Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / III. Beiordnungsverfahren

1. Allgemeine Regeln Ein besonderes Beiordnungsverfahren für die Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist nicht vorgesehen. Es gelten also die allgemeinen Regeln (OLG Düsseldorf StV 2010, 350 = StRR 2010, 222 m. Anm. Burhoff; OLG Koblenz StV 2011, 349 = StRR 2011, 227 m. Anm. Burhoff; zum Verfahren auch Jahn, a.a.O., S. 275, 284 ff.; ders. StraFo 2014, 177, 180 ff.). 2. Anh...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 2. Anhörung des Beschuldigten

a) Anhörungspflicht Für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Beschuldigten gilt die allgemeine Regelung in § 142 StPO. Nach dessen Abs. 1 S. 1 ist der Beschuldigte auch im Fall der Bestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO anzuhören und es ist ihm – ggf. innerhalb einer zu bestimmenden Frist – Gelegenheit zu geben, einen Verteidiger seiner Wahl zu benennen (eingehend dazu He...mehr

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ZAP 7/2015, Pauschgebühr: Keine rückwirkende Bestellung des Pflichtverteidigers

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 Ars 1/15) • Die rückwirkende Bestellung eines Strafverteidigers ist unzulässig. Übergeht das Gericht einen deutlichen und unübersehbaren Beiordnungsantrag des Verteidigers und lässt es seine Mitwirkung in der Folge ohne Hinweis auf ein eigenes Kostenrisiko zu, so kann eine schlüssige Bestellung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung vorl...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / b) Umbeiordnung und Mehrkosten

Das LG Bielefeld befasst sich im Beschluss vom 7.9.2016 (8 Qs 379/16 VIII, StRR 11/2016, S. 2 [Ls.]) mit der in der Praxis häufigen Frage der "Umbeiordnung" und zwar, wenn im Beiordnungsverfahren das Anhörungsrecht des Beschuldigten verletzt worden ist. Das Beiordnungsverfahren war wie folgt abgelaufen: Der Angeklagte war ein der deutschen Sprache nicht kundiger Ausländer. I...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / V. Aufhebung der Beiordnung

Nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist die Mitwirkung des Verteidigers (nur) notwendig, wenn der Freiheitsentzug "vollstreckt wird". Aus dieser Formulierung folgt, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben werden kann, wenn Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden (OLG Hamburg StV 2015, 16 = StraFo 2014, 383; StV 2015, 535 = StraFo 2...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 3. Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Pflichtverteidigerbestellung ist nach § 141 Abs. 4 Hs. 2 StPO das nach § 126 StPO zuständige Gericht. Das bedeutet (zur Zuständigkeit auch D. Herrmann StraFo 2011, 263, 2137; Jahn, a.a.O. S. 275, 283; Wohlers StV 2010, 151, 152): Vor Erhebung der Anklage ist der Ermittlungsrichter zuständig (§ 126 Abs. 1 StPO), und zwar auch, wenn der H...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / 1. U-Haft, einstweilige Unterbringung und Sicherungsverwahrung

Die Pflichtverteidigerbestellung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgt – wie früher nach § 117 Abs. 4 und 5 StPO a.F. – nur bei U-Haft i.S.v. §§ 112, 112a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 3695 ff.), bei einstweiliger Unterbringung nach § 126a StPO (dazu Burhoff, EV, Rn 1859) bzw. gem. § 275a Abs. 5 StPO in den Fällen der Entscheidung über die vorbehaltene oder nachträgliche Sicheru...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / b) Fristsetzung

Die dem Beschuldigten, der nicht sofort einen Verteidiger seiner Wahl benennt, gesetzte Frist zur Benennung darf nicht zu kurz bemessen sein. Sie muss so bemessen sein, dass der Beschuldigte sein Vorschlagsrecht überhaupt ausüben kann (OLG Düsseldorf StV 2010, 350 = StRR 2010, 222 m. Anm. Burhoff; OLG Koblenz StV 2011, 349 = StRR 2011, 227 m. Anm. Burhoff). Zutreffend dürfte...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.12 • Entpflichtung, Allgemeines

Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es grundsätzlich auch dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert. Dies gilt auch für das Berufungsgericht, vgl. § 143 StPO (KG StV 2016, 485; wist...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Zerrüttetes Vertrauensverhältnis

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einer nicht mehr heilbaren Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger, kann die Rücknahme der Bestellung angezeigt sein (ausführlich hierzu Hellwig/Zebisch NStZ 2010, 602). Die Anforderungen hierfür sind jedoch hoch. Der bloße Wunsch des Angeklagten, künftig von einem anderen Rechtsanwalt vertre...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / b) Unterzeichnung der Revisionsbegründung

Pflichtverteidiger aufgepasst – das wird man als Fazit aus dem Beschluss des BGH vom 16.12.2015 (4 StR 473/15) ziehen müssen, mit dem der BGH die Revision eines Angeklagten gegen die Verurteilung u.a. wegen versuchten besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verworfen hat. Verworfen hat der BGH die Revision als unzulässig, weil sie...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Erschlichene Beiordnung/Verdrängung eines bereits bestellten Verteidigers

Insbesondere in Umfangsverfahren, die aufgrund der Vielzahl der Hauptverhandlungstage auch für einen Pflichtverteidiger wirtschaftlich lukrativ sind und in Verfahren mit hohem Öffentlichkeitsinteresse kommt es immer wieder vor, dass von Rechtsanwälten der Versuch unternommen wird, ordnungsgemäß bestellte Kollegen aus dem Pflichtmandat hinauszudrängen. Dabei wird meist derges...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VIII. Gebührenrecht

Auf folgenden gebührenrechtlichen Aspekt soll im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung wegen Inhaftierung des Beschuldigten hingewiesen werden. Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG entstehen die Gebühren des Rechtsanwalts mit einem Zuschlag, wenn sich der Mandant nicht auf freiem Fuß befindet. Die Voraussetzungen für diesen Haftzuschlag müssen aber nicht schon beim Entstehen ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 3. Beiordnung des bisherigen Wahlverteidigers

Auch der bisher als Wahlverteidiger tätig gewesene Rechtsanwalt kann vom Angeklagten benannt und dann zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Praxishinweis: Häufig enthalten Anträge, den bislang als Wahlverteidiger tätigen Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger zu bestellen, Ausführungen wie "Für den Fall der Beiordnung lege ich mein Wahlmandat nieder". Zwingend erforderlich ist...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Verjährungsfragen bei der Pauschgebühr

Wann der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) entsteht, wenn der Pflichtverteidiger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens tätig war, ist in der OLG-Rspr. umstritten. Die Frage hat jetzt in einem Verfahren eine Rolle gespielt, in dem das KG zur Entscheidung berufen war. Das KG hat (Beschl. v. 15.4.2015 – 1 ARs 22/14, ZAP EN-Nr. 524/2015 = StRR 201...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2. Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren

Im Fall des Freispruchs des Mandanten gibt es im Straf-/Bußgeldverfahren nicht selten Streit um die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren. Die Vertreter der Staatskasse tendieren i.d.R. zu (zu) niedrigen Gebühren. Argumentationshilfe kann hier jetzt eine Entscheidung des AG Köthen sein (Beschl. v. 22.11.16 – 13 OWi 31/16): Der Rechtsanwalt war als ...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / cc) Bestellung – Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Ob dann, wenn eine Verständigung i.S.v. § 257c StPO zustande kommen soll, die Rechtslage schwierig i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO ist, weil ein Angeklagter sich bei der Erörterung einer solchen Verfahrensweise i.d.R. nicht selbst wirksam verteidigen kann (so OLG Naumburg StraFo 2014, 21 = NStZ 2014, 116 m. abl. Anm. Wenske = StV 2014, 274 = StRR 2014, 70) ist umstritten (verneinen...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.1 • Auswahlkriterien, Allgemeines

Gründe, die gegen eine wirksame Verteidigung des Beschuldigten durch einen bestimmten Rechtsanwalt sprechen, sind bei der Entscheidung über die Bestellung als Pflichtverteidiger zu berücksichtigen. Ein absehbarer Interessenkonflikt in der Person eines als Verteidiger in Betracht kommenden Rechtsanwalts kann dessen Bestellung im Einzelfall entgegenstehen, wenn deshalb eine ge...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.13 • Entpflichtung/Umbeiordnung

Ein Pflichtverteidigerwechsel ist auch ohne wichtigen Grund ausnahmsweise zulässig und aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht geboten, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist, die Beiordnung des neuen Verteidigers keine Verfahrensverzögerung zur Folge hat und mit dem Verteidigerwechsel keine Mehrbelastung für die Staatskasse verbunden ist. Ein Ge...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / b) Konfliktverteidigung/Fehlverhalten des Verteidigers

Der Verteidigungsstil des vom Angeklagten benannten Verteidigers ist grundsätzlich kein geeignetes Ermessenskriterium. Eine Beiordnung darf deshalb nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der in Betracht kommende Verteidiger habe in früheren Verfahren eine nicht konfrontationsfreie Verteidigungsstrategie verfolgt bzw. eine sog. Konfliktverteidigung betrieben. Ebenso wie d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / dd) Bestellung – Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten richtet sich nach seinen geistigen Fähigkeiten, seinem Gesundheitszustand und den sonstigen Umständen des Falls. Eine Bestellung eines notwendigen Verteidigers kommt daher insbesondere in Betracht, wenn der Angeklagte unter Betreuung steht (LG Dessau-Roßlau, Beschl. v. 26.6.2015 – 2 Qs 118/15; s.a. OLG Hamm NJW 2003, 3286). Ist bei m...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / c) Beschwerderecht des Rechtsanwalts

Und nochmals: Pflichtverteidiger aufgepasst ist auch das Fazit aus dem Beschluss des LG Berlin vom 14.12.2015 (534 Qs 142/15). In dem Verfahren hat das LG – anders als zuvor das AG – die "Unfähigkeit zur Selbstverteidigung" i.S.d. § 140 Abs. 2 StPO bejaht. Begründung war, dass der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden" stand und da...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.6 • Bestellung, Strafvollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren ist in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 15.9.2016 – 4 Ws 299/16; OLG Hamm, Beschl. v. 3.11.2016 – 4 Ws 346 u. 347/16 – für Überpr...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ee) Bestellung – Strafvollstreckungsverfahren

Nach § 109 Abs. 3 StVollzG n.F. stellt die Pflichtverteidigerbestellung den Regelfall dar (KG NStZ-RR 2015, 123 [Ls.] m. Anm. Neumann StRR 2015, 73). Im Vollstreckungsverfahren ist i.Ü. in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroff...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / a) Nochmals: Rückwirkende Bestellung

Anlass, um nochmals auf die mit der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger zurückzukommen, ist der Beschluss des LG Saarbrücken vom 14.10.2015 (4 Qs 14/15), in dem es allerdings nicht um die Bestellung des Rechtsanwalts im Erkenntnisverfahren, sondern im Strafvollstreckungsverfahren ging. Das LG hat die Rechtsprechung der Obergeric...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 5. Grobe Pflichtverletzungen/Fehlverhalten

Kommt es im Verlauf des Verfahrens zu einem – massiven – Fehlverhalten des Verteidigers, kann dies einen wichtigen Grund für die Rücknahme der Bestellung darstellen. Liegen die Voraussetzungen für eine Ausschließung des Verteidigers gem. §§ 138a, 138b StPO vor, kommt eine Rücknahme der Beiordnung nicht in Betracht. Stattdessen ist das Ausschlussverfahren gem. §§ 138c, 138d St...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.5 • Bestellung, Nebenklage u.a.

Wenn ein Nebenkläger sich auf eigene Kosten rechtsanwaltlich vertreten lässt, ist – zumindest bei entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO – dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, obwohl § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO ausdrücklich nur auf die Beiordnung nach § 397a und 406g StPO Bezug nimmt (AG Salzgitter, Beschl. v. 5.1.2017 – 8 Ds 111 Js 54795/15). Nach ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / f) Anwaltliche Vertretung des Verletzten

Wird dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet, ist dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann aber auch dann erheblich eingeschränkt sein, wenn der Verletzte sich auf eigene Kosten eines Rechtsanwalts als Beistand bedient (O...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.17 • Revisionsverfahren

Ist der wegen eines Verbrechens angeklagte und erstinstanzlich verurteilte Angeklagte nach Abschluss der Hauptverhandlung nicht mehr verteidigt, hat der Vorsitzende des Tatgerichts von Amts wegen einen Verteidiger zu bestellen. Hat der Rechtsanwalt des Angeklagten das Wahlmandat niedergelegt, ist mit Eingang des zugehörigen Schriftsatzes bei Gericht dem Angeklagten für das R...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / gg) Bestellung – Verfahren

Im Ermittlungsverfahren ist grundsätzlich ein Antrag der Staatsanwaltschaft für die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich, da die Prüfung nach § 141 Abs. 3 StPO in erster Linie der Staatsanwaltschaft obliegt (BGH, Beschl. v. 9.9.2015 – 3 BGs 134/15, StRR 2015, 458; s.o. II. 1. a). Der Beschuldigte hat kein eigenes Antragsrecht (BGH, a.a.O.) Die in § 142 Abs. 1 S. 1 StPO...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beauftragung eines Wahlverteidigers

Beauftragt der Angeklagte, dem ein Pflichtverteidiger beigeordnet ist, zusätzlich einen Wahlverteidiger, endet die Beiordnung nicht automatisch, die Neumandatierung zwingt aber grundsätzlich zur Rücknahme der Beiordnung (Meyer-Goßner/Schmitt, § 143 Rn. 2). Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn das Fortbestehen des Pflichtverteidigerverhältnisses im Interesse sachgerechter Ver...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Vollzug der Untersuchungshaft

Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Die Vorschrift setzt den Vollzug der Untersuchungshaft voraus und ist deshalb nicht einschlägig, wenn der Ermittlungsrichter den Haftbefehl unmittelbar nach der Ergreifung des Beschuldigten außer Vollzug setzt. Hinweis: In derartigen Fäll...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 6. Interessenkonflikt

Ein konkreter Interessenkonflikt hindert bereits die Bestellung zum Pflichtverteidiger (s.o. V. 2. e). Stellt sich der Konflikt erst nach Bestellung heraus, ist sie zurückzunehmen.mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / IV. Umfang der Bestellung

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger gilt in den Fällen des § 140 Abs. 1 StPO immer, in den Fällen des § 140 Abs. 2 StPO in aller Regel für das gesamte Erkenntnisverfahren. In der Strafvollstreckung, etwa im Verfahren über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, bedarf es dagegen einer neuen Beiordnung (hierzu Hillenbrand ZAP F. 22, S. 799). Hinweis: Eine Bestellung ...mehr

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ZAP 16/2015, Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit der Selbstverteidigung

(LG Braunschweig, Beschl. v. 18.5.2015 – 3 Qs 51/15) • Die Fähigkeit des Angeklagten, sich selbst zu verteidigen, kann auch dann erheblich beeinträchtigt sein, wenn ein Mitangeklagter einen Verteidiger hat und sich zum Beispiel die Mitangeklagten gegenseitig, belasten. Ihm ist dann nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen. ZAP EN-Nr. 650/2015 ZAP 16/2015, S. 8...mehr

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ZAP 6/2017, Rahmengebühren: Gebühren des Wahlverteidigers

(AG Köthen, Beschl. v. 22.11.2016 – 13 OWi 31/16) • Die Gebühren des Wahlverteidigers sind im Fall des Freispruchs in der Höhe der einem Pflichtverteidiger ggf. zustehenden gesetzlichen Gebühren festzusetzen (§ 14 RVG). ZAP EN-Nr. 215/2017 ZAP F. 1, S. 298–298mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsmittelfrist: Zustellung an Verteidiger entscheidend

(OLG Hamm, Beschl. v. 14.4.2016 – 4 Ws 101/16) • Die Zustellung eines Beschlusses an den Pflichtverteidiger bei gleichzeitiger formloser Übersendung an den Verurteilten mit entsprechender Benachrichtigung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Betroffene kann sich bei dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist dann nich...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.16 • Rechtsmittel, Allgemeines

Die Ablehnung der Bestellung eines Wahlanwalts zum Pflichtverteidiger (im Vollstreckungsverfahren) ist isoliert anfechtbar (KG, Beschl. v. 10.12.2015 – 2 Ws 295/15, StV 2016, 511). Wird vom Gericht eine Pflichtverteidigerbestellung unterlassen, ist dies anfechtbar, wenn der Unterlassung die Bedeutung einer Sachentscheidung im Sinne einer endgültigen Ablehnung und nicht einer...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / ii) Bestellung – Zeitpunkt

Die Pflichtverteidigerbeiordnung im Vorverfahren setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. oben II. 1. a). In der Regel muss aber im Ermittlungsverfahren nicht schon vor einer verantwortlichen Vernehmung des Beschuldigten nach dessen Ergreifung aufgrund eines Haftbefehls wegen Mordverdachts ein Pflichtverteidiger bestellt werden (BGHSt 60, 38 = NJW 2015, 265 = S...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / nn) Inhaftierter Mandant – Entpflichtung

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist aufzuheben, wenn dem Beschuldigten keine ausreichende Gelegenheit gegeben wurde, zur Bestellung des Pflichtverteidigers Stellung zu nehmen (LG Landau StV 2015, 23 = NStZ-RR 2015, 117 [Ls.]; LG Siegen, Beschl. v. 20.8.2015 – 10 Qs 57/15).mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 2. Ablehnung der Beiordnung

Gegen die Ablehnung der Verteidigerbestellung ist die Beschwerde statthaft. Das Beschwerderecht steht nur dem Angeklagten, nicht aber dem nicht beigeordneten Rechtsanwalt zu. Dieser hat keinen Anspruch, beigeordnet zu werden (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2110). Hinweis: Die Beschwerde ist auch dann zulässig, wenn es das Gericht unterlässt, über einen Beiordnungsantrag zu entsche...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Pflichtverteidigungsfragen

Wegen der erheblichen praktischen Bedeutung soll hier noch einmal auf die Frage der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. Hillenbrand ZAP F. 22, S. 851; Burhoff ZAP F. 22 R, S. 876) zurückgekommen werden. Damit hat sich vor kurzem wieder einmal das OLG Stuttgart befasst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2015 – 1 ARs 1/15, ZAP EN-Nr. 325...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / b) Rückwirkende Bestellung/Beiordnung

In der Praxis spielt die Frage der Zulässigkeit einer nachträglichen Beiordnung eines Beistands bzw. der Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn das Verfahren rechtkräftig abgeschlossen ist, eine große Rolle. In der Frage, gehen die Obergerichte uni sono davon aus, dass das nicht möglich ist (vgl. die Zusammenstellung der Rspr. bei Burhoff, EV, Rn. 3043 ff. für den Pflich...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / c) Ausländer/Verständigungsschwierigkeiten

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers kommt ferner auch dann in Betracht, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Es darf aber nicht übersehen werden, dass mangelnde Sprachkenntnisse alleine noch nicht für eine Beiordnung genügen (Burhoff, Handbuch EV, Rn. 2117 m.w.N.). Dementsprechend wird Beiordnungsanträgen, die auf mangelnde Deutschkennt...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 1. Kostenerstattung nach Teilfreispruch

In der Praxis bereitet die Frage, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur Erstattung aus der Staatskasse festzusetzen sind, häufig Schwierigkeiten. Die Problematik behandelt das OLG Celle (Beschl. v. 8.8.2016 – 1 Ws 382/16, RVGreport 2016, 429 = StRR So...mehr

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ZAP 8/2015, Strafbefehlsverfahren: Beschränkung der Verteidigung

(OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.9.2014 – 1 Ws 126/14) • Wird ein Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren bestellt, ist die Bestellung auf das schriftliche Verfahren bis zur Einleitung des Einspruchs gegen den Strafbefehl beschränkt; sie umfasst daher nicht die anschließende Hauptverhandlung. Denn hätte die Bestellung im Strafbefehlsverfahren die gesamte erste Instanz ode...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / I. Einführung

§ 140 StPO sichert in Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf ein faires Verfahren die Belange des Angeklagten sowie das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl. 2013, Rn. 2085 [im Folgenden Burhoff, Handbuch EV]). Die Vorschrift ist deshalb für...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / 1. Beiordnung eines Verteidigers

Die Beiordnung eines Verteidigers ist mangels Beschwer für den Angeklagten grundsätzlich nicht anfechtbar. Eine Ausnahme hiervon gilt aber, wenn die Beiordnung ohne vorherige Anhörung des Angeklagten erfolgt (KG NStZ-RR 2012, 351; OLG Stuttgart StV 2014, 11). Hinweis: Die StA kann dagegen stets die gesetzeswidrige Beiordnung eines Verteidigers rügen. Abweichend vom Grundsatz d...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / aa) Auswahlkriterien – Allgemeines

Die Ortsferne des Kanzleisitzes des Verteidigers steht der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nicht entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass hierdurch eine sachdienliche Verteidigung des Angeklagten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2014 – 1 Ws 162/14, StRR 2015, 181; OLG Jena, Beschl. v...mehr