Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 2 Normenkette

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 3 Das Problem

In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die Wohnungseigentümer, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern nach der Landesbauordnung obliegenden Pflichten betreffend die Ausstattung der betroffenen Räume mit Rauchwarnmeldern sowie die Übernahme der Sicherstellung der erforderlichen Betriebsbereitschaft d...mehr

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Automatische Branderkennung... / 2.3 Rauchwarnmelder

Rauchmelder, die über eine integrierte Energieversorgung (z. B. Batterie) und eine akustische Alarmierungseinrichtung (z. B. piezoelektrische Schallgeber) verfügen und in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen zur Branderkennung zum Einsatz kommen, werden als Rauchwarnmelder bezeichnet (Abb. 3). Sie sollen Personen vor den Gefahren eines Brandes frühzeitig warnen und dere...mehr

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Automatische Branderkennung... / Zusammenfassung

Überblick Von Bränden gehen für Personen und Werte Gefahren aus, die sich schnell ausbreiten und zu erheblichen Schäden führen können. Die Erkennung von Bränden kann über die Wahrnehmung von Menschen erfolgen, wobei dann eine Brandalarmierung zunächst manuell vorgenommen wird oder über automatische Lösungen. Heutzutage sind dazu automatische Brandmelder weitverbreitet, die R...mehr

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Automatische Branderkennung... / 1 Branderkennung – Grundlage der Alarmierung

In brennbaren Materialien werden durch Energie von außen (Fremdzündung) oder durch Vorgänge im Inneren der Materialien (Selbstzündung) – in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften und den Umgebungsbedingungen – stoffliche Austauschprozesse ausgelöst. Das Material beginnt zu brennen. Dabei werden Teilchen freigesetzt, die i. d. R. mit dem Sauerstoff der Luft oder anderen Oxidati...mehr

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Automatische Branderkennung... / 8 Brandmelder und deren Einsatz im Überblick

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Sonstige Gebrauchsregelungen

Rz. 56 Beispiele für Gebrauchsregelungen sind die Vergabe von Stellplätzen im Turnusver­fahren,[106] die Vermietung von Gemeinschaftseigentum,[107] Hausordnungen (vgl. § 6 Rdn 1 ff.) u.v.m., auch Nutzungsregelungen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, wie z.B. Kinderspielplätze, Feuerwehrzufahrt oder auch Abstellraumzuordnung.[108] Solche Vereinbarungen sind auch n...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 2. Erläuterungen

Rz. 25 Nach § 9a Abs. 1 S. 1 WEG kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Als rechtsfähiger Verband entsteht die Gemeinschaft bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher (§ 9a Abs. 1 S. 2 WEG). Die früher problematische Frage, wie der aufteilende Eigentümer erforderliche Ver- und Entsorgungsverträge, die sich auf das gemei...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 41. Kosten des Sondereigentums

Rz. 42 Kosten des Sondereigentums fallen auch ohne gesonderte Regelung dem jeweiligen Sondereigentümer an; allerdings hat die Gemeinschaft insoweit bestimmte Beschlusskompetenzen.[33]mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage von sonstigen, neu e... / 3 Das Problem

Im Mietvertrag zwischen Vermieter K und Mieter B sind Vorauszahlungen für Betriebskosten nach "Anlage 3 zur 3 27 Abs. 1/2BV/1984" vereinbart. § 3 Ziffer 2 Nr. 17 des Mietvertrags lautet: "Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen". § 3 Ziff. 7 des Mietvertrags lautet: "Werden öffentliche Grundstückabgaben neu eingeführt oder entstehen umla...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlage von sonstigen, neu e... / 1 Leitsatz

Die Umlage von sonstigen Betriebskosten, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht benannt sind (hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder), erfordert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.mehr

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Rauchwarnmelder: Einheitlicher Einbau und Wartung

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann beschließen, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Wohnungseigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG Das Problem Im H...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / II. Einbau und Nachrüstung von Rauchwarnmeldern

Da in den Bauordnungen der Länder regelmäßig nichts anderes bestimmt ist, sind Bauherren, Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Vermieter in der Pflicht, die Rauchwarnmelder zu installieren. Der Eigentümer (= ggf. Vermieter) muss also sicherstellen, dass der Rauchwarnmelderpflicht nachgekommen wird. Die hierdurch anfallenden Kosten sind auf die Mieter umlagefähig. Die Haftung fü...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / IV. Falschalarm eines Rauchwarnmelders

Fallbeispiel Ein Mieter hatte ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter einen Rauchwarnmelder in seiner Erdgeschosswohnung installiert. Als dieser wegen nachlassender Batteriespannung einen Signalton abgab, verständigten die besorgten Nachbarn die Feuerwehr. Kurz darauf erschien die freiwillige Feuerwehr auf dem Anwesen. Ein Nachbar teilte den Feuerwehrleuten mit, dass der ...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Anspruch gegen den Mieter

Es obliegt grundsätzlich dem Vermieter, die Rauchwarnmelder in den Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu installieren, platzieren und einzustellen.[17] Sind in der Mietwohnung hingegen noch keine Rauchwarnmelder vorhanden, ist das eigenständige Einbauen von Rauchwarnmeldern durch einen Mieter erlaubt, da sie die Sicherheit der Mietsache erhöhen. Auch bei regelmäßiger Funktionskont...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / I. Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen

Rauchwarnmelder dienen primär dem Schutz des Lebens sowie der Gesundheit. Daneben schützen sie auch das Gebäude vor Brand- bzw. Sachschäden. Mittlerweile[4] gilt in allen 16 Bundesländern die Pflicht, Neubauten und umfangreiche Umbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Auch eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ist bis auf das Bundesland Sachsen[5] bundesweit vorgeschrie...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / B. (Fehl-)Alarm von Brandmeldern: Fragestellungen zum Aufwendungsersatz bei Feuerwehreinsätzen

Jede Alarmierung der Feuerwehr im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, sei es durch einen Menschen oder eine technische Vorrichtung, birgt das Risiko eines Fehlalarms. Der Mensch kann mit seinen Sinnen auf einen Brand deutende Anzeichen verschiedenster Art (optische Eindrücke, Hitze- und Rauchentwicklung, Rufe anderer Personen) wahrnehmen, hinterfragen sowie anhand von Erf...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / III. Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Wartung

Die Wartung ist in den meisten Bundesländern gesetzliche Aufgabe des Mieters/Besitzers, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Pflicht selbst.[13] Ist der Normadressat in der landesgesetzlichen Regelung nicht ausdrücklich genannt,[14] ist davon auszugehen, dass dem Eigentümer neben der Pflicht zum Einbau und zur Nachrüstung auch die Pflicht zur Inspektion und Wartung vo...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Anspruch gegen die Feuerwehr

Wenn die Feuerwehr wegen signalgebenden Rauchwarnmeldern anrückt, ist es unter Umständen unvermeidlich, Türen oder Fenster aufzubrechen, damit die Einsatzkräfte so schnell wie möglich die Gefahrenlage im Gebäude einschätzen können. Richtet die Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr einen Schaden an, hilft dem Eigentümer ein Ersatzanspruch nach dem Feuerwehrgesetz häufig nicht weit...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / A. Einleitung

Nachdem im ersten Teil des Beitrags[1] die Geschäftsführung ohne Auftrag im Fokus gestanden hat und daneben Rettungsfälle, die zur Schädigung unbeteiligter Dritter führen, ins Visier genommen wurden, stehen Fehlalarme durch Rauchwarnmelder im Mittelpunkt des zweiten Teils, der mit der Darstellung wichtiger verwaltungsrechtlicher Problemkreise im Zusammenhang mit der Kostentr...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 1. Risikozuweisung bei einer Brandmeldeanlage

Jedes Bundesland hat eigene und teilweise unterschiedliche Feuerwehrgesetze. Dort finden sich Angaben dazu, wer letztendlich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zu tragen hat. Die Feuerwehrgesetze führen in den jeweiligen Grundnormen für Kostenersatzansprüche enumerativ die Fälle auf, in denen ein finanzieller Ausgleich der notwendigen Kosten für den Einsatz der Feuerwehr ve...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / A. Einleitung

Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei privaten Ersthelfern oft große Unsicherheit inwieweit sie zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Der Gesetzgeber hat dazu im Strafgesetzbuch eindeutig festgelegt: Zitat "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erheblich...mehr

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ZAP 18/2015, Rechtsprechung... / VI. Modernisierung

In fast allen Bundesländern ist inzwischen die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nicht nur im Neubau, sondern auch im Altbaubestand baurechtlich vorgeschrieben. Mietrechtlich stellt der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter gem. §§ 555b, 555d BGB zu dulden hat. Den Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksich...mehr

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ZAP 18/2015, Rauchmelder: Installation durch den Vermieter trotz erfolgten Eigeneinbaus durch den Mieter

(BGH, Urt. v. 17.6.2015 – VIII ZR 216/14) • Auch wenn der Mieter bereits selbst Rauchwarnmelder in seiner Wohnung angebracht hat, muss er die Installation neuer Geräte durch den Vermieter dulden, wenn diese für die gesamte Wohnanlage einheitlich sind und auch einheitlich gewartet werden. Hierdurch kommt es zu einer nachhaltigen Verbesserung, da durch die Einheitlichkeit ein ...mehr

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Änderung der Teilungserklärung keine Verwaltungsmaßnahme

Leitsatz Der Beschluss, eine Notarkanzlei mit dem Entwurf einer Änderung der Teilungserklärung zu beauftragen und die Kosten hierfür der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufzubürden, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. Normenkette WEG §§ 8, 21 Das Problem Wohnungseigentümer W1 unterteilt sein Wohnungseigentum mit der ursprünglichen Bezeichnung S9 unter Anlegung von Grun...mehr

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Was ist bei der Ladung zu beachten?

Leitsatz Nimmt der Verwalter in der Einladung auf eine Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat Bezug und wird den Wohnungseigentümern das Ergebnis dieser Konsultation als Beschluss unterbreitet, ist nur dann eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Wohnungseigentümer gewährleistet, wenn bereits im Einladungsschreiben eine zumindest schematische Darstellung der Entscheidungsgrundlag...mehr

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Rauchwarnmelder: Wartungspflicht

Leitsatz In Nordrhein-Westfalen kann nicht beschlossen werden, dass der Wohnungseigentümer einen eingebauten Rauchwarnmelder warten muss. Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen, dass die einzelnen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Die Wartungspflicht der Rauchwarnmelder wird im Beschluss dem jeweiligen Eigentümer auferlegt. Wohnu...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder: Beschwer

Leitsatz Die Frage, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, einen Miteigentümer, der seine Wohnung schon mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat, von der Belastung mit den Kosten der Neuanschaffung auszunehmen, lässt sich nicht einheitlich beantworten. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG; § 511 ZPO Das Problem Das AG Bad Homburg weist die Anfechtungsklage des Wohnungseigentümers K ...mehr

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Rauchwarnmelder: Muss Anschaffung beschlossen werden?

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht verpflichtet, die Anschaffung und Installation von Rauchwarnmeldern durch und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu beschließen, wenn lediglich eine sogenannte "gekorene Wahrnehmungsbefugnis" (§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG) besteht. Normenkette § 15 Abs. 7 LBO-BW; §§ 10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2, 21 Abs. 3 WEG Das Problem I...mehr

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Umlageschlüssel: Schlüssige Änderung

Leitsatz Ein Umlageschlüssel kann nicht schlüssig im Beschluss über die Einzelabrechnungen geändert werden. Schließt ein Wohnungseigentümer separate Verträge, wird auch dadurch der geltende Umlageschlüssel nicht schlüssig geändert. Normenkette §§ 16 Abs. 2, Abs. 3, 28 Abs. 1, Abs. 3 WEG Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Gebäude. Das Vorderhaus umfasst 6.27...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einbau von Rauchwarnmeldern II

Leitsatz Statt eines einheitlichen Wartungsvertrags reicht es, wenn der Wohnungseigentümer, der bereits Rauchwarnmelder angeschafft hat, dem Verwalter nachweist, dass die betreffenden Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und dass die Wartung in dem erforderlichen Umfang durchgeführt wird Normenkette § 21 Abs. 3 WEG; § 44 Abs. 5 NBauO Das Problem Wohnungseigentümer...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einbau von Rauchwarnmeldern I

Leitsatz Muss ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Beschlusses damit rechnen, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern im Sondereigentum beschlossen wird, kann er gegen die Ordnungsmäßigkeit des Einbaubeschlusses nicht geltend machen, er habe mittlerweile selbst Rauchwarnmelder eingebaut Normenkette § 21 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen im Juni 2012, dass der...mehr

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WEG darf über Rauchwarnmelder entscheiden

Leitsatz Die Wohnungseigentümer können den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann beschließen, wenn das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht. Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses angebracht worden sind, stehen nicht im Sondereigentum. Sachverhalt Die Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft in Hamburg beschlosss...mehr

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Beschluss über Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen

Leitsatz Eine Gemeinschaft kann den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls mit bestehender Entscheidungskompetenz beschließen, wenn das betreffende Landesbauordnungsrecht eine solche eigentumsbezogene Pflicht vorsieht Aufgrund eines bestandskräftigen Beschlusses der Eigentümer angebrachte Rauchmelder stehen nicht im Sondereigentum Normenkette §§ 5 Abs. 1, 2, 10 Ab...mehr

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Sicherheitsbegehungen von G... / 13 Rauchwarnmelder in der Wohnung

13.1 Elemente/Gefahrstellen Rauchwarnmelder Flure in der Wohnung Rauchwarnmelder Schlafzimmer Rauchwarnmelder Kinderzimmer Rauchwarnmelder Keller Rauchwarnmelder in Wohnung 13.2 Prüfung/Kontrollen Wartung/Instandhaltung nach DIN 14676 Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ...mehr

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Sicherheitsbegehungen von G... / 13.1 Elemente/Gefahrstellen

Rauchwarnmelder Flure in der Wohnung Rauchwarnmelder Schlafzimmer Rauchwarnmelder Kinderzimmer Rauchwarnmelder Keller Rauchwarnmelder in Wohnungmehr

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Sicherheitsbegehungen von G... / 13.2 Prüfung/Kontrollen

Wartung/Instandhaltung nach DIN 14676 Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheindringungsöffnungen frei sind oder der Rauchwarnmelder beschädigt ist. Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Sicherheitsbegehungen von G... / 13.3 Hinweise zu Gesetzen, Normen, Richtlinien

DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung) Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 (10:2005) ist zulässig. Landesbauordnungen Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (s. nachstehende Tabelle), Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) N...mehr

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Sicherheitsbegehungen von G... / Zusammenfassung

Im Folgenden sollen Hinweise zu den Gefahrstellen im Bereich des Gebäudes innen und der in der Wohnungswirtschaft wesentlichen technischen Anlagen gegeben werden. Eine Sicherheitsbegehung sollte erst einmal mit einem Rundgang um das Gebäude beginnen. Danach sollte das Gebäude von oben nach unten in den öffentlich zugänglichen Bereichen begangen werden. Dabei ist auf eine mögl...mehr

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Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für den Einbau von Rauchwarnmeldern

Leitsatz Beschlussfassung über den Kauf von Rauchwarnmeldern ist jedenfalls nicht wegen mangelnder Beschlusskompetenz nichtig Materielle Ausschlussfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist von Amts wegen zu berücksichtigen Keine Zustellung "demnächst" wegen verspäteter Zahlung des Gerichtskostenvorschusses Normenkette §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 2, 23 Abs...mehr

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Rauchwarnmelder - Zwar sonderrechts-, aber nicht sondereigentumsfähig

Leitsatz Die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit haben für die Ausstattung der Räume mit Rauchwarnmeldern zu sorgen (gemeinschaftsbezogene Pflicht). Die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung folgt aus § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG. Nach herrschender Meinung sind Rauchwarnmelder "für die Sicherheit des Gebäudes erforderlich". Sachenrechtlich sind Rauchwarnmelder Zubehör im...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern als gemeinschaftsbezogene Pflicht aller Wohnungseigentümer

Leitsatz Einbau von Rauchwarnmeldern als gemeinschaftsbezogene Pflicht aller Eigentümer mit Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung regelbar Sonderrechtsfähige (nicht jedoch sondereigentumsfähige) Rauchwarnmelder sind Zubehör im Sinne des § 97 BGB (nicht wesentliche Bestandteile des Gebäudes) Normenkette §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6 WEG; § 97 BGB; §§ 45 Abs. 6, 58 Hamburger Bau...mehr

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Rauchmelder sind Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Rauchwarnmelder sind jedenfalls dann Gemeinschaftseigentum, wenn sie – wie vorliegend – aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlich sind Wartung der Rauchwarnmelder als gemeinschaftliche Instandhaltungsmaßnahme Normenkette §§ 5 Abs. 2, 14 Nr. 4, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG; § 49 Landesbauordnung Schleswig-Holstein Kommentar Rauchwarnmelder sind nach...mehr

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Einbau von Rauchwarnmeldern ist Gemeinschaftssache

Leitsatz Einbau von Rauchwarnmeldern ist grds. Gemeinschaftssache Normenkette §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 3, 44, 46 WEG Kommentar Rauchwarnmelder sollen nicht nur die in den Räumen befindlichen Personen/Bewohner schützen. Sie dienen auch der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Auch wenn Rauchwarnmelder in den Räumen des Sondereigentums angebracht werden, hande...mehr

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Beschlusskompetenz der Eigentümer zum Einbau von Brand- bzw. Rauchwarnmeldern in Wohnungen

Leitsatz Beschlusskompetenz der Eigentümer zum Einbau von Brand- bzw. Rauchwarnmeldern in Wohnungen Normenkette §§ 5 Abs. 2, 14 Nr. 4 WEG Kommentar In einer Seniorenwohnanlage wurde über die Beschlusskompetenz zum Einbau von Brandmeldern mit gleicher Funktion wie Rauchwarnmeldern gestritten. Der Einbau erfolgte auf Empfehlung des zuständigen Brandschutzamts der Stadt (Amt: Feu...mehr

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Brandschutz - Beschlusskompetenz zum Einbau von Brandmeldern

Leitsatz Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich eine Beschlusskompetenz hinsichtlich des Einbaus von Brand- und Rauchmeldern im Bereich eines Sondereigentums. Fakten: Die Wohnungseigentümer beschlossen die Erweiterung der bestehenden Brandmeldeeinrichtung. In diesem Zusammenhang sollten Brandmelder im jeweiligen Sondereigentum installiert werden. Dieser Beschlu...mehr

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Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

1 Leitsatz Die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern sind nicht als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter umlagefähig. Grund: Die Anmietung tritt an die Stelle der nicht umlagefähigen Anschaffung. 2 Das Problem Die Vermieterin und die Mieterin einer Wohnung streiten darüber, inwieweit die Mieterin die Kosten für die Miete der Rauchwarnmelder als Betriebskosten tragen mus...mehr

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ZAP 18/2022, Rechtsprechung... / 2. Rauchwarnmelder

Die Landesbauordnungen verlangen, dass Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um Mieter vor den Folgen von Wohnungsbränden zu schützen. Hierdurch fallen Kosten sowohl für die Anschaffung wie auch für den Betrieb an. Bei der Anschaffung hat der Vermieter die Wahl zwischen einem Kauf der Geräte und deren Anmietung. Die Anmietkosten sind aber nicht vom Mieter zu tr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rauchwarnmelder – Vermieter entscheidet über Art und Qualität

1 Leitsatz Es liegt allein in der Dispositionsbefugnis des Vermieters, ob er sich für funkfähige Rauchwarnmelder entscheidet oder ob er Modelle ohne dieses Qualifikationsmerkmal weiter nutzt bzw. spätestens nach 10 Jahren neu einbaut. 2 Normenkette §§ 555b, 555c Abs. 4 BGB 3 Das Problem Die Installierung von Rauchwarnmeldern in bestimmten Räumen ist sowohl bei Bestandsgebäuden al...mehr