Fachbeiträge & Kommentare zu Rauchwarnmelder

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 2.2.3.1 Erhaltungsmaßnahmen

Gemäß § 15 Nr. 1 WEG ist der Drittnutzer zunächst verpflichtet, Erhaltungsmaßnahmen zu dulden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Ankündigung entsprechend § 555a Abs. 2 BGB. Bezüglich des Merkmals der Rechtzeitigkeit sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Nutzers, die Dringlichkeit der Maßnahme und der Maßnahmenumfang abzuwägen.[1] Von etwaigen Ansprüchen eines Dritt...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.11 Verbesserung der Sicherheit der Wohnung

Rz. 45 Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Wohnung gehört der nachträgliche Einbau einer neuen einbruchshemmenden Haustür (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361), von sicheren Wohnungseingangstüren (LG Berlin, Urteil v. 15.12.2000, 64 S 318/00; LG Berlin, Urteil v. 5.11.2002, 64 S 170/02, GE 2003, 122; LG Berlin, Urteil v. 2.12.2003, 64 S...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 6.2 Rauchwarnmelder

Hinweis Einbau von Rauchwarnmeldern Zu einer Nachrüstung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist der Vermieter grundsätzlich nur verpflichtet, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies vorschreibt. In diesem Fall hat der Mieter die Nachrüstung der Wohnung auch dann zu dulden und somit der vom Vermieter beauftragten Fachfirma Zutritt zur Wohnung zu gewähren, wenn er selbst die Woh...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 17 Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV)

Darunter fallen die in den Nummern 1 bis 16 nicht genannten Betriebskosten, insbesondere die Betriebskosten von Nebengebäuden, Anlagen und Einrichtungen. In Betracht kommen folgende: Kosten für Müllschlucker oder maschinelle Müllbeseitigungsanlagen, z. B. Kosten für das Erneuern der Behälter, für die Reinigung und Wartung der Anlage. Kosten für Feuerlöschgeräte, z. B. Wartungs...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Rz. 76 Eine vom Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 vorzunehmende Abrechnung muss eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17, GE 2018, 577). Die Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters

Rz. 25 Zwar ist in § 1 Abs. 1 BetrKV die Rede davon, dass es sich um Kosten des Eigentümers oder des Erbbauberechtigten handeln muss. Durch die Verwendung des Begriffs der Betriebskosten ist jedoch klargestellt, dass es auf die Betriebskosten ankommt, die dem Vermieter (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 176) tatsächlich entstanden sind (so wohl GH, Hinweisbeschluss...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.23 Hauswartskosten

Rz. 194 § 2 Nr. 14 BetrKV Die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Abgrenzung zu Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten

Rz. 30 Die Umlage anderer Kosten als der in § 2 BetrKV aufgezählten Betriebskosten auf den Wohnraummieter ist unzulässig (OLG Koblenz, Beschluss v. 7.1.1986, 4 W-RE 720/85, WuM 1986, 50; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 6.5.1988, 9 RE-Miet 1/88, GE 1988, 579 = ZMR 1988, 261 = WuM 1988, 204). Kapitalkosten wie Erbbauzinsen sind daher als Betriebskosten nicht auf den Wohnraummieter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.2 Obhuts- und Anzeigepflichten

Rz. 118 In Erfüllung seiner Obhutspflicht hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die gemietete Sache einschließlich der Einrichtungen, die er im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs (mit)nutzt (Gemeinschaftseinrichtungen, Zugänge, Zufahrtswege), keinen Schaden nimmt (BGH, Urteil v. 14.12.2016, VIII ZR 49/16, WuM 2017, 10 – Betäubungsmittel in der Wohnung; LG Berlin, Urteil v. ...mehr

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Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

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Modernisierung (Miete) / 1.5 Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (§ 555b Nr. 5 BGB)

Zu den Verbesserungsmaßnahmen zählen insbesondere: Anlage einer Kanalisation, wodurch die bisherigen Ungeziefer- und Geruchsbelästigungen durch die Fäkaliengrube beseitigt werden Errichtung einer Fahrradhalle oder Einbau eines Fahrradständers Einbau einer Waschküche oder eines Trockenraums in das Haus Leuchtdrücker im Treppenhaus Anlage einer Gemeinschaftsantenne oder eines Hausb...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 3 Das Problem

K ist Mieter einer Wohnung, die im Sondereigentum steht (Eigentumswohnung). Fraglich ist u. a., ob K steuermindernd die Kosten für die Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder, der Treppenhausreinigung, des Schneeräumdienstes und der Gartenpflege geltend machen kann, die sich aus der Einzeljahresabrechnung des vermietenden Wohnungseigentümers X ergeben, obwohl er keinen der Vert...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 4 Die Entscheidung

Der BFH meint, K könne eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zustehen! Nach der Rechtsprechung müssten die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehörten hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt würden und in regelmäßige...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall, der an dieser Stelle sehr verkürzt dargestellt wird und unbedingt im Original nachgelesen werden sollte, wenn dazu ein Anlass gegeben ist, bestehen zwischen K und den Dienstleistern keine unmittelbaren vertraglichen oder vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen. Der BFH klärt u. a., dass die "Inanspruchnahme" haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerker...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Der Gesetzgeber schuf mit der Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern keine bundesweite Regelung. Er überließ es den einzelnen Bundesländern, in welchem Umfang eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich normiert werden sollte. Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundeslän...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber schuf mit der Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern keine bundesweite Regelung. Er überließ es den einzelnen Bundesländern, in welchem Umfang eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern gesetzlich normiert werden sollte. Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestan...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 2 Gemeinschafts- oder Sondereigentum?

Rauchwarnmelder sind kein wesentlicher Gebäudebestandteil. Damit zählen sie weder zum Gemeinschaftseigentum noch zum Sondereigentum. Hinweis BGH-Sicht Der BGH[1] hatte insoweit klargestellt, dass Rauchwarnmelder, die aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer angebracht worden sind, nicht im Sondereigentum stehen. Offengelassen hat der BGH die Frage, ob die Rauchmelder ...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 5 Regelungen in den Landesbauordnungen

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen.mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 1 Kauf, Wirkungsweise und Wartung

Kauf Beim Kauf der Geräte ist darauf zu achten, dass nur zertifizierte, also mit Prüfsiegeln versehene, Geräte angeschafft werden. Das VDS-Siegel (Verband der Sachversicherer) ist hierbei der Beweis, dass das Gerät die Anforderungen der DIN EN 14676 erfüllt. Nach der DIN 14676-1 werden 3 Bauweisen von Rauchmeldern unterschieden: ohne Ferninspektionsmöglichkeit, mit teilweiser...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 3 Betretungsrechte für die Gemeinschaft

Betretung des Sondereigentums Da die Rauchmelder nur über das jeweilige Sondereigentum erreicht werden können, sind grundsätzlich 2 Konstellationen denkbar, die bei einer erforderlichen Wartung angetroffen werden können: Der Wohnungseigentümer selbst bewohnt die Wohnung oder aber der Wohnungseigentümer hat sein Sondereigentum vermietet, sodass der Alleinbesitz bei den Mietern...mehr

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Rauchwarnmelder (WEMoG) / 4 Kostentragung

Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung Stuft man die Rauchmelder als Gemeinschaftseigentum ein – was regelmäßig der Fall ist –, sind die Kosten des Einbaus, der Wartung und der Reparatur somit Kosten der ordnungsmäßigen Verwaltung. Sofern eine andere Kostenverteilung beispielsweise nicht in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, richtet sich diese nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG u...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 2 Das Problem

Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern nach dem Austausch von Rauchwarnmeldern die Zahlung erhöhter Miete. Im Jahr 2013 hat die Vermieterin die Wohnung erstmalig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet; die Geräte hatte sie gemietet. Im Jahr 2019 ließ die Vermieterin die gemieteten Rauchwarnmelder durch andere Geräte, die sie gekauft hatte, austauschen. Anschließend...mehr

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Austausch des Rauchwarnmelders rechtfertigt keine Mieterhöhung

1 Leitsatz Der Austausch von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau grundsätzlich keine Modernisierung dar, wenn damit keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist daher ausgeschlossen. 2 Das Problem Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern nach dem Austausch von Rauchwarnmeldern di...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 3 Die Entscheidung

Die Mieter schulden keine erhöhte Miete. Nach der Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen kann der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen (Modernisierungsmieterhöhung). Umlagefähig sind unter anderem die Kosten für bauliche Veränderungen, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird, durch die die all...mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 1 Leitsatz

Der Austausch von Rauchwarnmeldern stellt anders als deren erstmaliger Einbau grundsätzlich keine Modernisierung dar, wenn damit keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist daher ausgeschlossen.mehr

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Austausch des Rauchwarnmeld... / 4 Entscheidung

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Sondereigentum (WEMoG) / 3 Problem- und Einzelfälle

Sondereigentum an noch nicht fertiggestellten Bauten Liegt ein behördlich bestätigter oder wenigstens vorläufiger Aufteilungsplan vor, kann zwar Wohnungseigentum begründet werden, bezüglich des Sondereigentums zunächst jedoch nur eine Anwartschaft, aus der mit Veräußerung des Sondereigentums durch den teilenden Eigentümer ein Anwartschaftsrecht des Erwerbers entsteht,[1] das ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

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Brandschutz (WEMoG) / 2.1 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. Im Übrigen sind sämtliche Nachrüstpflichten zwischenzeitlich ausgelaufen. Vereinzelt kann es Fälle geben, in denen die Verpflichtun...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 6.6 Anspruchsinhalt: Duldung baulicher Veränderung

§ 15 Nr. 2 WEG betrifft die Pflicht, bauliche Maßnahmen zu dulden, die über Erhaltungsmaßnahmen hinausgehen. Der Sache nach geht es also um bauliche Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen im mietrechtlichen Sinne. Das reformierte WEG kennt die Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr. Vielmehr werden beide Maßnahmearten als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele für fehlende Beschl-Kompetenz.

Rn 26 Abnahme des gemE: s BGH ZMR 16, 711 Rz 37. Anspruchsbegründung und -vernichtung: VGw besteht keine Beschl-Kompetenz, eine persönliche Leistungspflicht eines WEigtümers (BGH NJW 14, 2861 Rz 5 = ZMR 14, 996; ZMR 12, 646 = NJW 12, 1724 Rz 11; ZMR 10, 378 = NZM 10, 285 Rz 10) oder eines Dritten, zB des Mieters (LG Dresden ZWE 13, 97), zu begründen. VGw besteht ferner keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bestandteile.

Rn 21 Nach § 5 II sind gemE die wesentlichen Bestandteile (Rn 14), die für Bestand und/oder Sicherheit erforderlich sind. Zwingend gemE sind ferner Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch ›der‹ WEigtümer (aber nicht bloße Bruchteilseigentümer: BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – 2 reichen (BGH NZM 12, 422 Rz 9 = ZMR 12, 377) – dienen; dies gilt auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 12 Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt: Rn 13 Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wie lange die Hausein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB R

Rahmenvertrag vor 145 ff 28 Rang Bestimmung des ~s 879 12 der Vormerkung 883 20 Rangänderung Einigung 880 2 Eintragung 880 3 Rechtsfolge 880 6 Zustimmung des Eigentümers 880 4 Zwischenrecht 880 8 Rangordnung 1583 1; 1991 12 Rangvorbehalt 881 1 Ausnutzung 881 6 Einigung 881 2 Eintragung 881 3 Erlöschen des vorbehaltenen Rechts 881 9 Veräußerung 881 5 Wirkung 881 7 Zwischenbelastung 881 8 Rasse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beispielfälle aus der Rspr.

Rn 10 Als Zubehör wurden angesehen: Alarmanlage einer Eigentumswohnung (München MDR 79, 934); Baumaterial, das auf dem Baugrundstück lagert (BGHZ 58, 309, 312: noch nicht montierte Heizkörper); Baugeräte, die auf Grundstück des Baugeschäfts eingesetzt werden (Hamm MDR 85, 494); Bierausschankanlage (Celle OLGZ 80, 13) und Kühlanlage (Hamm NJW-RR 86, 376) einer Gastwirtschaft;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 16 Die Vergrößerung der Mietfläche der vermieteten Räume, zB durch Anbau oder Vergrößerung von (Ständer-)Balkonen (BGH NJW 12, 63 [BGH 28.09.2011 - VIII ZR 242/10] Rz 25), wenn nicht schon einer besteht (LG Berlin GE 06, 190), oder Erweiterung der vorhandenen Räume (die Vergrößerung der Mietsache im Übrigen unterfällt § 555b Nr 7, dort Rn 21); s.a. Rn 15. Bauliche Verände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerhebliche Einwirkungen.

Rn 23 Ob die Einwirkungen einer Modernisierungs- iSv § 555c IV oder einer Erhaltungsmaßnahme (vgl § 555a III) unerheblich sind, ist im Einzelfall nach der Härte iSv § 555d II zu beurteilen, die ein Mieter erfährt. Es geht va um die voraussichtliche Dauer (Rn 16) und den voraussichtlichen Umfang (Rn 12 ff), mithin die Intensität der baulichen Veränderungen. Va Veränderungen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 20 §§ 47, 48 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), einer modernen Heizung (BGH NJW 09, 1736 [BGH 04.03.2009 - VIII ZR 110/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Pflichten, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern (§ 9a II Fall 4).

Rn 28 Die GdW übt nach § 9a II Fall 4 iÜ solche Pflichten der WEigtümer aus, die eine einheitliche Rechtsverteidigung erfordern. Es muss sich grds um eine Pflicht handeln, die sämtliche WEigtümer betrifft. Rn 29 Bsp: Nach wohl noch hM der Einbau von Rauchwarnmeldern im SonderE (s zum alten Recht BGH MDR 19, 216 [BGH 07.12.2018 - V ZR 273/17] Rz 7; NJW 13, 3092 Rz 7/8), wenn e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Duldungsklagen.

Rn 90 § 3. ReS: Maßgeblich ist das Interesse des Rechtsmittelklägers, die Handlung nicht dulden zu müssen (BGH GE 21, 570; MDR 10, 765). Bei Duldung einer Begutachtung richtet sie sich nach dem Verlust des Bekl, zB Verdienstausfall (BGH FamRZ 1999, 647). Elektrizität/Gas: Interesse des Anbieters an Sperre eines Anschlusses und Zugang zum Strom-/Gaszähler (Köln JurBüro 19, 13...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Überblick zu abweichenden Umlageschlüsseln.

Rn 60 Die WEigtümer können ua folgende Umlageschlüssel bestimmen (s.a. § 556a Rn 8 ff): Anzahl von Anschlüssen/Anlagen: Es kann die Anzahl von Anschlüssen, etwa Breitbandkabel, Kabelfernsehen, Telefonbuchsen, als Umlageschlüssel bestimmt werden. Entspr gilt für die Anzahl von Anlagen, zB von Rauchwarnmeldern (LG Dortmund ZWE 17, 138). Anzahl von Wohnungseigentumsrechten (Einhe...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.3 Blitz- und Brandschutz / Rauchwarnmelder

Blitzschutz Die Rechtsprechung ist hinsichtlich der Umlagefähigkeit der Prüfungs- und Wartungskosten für Blitzschutzanlagen uneinheitlich: Nach einer Ansicht dient die Prüfung dem Erhalt des Gebäudes und der Sicherheit der Bewohner, weshalb die Kosten umlagefähig sind.[1] Nach anderer Ansicht gehören die Wartungskosten für Blitz- und Brandschutzanlagen nicht zu den umlagefähi...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 3 Anspruch des Mieters auf Einbau von Rauchwarnmeldern

Was Modernisierungsmaßnahmen betrifft, hat der Mieter vom Grundsatz her keinen Anspruch, dass derartige Maßnahmen vom Vermieter vorgenommen werden.[1] Das Bundessozialgericht[2] hat aber ausgesprochen, dass Rauchwarnmelder heutzutage als "unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung der Mietwohnung" gehören. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass Gebäude nur dan...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 13.1 Wer einbaupflichtig ist

Zählt der Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum, ist die gesetzliche Einbaupflicht der Gemeinschaft eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Jedoch sind nicht alle der Meinung, dass die Rauchwarnmelder zum Gemeinschaftseigentum zählen. So sollen sie nach einer anderen Auffassung dem Sondereigentum zuzurechnen sein. In diesem Fall wäre der jeweilige Wohnungseigentümer ...mehr