Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipp... / 1. Terminsverlegung

Grundsätzlich hat ein Angeklagter (immer) das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen. Auf diesen zu begrüßenden allgemeinen Satz hat der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschluss vom 21.3.2018 (1 StR 415/17, NJW 2018, 1698 f. = StRR 5/2018, 2) noch einmal hingewiesen. Der Angeklagte hatte sich mit der Verfahrensrüge...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 1. Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung

Der BGH hat zunächst auf seine Rechtsprechung verwiesen, wonach der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Anwalt nicht gehindert ist, eine Honorarvereinbarung zu treffen (BGH AnwBl. 1980, 465). Die Vorschrift des § 3a Abs. 3 RVG, wonach Vereinbarungen mit dem im Wege der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nichtig sind, greift nach Auffassung ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / 5. Verteidigerwechsel, § 143a StPO

Bislang enthielt das Gesetz lediglich eine Regelung über die Entbindung des Pflichtverteidigers für den Fall, dass demnächst ein anderer Verteidiger gewählt wird und dieser die Wahl annimmt (§ 143 StPO a.F.). Damit waren wesentliche Probleme wie das "Hinausdrängen" des Pflichtverteidigers (hierzu Hillenbrand ZAP F. 22, 851, 859) ungeregelt. Diesen Zustand hat der Gesetzgeber...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV RVG . Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV RVG zugenommen (dazu aus neuerer Zeit Burhoff RVGreport 2019, 82; Klüsener JurBüro 2018, 169). Die Höhe der Gebühren richte...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 2. Nach der Beiordnung/bei Entpflichtungsanträgen

Autor: RiLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart ZAP F. 22, S. 851–862mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 5. Schaden

Abschließend hat der BGH darauf hingewiesen, dass ein möglicher Schaden des Klägers darin bestehen kann, dass er bei der schuldhaft unterbliebenen Aufklärung durch den Pflichtverteidiger so zu stellen ist, wie er bei Offenbarung der für seinen Vertragsschluss maßgeblichen Umstände gestanden hätte. Insoweit könne deshalb der vom Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch einen ...mehr

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ZAP 12/2019, Kostenerstattung: Sicherungsverteidiger

(OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 – 1 Ws 71/18) • Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sog. Sicherungsverteidiger) erfolgte. ZAP EN-Nr. 380...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / IV. Rechtsmittel

Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform war die Änderung des Rechtsmittelrechts dahingehend, dass anstelle der „einfachen” Beschwerde nunmehr die sofortige Beschwerde statthaft ist, §§ 142 Abs. 7, 143 Abs. 3, 143a Abs. 4, 144 Abs. 2 S. 2 StPO. Es ist also nunmehr die einwöchige Beschwerdefrist zu beachten. Gleich geblieben ist indes, dass es für die Zulässigkeit des Rechts...mehr

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ZAP 1/2019, Anwaltsmagazin / 3 Auch Richter wollen Änderungen bei der notwendigen Verteidigung

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) unterstützt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung in weiten Teilen. Wie schon der Deutsche Anwaltverein (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 24/2018, S. 1267) begrüßt es die Richtervertretung, dass es bei den bewährten Instrumenten der Pflichtverteidigung und der Bestellung eines Rechtsbeistands bleiben soll. Allerdings si...mehr

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ZAP 7/2023, Voraussetzungen Pauschgebühr: Unzumutbares Sonderopfer, Antragsbegründung

(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 9.1.2023 – 2 ARs 41/22) • Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des Umfangs und/oder der Schwierigkeit des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzum...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 3. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt mit Auftrag

War der Rechtsanwalt vor seiner Beiordnung oder Bestellung vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung beauftragt, sodass nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das bisherige Recht anzuwenden ist, so bestimmt sich auch die in derselben Angelegenheit aus der Staatskasse zu beanspruchende Vergütung nach bisherigem Recht. Somit kommt es in dieser Fallgestaltung weder auf den Zeitpunkt der ...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / d) Längenzuschläge

Eine Besonderheit für den Pflichtverteidiger enthalten die Nrn. 4111, 4112, 4117, 4118, 4123, 4124, 4128, 4129, 4134, 4135 VV RVG. In diesen Vorschriften wird dem gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt zusätzlich zur jeweiligen gerichtlichen Terminsgebühr eine Zusatzgebühr – ein Längenzuschlag – gewährt. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme des Rechtsanwalts...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 6. Übergangsrecht (§ 60 RVG)

Die frühere Übergangsregelung in § 60 RVG a.F. ist in der Praxis kritisiert worden, weil sie zu Nachteilen bei bereits in der Vorinstanz mandatierten Rechtsanwälten und solchen, die erstmalig für ein Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind, führte. Daher hat man § 60 Abs. 1 S. 1 RVG neu gefasst, wobei sich im Gesetzgebungsverfahren Änderungen ergeben haben. Dazu an dies...mehr

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AGS 9/2017, Wirksamkeit ein... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Verpflichtung zur Rückzahlung einer Rechtsanwaltsvergütung. Der Beklagte erhielt als Strafverteidiger des Sohnes des Klägers Zahlungen i.H.v. insgesamt 16.000,00 EUR, die der Kläger nunmehr heraus verlangt. Gegen den Sohn des Klägers wurde im Jahr 2011 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung i...mehr

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ZAP 22/2018, Folgen des Aus... / 4. Vertretungsvollmacht

Für das Stellen des Entbindungsantrags, ggf. noch in der Hauptverhandlung (vgl. unten IV. 2. b cc), bedarf der Verteidiger eine über die Verteidigungsvollmacht hinausgehende Vertretungsvollmacht (st. OLG-Rspr., vgl. u.a. KG zfs 2015, 468; VRR 2014, 435; OLG Bamberg DAR 2009, 155; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 353 [Ls.]; zfs 2004, 42; OLG Köln NStZ 2002, 268; jeweils m.w.N. aus der ...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / ee) Bestellung, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Eine Pflichtverteidigerbestellung kommt in Betracht, wenn der Beschuldigte unter Betreuung steht. § 140 Abs. 2 StPO ist dabei schon anwendbar, wenn an der Fähigkeit zur eigenen Verteidigung erhebliche Zweifel bestehen (LG Chemnitz, Beschl. v. 10.7.2023 – 4 Qs 232/23, StV 2023, 596 [Ls.]; LG Oldenburg, Beschl. v. 15.11.2023 – 1 Qs 364/23; LG Saarbrücken, Beschl. v. 12.10.2023...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 8. Revision

Für die Verwertbarkeit der bei einer richterlichen Vernehmung gemachten Angaben gilt: Es gelten zunächst die allgemeinen Regeln zu Beweisverwertungsverboten bei richterlichen Vernehmungen (vgl. zur richterlichen Vernehmung Burhoff, EV, Rn 3298 – Beschuldigter; Burhoff, EV, Rn 4028 ff. – Zeuge). Fraglich ist das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes, weil eine richterliche...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / b) Ablehnung der Terminsverlegung

Immer wieder gibt es in der Praxis auch Schwierigkeiten bei einer vom Verteidiger beantragten Terminsverlegung. Diese hatten dann beim AG Wuppertal schließlich einen Befangenheitsantrag des Betroffenen zur Folge, der erfolgreich war. In dem Verfahren hatte die Richterin mit Verfügung vom 12.11.2017 zunächst Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung auf den 24.1.2018 besti...mehr

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ZAP 24/2019, Verfahrenstipp... / bb) Anwendung im Einzelfall

Exemplarisch soll auf Entscheidungen von Instanzgerichten zur Anwendung der noch nicht umgesetzten PKH-Richtlinie 2016/1919 hingewiesen werden (s. aber auch BGH, Beschl. v. 4.6.2019 – 1 BGs 170/19, ZAP EN-Nr. 608/2019; https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5218.htm ). Das LG Chemnitz geht in seinem Beschl. v. 30.7.2019 (5 Qs 316/19, StRR 8/2019, 18 f.) davon...mehr

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ZAP 5/2018, Verfahrenstipps... / a) Nachträgliche Bestellung nach Verfahrenseinstellung

Im Recht der Pflichtverteidigung gilt nach der OLG-Rechtsprechung, dass eine nachträgliche/rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung nicht zulässig ist (vgl. Rspr.-Nw. bei Burhoff, EV, Rn 3043). Das ist vor allem dann misslich, wenn ein vom Rechtsanwalt im Laufe des Verfahrens rechtzeitig gestellter Antrag bis zum Abschluss des Verfahrens vom Gericht nicht beschieden wird od...mehr

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ZAP 24/2021, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung

Über die Ende 2019 erfolgten Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung (vgl. BGBl I, S. 2128) wurde schon berichtet (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 998). Seitdem haben sich viele Gerichte mit den Neuregelungen befasst (vgl. dazu die Rechtsprechungsübersicht von Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1181 ff. und Hillenbrand ZAP F. 22 S. 1047 sowie zuletzt Burhoff StraFo 2021, 486 ff.). H...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / c) Benennungsrecht des Beschuldigten

Aus § 142 Abs. 5 StPO n.F. ergibt sich, dass der Beschuldigte vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers zu hören und ihm zwingend Gelegenheit zu geben ist, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Um dies zu erleichtern, verweist § 142 Abs. 5 StPO n.F. auf § 136 Abs. 3 StPO, wonach dem Beschuldigten entsprechende Informationen zur Verfügung z...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 2. Anhörung des Beschuldigten

Nach § 142 Abs. 5 S. 1 StPO ist dem Beschuldigten vor Bestellung eines Pflichtverteidigers Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger zu bezeichnen. Hierbei handelt es sich, im Gegensatz zu § 142 Abs. 1 S. 1 StPO a.F., nicht mehr um eine Sollvorschrift, vielmehr ist die Anhörung nunmehr zwingend. Ein Absehen kommt allenfalls dann in Betrach...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / a) Ermittlungsverfahren

Liegen die Voraussetzungen des § 141 Abs. 3 S. 4 StPO vor (vgl. dazu V. 3.), ist das Gericht, bei dem die Vernehmung durchzuführen ist, von Amts wegen verpflichtet, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Von § 141 Abs. 3 S. 4 StPO erfasst werden dem Wortlaut nach alle richterlichen Vernehmungen. Die Gesetzesbegründung geht allerdings davon aus, dass die Vor...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / III. Belehrung des Beschuldigten über Kostenfolge

Änderungen im Überblick: Norm: § 136 Abs. 1 S. 3 StPO Sachlicher Geltungsbereich: Beschuldigtenbelehrungen Verteidigerstrategie: Aufklärung des Beschuldigten Nach § 136 Abs. 1 S. 3 StPO ist der Beschuldigte bei seiner ersten Vernehmung u.a. auch darüber zu belehren, dass er unter den Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und 2 StPO die Bestellung eines Verteidigers nach Maßgabe des ...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 3. Einvernehmliche Umbeiordnung

Bei allseitigem Einverständnis ist eine Auswechslung des Pflichtverteidigers dagegen möglich (OLG Naumburg StraFo 2016, 515; OLG Karlsruhe NStZ 2017, 304). In diesem Fall gebietet es grundsätzlich die gerichtliche Fürsorgepflicht, dem Angeklagten den Anwalt seines Vertrauens beizuordnen. Eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses oder eines Fehlverhaltens des bisherigen Verte...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / b) Sprachprobleme

Immer wieder für Streit sorgt in der Praxis auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Angeklagten, der die deutsche Sprache nicht hinreichend beherrscht, ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Auf Sprachschwierigkeiten gestützte Anträge stoßen immer wieder auf Widerstand, der i.d.R. damit begründet wird, dass doch die Anklageschrift übersetzt worden sei und in de...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / (1) Beginn

Hinsichtlich des Beginns der zu berechnenden Zeitdauer ist nach überwiegender Auffassung auf die Ladungszeit und nicht auf einen tatsächlich späteren Beginn abzustellen, da der Verteidiger sich bereithalten muss und die Wartezeit nicht sinnvoll nutzen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anwalt zur anberaumten Zeit auch erschienen ist. Erscheint er selbst erst später...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / III. Signatur

Fremde beA-Nutzung: Keine wirksame Übermittlung einfach signierter Revisionsschrift (BGH, Beschl. v. 6.6.2023 – 5 StR 164/23) • Wer eine Revisionsschrift verfasst und lediglich einfach signiert, muss diese grds. auch über das eigene beA ans Gericht übermitteln. Versendet hingegen eine Anwaltskollegin die fremde Revisionsschrift mit einer einfachen Signatur des Anwaltskollegen...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 4. Umfang der Bestellung

Die Beiordnung nach § 141 Abs. 1 S. 4 StPO ist nach dem Wortlaut der Vorschrift – "Mitwirkung" bei einer richterlichen Vernehmung – und nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift zeitlich auf den Zeitraum der Vernehmung beschränkt (Schlothauer StV 2017, 557). Die Bestellung erlischt mit dem Ende des Vernehmungstermins. Ist die weitere Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach § ...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / b) Zerstörtes Vertrauensverhältnis

Die Rücknahme der Bestellung kommt ferner nach § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigten endgültig zerstört ist (wofür der Umstand, dass der Pflichtverteidiger in einem früheren Verfahren einen in der Anklage benannten Zeugen verteidigt hat, nicht zwingend genügt, BGH, Beschl. v. 26.2.2020 – StB 4/20) oder aus ...mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / I. Vorbemerkung

Ich hatte in ZAP F. 22 R, S. 1103 auf die Änderung des § 350 StPO durch das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vom 17.12.2018", das am 21.12.2108 in Kraft getreten ist (BGBl I, S. 2.571), hingewiesen. Durch diese Änderungen ist in § 350 StPO der alte Absatz 3 der Vorschrift entfallen. Diese Regelung war die Grundlage für die in ...mehr

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ZAP 12/2021, Basiswissen 2:... / 4. Rahmengebühren/Festbetragsgebühren

Mit Blick auf die Gebühren muss zwischen dem Wahlanwalt und dem Pflichtverteidiger unterschieden werden. Für den Wahlanwalt sieht das RVG Rahmengebühren vor. Für diese gilt § 14 RVG. Der Verteidiger bestimmt somit innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die angemessene Gebühr für seine Tätigkeiten (dazu Burhoff/Volpert...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / 3. Der Fall des OLG Celle

Im Falle des OLG Celle hatte der Pflichtverteidiger im Wege des Vorschusses die ihm für die Teilnahme an neun Hauptverhandlungsterminen angefallenen Gebühren und die entsprechenden ReiseauslagenâEUR™gegen die Landeskasse geltend gemacht. Daneben hat er – ebenfalls als Vorschuss – seine Aufwendungen für eine BahnCard 50 i.H.v. 432 EUR nebst Umsatzsteuer vorschussweise verlang...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / d) Kosten der BahnCard

Das OLG Celle hat hier ungeachtet der weitaus überwiegenden gegenteiligen Auffassung in der Rechtsprechung eine sachgerechte Lösung gefunden und dem Verteidiger einen Vorschuss für die Kosten der BahnCard 50 gewährt. Dies hat das OLG damit begründet, die Aufwendungen für den Erwerb der BahnCard 50 würden sich bereits bei der 7. bis 8. Reise des Pflichtverteidigers amortisier...mehr

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ZAP 9/2024, Folgen des Ausb... / 4. Haftbefehl

Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO dient (nur) der Sicherung und Weiterführung des Verfahrens (KG, Beschl. v. 19.7.2016 – 4 Ws 104/16; LG Essen, Beschl. v. 26.7.2022 – 30 Qs 12/22, StraFo 2023, 26). Er setzt keinen dringenden Tatverdacht und keinen Haftgrund nach §§ 112 ff. StPO voraus, sondern nur die Feststellung, dass der Angeklagte nicht erschienen und sein Ausbleiben...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / bb) Hauptverhandlungshaft

In Fällen der Hauptverhandlungshaft (§ 230 Abs. 2 StPO) soll nach Satz 3 die Bestellung mit der Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls, spätestens aber zum Schluss der Hauptverhandlung aufgehoben werden. Hiermit will der Gesetzgeber vermeiden, dass sich ein Beschuldigter durch Nichterscheinen in der Hauptverhandlung für diese und weitere Instanzen einen ihm nicht...mehr

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ZAP 4/2015, Richterliche Druckbremse

Das zügige Lesen und abschließende Sichten von Dokumenten nebst Literatur gehört zweifelsohne zu einer der Primärtugenden jeder anwaltlichen Berufsausübung. Was der Anwalt im Rahmen seines Aktenstudiums liest, entscheidet nur er selbst! Gilt dieses eherne Prinzip dabei aber nur für papiergebundene Dokumente? Hat mithin auch ein Verteidiger ein "Recht auf Aktenberge", wenn ih...mehr

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ZAP 19/2018, Folgen des Aus... / 4. Haftbefehl

Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO dient der Sicherung und Weiterführung des Verfahrens (KG, Beschl. v. 19.6.2016 – 4 Ws 104/16). Er setzt keinen dringenden Tatverdacht und keinen Haftgrund nach §§ 112 ff. StPO voraus, sondern nur die Feststellung, dass der Angeklagte nicht erschienen und sein Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist (vgl. BVerfGE 32, 87, 93; OLG Düssel...mehr

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ZAP 2/2019, Folgen des Ausb... / b) Vertretungsvollmacht

Vertreten werden muss der Angeklagte durch einen "Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht". Hinweis: Aus der Formulierung "Verteidiger" folgt, dass Vertreter des ausgebliebenen Angeklagten also nicht jeder Dritte sein kann und auch nicht ein als Beistand in der Berufungshauptverhandlung nach § 149 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 StPO zugelassener Ehegatte, Lebenspartner oder g...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / 1. Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Nach Nr. 4102 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 40 bis 300 EUR (Pflichtverteidiger 136 EUR), wenn er teilnimmt an einem Termin zur richterlichen Vernehmung oder Augenscheinseinnahme (s. unten II. 1. a), einem Termin zur Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde (s. unten II. 1. b), einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, in ...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 2. Erstreckung (§ 48 Abs. 6 RVG)

In der Praxis spielen im Recht der Pflichtverteidigung die mit § 48 Abs. 6 RVG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Verbindung mehrerer Verfahren eine große Rolle (dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., § 48 Abs. 6 und Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., § 48 Rn 194 ff.; Burhoff, StraFo 2014, 454; ders. RVGreport 2008, 129). Dabei geht es immer um die Frag...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / c) Verhandlungen mit Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung

Im Gegensatz zu den übrigen Varianten der Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV RVG ist für die Gebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG erforderlich, dass eine Verhandlung tatsächlich stattfindet. Ausweislich der Begründung des Gesetzgebers sollten mit der getroffenen Formulierung die häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden. Für das Entstehen der ...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / b) Beiordnung grundsätzlich bis zum Abschluss der Hauptverhandlung

§ 144 Abs. 2 S. 1 StPO n.F. bestimmt, dass die Bestellung eines zusätzlichen Verteidigers aufzuheben ist, sobald seine Mitwirkung zur zügigen Durchführung des Verfahrens nicht mehr erforderlich ist. Dies wird bei umfangreichen Hauptverhandlungen freilich erst mit deren Abschluss der Fall sein (BT-Drucks 19/13829, S. 50).mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / c) Sicherungsverteidiger

Darüber hinaus kann die Beiordnung auch aufrechterhalten bleiben, wenn der Pflichtverteidiger neben dem neu hinzugekommenen Wahlverteidiger noch als Sicherungsverteidiger benötigt wird (vgl. § 144 StPO n.F., s. unter III 6).mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / c) Beiordnungsgründe

Das OLG Naumburg ist in einem Beschl. v. 4.12.2013 (2 Ss 151/13, StRR 2014, 70 m. abl. Anm. Wenske NStZ 2014, 117 f.) davon ausgegangen, dass eine Verständigung nach § 257c StPO i.d.R. geeignet ist, die Schwierigkeit der Rechtslage i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO zu begründen und hatte deshalb die Bestellung eines Pflichtverteidigers als erforderlich angesehen. Dem hat jetzt das OL...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / a) Beweisverwertungsverbot bei Verstoß gegen rechtzeitige Pflichtverteidigerbestellung?

Bereits berichtet wurde über den Beschluss des BGH vom 6.2.2018 (2 StR 163/17, NStZ-RR 2018, 219 = StRR 8/2018, 13; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1063, 1067). Der BGH hatte in der Entscheidung ein Beweisverwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung des Beschuldigten über die Möglichkeit der Pflichtverteidigerbestellung (§ 136 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 StPO a.F. [jetzt § 136 Abs. 1 S. 5 H...mehr

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipp... / 3. Keine Belehrung des Beschuldigten über Pflichtverteidigerbestellung (§ 136 StPO)

Durch das "Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren" vom 2.7.2013 (BGBl I, S. 1938) sind die Belehrungspflichten in § 136 StPO erweitert worden. Vorgesehen ist danach in § 136 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 StPO a.F. (jetzt: § 136 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 StPO), dass der Beschuldigte auch darüber belehrt werden muss, dass ihm unter den Voraussetzungen des § 1...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / a) Erstreckung der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 1 StPO erstreckt sich auch auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. Das hat jetzt (auch) das OLG Dresden entschieden (Beschl. v. 21.12.2023 – 2 Qs 298/23) und damit seine frühere entgegenstehende Rechtsauffassung (OLG Dresden, Beschl. v. 10.12.2013 – 2 Ws 569/13) aufgegeben. Die Beiordnung des Pflichtver...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / dd) Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Ist der „Vorgang” unübersichtlich, resultierend aus der Aktenführung, ist von einer schwierigen Sach- und Rechtslage auszugehen, deren Bestehen die Beiordnung eines Pflichtverteidigers als geboten erscheinen lassen kann (LG Magdeburg, Beschl. v. 28.11.2022 – 23 Qs 71/22, StraFo 2023, 276 = StV 2023, 596 [Ls.]). Eine schwierige Sachlage i.S.v. § 140 Abs. 2 StPO ist nicht allei...mehr