgl. BVerwG, NJW 1985, 340; BVerwG, NVwZ 1989, 857; vgl. auch Komm. in Rz. 5 zu § 62), dürfte es inzwischen namentlich der Erfahrung und Erwartung von Anwälten entspre...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.7 Zeit zur Beratung und zum Vortrag

Rz. 24 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört auch, dass hinreichend Zeit zur Äußerung zur Verfügung steht (vgl. Rz. 16; BSGE 11, 165; BSG, SozR 3-1500 § 117 Nr. 2; BSG, SozR 3-1500 § 62 Nr. 5). Feste Regeln lassen sich dazu kaum aufstellen. Wenn ein Schriftsatz eines Beteiligten erst kurz vor der Sitzung beim Gericht eingeht oder erst in der mündlichen Verhandlung überre...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.3 Anwaltswechsel

Rz. 19a Der Grundsatz des rechtliches Gehörs ist auch berührt, wenn ein Prozessbevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung sein Mandat niederlegt und der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen neuen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Rechte zu bestellen. Auch hieraus kann sich ein erheblicher Grund i. S. d. § 227 ZPO (...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.1 Voraussetzungen des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage

Rz. 2 Erste Voraussetzung des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage ist, dass einer der Beteiligten oder beide Beteiligten nicht erscheinen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts ist grundsätzlich bei Nichterscheinen eines Beteiligten eine Wartezeit einzuhalten, es sei denn, der nicht erschienene Beteiligte hat zuvor mitgeteilt, nicht erscheinen zu wollen. Üblich ist...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 3 Literatur

Rz. 23 Behn, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in der Sozialgerichtsbarkeit und rechtliches Gehör, Die Sozialversicherung 1993, 29. Dolderer, Das schriftliche Verfahren im Verwaltungsprozess, DVBl. 1999, 1019. Redeker, Mündliche Verhandlung – Sinn und Wirklichkeit, NJW 2002, 192. Schaumburg, Mündliche Verhandlung per Videokonferenz, ZRP 2002, 313. Schultzky, Videokonferenz...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4 Anspruch auf Terminsaufhebung und auf Vertagung der mündlichen Verhandlung; Wartepflicht des Gerichts

2.3.4.1 Besondere Bedeutung der mündlichen Verhandlung Rz. 17 Besondere Bedeutung für die Gewährung des rechtlichen Gehörs nach §§ 128, 62 hat die mündliche Verhandlung. Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.4 Verhinderung des Klägers

Rz. 20 Ist der Kläger anwaltlich vertreten, ist sein bloßes Anwesenheitsinteresse nicht durch den Gehörsanspruch geschützt (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, § 108 Rz. 16). Die Erkrankung eines vertretenen Klägers, dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, stellt nur dann einen erheblichen Grund für eine Terminsänderung dar, wenn in dem Terminsänderungsantrag sub...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.3 Gelegenheit zur Äußerung ist entscheidend

Rz. 16 Für die Wahrung des rechtlichen Gehörs ist entscheidend, dass die Beteiligten die Gelegenheit zur Äußerung haben, ob sie davon Gebrauch machen, ist unerheblich (BVerwGE 19, 231; BVerfG, NVwZ 1990, 156). Wenn ein Beteiligter ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf §§ 110 Abs. 1 Satz 2, 126 geladen worden ist und nicht zum Termin erscheint, hatte er g...mehr

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Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Inkrafttreten des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) zum 1.1.1954 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 1a Die Vorschrift ist Ausfluss des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, der auch in § 117 zum Ausdruck kommt. Sinn des § 127 ist es, den Beteiligten von jeder bevorstehenden Beweisaufnahme Kenntnis zu geben, sodass sie in der Lage sind,...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Inkrafttreten des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) zum 1.1.1954 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 1a § 128 stimmt mit § 108 VwGO überein. Die Vorschrift betrifft die Grundlagen der richterlichen Entscheidung, beinhaltet den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, konkretisiert den grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör un...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, SGG, § 138 Rz. 5; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 118 Rz. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Bericht...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4.2 Anforderungen

Rz. 26 § 128 Abs. 1 Satz 2 verlangt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugungsbildung leitend gewesen sind. Wie umfangreich und detailliert dies im Einzelfall zu geschehen hat, lässt sich allerdings nicht abstrakt umschreiben und hängt von der tatsächlichen und rechtlichen Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang des zu berücksichtige...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 322 Rz. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.5 Verhinderung des Rechtsanwalts

Rz. 21 Erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung sind nach der Rechtsprechung des BSG bei einer vorhersehbaren urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; SozSich 1984, 326 m. w. N.). Das BSG begründet dies damit, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt habe, in der mündlichen Verhandlung ihre Be...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.6 Prozessuale Durchbrechung und Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 38 Eine Beseitigung der Rechtskraft ist durch die Wiederaufnahme nach §§ 179 ff. und die Wiedereinsetzung nach § 67, welche zur rückwirkenden Beseitigung der bereits eingetretenen Rechtskraft führt (vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 50; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 141 Rz. 21; nach Zeihe wird das Urteil dagegen so angesehen, als sei die Re...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.3 Wirksamwerden der Entscheidung

Rz. 8 Abgeschlossen ist der Erlass des nicht nach mündlicher Verhandlung ergangenen Urteils erst mit der Zustellung des Urteils. Wirksam (Bindung nach § 202 i. V. m. § 318 ZPO) wird ein solches Urteil nach h. M. mit der Übergabe zur Post zwecks Zustellung (vgl. BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; für den Fall des § 153 Abs. 4 Satz 2 BSG, Beschluss v. 31.3.2004, B 4 RA 203/03 B; BG...mehr