Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / g) Verteidigter Mitangeklagter

Die Waffengleichheit ist auch dann gefährdet, wenn zwar nicht der Nebenkläger anwaltlich vertreten ist, dafür aber ein Mitangeklagter. Für diesen Fall gehen zahlreiche Gerichte davon aus, dass einem bislang nicht verteidigten Angeklagten zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat (OLG Bran...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Keine örtliche Einschränkung

Die früher geltende Einschränkung, wonach ein Pflichtverteidiger möglichst aus dem Kreis der im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt werden sollte, ist mit dem 2. Opferrechtsreformgesetz entfallen (hierzu Burhoff ZAP F. 22, S. 483). Seitdem ist die Gerichtsnähe des Verteidigers keine wesentliche Voraussetzung für eine Beiordnung mehr (Meyer-Goßner/Schmitt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / III. Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

Gemäß der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Die Vorschrift stellt insoweit einen Auffangtatbestand für Fälle d...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / V. Gebührenrecht

Hinzuweisen ist zum Abschluss noch auf den Beschluss des OLG Braunschweig vom 25.4.2016 (1 ARs 9/16, NStZ-RR 2016, 231 [Ls.]), der noch einmal zu der Frage Stellung nimmt, wann der Pauschgebühranspruch nach § 51 RVG verjährt. Die Frage wurde bis dahin von der Rechtsprechung nicht ganz einhellig beantwortet. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur geht/ging davon aus (vgl. s...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Suchtmittelabhängigkeit

Eine Suchtmittelabhängigkeit alleine macht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Selbstverteidigungsunfähigkeit noch nicht erforderlich. Führt aber langjähriger Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch zu einer negativen Veränderung der Persönlichkeit oder gar zu einer Persönlichkeitsstörung, beeinträchtigt dies die Fähigkeit zur Selbstverteidigung so weitreichend, dass d...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Das LG Köln hat sich vor einiger Zeit zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn die Fragen eines Beweisverwertungsverbots im Raum stehen, geäußert (vgl. Beschl. v. 19.7.2016 – 108 Qs 31/16, StraFo 2016, 341 = StRR 12/2016, S. 14). Gegen die Angeklagte war ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln anhängig. Hintergrund des Vorwurfs war, dass die Betä...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / pp) Rechtsmittel – Allgemeines

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ist wegen § 48 Abs. 2 BRAO, der ein eigenes Recht des Verteidigers auf Aufhebung der Beiordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht, zulässig (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG ist der ablehnende Beschluss auf Entpflichtung des Pf...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Auswahl des Verteidigers

Gegen die Auswahl des Pflichtverteidigers kann ebenfalls Beschwerde eingelegt werden. Erfolgt eine Bestellung ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten oder vor Ablauf einer ihm gesetzten Frist, ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr benannte Verteidiger beizuordnen (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart a.a.O.). Eines gestörten Vertrauensverhältnisses zu dem ohne Anhör...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / jj) Entpflichtung – Allgemeines

Allein die Flucht des Angeklagten während laufender Hauptverhandlung und der sich daraus ergebende Kontaktabbruch mit dem Verteidiger stellt keinen wichtigen Grund zur Entpflichtung dar, § 143 StPO (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). Es ist allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaf...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.3 • Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Für die Frage, ob eine schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO gegeben ist, ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Pflichtverteidigerbestellung abzustellen (LG Nürnberg-Fürth StRR 2015, 183). Kann die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden, begründet das die Schwierigkeit der Sachlage (LG Bielefeld StraFo 2016, 512; LG...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme

Ob die Sachlage schwierig ist, ist im Wege einer aus der Perspektive des Angeklagten vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände festzustellen, und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs (SSW-StPO/Beulke, § 140 Rn. 39). Eine schwierige Sachlage kommt u.a. in Betracht, wenn die Feststellung der Täterschaft oder der Schuld eine umfangreiche Beweisaufnahme...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / I. Hinweise

Bereits mehrfach wurde auf die geplante StPO-Reform hingewiesen (vgl. u.a. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 865 – in Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des BMJV). Inzwischen hat das Bundeskabinett am 14.12.2016 den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" beschlossen (vgl. dazu die BR-Drucks 796/16). Die nachfolg...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.2 • Bestellung, Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe, die sich aus einer wertenden Gesamtschau ergeben kann, wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein (vgl. u.a. sog. Gesamtstrafübel; LG Braunschweig, Beschl. v. 8. 1. 2016 – 13 Qs 258/15).mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.18 • Umfang der Bestellung

Eine das Hauptverfahren betreffende Verteidigerbestellung wirkt im Verfahren über die Aussetzung der Jugendstrafe gem. § 57 JGG fort (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2015 – 3 Ws 275/15). Im Vollstreckungsverfahren, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt gilt, hat die Verteidigerbestellung grundsätzlich zu Beginn eines ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / d) Hör- oder Sprachbehinderung

Ist der Angeklagte hör- oder sprachbehindert, so ist seinem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu entsprechen, § 140 Abs. 2 S. 2 StPO.mehr

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ZAP 15/2015, Pauschgebühr: Berücksichtigung von Fahrtzeiten

(BGH, Beschl. v. 1.6.2015 – 4 StR 267/11) • Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (für Fahrtkosten-/zeit). ZAP EN-Nr. 623/2015 ZAP 15/2015,...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / qq) Rücknahme der Bestellung

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO kann das Gericht aufheben, wenn sich die für die Anordnung maßgeblichen Umstände wesentlich verändert haben (hier: Haftentlassung in anderer Sache). Das Gericht hat insofern aber einen Ermessensspielraum (LG Magdeburg, Beschl. v. 19.6.2014, 21 Qs 44/14; s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 = StV 2011, 658). ...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.8 • Bestellung, Zurückstellungsverfahren nach §§ 35, 36 BtMG

Auch für ein Zurückstellungsverfahren nach den §§ 35, 36 BtMG kann in analoger Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO die Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten sein (AG Erfurt StraFo 2016, 305). Einem durch Drogenmissbrauch beeinträchtigten Inhaftierten, der zudem haftbedingt in der Kommunikation mit der Außenwelt und damit auch in der Wahrnehmung seiner Rechte beschränkt is...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / kk) Entpflichtung – Umbeiordnung

Teilweise vertritt die Rechtsprechung die Auffassung, eine auf Antrag erfolgende "einvernehmliche Umbeiordnung" sei dann zulässig, wenn der bisherige beigeordnete Verteidiger zustimme, das Verfahren durch den Verteidigerwechsel nicht verzögert werde und der Staatskasse keine Mehrkosten entstünden (vgl. dazu Burhoff ZAP F. 22 R, S. 849 m.w.N.). Die von Gerichts wegen vorgenom...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.9 • Bestellung, Antrag/Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (LG Stendal, Beschl. v. 26.11.2015 – 501 AR 9/15; s. auch BGH NJW 2015, 3383 = StRR 2015, 458 m. Anm. Barton). Das sich aus Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK ergebende Re...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.11 • Bestellung, Rücknahme

Das AG Halle (Saale) geht davon aus, dass es aus rechtsstaatlichen Gründen unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens trotz § 140 Abs. 3 S. 1 StPO kaum angängig erscheint, dem Angeklagten einen einmal bestellten Verteidiger wieder zu entziehen, da es nicht, von der Zufälligkeit, ob der Angeklagte zwei Wochen vor dem Hauptverhandlungstermin entlassen wird, abhängen könne, ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / bb) Bestellung – Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat, die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein, auch wenn sich die Straferwartung erst aus einer wertenden Gesamtschau ergibt (vgl. u.a. LG Berlin, Beschl. v. 17.6.2015 – 504 Qs 67/15 [sog. Gesa...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / aa) Allgemeines

Das AG hat verschiedene Möglichkeiten der Verfahrenserledigung. Es kann, wenn es das Verfahren nicht nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellt (vgl. III. 3.) durch Beschluss entscheiden, und zwar nach § 72 OWiG auch in der Sache (vgl. dazu IV. 4. b. bb) oder aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil (vgl. IV. 4. b. cc). Hinweis: Auch im OWi-Verfahren ist über § 60 OWiG, § 140 StPO d...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit/Betreuung

Ein Angeklagter, der in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist oder unter Betreuung steht, wird in aller Regel des Beistands eines Verteidigers bedürfen. Wer selbst bei der Regelung alltäglicher Dinge die Hilfe eines Betreuers benötigt, ist zur Selbstverteidigung in einem Strafverfahren kaum in der Lage. Hinweis: Ist ein Rechtsanwalt zum Betreuer des Angeklagten bestellt...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / hh) Bestellung – rückwirkende Bestellung

Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig; daran hält die obergerichtliche Rechtsprechung fest (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 18.12.2014 – 1 Ws 343/14, RuP 2015, 116; OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, StRR 2015, 182; s.a. BGH StRR 2010, 29; LG Halle, Beschl. v. 31.7.2015 – 3 Qs 540 Js 25080/14 (151/15), StRR 2015, 389 m. abl. Anm....mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / h) Jugendstrafverfahren

Im Jugendstrafverfahren gelten mit Ausnahme der Sonderfälle des § 68 Nr. 2–4 JGG für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers dieselben Grundsätze wie im Strafprozess gegen Erwachsene. Dies ergibt sich aus § 68 Nr. 1 JGG, wonach ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn auch einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre. Voraussetzung für eine auf die Rechtsfolgenerwartun...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 1. Referentenentwurf zur Reform der StPO

Anfang Juni 2016 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform der StPO vorgelegt (s. ZAP Anwaltsmagazin 13/2016, S. 664). Dieses "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" basiert auf den Empfehlungen der Expertenkommission, die Ende 2015 ihren Bericht abgegeben hatte (vgl. zu...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / 3 Anmerkung:

Ich bin mir nicht sicher, ob der betreffende Rechtsanwalt selbst mit dem Erfolg seines Antrags gerechnet hat. Jedenfalls gibt die – m.E. jedenfalls bei der gegebenen Sachlage völlig zutreffende – Entscheidung des BGH Anlass, zum Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse auf Ersatz seiner Auslagen Stellung zu nehmen. I. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege de...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / II. Geschäftsreise

Wie für alle Reisekosten ist auch bei den Fahrtkosten mit dem eigenen Kraftfahrzeug Voraussetzung, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden un...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Straferwartung

Nach gefestigter Rechtsprechung ist ab einer Straferwartung von einem Jahr Freiheits- oder Jugendstrafe die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 23 m.w.N.). Hinweis: Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, dass eine Freiheitsstrafe in dieser Größenordnung ernsthaft in Betracht kommt, einer ganz überwiegenden oder gar an Sicherheit grenzen...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / a) Eigenes Antragsrecht des Beschuldigten

In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage, ob dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ein eigenes Recht zusteht, die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, umstritten (vgl. Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, Rn. 3051 m.w.N.; im Folgenden kurz: Burhoff, EV). Zu der Frage hat jetzt vor kurzem (noch einmal) die Ermi...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 1 Sachverhalt

Der dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnete Beschwerdeführer beantragte Vorschüsse auf die ihm aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung, wobei er jeweils Hin-und Rückfahrtkosten für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz in Stuttgart und dem Gerichtsort Mannheim als Reisekosten geltend machte. Diese Anträge verbeschied die Rechtspflegerin mit zwei Festsetzungsbe...mehr

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AGS 7/2016, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet, weil dem Beschwerdeführer nur Fahrtkosten für die Strecke zwischen seinem Kanzleisitz in Pforzheim und dem Gerichtsort Mannheim als Geschäftsreisekosten i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 7003 VV zu erstatten sind. Einen Anspruch auf Erstattung der – darüber hinausgehenden – Kosten für die Fahrten von/zu seinem Wohnsitz in Stuttgart hat er dag...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2187]

Rdn 2188 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2189 1. Der Pflichtverteidiger, der bereits in der Tatsacheninstanz beigeordnet worden war, bleibt auch im Revisionsverfahren Pflichtverteidiger (s. Burhoff, EV, Rn 2296). Die Pflichtverteidigung erstreckt sich allerdings nur auf die Einlegung und Begründung der Revision, nicht auf die ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Allgemeines [Rdn 228]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Pflichtverteidigerbestellung [Rdn 538]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Hauptverhandlung [Rdn 2174]

Rdn 2175 Literaturhinweise: Leipold, Die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht, StraFo 2010, 353 s. auch die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2176 1. Die HV vor dem Revisionsgericht ist nicht vergleichbar mit der HV vor dem Tatgericht. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rdn 2177 2. Weder der Angeklagte noch der Verteidiger müssen geladen werden. Ausreichend...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Wiederaufnahmeverfahren, Abrechnung, Allgemeines [Rdn 590]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil D: Vergütung und Kosten / JGG-Verfahren, gebührenrechtliche Besonderheiten [Rdn 241]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Revision, Terminsgebühr [Rdn 372]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Auslagen, Allgemeines [Rdn 70]

Rdn 71 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert, RVG, Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), vor Rn 140, bei Burhoff/Schmidt, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 72 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Terminsgebühr [Rdn 99]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Beschwerde, Gebühren [Rdn 130]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 277]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Ladungsvollmacht [Rdn 1784]

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