Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 19/2020, Basiswissen 1:... / 2. Pflichtverteidiger

Der Pflichtverteidigung liegt kein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Verteidiger und dem Mandanten zugrunde. Vielmehr wird das zwischen ihnen bestehende Rechtsverhältnis nach h.M. durch den öffentlich-rechtlichen Akt der Beiordnung/Bestellung durch den Vorsitzenden des Gerichts begründet. Der (Pflicht-)Verteidiger kann die "Übernahme" der Pflichtverteidigung grds. nicht a...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / XI. Checkliste für den Pflichtverteidiger

Die nachfolgende Checkliste gibt stichwortartig die wichtigsten Prüfungsschritte wieder, die der Verteidiger im Zusammenhang mit Fragen der Pflichtverteidigung beachten sollte. 1. Vor der Beiordnungmehr

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ZAP 15/2021, Pflichtverteidiger: Terminschwierigkeiten

(OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.5.2021 – 1 Ws 132/21) • Die Verhinderung des Pflichtverteidigers an fast allen bei dem hinzugezogenen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen für die Durchführung der Hauptverhandlung zur Verfügung stehenden Terminen kann in einer Haftsache auch gegen den Willen des Angeklagten die Entpflichtung des Rechtsanwalts gem. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr...mehr

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ZAP 20/2021, Pflichtverteidiger: Nebenfolgen

(OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.9.2021 – 1 Ws 386/21) • Bei der Prüfung der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolgen kommt es entscheidend auf die Bedeutung des Verfahrens für den Beschuldigten an, wobei neben der Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe auch Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenfolgen oder mittelbare Nachteile in die Entscheidung einzubeziehen sind. Von ...mehr

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ZAP 4/2020, Pflichtverteidiger: Strafvollstreckungsverfahren

(OLG Celle, Beschl. v. 3.12.2019 – 2 Ws 352/19) • Der Umstand, dass der Verurteilte unter rechtlicher Betreuung steht, stellt für das Erfordernis der Beiordnung eines Verteidigers lediglich ein Indiz dar, das für sich allein genommen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Selbstverteidigung nicht zu begründen vermag. Vielmehr ist erforderlich, dass kumulativ noch weitere Ge...mehr

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ZAP 24/2023, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers

Eine weitere Frage, die in der Praxis – v.a. auch gebührenrechtlich – eine erhebliche Rolle spielen kann, ist die, welche (gebührenrechtlichen) Auswirkungen die rückwirkende Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung hat. Dazu hat jetzt erstmals ein OLG Stellung genommen (OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.7.2023 – Ws 133/23, NJW 2023, 2738 = JurBüro 2023, 415). Nach dem Sachverhalt...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / 5. Auswechslung des Pflichtverteidigers

Mit dem neu geschaffenen § 143a StPO hat der Reformgesetzgeber erstmals einzelne Fallkonstellationen, in denen der bisherige Pflichtverteidiger zu entpflichten und ein neuer Verteidiger beizuordnen ist, geregelt. a) Kurze Frist Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO ist der bisherige Verteidiger zu entbinden und ein neuer Verteidiger zu bestellen, wenn dem Beschuldigten ein andere...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / I. Vergütungsvereinbarung des Pflichtverteidigers: Hinweispflichten

Anders als dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt oder dem Beratungshilfe gewährenden Anwalt ist es dem Pflichtverteidiger nicht untersagt, mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen. Vor Kurzem hat der BGH (RVGreport 2019, 130 [Hansens] = NJW 2019, 676) in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zu den Auf...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / b) Kein "Hinausdrängen" des Pflichtverteidigers

In Satz 2 hat der Gesetzgeber zudem, die bisherige Rechtsprechung aufgreifend, festgelegt, dass die Aufhebung zu unterbleiben hat, wenn zu besorgen ist, dass der neue Verteidiger das Mandat demnächst niederlegen und seine eigene Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen wird. Hinweis: Damit steht nunmehr nicht nur ein richterrechtliches, sondern auch ein gesetzliches Instr...mehr

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ZAP 5/2019, Verfahrenstipps... / 1. Rechtsmittel des Pflichtverteidigers

Eine Frage, die in der Praxis immer wieder eine Rolle spielt, ist die, ob bzw. welche Rechtsmittel dem Pflichtverteidiger ggf. in Zusammenhang mit seiner Bestellung zustehen (vgl. dazu eingehend Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 8. Aufl. 2019, Rn 3260 ff. [im Folgenden kurz: Burhoff, EV]). Dazu hat sich vor Kurzem – bezogen auf die Beschwerde ge...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / 2. Herausdrängen des Pflichtverteidigers

Gefahr für den Bestand der Beiordnung geht jedoch nicht nur von den Gerichten aus, sondern in zunehmendem Maße auch von anderen Rechtsanwälten. Insbesondere in Verfahren, die wegen ihrer Bedeutung und/oder ihres Umfangs attraktiv erscheinen, müssen Pflichtverteidiger vermehrt mit Versuchen rechnen, aus dem Mandant herausgedrängt zu werden. a) Entpflichtung gem. § 143 StPO Dabe...mehr

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ZAP 7/2019, Vergütungsvereinbarung: Hinweispflicht des Pflichtverteidigers

(BGH, Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17) • Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt muss vor Abschluss einer VerguÌ^tungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss der Honorarvereinbarung zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist (§ 3a RVG, § 280 BGB). ZAP EN-Nr. 228/2019 ZAP F. 1, S. 342–342mehr

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ZAP 24/2021, Verfahrenstipp... / a) Umfang der Bestellung des Pflichtverteidigers

In Rechtsprechung und Literatur wird seit langem darum gestritten, ob die Bestellung des Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger auch die Vertretung im Adhäsionsverfahren umfasst oder ob dazu eine besondere Beiordnung nach PKH-Grundsätzen erforderlich ist (vgl. die Nachweise bei Burhoff in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, Nr. 4143 VV Rn 18 ff. [im ...mehr

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ZAP 24/2023, Verfahrenstipp... / a) Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

Eines der Hauptprobleme, wenn nicht das Hauptproblem, ist die Frage, ob eine rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers nach Beendigung des Verfahrens zulässig ist. Diese ergibt sich meist, wenn über den Beiordnungsantrag des Pflichtverteidigers noch nicht entschieden ist, das Verfahren aber schon eingestellt wird. Dabei handelt es sich meist um Fälle, in denen die Staa...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / c) Längenzuschlag des Pflichtverteidigers, Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG n.F.

Ein Pflichtverteidiger erhält, wenn er an einem Hauptverhandlungstag mehr als fünf oder acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt, neben der Terminsgebühr eine zusätzliche Gebühr nach den Nr. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134, 4135 VV RVG. Die Berechnung der vorgenannten Zeiträume ist in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich und umstritten. Um diese ...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 3. Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Eine weitere Entscheidung des IX. Zivilsenats (Urt. v. 13.12.2018 – IX ZR 216/17) betraf die Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers. Zwar sei ein gerichtlich zum Verteidiger bestellter Rechtsanwalt grds. nicht gehindert, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Allerdings müsse ein zum Pflichtverteidiger bestellter Anwalt vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem ...mehr

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ZAP 24/2019, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Pflichtverteidigungsfragen spielen in der Praxis immer eine große Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen stellen daher im Anschluss an Burhoff ZAP F. 22 R, S. 1098, 1093 ff. erneut die dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen in einem ABC zusammen. Die Rechtsprechungsübersicht hat den Stand von Ende November 2019 (vgl. zu den Pflichtverteidigungsfragen auch Burhoff,...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / VII. Auswahl des Pflichtverteidigers

Benennt der Beschuldigte/Angeklagte einen Rechtsanwalt, von dem er vertreten werden will, so ist dieser zum Pflichtverteidiger zu bestellen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht, § 142 Abs. 1 S. 2 StPO. Ein solch wichtiger Grund ist nur ausnahmsweise anzunehmen; der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es, die Wünsche des Mandanten soweit wie möglich zu berücksichti...mehr

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ZAP 7/2023, Verfahrenstipps... / 2. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

Es wurde in ZAP 2022, 344 ff. (vormals: F. 22 R, 1181 ff., 1230 ff.) über die (erste) Rechtsprechung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung nach der Neuregelung durch das „Gesetz zu Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung” v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128; dazu eingehend Burhoff/Hillenbrand, EV, Rn 3304 ff.) berichtet. Die danach ergangene bzw. bekannt gewordene R...mehr

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ZAP 7/2022, Verfahrenstipps... / 1. Rechtsprechungsübersicht zur Pflichtverteidigung

Der Verfasser hat in ZAP F. 22 R, S. 1181 ff. über die erste Rechtsprechung zum neuen Recht der Pflichtverteidigung aufgrund der Neuregelung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, S. 2128; dazu eingehend Burhoff/Hillebrand, EV, Rn 3304) berichtet. Die danach ergangene Rechtsprechung wurde seitens des Verfassers in de...mehr

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ZAP 23/2018, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Pflichtverteidigungsfragen spielen in der Praxis eine große Rolle. Die nachfolgenden Ausführungen stellen – im Anschluss an ZAP F. 22 R, S. 995, 998 ff. – die dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen zusammen. Die Rechtsprechungsübersicht hat den Stand von Ende November 2018 und folgt einer alphabetischen Sortierung nach Stichworten (vgl. zu den Pflichtverteidigung...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Wechsel des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 4 der PKH Richtlinie schrieb den Mitgliedstaaten vor, sicherzustellen, dass der Beschuldigte das Recht hat, seinen Rechtsbeistand auswechseln zu lassen, sofern es die konkreten Umstände rechtfertigen. Diese Vorgabe wird durch § 143a Abs. 2 StPO n.F. umgesetzt. aa) Zu kurze Benennungsfrist Nach dessen Nr. 1 kann der Beschuldigte innerhalb von drei Wochen nach Bekann...mehr

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ZAP 24/2020, Verfahrenstipp... / b) Rechtsprechungsübersicht

Die bisher vorliegende Rechtsprechung ist in der nachfolgenden Rechtsprechungsübersicht zusammengestellt. Sie hat den Stand vom 3.12.2020 und schließt teilweise an ZAP F. 22 R, S. 1143, 1147 ff. an. Beschleunigtes Verfahren Bei § 142 StPO n.F. handelt es sich nicht (mehr) um eine Soll-Vorschrift, von der wegen eines beschleunigten Verfahrens eine Ausnahme möglich wäre. Vielmeh...mehr

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ZAP 2/2024, Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung: Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers

(OLG Nürnberg, Beschl. v. 18.7.2023 – Ws 133/23) • Die Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft führt nicht dazu, dass die Bestellung von Anfang an entfällt. Vielmehr tritt diese Wirkung erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Damit hat der Beschwerdeführer gem. § 45 Abs. 3 S. 1 RVG Anspruch auf Vergütung seiner Tätig...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Auswahl des Pflichtverteidigers

Art. 7 Abs. 1 der PKH-Richtlinie enthielt die Vorgabe, eine angemessene Qualität der Pflichtverteidigung zu sichern. Dies soll umgesetzt werden durch die neue Regelung des § 142 Abs. 6 StPO n.F., wonach entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein anderer Rechtsanwalt, der gegenüber der RAK sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für di...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 6. Teilnahme des Pflichtverteidigers an der Vernehmung

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO verlangt die "Mitwirkung" eines Verteidigers bei der richterlichen Vernehmung, wenn dies zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten erforderlich ist. Es ist ausdrücklich "Mitwirkung" und nicht nur eine Mitwirkungsmöglichkeit gefordert. Das bedeutet, dass der Verteidiger anwesend sein muss (so auch Schlothauer StV 2017, 557, 559; vgl. auch BGHSt 46, 96). E...mehr

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ZAP 24/2023, Verfahrenstipp... / c) Zulässigkeit einer konsensualen Umbeiordnung

Die dritte Problematik, die derzeit immer wieder eine Rolle spielt, ist die der Zulässigkeit einer sog. konsensualen Umbeiordnung bzw. eines einvernehmlichen Verteidigerwechsels. Dazu hat dann jetzt das LG Mühlhausen im Beschl. v. 19.6.2023 – 3 Qs 92/23, AGS 2023, 379) noch einmal Stellung genommen. Zugrunde lag der in diesen Fällen typische Sachverhalt. Dem Beschuldigten wi...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 6. Hinweispflicht

Das Problem, dass der Pflichtverteidiger den Beschuldigten darauf hinweisen muss, er sei zur Verteidigung auch dann verpflichtet, wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung und erst Recht keine über der gesetzlichen Vergütung vereinbarte Vergütung zu zahlen hat, ist nicht neu. Diese Frage wurde bisher unter dem Gesichtspunkt der „Freiwilligkeit bei Abschluss der Vergütung...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / a) Fehlverhalten/Untätigkeit des Verteidigers

Die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an eine Entpflichtung des bestellten Verteidigers sind hoch. Besitzt der Pflichtverteidiger das Vertrauen des Angeklagten, berührt eine Rücknahme der Beiordnung dessen Verteidigungsbelange auf das Stärkste und kommt deshalb nur in Betracht, wenn Umstände vorliegen, die den Zweck der Pflichtverteidigung ernsthaft gefährde...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / a) Entpflichtung gem. § 143 StPO

Dabei wird häufig dergestalt vorgegangen, dass sich zunächst ein neuer Rechtsanwalt als Wahlverteidiger legitimiert und zugleich die Entpflichtung des bisherigen Verteidigers gem. § 143 StPO beantragt. Nachdem diese erfolgt ist, wird das Wahlmandat niedergelegt und die eigene Beiordnung beantragt. Derartige Versuche lassen sich jedoch unter Hinweis auf die einschlägige Rechts...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / b) Vermeintlicher Vertrauensverlust

Dieser Kurs der Gerichte erschwert eine Verdrängung des bisherigen Pflichtverteidigers über § 143 StPO zunehmend. Wohl als Reaktion hierauf wurde eine weitere Verdrängungsmethode entwickelt: Anstatt über § 143 StPO auf eine Entpflichtung des bisherigen Verteidigers hinzuwirken, wird unmittelbar die Umbeiordnung beantragt und zur Begründung vorgetragen, der Angeklagte habe zu...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / a) Beiordnungsverfahren

Nichts wesentlich Neues bringt der Beschluss des BGH v. 4.11.2014 (1 StR 586/12, StraFo 2015, 37). Er kann aber für die (Abrechnungs-)Praxis Bedeutung haben, weil er die ständige Rechtsprechung des BGH bestätigt, wonach eine Bestellung als Pflichtverteidiger auch konkludent erfolgen kann (vgl. zuletzt BGH StV 2011, 645 = StRR 201, 29 m. Anm. Burhoff). Wie und in welchem Umfa...mehr

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ZAP 22/2020, Umbeiordnung: Mehrkosten

(LG Braunschweig, Beschl. v. 3.9.2020 – 4 Qs 180/20) • Auch nach neuem Recht kommt eine Umbeiordnung unter der Voraussetzung, dass für die Staatskasse keine Mehrkosten entstehen, nur in Betracht, wenn der neue Pflichtverteidiger ggf. einen Verzicht auf beim alten Pflichtverteidiger bereits entstandene Gebühren erklärt hat. ZAP EN-Nr. 555/2020 ZAP F. 1, S. 1169–1169mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / d) Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bestellung weiterer Pflichtverteidiger ist die sofortige Beschwerde statthaft, § 144 Abs. 2 S. 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 S. 1 StPO.mehr

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ZAP 13/2019, Verfahrenstipp... / 1. Begriff der Mehrkosten bei der einvernehmlichen "Umbeiordnung"

In der Praxis spielt die sog. Umbeiordnung des Pflichtverteidigers eine große Rolle (vgl. dazu Burhoff, EV, Rn 3210 ff.). So auch in dem OLG Celle, Beschl. v. 6.2.2019 (2 Ws 37/19, StraFo 2019, 263) zugrunde liegenden Verfahren, in dem ein einvernehmlicher Wechsel des Pflichtverteidigers vorgenommen worden ist. Das AG hatte dem Angeklagten zunächst einen ortsansässigen Verte...mehr

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ZAP 15/2019, Die Vergütung ... / 1. Persönlich

Teil 5 VV RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts sowohl als (Wahl-)Verteidiger sowie als Vertreter eines Einziehungs- und Nebenbeteiligten bzw. als Pflichtverteidiger des Betroffenen als auch als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen in einem Verfahren, in dem sich die Gebühren nach Teil 5 VV RVG bestimmen. Im Einzelnen: Mit "Verteidiger" meint das RVG den Vollve...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 2. Vergütungsvereinbarung wirksam

Sodann hat der BGH festgestellt, dass die zwischen den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung nicht gem. § 138 BGB nichtig sei. Die Nichtigkeit folge auch nicht daraus, dass die Vereinbarung keinen Hinweis darauf enthalte, dass der zum Pflichtverteidiger bestellte Anwalt den Mandanten auch ohne den Abschluss der Vergütungsvereinbarung weiter zu verteidigen habe. Der Hinw...mehr

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ZAP 2/2015, Der Terminverle... / b) Recht auf freie Verteidigerwahl

Grenzen setzen der Ermessensausübung insbesondere das aus dem verfassungsmäßig verbürgten Anspruch auf ein faires Verfahren und aus § 137 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 3c MRK folgende Recht des Angeklagten, sich in jeder Phase des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers seiner Wahl und seines Vertrauens zu bedienen sowie die Fürsorgepflicht des Gerichts. Das Recht der freien V...mehr

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ZAP 4/2021, Aktuelle Rechts... / c) Einvernehmlicher Verteidigerwechsel

Nicht gesetzlich geregelt wurde hingegen die einvernehmliche Umbeiordnung. Diese ist jedoch unstreitig weiterhin zulässig, hinsichtlich der Voraussetzungen kann auch hier auf die bisherige Rechtsprechung zurückgegriffen werden. Hiernach ist dem Wunsch des Beschuldigten auf Wechsel des Pflichtverteidigers nachzukommen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 3. Schadensersatz wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung

Der von dem Kläger geltend gemachte Zahlungsanspruch kann nach Auffassung des BGH jedoch unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung als Schadensersatzanspruch begründet sein. Der Rechtsanwalt sei nämlich seiner bereits vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung bestehenden dahingehenden Belehrungspflicht nicht nachgekommen, dass er auch ohne den Abschluss der ...mehr

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Der BGH hat ferner darauf hingewiesen, dass der Kläger darzulegen und im Streitfall zu beweisen hat, wie er sich bei der gebotenen vollständigen Aufklärung des Rechtsanwalts verhalten hätte. Die Regeln des Anscheinsbeweises seien hier nicht anwendbar. Vielmehr stelle die unterbliebene Aufklärung des Mandanten über den Umstand, dass der Anwalt auch ohne den Abschluss der Verg...mehr

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ZAP 19/2017, Überblick zur ... / 2. Terminsgebühr für die Teilnahme an der Hauptverhandlung

Hier ist vorgesehen, dass der Anwalt für jeden Hauptverhandlungstag eine Terminsgebühr erhält. Insoweit liegt also eine Ausnahme zu § 15 Abs. 2 RVG vor, wonach in derselben Angelegenheit eine Gebühr nur einmal verdient werden kann. Das System bei allen Hauptverhandlungsgebühren ist dasselbe. Für den Wahlanwalt ist ein Gebührenrahmen vorgesehen und für den Pflichtverteidiger e...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / c) Auswahl nach allgemeinen Regeln

Für die Auswahl der weiteren Pflichtverteidiger gelten die allgemeinen Regelungen. Auch vor deren Bestellung muss der Beschuldigte Gelegenheit haben, konkrete Verteidiger zu bezeichnen. Hinweis: Die mitunter anzutreffenden Versuche einzelner Gerichte, die Auswahl der Sicherungsverteidiger selbst zu steuern, um, sozusagen als "Ausgleich" für den möglicherweise eher unbequemen ...mehr

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AGS 9/2017, Wirksamkeit ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. I. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Rückzahlung der am 21.6.2012 durch ... und am 13.7.2012 durch ... in bar an den Beklagten übergebenen 5.000,00 EUR, insgesamt also 10.000,00 EUR aus abgetretenem Recht. Der Anspruch ergibt sich jedenfalls aus § 812 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 398 ...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Keine Z... / 1 Der Fall

Gegen den Beschuldigten war ein Strafbefehl ergangen, nachdem er zum anberaumten Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war. Im Nachgang hatte der Beschuldigte mit seinem Pflichtverteidiger besprochen, ob Einspruch einzulegen sei. Der Pflichtverteidiger hat ihm geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren und keinen Einspruch einzulegen. Hiernach hat dann der Anwalt seine Vergüt...mehr

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ZAP 2/2020, Das neue Recht ... / a) Umfangsverfahren

Nunmehr bestimmt § 144 Abs. 1 StPO n.F., dass dem Beschuldigten bis zu zwei Pflichtverteidiger zusätzlich bestellt werden können, wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insb. wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit erforderlich ist. Hinweis: Wann eine Sache besonders schwierig oder besonders umfangreich ist, hat der Gesetzgeber nicht geregelt. Eine so...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / 5. Verfahren der Bestellung

Für das Verfahren der Bestellung eines Pflichtverteidigers nach § 141 Abs. 3 S. 4 StPO gelten grundsätzlich die allgemeinen Regeln (vgl. zum Verfahren der Pflichtverteidigerbestellung Burhoff, EV, Rn 3016 ff.). Der Richter entscheidet in den Fällen der richterlichen Vernehmung von Amts wegen, ein Antrag des Beschuldigten ist nicht erforderlich. Liegen die Voraussetzungen für...mehr

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ZAP 20/2017, Effektiveres u... / c) Richterliche Vernehmungen (Fall 2)

§ 141 Abs. 3 S. 4 StPO gebietet in Fall 2 die Bestellung eines Verteidigers, "wenn die Mitwirkung eines Verteidigers aufgrund der Bedeutung der Vernehmung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten geboten erscheint". Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Bestellung obligatorisch und unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 und Abs. 2 StPO. Die Bestellu...mehr

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ZAP 5/2015, Verfahrenstipps... / IV. Rechtsmittelverfahren

Von ggf. weit reichender Bedeutung ist eine Verfügung des Vorsitzenden des 2. Strafsenats des BGH (Verf. v. 25.9.2014 – 2 StR 163/14, NJW 2014, 3527 = StRR 2015, 25; zur Aufnahme in BGHSt vorgesehen). In der Verfügung hat der Vorsitzende zur Notwendigkeit der Teilnahme eines Verteidigers in der Revisionshauptverhandlung Stellung genommen. In der Revisionshauptverhandlung war...mehr

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ZAP 6/2024, Verfahrenstipps... / cc) Gesamtfreiheitsstrafe

Die Schwelle von einem Jahr Freiheitsstrafe gilt auch bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung (LG Berlin, Beschl. v. 21.9.2023 – 517 Qs 33/23; LG Neubrandenburg, Beschl. v. 10.10.2023 – 23 Qs 110/23; s.a. LG Halle, Beschl. v. 18.11.2022 – 10a Qs 123/22, StraFo 2023, 98; LG Kiel, Beschl. v. 14.1.2022 – 5 Qs 95/21, StV-S 2023, 35 [Ls.]; LG Münster, Beschl. v. 22.8.2023 –...mehr