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Sicherheitsbegehungen von Gebäuden: innen und Technik / 13.2 Prüfung/Kontrollen

Hans-Thomas Damm
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Wartung/Instandhaltung nach DIN 14676

Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheindringungsöffnungen frei sind oder der Rauchwarnmelder beschädigt ist. Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230-V-Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230-V-Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten des Rauchwarnmelders muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung).

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