Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.5 Umlage der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter

Bei vermieteten Eigentumswohnungen ergeben sich bezüglich der Kostenumlage auf den Mieter nichts anderes, wenn der Vermieter von sich aus für seinen Mieter in seiner Wohnung Rauchwarnmelder installiert. Der Mieter muss dies dulden; der Vermieter kann die Miete erhöhen und unter den Voraussetzungen der vereinbarten Kostenumlage die Wartungs- und ggf. die Batteriekosten als Be...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6 Der Einbau als Modernisierungsmaßnahme

6.1 Duldungspflicht des Mieters Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Maßnahme der Wohnungsmodernisierung.[1] Dadurch wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.[2] Zudem führt der Einbau zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.[3] Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist zudem eine gesetzliche Maßnahme, die der Vermieter deshalb nicht zu vertr...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7 Die Betriebsbereitschaft

7.1 Betriebssicherheit und Montage nach DIN 14767 Die Rauchwarnmelder müssen betriebssicher sein. Dazu legt die DIN 14767 fest, was hierzu überprüft und erforderlichenfalls ersetzt werden muss (s. Abschn. 5). 7.2 Wer sicherungspflichtig ist Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Be...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 12 Mieterhöhung

Der Vermieter kann die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchwarnmelder im Wege der Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 559 Abs. 1 BGB, wonach die Miete um jährlich 8 % erhöht werden kann, wenn in der Wohnung bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern.[1] Die Voraussetzungen dieser...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.1 Duldungspflicht des Mieters

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist eine Maßnahme der Wohnungsmodernisierung.[1] Dadurch wird der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.[2] Zudem führt der Einbau zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse.[3] Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist zudem eine gesetzliche Maßnahme, die der Vermieter deshalb nicht zu vertreten hat.[4] Der Mieter muss den...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 1 Einbaupflicht des Eigentümers

Die Bundesländer regeln in ihren Landesbauordnungen die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder. Wichtig Einbaupflicht obliegt grundsätzlich Grundstückseigentümer Einbaupflichtig ist der Eigentümer der Wohnung. Ist der Eigentümer nicht auch der Bauherr, muss er dem Einbau zustimmen.[1] Der Eigentümer der Wohnung, das ist in der Regel auch der Vermieter, bestimmt die Marke, die A...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.2 Privatrechtlicher Kostenersatz

Der Träger der Gemeindefeuerwehr kann sich nach den meisten Regelungen beim Eigentümer, Betreiber oder Besitzer der Rauchmeldeanlage schadlos halten. Wurde der Eigentümer kostenpflichtig belangt, stellt sich die Frage nach einer Rückgriffsmöglichkeit auf den Mieter oder Drittpersonen, die den Alarm ausgelöst haben. Ersatz vom Dritten? Hat ein Dritter (z. B. ein Hausnachbar ode...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.2 Ausschluss der Duldungspflicht?

Härteeinwand des Mieters Gegenüber Maßnahmen der Modernisierung kann sich der Mieter mit dem Härteeinwand zur Wehr setzen.[1] Dieser Einwand hat beim Einbau von Rauchwarnmeldern in aller Regel keinen Erfolg, da die insoweit erforderliche Abwägung der gegenseitigen Interessen von Mieter und Vermieter regelmäßig zugunsten der Sicherheit ausfallen wird. Einbau als Bagatellmaßnahme...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 11 Betriebskostenumlage

11.1 Anschaffungskosten Die Kosten der Anschaffung der Rauchwarnmelder können nicht in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden, weil es am Merkmal der "laufenden Entstehung" fehlt.[1] Wichtig Umlage nur durch Modernisierungsmieterhöhung Die Anschaffungskosten können nur im Wege der Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB auf den Mieter umgelegt werden. 11.2 Wartungskost...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9 Die Betriebspflicht auf den Mieter übertragen

9.1 Grundsätzlich: Wirksamkeit einer Vereinbarung Die Landesbauordnungen regeln in den meisten Fällen, wem die Betriebspflicht für die Rauchwarnmelder obliegt (s. Abschn. 14). Unabhängig hiervon kann der Vermieter die Betriebspflicht auf den Mieter vertraglich übertragen.[1] Achtung Kontrollverlust Aus den vorab unter Abschn. 2 dargestellten Gründen ist die Übertragung nicht emp...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 9.2 Ausgehandelte Vereinbarung

Die Vereinbarung kann einzelvertraglich, also nach einer eingehenden "Verhandlung mit dem Mieter", bei der ihm ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt sein muss, getroffen werden. Denn in diesem Fall wird dem Mieter klar vor Augen geführt, welche Pflichten auf ihn zukommen, und dem hat er nach ausreichender Besprechung und der Möglichkeit, Gegenvorschläge zu machen, zugestimmt.mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13 Vermietete Eigentumswohnung

Der BGH hat erklärt, dass jedenfalls, wenn das Landesrecht den Rauchwarnmeldereinbau zwingend vorsieht und die Eigentümer den Einbau beschließen, Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG vorliegt.[1] 13.1 Wer einbaupflichtig ist Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] ...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 6.3 Ankündigung

Der BGH reiht den Einbau von Rauchwarnmeldern als Bagatellmaßnahme nach § 555c Abs. 4 BGB ein.[1] Deshalb ist eine vorherige Ankündigung unter Einhaltung der Voraussetzungen von Form, Frist und Inhalt nach § 555c BGB nicht erforderlich. Praxis-Tipp Einbautermin mit Mieter abstimmen Dennoch sollte der Vermieter den Einbautermin schon im eigenen Interesse mit dem Mieter vereinba...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 2 Übertragung auf den Mieter

Da der Grundstückseigentümer nach den landesgesetzlichen Regelungen, also öffentlich-rechtlich, einbaupflichtig ist, kann er diese Pflicht formularvertraglich nicht rechtswirksam auf den Mieter übertragen. Dasselbe gilt auch für einzelvertragliche, also mit dem Mieter ausgehandelte Vereinbarungen, da die öffentlich-rechtliche Pflicht zum Einbau nicht durch eine zivilrechtlich...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.4 Duldung durch den Mieter

Fehlt eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter, die den Mieter verpflichtet, das Betreten der Wohnung zu dulden, kommt als gesetzlicher Anspruch der Duldungsanspruch nach § 555d Abs. 1 BGB [1] in Betracht. Der Mieter hat Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Wichtig Mieter muss dulden Die Duldungspflicht des Mieters ist hier uneingeschränkt. Sofern der Wohnungseig...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.3 Kein Betretungsrecht vereinbart

Wenn das Betreten im Mietvertrag nicht vertraglich festgehalten ist, die Einbau- oder Nachrüstpflicht jedoch durch Landesrecht vorgegeben ist, kann der Wohnungseigentümer in Schwierigkeiten geraten. Auf der einen Seite wird er von der GdWE in Anspruch genommen, auf der anderen Seite hat er gegen den Mieter zumindest keine vertragliche Handhabe. Der Wohnungseigentümer ist hier...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.5.1 Indexmiete

Im Rahmen der Vereinbarung einer Indexmiete können die Parteien nach § 557b Abs. 1 BGB schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Bereits vor Inkrafttreten der GEG-Reform 2024 am 1.1.2024 konnte eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nur verlangt we...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.3.1 Frist

Modernisierungsmaßnahmen sind dem Mieter nach § 555c Abs. 1 BGB spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen. Der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen bedarf es nach § 555c Abs. 4 BGB entsprechend der Rechtslage bei der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen dann nicht, wenn die Maßnahme nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden is...mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.3.1 Erhaltungsmaßnahmen

Gemäß § 15 Nr. 1 WEG ist der Drittnutzer zunächst verpflichtet, Erhaltungsmaßnahmen zu dulden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Ankündigung entsprechend § 555a Abs. 2 BGB. Bezüglich des Merkmals der Rechtzeitigkeit sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Nutzers, die Dringlichkeit der Maßnahme und der Maßnahmenumfang abzuwägen.[1] Von etwaigen Ansprüchen eines Dritt...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 17 Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV)

Darunter fallen die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, insbesondere die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. In Betracht kommen folgende: Kosten für Müllschlucker oder maschinelle Müllbeseitigungsanlagen, z. B. Kosten für das Erneuern der Behälter, für die Reinigung und Wartung der Anlage. Kosten für Feuerlöschgeräte, z. B. Wartungs...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 3 Das Problem

Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund vorliegt z.B. Feststellung von Mängeln. Diese Pflicht des Mieters kann sich aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergebe...mehr

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Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.5 Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (§ 555b Nr. 5 BGB)

Zu den Verbesserungsmaßnahmen zählen insbesondere: Anlage einer Kanalisation, wodurch die bisherigen Ungeziefer- und Geruchsbelästigungen durch die Fäkaliengrube beseitigt werden Errichtung einer Fahrradhalle oder Einbau eines Fahrradständers Einbau einer Waschküche oder eines Trockenraums in das Haus Leuchtdrücker im Treppenhaus Anlage einer Gemeinschaftsantenne oder eines Hausb...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 3 Das Problem

K ist Mieter einer Wohnung, die im Sondereigentum steht (Eigentumswohnung). Fraglich ist u. a., ob K steuermindernd die Kosten für die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder, der Treppenhausreinigung, des Schneeräumdienstes und der Gartenpflege geltend machen kann, die sich aus der Einzeljahresabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers X ergeben, obwohl er keinen der Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haushaltsnahe Dienstleistungen / 4 Die Entscheidung

Der BFH meint, K könne eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zustehen! Nach der Rechtsprechung müssten die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehörten hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt würden und in regelmäßige...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall, der an dieser Stelle sehr verkürzt dargestellt wird und unbedingt im Original nachgelesen werden sollte, wenn dazu ein Anlass gegeben ist, bestehen zwischen K und den Dienstleistern keine unmittelbaren vertraglichen oder vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen. Der BFH klärt u. a., dass die "Inanspruchnahme" haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerker...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 2 Das Problem

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern nach dem Austausch von Rauchwarnmeldern die Zahlung erhöhter Miete. Im Jahr 2013 hat die Vermieterin die Wohnung erstmalig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet; die Geräte hatte sie gemietet. Im Jahr 2019 ließ die Vermieterin die gemieteten Rauchwarnmelder durch andere Geräte, die sie gekauft hatte, austauschen. Anschließend...mehr

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Austausch des Rauchwarnmelders rechtfertigt keine Mieterhöhung

1 Leitsatz Der Austausch von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau grundsätzlich keine Modernisierung dar, wenn damit keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist daher ausgeschlossen. 2 Das Problem Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern nach dem Austausch von Rauchwarnmeldern di...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 3 Die Entscheidung

Die Mieter schulden keine erhöhte Miete. Nach der Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (Modernisierungsmieterhöhung). Umlagefähig sind unter anderem die Kosten für bauliche Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, durch die die all...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 1 Leitsatz

Der Austausch von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau grundsätzlich keine Modernisierung dar, wenn damit keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist daher ausgeschlossen.mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 4 Entscheidung

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 4 Indexmiete (§ 557b BGB)

Indexmietvereinbarungen bei Wohnraum sind seit 1993 durch das Vierte Mietrechtsänderungsgesetz zugelassen worden. Grund der Regelung war, das Verbot vertraglicher Mieterhöhungsvereinbarungen aufgrund der schwer handhabbaren gesetzlichen Mieterhöhungstatbestände für bestimmte Klauseln zu lockern. § 557b Abs. 1 BGB sieht vor, dass die Indexmiete durch schriftliche Vereinbarung...mehr

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Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

Leitsatz 1. Mieter können die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. 2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster i...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 8. Rauchwarnmelder

Rz. 27 Die lediglich angeschraubten oder angeklebten Rauchwarnmelder fallen weder in die Kategorie von Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum (→ § 1 Rdn 71), noch stellt ihre Installation in einer Wohnung eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. Trotzdem kann eine Gemeinschaft in den Ländern, die eine Nachrüstpflicht für den Bestandsbau vorsehen,[46] den Einbau ...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Einzelfälle

Rz. 42 Abwasserleitung. → Leitungen. Rz. 43 Anbau. Nachträgliche Anbauten (z.B. Wintergarten, Balkonverglasung, Balkon, Schuppen und andere fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbundene Baulichkeiten) stehen auch dann im Gemeinschaftseigentum, wenn sie von einem Miteigentümer allein gebaut und finanziert wurden.[52] Im Prinzip obliegt die Erhaltungslast deshalb der Gemeinsc...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 7. Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten

Rz. 26 Maßnahmen zur Erfüllung grundstücks- bzw. gebäudebezogener öffentlich-rechtlicher Pflichten sind zwingend und insofern Erhaltungsmaßnahmen gleichzustellen. Es ist ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, diese Maßnahmen bei Kostentragung aller zu beschließen. Anwendungsfälle: Installation der nach der LBO erforderlichen Rauchwarnmelder (dazu nachfolgend); Umsetzung behör...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Grundlagen

Rz. 35 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Nach der gesetzlichen Grundstruktur steht das gesamte Objekt (Grundstück und Gebäude) im Gemeinschaftseigentum; Sondereigentum ist nur, was ausdrücklich und wirksam als solches bestimmt wurde. In der Teilungserklärung werden bestimmte "Räu...mehr

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§ 12 Verschiedenes / C. Die Verkehrssicherungspflicht

Rz. 39 Der Begriff Verkehrssicherungspflicht (oder "Verkehrspflicht") hat seinen Ursprung im zivilrechtlichen Deliktsrecht. Ausgangspunkt ist die Haftungsfrage in solchen Fällen, in denen ein Sach- oder Personenschaden eintritt, der nicht auf einer unmittelbaren Verletzungshandlung beruhte (sonst würde der Handelnde ohne weiteres nach § 823 Abs. 1 BGB haften). Haftet jeder, ...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Grundlagen

Rz. 4 Das Gesetz definiert in § 13 Abs. 2 WEG die Erhaltung als Oberbegriff für Instandhaltung und Instandsetzung. Was unter Erhaltung zu verstehen ist, ergibt sich demnach aus den Definitionen der Begriffe Instandhaltung und Instandsetzung. Nach verbreiteter Definition bezweckt die Instandhaltung die Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und die Beseitigung von Mängeln...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Zulässigkeit

Rz. 87 Gegen die Urteile des Amtsgerichts als erster Instanz in Wohnungseigentumssachen gem. § 43 Abs. 2 WEG ist die Berufung statthaft. Zuständiges Berufungsgericht ist grundsätzlich das für den Sitz des Oberlandesgerichts zuständige Landgericht (§ 72 Abs. 2 GVG). Anders ausgedrückt: Statt des Oberlandesgerichts ist das ortsgleiche Landgericht als zentrales Berufungsgericht...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau durch Wohnungseigentümer

1 Leitsatz Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich die Wohnungseigentümer entscheiden, dass jeder Wohnungseigentümer selbst den Anforderungen der Landesbauordnung, Rauchwarnmelder einzubauen, nachkommen soll. 2 Normenkette § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die W...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 1 Leitsatz

Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich die Wohnungseigentümer entscheiden, dass jeder Wohnungseigentümer selbst den Anforderungen der Landesbauordnung, Rauchwarnmelder einzubauen, nachkommen soll.mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der leider noch im alten Recht spielt, beleuchtet die hochaktuelle Frage, wie mit den von den Landesbauordnungen angeordneten Einbauverpflichtungen in Bezug auf Rauchwarnmelder umzugehen ist. Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im alten Recht Für die Rechtslage bis zum 1.12.2020 hatte der BGH der Sache nach geklärt, dass die Verpflichtun...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Entscheidung sei ordnungsmäßig. Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, den Beschluss aus dem Jahr 2018 aufzuheben. Diese Entscheidung sei ermessensfehlerfrei. Es entspreche außerdem ordnungsmäßiger Verwaltung, die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern den Wohnungseigentümern zu überlassen. Adressat der Einbauverpflichtung sei der einzelne Wohnu...mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 6 Entscheidung

AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 10.2.2021, 771 C 56/20mehr

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 2 Normenkette

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Rauchwarnmelder: Einbau dur... / 3 Das Problem

In einer Anlage gibt es über 100 Wohnungseigentumsrechte sowie ein Teileigentumsrecht. Im Jahr 2018 beschließen die Wohnungseigentümer, dass die den einzelnen Wohnungseigentümern nach der Landesbauordnung obliegenden Pflichten betreffend die Ausstattung der betroffenen Räume mit Rauchwarnmeldern sowie die Übernahme der Sicherstellung der erforderlichen Betriebsbereitschaft d...mehr