(OLG Celle, Beschl. v. 10.9.2018 – 1 Ws 71/18) • Die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten umfassen die Erstattung der Wahlverteidigergebühren für zwei ihm beigeordnete Pflichtverteidiger, wenn die Bestellung des zusätzlichen Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens unter Fürsorgegesichtspunkten (als sog. Sicherungsverteidiger) erfolgte.

ZAP EN-Nr. 380/2019

ZAP F. 1, S. 612–612

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