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Sicherheitsbegehungen von Gebäuden: innen und Technik / 13.3 Hinweise zu Gesetzen, Normen, Richtlinien

Hans-Thomas Damm
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  • DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung)
  • Nur der Einsatz von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 (10:2005) ist zulässig.
  • Landesbauordnungen Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (s. nachstehende Tabelle), Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) Nordrhein-Westfalen
 

VNW-Rundschreiben vom 17. Februar 2005

Mit dem Einbau der Rauchmelder trifft den Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Verpflichtung, die Rauchmelder im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten und somit auch ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig zu überprüfen. Gleichzeitig dient die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchmelder der Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB.[1]

 
Nachrüstpflicht Rauchwarnmelder in den Bundesländern[2]
Bundesland Landesbauordnung Ablauf Nachrüstungsfrist Aufstellorte Wohnung
Baden-Württemberg Landesbauordnung für Baden-Württemberg 31. Dez. 2014 Zum Schlafen bestimmte Aufenthaltsräume und deren Rettungswege
§ 15 Absatz 7
Bayern Bayerische Bauordnung 31. Dez. 2017 Schlafräume, Kinderzimmer und Flure zu Aufenthaltsräumen in Wohnungen
Art. 46 Absatz 4
Berlin Bauordnung für Berlin noch keine gesetzliche Regelung  
Brandenburg Brandenburgische Bauordnung noch keine gesetzliche Regelung  
Bremen Bremische Landesbauordnung 31. Dez. 2015 Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
§ 48 Absatz 4
Hamburg Hamburgische Bauordnung 31. Dez. 2010 Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
§ 45 Absatz 6
Hessen Hessische Bauordnung 31. Dez. 2014 Schlafräume, Kinderzimmer und Flure als Rettungswege von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
§ 13 Absatz 5
Mecklenburg-...

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