Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.13 • Entpflichtung/Umbeiordnung

Ein Pflichtverteidigerwechsel ist auch ohne wichtigen Grund ausnahmsweise zulässig und aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist. Ein Ge...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Konfliktverteidigung/Fehlverhalten des Verteidigers

Der Verteidigungsstil des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist grundsätzlich kein geeignetes Ermessenskriterium. Eine Beiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der in Betracht kommende Verteidiger habe in früheren Verfahren eine nicht konfrontationsfreie Verteidigungsstrategie verfolgt bzw. eine sog. Konfliktverteidigung betrieben. Ebenso wie d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / dd) Bestellung – Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten richtet sich nach seinen geistigen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls. Eine Bestellung eines notwendigen Verteidigers kommt daher insbesondere in Betracht, wenn der Angeklagte unter Betreuung steht (LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 26.6.2015 – 2 Qs 118/15; s.a. OLG Hamm NJW 2003, 3286). Ist bei m...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / c) Beschwerderecht des Rechtsanwalts

Und nochmals: Pflichtverteidiger aufgepasst ist auch das Fazit aus dem Beschluss des LG Berlin vom 14.12.2015 (534 Qs 142/15). In dem Verfahren hat das LG – anders als zuvor das AG – die "Unfähigkeit zur Selbstverteidigung" i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht. Begründung war, dass der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stand und da...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.6 • Bestellung, Strafvollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 15.9.2016 – 4 Ws 299/16; OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2016 – 4 Ws 346 u. 347/16 – für Überpr...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ee) Bestellung – Strafvollstreckungsverfahren

Nach § 109 Abs. 3 StVollzG n.F. stellt die Pflichtverteidigerbestellung den Regelfall dar (KG NStZ-RR 2015, 123 [Ls.] m. Anm. Neumann StRR 2015, 73). Im Vollstreckungsverfahren ist i.Ü. in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroff...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.5 • Bestellung, Nebenklage u.a.

Wenn ein Nebenkläger sich auf eigene Kosten rechtsanwaltlich vertreten lässt, ist – zumindest bei entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO – dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, obwohl § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO ausdrücklich nur auf die Beiordnung nach § 397a und 406g StPO Bezug nimmt (AG Salzgitter, Beschl. v. 5.1.2017 – 8 Ds 111 Js 54795/15). Nach ...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / a) Nochmals: Rückwirkende Bestellung

Anlass, um nochmals auf die mit der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger zurückzukommen, ist der Beschluss des LG Saarbrücken vom 14.10.2015 (4 Qs 14/15), in dem es allerdings nicht um die Bestellung des Rechtsanwalts im Erkenntnisverfahren, sondern im Strafvollstreckungsverfahren ging. Das LG hat die Rechtsprechung der Obergeric...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 5. Grobe Pflichtverletzungen/Fehlverhalten

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einem – massiven – Fehlverhalten des Verteidigers, kann dies einen wichtigen Grund für die Rücknahme der Bestellung darstellen. Liegen die Voraussetzungen für eine Ausschließung des Verteidigers gem. §§ 138a, 138b StPO vor, kommt eine Rücknahme der Beiordnung nicht in Betracht. Stattdessen ist das Ausschlussverfahren gem. §§ 138c, 138d St...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / f) Anwaltliche Vertretung des Verletzten

Wird dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet, ist dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann aber auch dann erheblich eingeschränkt sein, wenn der Verletzte sich auf eigene Kosten eines Rechtsanwalts als Beistand bedient (O...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.17 • Revisionsverfahren

Ist der wegen eines Verbrechens angeklagte und erstinstanzlich verurteilte Angeklagte nach Abschluss der Hauptverhandlung nicht mehr verteidigt, hat der Vorsitzende des Tatgerichts von Amts wegen einen Verteidiger zu bestellen. Hat der Rechtsanwalt des Angeklagten das Wahlmandat niedergelegt, ist mit Eingang des zugehörigen Schriftsatzes bei Gericht dem Angeklagten für das R...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / gg) Bestellung – Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – 3 BGs 134/15, StRR 2015, 458; s.o. II. 1. a). Der Beschuldigte hat kein eigenes Antragsrecht (BGH, a.a.O.) Die in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beauftragung eines Wahlverteidigers

Beauftragt der Angeklagte, dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet ist, zusätzlich einen Wahlverteidiger, endet die Beiordnung nicht automatisch, die Neumandatierung zwingt aber grundsätzlich zur Rücknahme der Beiordnung (Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 2). Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das Fortbestehen des Pflichtverteidigerverhältnisses im Interesse sachgerechter Ver...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 6. Interessenkonflikt

Ein konkreter Interessenkonflikt hindert bereits die Bestellung zum Pflichtverteidiger (s.o. V. 2. e). Stellt sich der Konflikt erst nach Bestellung heraus, ist sie zurückzunehmen.mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / IV. Umfang der Bestellung

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger gilt in den Fällen des § 140 Abs. 1 StPO immer, in den Fällen des § 140 Abs. 2 StPO in aller Regel für das gesamte Erkenntnisverfahren. In der Strafvollstreckung, etwa im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, bedarf es dagegen einer neuen Beiordnung (hierzu Hillenbrand ZAP F. 22, S. 799). Hinweis: Eine Bestellung ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Vollzug der Untersuchungshaft

Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Die Vorschrift setzt den Vollzug der Untersuchungshaft voraus und ist deshalb nicht einschlägig, wenn der Ermittlungsrichter den Haftbefehl unmittelbar nach der Ergreifung des Beschuldigten außer Vollzug setzt. Hinweis: In derartigen Fäll...mehr

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ZAP 6/2017, Rahmengebühren: Gebühren des Wahlverteidigers

(AG Köthen, Beschl. v. 22.11.2016 – 13 OWi 31/16) • Die Gebühren des Wahlverteidigers sind im Fall des Freispruchs in der Höhe der einem Pflichtverteidiger ggf. zustehenden gesetzlichen Gebühren festzusetzen (§ 14 RVG). ZAP EN-Nr. 215/2017 ZAP F. 1, S. 298–298mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsmittelfrist: Zustellung an Verteidiger entscheidend

(OLG Hamm, Beschl. v. 14.4.2016 – 4 Ws 101/16) • Die Zustellung eines Beschlusses an den Pflichtverteidiger bei gleichzeitiger formloser Übersendung an den Verurteilten mit entsprechender Benachrichtigung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Betroffene kann sich bei dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist dann nich...mehr

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ZAP 16/2015, Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit der Selbstverteidigung

(LG Braunschweig, Beschl. v. 18.5.2015 – 3 Qs 51/15) • Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann auch dann erheblich beeinträchtigt sein, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat und sich zum Beispiel die Mitangeklagten gegenseitig, belasten. Ihm ist dann nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen. ZAP EN-Nr. 650/2015 ZAP 16/2015, S. 8...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.16 • Rechtsmittel, Allgemeines

Die Ablehnung der Bestellung eines Wahlanwalts zum Pflichtverteidiger (im Vollstreckungsverfahren) ist isoliert anfechtbar (KG, Beschl. v. 10.12.2015 – 2 Ws 295/15, StV 2016, 511). Wird vom Gericht eine Pflichtverteidigerbestellung unterlassen, ist dies anfechtbar, wenn der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht einer...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ii) Bestellung – Zeitpunkt

Die Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. oben II. 1. a). In der Regel muss aber im Ermittlungsverfahren nicht schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts ein Pflichtverteidiger bestellt werden (BGHSt 60, 38 = NJW 2015, 265 = S...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / nn) Inhaftierter Mandant – Entpflichtung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn dem Beschuldigten keine ausreichende Gelegenheit gegeben wurde, zur Bestellung des Pflichtverteidigers Stellung zu nehmen (LG Landau StV 2015, 23 = NStZ-RR 2015, 117 [Ls.]; LG Siegen, Beschl. v. 20.8.2015 – 10 Qs 57/15).mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Ablehnung der Beiordnung

Gegen die Ablehnung der Verteidigerbestellung ist die Beschwerde statthaft. Das Beschwerderecht steht nur dem Angeklagten, nicht aber dem nicht beigeordneten Rechtsanwalt zu. Dieser hat keinen Anspruch, beigeordnet zu werden (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2110). Hinweis: Die Beschwerde ist auch dann zulässig, wenn es das Gericht unterlässt, über einen Beiordnungsantrag zu entsche...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Pflichtverteidigungsfragen

Wegen der erheblichen praktischen Bedeutung soll hier noch einmal auf die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 851; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 876) zurückgekommen werden. Damit hat sich vor kurzem wieder einmal das OLG Stuttgart befasst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, ZAP EN-Nr. 325...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Bestellung/Beiordnung

In der Praxis spielt die Frage der Zulässigkeit einer nachträglichen Beiordnung eines Beistands bzw. der Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn das Verfahren rechtkräftig abgeschlossen ist, eine große Rolle. In der Frage, gehen die Obergerichte uni sono davon aus, dass das nicht möglich ist (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Burhoff, EV, Rn. 3043 ff. für den Pflich...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Kostenerstattung nach Teilfreispruch

In der Praxis bereitet die Frage, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur Erstattung aus der Staatskasse festzusetzen sind, häufig Schwierigkeiten. Die Problematik behandelt das OLG Celle (Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Ws 382/16, RVGreport 2016, 429 = StRR So...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / c) Ausländer/Verständigungsschwierigkeiten

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers kommt ferner auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Es darf aber nicht übersehen werden, dass mangelnde Sprachkenntnisse alleine noch nicht für eine Beiordnung genügen (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2117 m.w.N.). Dementsprechend wird Beiordnungsanträgen, die auf mangelnde Deutschkennt...mehr

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ZAP 8/2015, Strafbefehlsverfahren: Beschränkung der Verteidigung

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14) • Wird ein Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren bestellt, ist die Bestellung auf das schriftliche Verfahren bis zur Einleitung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt; sie umfasst daher nicht die anschließende Hauptverhandlung. Denn hätte die Bestellung im Strafbefehlsverfahren die gesamte erste Instanz ode...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / III. Beiordnung nach § 140 Abs. 2 StPO

Gemäß der Generalklausel des § 140 Abs. 2 StPO ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn die Mitwirkung eines Verteidigers wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Die Vorschrift stellt insoweit einen Auffangtatbestand für Fälle d...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beiordnung eines Verteidigers

Die Beiordnung eines Verteidigers ist mangels Beschwer für den Angeklagten grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn die Beiordnung ohne vorherige Anhörung des Angeklagten erfolgt (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart StV 2014, 11). Hinweis: Die StA kann dagegen stets die gesetzeswidrige Beiordnung eines Verteidigers rügen. Abweichend vom Grundsatz d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / aa) Auswahlkriterien – Allgemeines

Die Ortsferne des Kanzleisitzes des Verteidigers steht der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nicht entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass hierdurch eine sachdienliche Verteidigung des Angeklagten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2014 – 1 Ws 162/14, StRR 2015, 181; OLG Jena, Beschl. v...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / g) Verteidigter Mitangeklagter

Die Waffengleichheit ist auch dann gefährdet, wenn zwar nicht der Nebenkläger anwaltlich vertreten ist, dafür aber ein Mitangeklagter. Für diesen Fall gehen zahlreiche Gerichte davon aus, dass einem bislang nicht verteidigten Angeklagten zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat (OLG Bran...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / I. Einführung

§ 140 StPO sichert in Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf ein faires Verfahren die Belange des Angeklagten sowie das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl. 2013, Rn. 2085 [im Folgenden Burhoff, Handbuch EV]). Die Vorschrift ist deshalb für...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / V. Gebührenrecht

Hinzuweisen ist zum Abschluss noch auf den Beschluss des OLG Braunschweig vom 25.4.2016 (1 ARs 9/16, NStZ-RR 2016, 231 [Ls.]), der noch einmal zu der Frage Stellung nimmt, wann der Pauschgebühranspruch nach § 51 RVG verjährt. Die Frage wurde bis dahin von der Rechtsprechung nicht ganz einhellig beantwortet. Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur geht/ging davon aus (vgl. s...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Keine örtliche Einschränkung

Die früher geltende Einschränkung, wonach ein Pflichtverteidiger möglichst aus dem Kreis der im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwälte ausgewählt werden sollte, ist mit dem 2. Opferrechtsreformgesetz entfallen (hierzu Burhoff ZAP F. 22, S. 483). Seitdem ist die Gerichtsnähe des Verteidigers keine wesentliche Voraussetzung für eine Beiordnung mehr (Meyer-Goßner/Schmitt...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Suchtmittelabhängigkeit

Eine Suchtmittelabhängigkeit alleine macht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Selbstverteidigungsunfähigkeit noch nicht erforderlich. Führt aber langjähriger Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch zu einer negativen Veränderung der Persönlichkeit oder gar zu einer Persönlichkeitsstörung, beeinträchtigt dies die Fähigkeit zur Selbstverteidigung so weitreichend, dass d...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Das LG Köln hat sich vor einiger Zeit zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn die Fragen eines Beweisverwertungsverbots im Raum stehen, geäußert (vgl. Beschl. v. 19.7.2016 – 108 Qs 31/16, StraFo 2016, 341 = StRR 12/2016, S. 14). Gegen die Angeklagte war ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln anhängig. Hintergrund des Vorwurfs war, dass die Betä...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / pp) Rechtsmittel – Allgemeines

Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung ist wegen § 48 Abs. 2 BRAO, der ein eigenes Recht des Verteidigers auf Aufhebung der Beiordnung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorsieht, zulässig (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OLG ist der ablehnende Beschluss auf Entpflichtung des Pf...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Auswahl des Verteidigers

Gegen die Auswahl des Pflichtverteidigers kann ebenfalls Beschwerde eingelegt werden. Erfolgt eine Bestellung ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten oder vor Ablauf einer ihm gesetzten Frist, ist die Bestellung aufzuheben und der nunmehr benannte Verteidiger beizuordnen (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart a.a.O.). Eines gestörten Vertrauensverhältnisses zu dem ohne Anhör...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / jj) Entpflichtung – Allgemeines

Allein die Flucht des Angeklagten während laufender Hauptverhandlung und der sich daraus ergebende Kontaktabbruch mit dem Verteidiger stellt keinen wichtigen Grund zur Entpflichtung dar, § 143 StPO (OLG Hamm, Beschl. v. 25.8.2015 – 3 Ws 307/15). Es ist allgemein anerkannt, dass der fehlende Besuch eines Pflichtverteidigers über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaf...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / a) Umfang und Schwierigkeit der Beweisaufnahme

Ob die Sachlage schwierig ist, ist im Wege einer aus der Perspektive des Angeklagten vorzunehmenden Gesamtbetrachtung aller Einzelfallumstände festzustellen, und zwar unabhängig von der Schwere des Tatvorwurfs (SSW-StPO/Beulke, § 140 Rn. 39). Eine schwierige Sachlage kommt u.a. in Betracht, wenn die Feststellung der Täterschaft oder der Schuld eine umfangreiche Beweisaufnahme...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.3 • Bestellung, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Für die Frage, ob eine schwierige Sach- und Rechtslage nach § 140 Abs. 2 StPO gegeben ist, ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung für die Pflichtverteidigerbestellung abzustellen (LG Nürnberg-Fürth StRR 2015, 183). Kann die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht umfassend vorbereitet werden, begründet das die Schwierigkeit der Sachlage (LG Bielefeld StraFo 2016, 512; LG...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.2 • Bestellung, Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe, die sich aus einer wertenden Gesamtschau ergeben kann, wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein (vgl. u.a. sog. Gesamtstrafübel; LG Braunschweig, Beschl. v. 8. 1. 2016 – 13 Qs 258/15).mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / I. Hinweise

Bereits mehrfach wurde auf die geplante StPO-Reform hingewiesen (vgl. u.a. Burhoff ZAP F. 22 R, S. 865 – in Zusammenhang mit dem Referentenentwurf des BMJV). Inzwischen hat das Bundeskabinett am 14.12.2016 den Regierungsentwurf für ein "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" beschlossen (vgl. dazu die BR-Drucks 796/16). Die nachfolg...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / d) Hör- oder Sprachbehinderung

Ist der Angeklagte hör- oder sprachbehindert, so ist seinem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu entsprechen, § 140 Abs. 2 S. 2 StPO.mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.18 • Umfang der Bestellung

Eine das Hauptverfahren betreffende Verteidigerbestellung wirkt im Verfahren über die Aussetzung der Jugendstrafe gem. § 57 JGG fort (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.8.2015 – 3 Ws 275/15). Im Vollstreckungsverfahren, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers immer nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt gilt, hat die Verteidigerbestellung grundsätzlich zu Beginn eines ...mehr

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ZAP 15/2015, Pauschgebühr: Berücksichtigung von Fahrtzeiten

(BGH, Beschl. v. 1.6.2015 – 4 StR 267/11) • Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (für Fahrtkosten-/zeit). ZAP EN-Nr. 623/2015 ZAP 15/2015,...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / bb) Bestellung – Schwere der Tat

Bei einer Straferwartung um ein Jahr Freiheitsstrafe wird – auch wenn es sich hierbei nicht um eine starre Grenze handelt – unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat, die Bestellung eines Pflichtverteidigers i.d.R. geboten sein, auch wenn sich die Straferwartung erst aus einer wertenden Gesamtschau ergibt (vgl. u.a. LG Berlin, Beschl. v. 17.6.2015 – 504 Qs 67/15 [sog. Gesa...mehr