Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4 Bestandteile des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 70 Nach § 297 Abs. 1 HGB, auf den auch das PublG verweist, sind die Bestandteile des Konzernabschlusses die Konzernbilanz, die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernanhang, die Kapitalflussrechnung sowie die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, die durch eine Konzernsegmentberichterstattung ergänzt werden können. Somit besteht bezüglich der Hauptbestandteile des ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.1 Konzernbilanz

Rz. 71 Durch die Gliederung und eindeutige Benennung der Positionen in der Konzernbilanz werden Vermögens- und Kapitalgegebenheiten geklärt, was somit eine Auswertung im Hinblick auf die zentralen Rechenzwecke der Bilanz erlaubt, die in Informationen zu Kapitalbindungsdauer, Risikobehaftung und Prognostizierbarkeit des Vermögens und Kapitals gesehen werden können. Gem. § 298...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 5.2 Vereinheitlichung der Bewertung

Rz. 121 Im Gegensatz zur Regelung der Ansatzwahlrechte schreibt § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB explizit vor, dass die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 300 Abs. 2 HGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten sind (Ver...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre erfolgt die Veröffentlichung durch Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister[1]. Dagegen genügt e...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.4 Rechtsfolge der Konzernrechnungslegungsverpflichtung

Rz. 39 Bei Vorliegen der Tatbestände des § 290 HGB und keinen weiteren Befreiungen der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 und 293 HGB sind Konzernabschluss und ein Konzernlagebericht nach den §§ 297 ff. HGB aufzustellen. Der Aufstellungszeitraum beträgt nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Monate, wobei diese Frist im Ergebnis aufgrund von früheren Offenlegungsfristen für kapitalmarktorienti...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 4.3.1 Konzernunternehmen unter eingeschränkter Beherrschungsmöglichkeit des Mutterunternehmens

Rz. 102 Das erste sachlich begründete Wahlrecht bei der Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen besteht gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 HGB dann, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung dieses Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Dieses Wahlrecht korrespondiert mit den in ...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.2 Aufgabe des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 60 Dem Konzernabschluss kommt daher die Aufgabe zu, Mängel in den Einzelabschlüssen konzernverbundener Unternehmen zu kompensieren, indem die einzelnen Geschäftsvorfälle einer Periode bei der Zusammenfassung der Einzelabschlüsse zum Konzernabschluss aus der Sicht der wirtschaftlichen Einheit Konzern neu beurteilt werden. Gem. § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB ist dabei unter Beach...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.4.6 Segmentberichterstattung

Rz. 85 Die Segmentberichterstattung ergänzt den Konzernabschluss für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen nur auf freiwilliger Basis. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind über IFRS 8 i. V. m. § 315e HGB dazu verpflichtet. Unter einem Segment kann jede isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftszweig, Profit-Center etc.) innerhalb einer diversifizierten Wirtsc...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.3 Konkretisierung der Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 23 Während § 290 Abs. 1 HGB sowie § 11 Abs. 1 PublG prinzipienorientiert ein die Konzernrechnungslegungspflicht auslösendes Mutter-Tochter-Verhältnis lediglich über die unbestimmten Rechtsbegriffe der Möglichkeit der unmittel- und mittelbaren Beherrschung postulieren, werden in § 290 Abs. 2 HGB Tatbestände benannt, bei deren Zutreffen stets, d. h. zunächst unwiderlegbar,...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach HGB / 3.4.3 Anhang

Rz. 78 Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 314 HGB expliziert. Darüber hinaus ergeben sich aber aus weiteren handelsrechtlichen Einzelvorschriften sowie anderen Gesetzen zusätzliche Angabepflichten. Für den Konzernanhang von besonderer Relevanz sind zudem die sog. "soft-law"-Regelungen. So ergeben sich aus den verschiedenen verabschiedeten DRS[...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.9 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2021 Geltung des handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatzes im Steuerrecht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie/§ 5 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob z.B. Wahlrechte anders ausgeübt werden können, um Verluste zu vermeiden oder Gewinne zu begrenzen, ohne gegen den handelsrechtlichen Stetigkeitsgrundsatz zu verstoßen. Das Steuerrecht ent...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.3 Gespaltene Publizität

Rz. 29 Die für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen bei der Offenlegung können gegenüber den Anteilseignern nicht in Anspruch genommen werden. Nach dieser sog. gespaltenen Publizität [1] bestehen im Verhältnis zu den Gesellschaftern weitergehende Offenlegungspflichten.[2] Rz. 30 Nach § 175 Abs. 2 AktG umfassen die vor der Einberufung der Haupt...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 6 Offenlegung von Zweigniederlassungen

Rz. 42 Nach § 325a HGB haben inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat die Unterlagen der Rechnungslegung der Hauptniederlassung, die nach dem für die Hauptniederlassung maßgeblichen Recht erstellt, geprüft und offengelegt (oder hinterlegt) worden sind, nach den §§ 325, 328 und 329 Abs. 1, 4 HGB offenzulegen. Durch die Neufass...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 2.1 Definition eines CTA

Rz. 8 Im anglo-amerikanischen Raum ist der Begriff des Contractual Trust Arrangement[1] unbekannt. Der deutschspezifische Terminus bezeichnet allgemein bestimmte Formen von treuhandrechtlichen Konstruktionen, die der Funktionsweise des internationalen Trust nachgebildet sind[2] und die dazu dienen, Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich auszulagern.[3] Eine genaue Definition...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3 Handelsrechtliche Abbildung (HGB)

Rz. 25 An dieser Stelle wird nicht die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung in Gänze dargestellt;[1] vielmehr erfolgt lediglich eine Darstellung der für die Abbildung eines CTA spezifischen handelsrechtlichen Vorschriften.[2] Rz. 26 Die wohl wichtigste Neuerung des BilMoG bei der bilanziellen Abbildung der betrieblichen Altersversorgung betraf die Bilanzierung dem ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16.1 Ausscheiden aus dem Anwendungsbereich des § 264a HGB

Rz. 92 Da § 264a HGB nur für Personenhandelsgesellschaften gilt, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, kann die Anwendung des § 264a HGB dadurch vermieden werden, dass ein Rechtsformwechsel in eine klassische Personengesellschaft mit mindestens einer voll haftenden natürlichen Person vorgenommen wird oder in eine GmbH ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 14 Prüfungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle

Rz. 78 Gem. § 329 Abs. 1 HGB hat die das Unternehmensregister führende Stelle zu prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht worden sind. Diese Daten werden nach § 8b Abs. 3 Satz 2 HGB von den Landesjustizverwaltungen übermittelt. Die Prüfung seitens der das Unternehmensregister führenden Stelle erstreckt sich nur auf die formelle Richtigke...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 16 Strategien zur Vermeidung bzw. Verminderung der Offenlegung

Rz. 91 Während sich bei Kapitalgesellschaften die sanktionsbewehrte Offenlegung des Jahresabschlusses – abgesehen von den Fällen des § 264 Abs. 3 HGB – kaum vermeiden lässt, sondern allenfalls über die Beeinflussung der Größenklasse gem. § 267 HGB der Umfang der Offenlegung vermindert werden kann, werden in der Literatur verschiedene Strategien aufgezeigt, wie Personenhandel...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.1 Begriffsabgrenzungen

Rz. 64 Die Vorschrift des § 328 HGB regelt, in welcher Form und mit welchem Inhalt die nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln sind. Darüber hinaus ist die Vorschrift auch bei sonstigen Veröffentlichungen und Vervielfältigungen der Unterlagen anzuwenden. § ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 4.2.2 Darstellung in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung

Rz. 44f IAS 19.57 definiert diejenigen Beträge, die in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung zu erfassen sind. Hierzu zählen unter anderem die "Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert)", die es gem. IAS 19.57(c) erfolgswirksam auszuweisen gilt, sowie die Änderungen aus der Neubewertung, die gem. IAS 19.57(d) im "Sonstigen Ergebnis" ...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 12.5 Freiwillige Publizität

Rz. 71 § 328 Abs. 2 HGB regelt die Fälle der sog. freiwilligen Publizität, bei der Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen vorgenommen werden, die nicht durch Gesetz oder Statuten (Gesellschaftsvertrag oder Satzung) vorgeschrieben sind. Solche freiwilligen Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen können auch in einer Form wiedergegeben werden, die nicht den Anforderunge...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 4 Erleichterungen bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 33 Das Gesetz sieht für Kleinstkapitalgesellschaften und entsprechende Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB bestimmte Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung vor.[1] 4.1 Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft Rz. 34 Mit dem § 267a Abs. 1 HGB wird der Begriff der Kleinstkapitalgesellschaft definiert. Dazu gehören Kapitalgesellschaften und KapCo-...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 5 Offenlegung bei bestimmten Branchen

Rz. 41 Die Offenlegungsvorschriften sind auch auf andere Unternehmen bestimmter Branchen anzuwenden. Im Einzelnen sind die ergänzenden Vorschriften des § 325 Abs. 2–5 HGB von folgenden Unternehmen zu beachten:[1] nach §§ 340l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Kreditinstituten; nach §§ 341l Abs. 1 i. V. m. 340 ff. HGB von Versicherungsunternehmen. Im Übrigen ist die Besonderheit z...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.2 Zeitpunkt der Offenlegung

Rz. 7 Nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungs- oder Versagungsvermerk und die anderen nach § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB offenlegungspflichtigen Unterlagen (Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex)...mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 3.1 Saldierung von Vermögen und Schulden

Rz. 27 Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, [...] mit diesen Schulden zu verrechnen". Diese Regelung ist keineswegs auf die betriebliche Altersversorgung b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Contractual Trust Arrangeme... / 3.3 Bilanzielle Auswirkungen einer Saldierung

Rz. 41 Anders als nach dem IFRS-Neubewertungsmodell bei Sachanlagen[1] sieht der deutsche Gesetzgeber aufgrund der Zeitwertbewertung des ausgelagerten Vermögens keinen Bedarf zur planmäßigen Abschreibung. Einhergehend mit der Bestimmung des Zeitwerts des ausgelagerten Vermögens kommt ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses die Berücksichtigung von planmäßigen Abschr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung und Hinterlegun... / Zusammenfassung

Überblick Die Offenlegung und Hinterlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen dient der Sicherstellung von Transparenz, Gläubigerschutz und Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs. Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften unterliegen daher umfassenden Publizitätspflichten nach den §§ 325 ff. HGB. Umfang und Inhalt der Offenlegung richten sich ma...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverwalter - Bestellung,... / 4 Sonstige Aufgaben

Zur Verpflichtung des Verwalters zur Erteilung von Auskunft und Rechnungslegung nach Beendigung des Verwaltervertrags siehe Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.8.1999. Schließt eine Hausverwaltung in Vertretung des Vermieters einen Mietvertrag ab, kann der Mieter die Mitteilung des vollständigen Namens und der Anschrift des Vermieters verlangen. Die Verwaltung kann die Auskunft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.4 Bindungswirkung von DRS

Rz. 9 Mit der Verabschiedung von Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) durch das DRSC kommt diesen zunächst lediglich der Charakter einer Empfehlung zu. Daran ändert sich erst etwas, wenn die Bekanntmachung seitens des BMJV im Bundesanzeiger erfolgt, da sie nach dem Wortlaut des § 342q Abs. 2 HGB dazu führt, dass bei Anwendung der derart verlautbarten DRS die Beachtung d...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öf...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Arbeit ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gem. § 342q HGB folgend, setzt sich das DRSC mit § 2 der Satzung (Fassung vom 11.7.2024) folgende Zwecke im gesamtwirtschaftlichen Interesse: die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften; die Vertretung der B...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.17 DRS 17 – Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder

Rz. 49 Der Standard wurde am 7.12.2007 vom DSR verabschiedet und am 5.6.2008 gem. § 342 Abs. 2 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die letzte von mehreren Überarbeitungen wurde mit DRÄS 9 am 24.10.2019 verabschiedet und im Bundesanzeiger veröffentlicht. §§ 314 Abs. 1 Nr. 6, 315a Abs. 2 HGB a. F. regelten bis zum Geschäftsjahr 2020 die Berichterstattung über die Vergütung ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1 Bisher verabschiedete Standards

3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben. 3.1.2 DRS 2 – Kapitalflussrechnung Rz. 11 Der DRS 2 wurde mit Bekanntmachung des DRS 21 Kapitalflussrechnung gem. § 342 Abs. 2 HGB durch das BMJ am 8...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.2 Vorliegende aktuelle Standard-Entwürfe

Rz. 67 Aktuell liegen keine Standardentwürfe vor.mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2 DRSC

2.1 Organisation des DRSC Rz. 2 Um den Aufgaben i. S. d. § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3 Bisherige Standards des DRSC

3.1 Bisher verabschiedete Standards 3.1.1 DRS 1 – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – und DRS 1a – Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB – Goodwill und andere immaterielle Vermögensgegenstände Rz. 10 DRS 1 und DRS 1a wurden durch DRÄS 2 aufgehoben. 3.1.2 DRS 2 – Kapitalflussrechnung Rz. 11 Der DRS 2 wurde mit Bekanntmachung des DRS 21 Kapitalflussrechnung gem. ...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / Zusammenfassung

Überblick Die Deutchen Rechnungslegungsstandards (DRS) werden vom privatwirtschaftlich organisierten Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erstellt und vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) bekannt gemacht. Damit geht die Vermutung einher, dass bei Beachtung der DRS die GoB für die Konzernrechnungslegung eingehalten werden. In die GoB ...mehr