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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 19 WEG ... / 2. Beispiele.

Dr. Oliver Elzer
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Rn 12

Eine ›ABC-Liste‹ zu Benutzungsbeschl ist gefährlich. Dass in einer bestimmten WE-Anlage ein Benutzungsbeschl sich iErg als ordnungsmäßig erwiesen hat, kann allenfalls eine indizielle Bedeutung haben. Ordnungsmäßigkeit ist immer nur für eine konkrete Situation prüfbar. Mit diesem Vorbehalt folgende Beispiele:

 

Rn 13

  • Abschließen von Türen. Möglich ist ein Beschl, ob und wie lange die Hauseingangstür abgeschlossen wird – so weit der Brandschutz beachtet wird (Frankf NZM 09, 440 [BGH 12.02.2009 - IX ZB 112/06]; LG Frankfurt aM WuM 15, 452 [LG Frankfurt am Main 12.05.2015 - 2-13 S 127/12]).
  • Beheizung. Ein Beschl zur Heizperiode und zu den zur Verfügung zu stellenden Temperaturen oder einer Nachtabsenkung ist möglich (BayObLG WuM 93, 291, 292 [BayObLG 26.02.1993 - 2 Z BR 117/92]), beruht aber jew auf § 19 I Fall 1. Nach hM kann ferner eine Beheizungspflicht zur Abwendung von Schäden beschlossen werden (BGH NJW 11, 2958 [BGH 08.07.2011 - V ZR 176/10] Rz 18).
  • Fassade. Ein Beschl, ob und wie die Fassade gebraucht werden darf, zB in Bezug auf Blumenkästen (BayObLG ZMR 01, 819), Fahnen, Katzennetz (BayObLG FGPrax 03, 123), Meinungsäußerungen (AG Erfurt NZM 11, 319), Schilder, Transparente, Werbung (Frankf Rpfleger 82, 64).
  • Hausverbot. Ein Beschl, dass Dritte das gemE nicht oder nur zu bestimmten Zeiten gebrauchen dürfen, ist grds möglich (BGH NJW 06, 1054 [BGH 20.01.2006 - V ZR 134/05] Rz 7). Das Hausverbot muss beachten, dass der Dritte ggf das SonderE erreichen will. Auch für dieses kann allerdings grds eine Gebrauchsbestimmung getroffen werden; diese muss die Grundrechte beachten (s.a. BVerfG NJW 10, 220 [BVerfG 06.10.2009 - 2 BvR 693/09]).
  • Lärm. Der Gebrauch lauter Geräte, zB Klimageräte (BayObLG NZM 02, 493), kann einschränkt werden.
  • Parabolantenne. Die Frage der Anbringung ...

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