Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtliches Gehör

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gg die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensgrundsätze.

Rn 42 Das auf das Vollstreckungshandeln angelegte Verfahren erfordert nicht stets eine mündliche Verhandlung (§ 891 S 1 iVm § 128 IV), jedoch zwingend rechtliches Gehör (§ 891 S 2), also die Möglichkeit, verfahrensrechtliche Einwendungen geltend zu machen. Eine andere Frage ist, inwieweit der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gg den vollstreckbaren Anspruch erheben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendung der §§ 53–58 ZPO (Abs 5).

Rn 10 Abs 5 ordnet die entspr Anwendung der §§ 53–58 ZPO an und trägt damit den prozessualen Besonderheiten einer Betreuung und Pflegschaft (§ 53 ZPO), der Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen ohne Ermächtigung (§ 54 ZPO) und der Prüfung der Verfahrensfähigkeit von Ausländern (§ 55 ZPO) Rechnung. Beteiligte können ferner zur Verfahrensführung unter Vorbehalt zugelassen we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 39 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht durch Beschl. Das Beschwerdegericht kann sogleich entscheiden, wenn die Sache unmittelbar entscheidungsreif ist. Ansonsten ist es zu eigenen Ermittlungen befugt und kann Tatsachen feststellen. Rn 40 Die Anhörung des Gegners im Beschwerdeverfahren ist entbehrlich, wenn die Beschwerde unbegründet ist. Richtet sich die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nachprüfung im Instanzenzug.

Rn 15 Es handelt sich überwiegend um Fragen der Beweiswürdigung, so dass die Überprüfung in der Berufung (näher Seibel BauR 09, 574), va aber in der Revision nur eingeschränkt möglich ist, s §§ 511 ff, 529 ff, 542 ff, 559 II, 546; s.a. § 411 Rn 33–35, § 412 Rn 6; zu Zweifeln gem § 529 I Nr 1 (Unvollständigkeit des Gutachtens) nach Berücksichtigung neuen Vorbringens gem § 531...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ergänzung und Erläuterung.

Rn 17 Ist eine weitere Aufklärung erforderlich, so kann nach S 1 Ergänzung oder Klarstellung verlangt werden (auch im Fall des § 411a, s § 411a Rn 2, 8–10). Die Norm steht in Bezug zur allg Pflicht des Gerichts, das Gutachten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit in sich und im Verhältnis zu anderen Gutachten zu prüfen (s.a. vor §§ 402 ff Rn 4); auch zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kostentragungspflicht Dritter.

Rn 6 Dritten, die nicht Beteiligte iSv § 7 sind, können Kosten bei grob schuldhafter (Rn 4) Veranlassung gerichtlicher Tätigkeit, auferlegt werden (IV). Das umfasst Fälle, in denen zB Nachbarn, Verwandte, Altenheime, Behörden usw unmittelbar oder mittelbar das gerichtliche Verfahren in Gang setzen oder innerhalb eines solchen Kosten verursachende Tätigkeiten (zB Beweisaufnah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abs 2.

Rn 10 Abs 2 (eingefügt durch G zur Änderung des Sachverständigenrechts v 11.10.16, BGBl I, 2222; dazu Lüblinghoff NJW 16, 3329 f) sieht ausdrücklich vor, dass die Parteien vor der Ernennung des SV zu dessen Person gehört werden können (Ermessen). Schon bislang wurde (vor dem Hintergrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Art 103 I GG; s.a. RegE BTDrs 18/6985, 13; dazu Mell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der Eingang der vollständigen Beschwerdeakte (Abs 1).

Rn 7 Der in § 20 I genannte Eingang der vollständigen Beschwerdeakte wird legal definiert als der Zeitpunkt, in dem keine weiteren Unterlagen und Informationen mehr vom Streitmittler benötigt werden. Der Zeitpunkt trennt die beiden ersten Verfahrensabschnitte von den beiden späteren Verfahrensteilen ab. Er ist damit zeitlich wie inhaltlich ein zentraler Punkt des Verfahrensa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Class Action.

Rn 31 Grds stellt die rechtspolitische Entscheidung für eine Zulassung von Sammelklagen in bestimmten Verfahren für sich gesehen noch keinen Verstoß gg unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats dar, solange auch im class-action-Verfahren unabdingbare Verteidigungsrechte gewahrt bleiben. Deshalb kann nicht jeder class action von vornherein die Zustellung ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Abhilfeverfahren.

Rn 34 Die Beschwerde ist gem § 569 bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Beschwerdegericht ist das OLG, wenn das LG, das FamG oder das AG in einer FG-Sache – unter Ausn der Freiheitsentziehungssachen und den von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen – den angefochtenen Beschl erlassen hat (§ 119 I GVG), gg al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 2 Grundsätzlich ist es im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren geboten, dem bzw den Antragsgegner(n) vor der Entscheidung zu dem Gesuch rechtliches Gehör (Cuypers MDR 09, 657, 659; BayObLG MDR 75, 407, 408) zu gewähren. Das Absehen hiervon ist ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Zuständigkeitsbestimmung in einem eilbedürftigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren erfolgt o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Prüfungsreihenfolge beim Verfahren.

Rn 3 Für die Frage, in welcher Reihenfolge Verfahrensregeln heranzuziehen sind, gilt daher folgende zwingende Regelung: zunächst sind die zwingenden Normen des 10. Buchs der ZPO und insb des § 1042 zu beachten (Gleichbehandlung, rechtliches Gehör, anwaltliche Vertretung, freie Beweiswürdigung). An zweiter Stelle ist sodann nach dem Parteiwillen zu fragen, inwieweit die Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm steht insoweit tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Worterteilung und -entzug.

Rn 3 Der Vorsitzende hat auf eine disziplinierte und sachliche Erörterung des Sach- und Streitstandes hinzuwirken. Auf Verlangen hat der Vorsitzende auch den Mitgliedern des Gerichts die Ausübung des Fragerechts zu gestatten, ohne dass ihm eine diesbezügliche Zweckmäßigkeitskontrolle zusteht. Im Hinblick auf das Recht zur Worterteilung und -entziehung aus Abs 2 kommt ihm ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 138 regelt den Inhalt des Sachvortrags, während § 282 den Zeitpunkt bestimmt, bis wann ohne prozessuale Nachteile noch vorgetragen werden kann. In Ergänzung zur Konzentrations- und Beschleunigungspflicht des Gerichts (§§ 272, 273) verpflichtet diese Vorschrift die Parteien zur zügigen und konzentrierten Prozessführung. Andererseits ist das verfassungsmäßige Verbot ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 172 I knüpft an die Regelung des § 7 II Nr 2 an und bezeichnet (nicht abschließend) die an einem Abstammungsverfahren zu beteiligenden Personen. Die Vorschrift stellt damit sicher, dass alle von der Entscheidung materiell Betroffenen formell am Verfahren beteiligt werden und rechtliches Gehör erhalten (Sternal/Giers Rz 1). Dies ist va aufgrund der inter-omnes-Wirkung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Richten in eigener Sache.

Rn 70 Das Verbot, in eigener Sache zu richten, ist unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ein Verstoß des Schiedsgerichts gg das Verbot, verletzt den verfahrensrechtlichen op (nicht endgültig bejaht: BGHZ 193, 38 Rz 6). Das Schiedsgericht darf daher nicht sein Honorar im Schiedsspruch beziffert festsetzen (BGHZ 193, 38 Rz 7), es sei denn, das Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung des Gerichts.

Rn 4 Über den Antrag entscheidet nach Prüfung der Voraussetzungen des § 57 der Vorsitzende des Prozessgerichts, das angerufen werden soll. Zwar hat keine Prüfung der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts für die beabsichtigte Klage zu erfolgen. Freilich ist der Antrag zurückzuweisen, wenn die Zuständigkeit ersichtlich nicht gegeben ist und auch nicht durch eine Vereinbarung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine.

Rn 9 Eine Klageänderung setzt stets voraus, dass der Kläger Berufung eingelegt hat oder noch zulässig Anschlussberufung einlegen kann (BGH MDR 22, 586 [BGH 03.02.2022 - III ZR 242/20]; 03, 1054 [BGH 07.05.2003 - XII ZB 191/02]; Köln MDR 05, 160 [OLG Köln 14.07.2004 - 13 U 204/03]; oben Rn 3). Daneben müssen die erstinstanzlich erforderlichen Voraussetzungen der Klageänderung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Prozessführung liegt in der Hand des ProzBev, er soll möglichst schnell und umfassend über alle zuzustellenden Schriftstücke Kenntnis erhalten; daher ist innerhalb des Rechtszugs (s Rn 7 ff) zwingend an ihn als Zustellungsadressaten (vgl § 166 Rn 3) zuzustellen (BGH MDR 11, 121 Rz 10; BVerfG NJW 17, 318 Rz 15). Der Verstoß gg § 172 macht die Zustellung unwirksam (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 68a Findet eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht statt (§ 1047), hat die Partei aus Art. 103 I GG Anspruch auf Äußerung in der Verhandlung. Lehnt das Schiedsgericht einen begründeten Antrag fehlerhaft ab, den Termin für die Verhandlung zu verlegen und führt den Termin ohne die Partei und deren Anwalt durch, ist deren Gehörsrecht verletzt. Der Maßstab ist der R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Unverzügliche Entscheidung (Abs 3 S 1).

Rn 10 Das Beschwerdegericht hat gem Abs 3 S 1 nach Eingang der Akten unverzüglich nach Aktenlage zu entscheiden; die Beschwerdeentscheidung ›soll‹ spätestens nach einem Monat ergehen. Die Entscheidung ergeht mithin (abweichend von § 68 III) regelmäßig ohne persönliche Anhörung der Verfahrensbeteiligten; diesen sollte vor einer Entscheidung rechtliches Gehör gegeben werden (A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwingende Wiedereröffnung nach Abs 2.

Rn 3 Die Vorschrift formuliert in Abs 2 Gründe, die zur Wiedereröffnung zwingen. Nr 1 ist Ausfluss des mit dem Zivilprozessreformgesetz verfolgten Zwecks, durch Vermeidung von Rechtsmitteln das Verfahren erstinstanzlich zu beenden. Eine geschlossene Verhandlung ist insb dann nach Nr 1 wiederzueröffnen, wenn das Gericht erstmals im Termin einen rechtlichen Hinweis erteilt, zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verfahrenseinleitendes Schriftstück.

Rn 6 Der auch in Art 28 II angesprochene Begriff des verfahrenseinleitenden Schriftstücks umfasst jedes Schriftstück, durch welches dem Beklagten Kenntnis von der Verfahrenseinleitung und dadurch die Möglichkeit verschafft wird, seine Rechte im Erkenntnisverfahren vor dem Erstgericht geltend zu machen (EuGH C-474/93 – Hengst Import/Campese, EuZW 95, 803). Maßgeblich hierfür ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zur Interventionswirkung.

Rn 10 Keinen Fall der Rechtskrafterstreckung stellt schließlich die Interventionswirkung nach §§ 68, 74 III dar (aA B/L/A/H/Hartmann, 77. Aufl § 325 Rz 18). Sie beruht als Urteilswirkung sui generis auf der tatsächlichen oder jedenfalls möglichen Beteiligung des Dritten am Vorprozess (so auch Anders/Gehle/Gehle ZPO § 325 Rz 42). Demgemäß besteht anders als bei der Rechtskraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Der Richter hat die Selbstanzeige mit Bekanntwerden des Grundes schriftlich unverzüglich zu den Sachakten zu nehmen und dem Richter des § 45 zuzuleiten (MüKoZPO/Stackmann § 48 Rz 6), spätestens vor der nächsten richterlichen Handlung. Da dem Richter die Gründe einer Selbstanzeige erst während des Verfahrens bekannt werden können, oder diese erst dann entstehen, ist zu ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anschließendes Verfahren.

Rn 6 Werden Pfändung und Überweisung gemeinsam beantragt, erfolgt regelmäßig keine Anhörung des Schuldners, es sei denn, es ist eine Billigkeitsentscheidung zu treffen, die allein aufgrund der ergänzenden Angaben des Schuldners gefällt werden kann (§ 834 Rn 3 f). Beantragt der Gläubiger die Überweisung einer bereits gepfändeten Forderung, ist dem Schuldner rechtliches Gehör ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nichteinlassung.

Rn 10 Zustellungsmängel sind nur relevant, wenn der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (Rauscher/Leible Rz 52). Als Einlassung (vgl dazu auch Art 26, 28 I) ist jedes Verhandeln des Beklagten anzusehen, aus dem folgt, dass er Kenntnis von dem Verfahren erlangt und die Möglichkeit gehabt hat, sich zu verteidigen (MüKoZPO/Gottwald Rz 41; Anders/Gehle/Schmidt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 3 Pfändung und Überweisung der Forderung erfordern zwei sachlich zu unterscheidende Beschlüsse, die in der Praxis äußerlich formularmäßig zusammengefasst werden (G/S/B-E § 55 Rz 32). Die Überweisung der gepfändeten Forderung zur Einziehung setzt als Hoheitsakt die öffentlich-rechtliche Beschlagnahme des Pfandgegenstands (Verstrickung) voraus. Deshalb gehört eine wirksame ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamkeitsvoraussetzung.

Rn 4 Ein durch Statut, Satzung oder Testament eingesetztes Schiedsgericht wird nur dann als ein echtes Schiedsgericht nach § 1066 iVm §§ 1025 ff anerkannt, wenn es sich um eine wirklich unabhängige und unparteiliche Einrichtung handelt (BGHZ 159, 207, 212 f). Die Bildung und Zusammensetzung des Schiedsgerichts muss den Anforderungen der §§ 1034–1039 entsprechen. Jede Partei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntgabe.

Rn 3 Verkaufswert und Mindestgebot sollen beim Ausbieten bekannt gegeben werden (Abs 1 S 2). Geschieht dies nicht, ist die Versteigerung dennoch wirksam; es können jedoch Amtshaftungsansprüche entstehen (MüKoZPO/Gruber Rz 4). Soll das Mindestgebot im Versteigerungstermin verringert werden, etwa weil sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, ist den Beteiligten idR rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdeverfahren.

Rn 7 Es gelten gem § 68 III 1 die Vorschriften des ersten Rechtszugs, also über § 113 I 2 in Wesentlichen die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten (s § 113 Rn 3). Einer Güteverhandlung bedarf es gem II 2 nicht. Bei Nichtwiederholung erstinstanzlich bereits durchgeführter Verfahrenshandlungen nach § 68 III 2 ist in Ehe- u Familienstreitsachen ein vorh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bewilligung.

Rn 3 Ist Wiedereinsetzung nach Auffassung des Gerichts ohne weiteres zu bewilligen, wird es idR sinnvoll sein, dies vorab auszusprechen, jedenfalls, wenn die Hauptsache noch nicht entscheidungsreif ist. Dem Gegner muss zuvor – selbstverständlich – rechtliches Gehör zu dem Wiedereinsetzungsgesuch gewährt werden. Nur im umgekehrten Fall, dass das Gesuch abgelehnt wird, ist ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zeitliche Begrenzungen.

Rn 25 Die Entscheidung im schriftlichen Verfahren setzt zunächst voraus, dass die Zustimmung der Parteien nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Dabei ist jeweils auf die letzte Zustimmungserklärung abzustellen. Weiterhin setzt die Entscheidung voraus, dass das Gericht einen bestimmten Zeitpunkt festlegt, bis zu dem die Parteien ihre Schriftsätze einreichen können. Ferner w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Die Art 33–35 EuKoPfVO regeln verschiedene Rechtsbehelfe vornehmlich für den Schuldner. Das Verfahren für die Rechtsbehelfe regelt Art 36 EuKoPfVO (neu gefasst mWv 1.5.25 durch VO [EU] Nr 2023/2844 v 13.12.2023, ABl L v 27.12.23). § 954 trifft ergänzende Bestimmungen. Es ist zu berücksichtigen, dass der Schuldner durch die Rechtsbehelfe nach den Art 33–35 EuKoPfVO erstm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Beschwerde (Nichtzulassungsbeschwerde). (2) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn (3) 1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gerichtliche Hinweispflicht/Wiedereröffnung/Nachweis.

Rn 13 Jedenfalls im Verfahren vor dem Amtsgericht hat das Gericht auf den Verlust der Rügemöglichkeit hinzuweisen (§ 504 entspr). Darüber hinaus besteht eine Hinweispflicht gem § 139, wenn die Partei ansonsten in unzulässiger Weise durch die Entscheidung des Gerichts überrascht (dazu § 139 Rn 13 ff) werden würde (BGH NJW 58, 104; einschr Musielak/Voit/Huber Rz 6). Nach § 156...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wiedereinsetzungsantrag nach Entscheidung über das Rechtsmittel.

Rn 2 Die Zuständigkeit des für die Entscheidung über die versäumte Prozesshandlung berufenen Gerichts für den Wiedereinsetzungsantrag besteht auch dann, wenn es das Rechtsmittel bereits verworfen hatte (BGH MDR 18, 296 [BGH 06.12.2017 - XII ZB 107/17]; BGH 26.1.16 – II ZR 57/15, juris Rz 4; NJW-RR 14, 758; NJW-RR 13, 702 [BGH 26.02.2013 - VI ZR 374/12]). Dies sollte eigentli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung.

Rn 7 Über den beantragten Schriftsatznachlass ist bereits im Termin zu entscheiden, wenn kein sog Stuhlurteil ergeht (KG 17.4.23 – 10 W 52/23 juris). Das Gericht hat nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Verfahrensbeschleunigung als auch den Anspruch auf rechtliches Gehör zu berücksichtigen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (Ddorf GRUR-RR 23...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erörterungstermin in Verfahren nach § 169 Nr 1, 4.

Rn 2 Nach Abs 1 sollen grds alle verfahrensfähigen Beteiligten an der persönlichen Erörterung teilnehmen. Das betroffene minderjährige Kind ist – da nicht verfahrensfähig – nicht zu laden, jedoch muss ihm über den gesetzlichen Vertreter rechtliches Gehör gewährt werden. Dieser ist nicht Beteiligter, aber im Hinblick auf die grds Parteiöffentlichkeit des FamFG-Verfahrens zu l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Löschung wegen Fristablaufs (Abs 1).

Rn 2 Nach Ansicht des Gesetzgebers entfällt das Warnbedürfnis des Rechtsverkehrs grds nach dem Ablauf einer dreijährigen Frist. Dies überzeugt, da es naheliegt, dass sich innerhalb dieses Zeitraums die finanzielle Situation des Schuldners verändert hat (Köln 11.5.21 – 9 U 145/20 = r+s 21, 511, Rz 27). Seit dem 1.7.14 gilt diese Frist auch für Insolvenzsachen gem § 882b I Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Das weitere Verfahren, Abs 3 S 3.

Rn 45 Hält das Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung für geboten, muss es die Verfahrensbeteiligten hierauf so früh wie möglich hinweisen und rechtliches Gehör gewähren (Musielak/Borth/Frank/Frank § 156 Rz 15). Der Antrag eines Beteiligten oder aber ein gerichtlicher Hinweis über die Einleitung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens muss vAw in die Sitzungsniede...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweispflichten des Gerichts.

Rn 14 In den Verfahren vor den Amtsgerichten, in denen die Parteien nicht durch Anwälte vertreten werden müssen (Parteiprozess, § 79), hat das Gericht den Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache auf die örtliche Unzuständigkeit wie auch auf die Folgen einer rügelosen Einlassung hinzuweisen (§ 504). Im Anwaltsprozess (§ 78) verpflichtet § 139 III den Richter, die Verfahrensbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 11 Zuständig ist der Rechtspfleger, in dessen Bezirk die öffentliche Versteigerung stattfinden würde (§ 20 I Nr 17 RPflG, § 764 II). Dem Antragsgegner ist rechtliches Gehör zu gewähren. Der Rechtspfleger entscheidet nach fakultativer mündlicher Verhandlung durch Beschluss (§§ 764 III, 128 IV), der gem § 329 III zuzustellen ist. Er kann analog §§ 766 I, 732 II einstweilige...mehr