Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

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ZErb 08/2011, Unwirksamkeit... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) war eingetragener Eigentümer des vorbezeichneten Grundbesitzes. Er war ferner Alleininhaber des Einzelunternehmens W. K. in L. sowie zu 75 % Mitgesellschafter der A. K. GmbH Metallveredelung. Durch notariellen "Übergabevertrag" vom 20.11.2002 (Ziffer II) übertrug der Beteiligte zu 1) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge seinem Sohn, dem Beteiligten zu 2)...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / (1‘) Vor- und Nacherbschaft "im Verhältnis zur Ehefrau/zum eingetragenen Lebenspartner" des Vaters

Hier wurde maßgeblich und zutreffend bemängelt, die Einrichtung einer gesetzlichen Vor-/Nacherbschafts-Situation begründe nicht eine völlige Gleichstellung mit ehelichen Kindern, der Auftrag des Art. 6 Abs. 5 GG sei verfehlt. Die ehelichen Kinder seien nicht von Gesetzes wegen in eine Position der Nacherbschaft verwiesen, wenn bei Tod des Vaters die Mutter noch lebte, sonder...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / IV. Absolute Grenzen – Faustregel 4

Die Schwelle zur Sittenwidrigkeit liegt – das belegt unsere Lehrformel – sehr hoch. Mit bloßen Defiziten bei für geboten gehaltener Rücksichtnahme etwa – wie Otte meint, Sittenwidrigkeit festmachen zu können[45] – ist die nur ausnahmsweise anzuerkennende Grenze freier Testierung sicher nicht zu erreichen. Erhebliche Zweifel sind daher gegenüber der Ansicht des Oberlandesgeri...mehr

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ZErb 03/2011, Zum Anspruch ... / Aus den Gründen

1. Die gemäß der §§ 12 c Abs. 4 Satz 2, 71 GBO statthafte Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Ein berechtigtes Interesse iSv § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse...mehr

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ZErb 04/2009, Erbrechtliche... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist am 15. November 1948 als nichteheliche Tochter des am 27. September 2003 verstorbenen Erblassers geboren. Über 50 Jahre nach ihrer Geburt hatten ihre Eltern am 28. Dezember 1998 die beiderseits erste Ehe geschlossen. In einem Erbvertrag vom 17. Juni 2002 hatte der Erblasser seine Ehefrau zur nicht befreiten Vorerbin und die Schwester der Beschwerde...mehr

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FF 11/2009, Ausgleichsanspr... / III. Ausgleichsansprüche beim Tod eines Partners

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft endet nicht nur durch Trennung, sondern auch beim Tod eines Partners. Auch in diesem Fall werden gemeinschaftsbezogene Zuwendungen nicht ausgeglichen. Hinsichtlich der darüber hinausgehenden Aufwendungen kann beim Tod eines Partners ein Ausgleichsanspruch bestehen, der dann den Erben des verstorbenen Lebensgefährten oder dem Überlebenden ...mehr

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FF 10/2008, Das Scheidungsm... / 1. Die Scheidung und Konsequenz für das gesetzliche Erbrecht

Ausgangspunkt ist der vom Gesetzgeber klar und unmissverständlich formulierte § 1931 BGB. Der Überlebende der Ehegatten wird Erbe, was zwingend eine zum Erbfall bestehende Ehe voraussetzt. Mit der Rechtskraft der Scheidung ist dieses nicht mehr gegeben, so dass auch das gesetzliche Erbrecht entfällt. In § 1933 BGB hat der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Entfallens des gesetzli...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / III. Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter oder des nichtehelichen Vaters

§ 1615l Abs. 3 S. 1 BGB verweist hinsichtlich dieses Unterhaltsanspruchs auf die Vorschriften über den Verwandtenunterhalt. Durch § 1615l Abs. 3 S. 4 BGB ist aber die Regelung des § 1615 BGB, nach der der Unterhaltsanspruch mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten endet, ausdrücklich ausgenommen worden. Der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter oder des ni...mehr

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ZErb 03/2011, Keine Ermittl... / Einführung

Um dem Pflichtteilsberechtigten die richtige Bezifferung (§ 253 Abs. 2 ZPO) seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber in § 2314 BGB Auskunfts-, Wertermittlungs- und weitere vorbereitende Ansprüche normiert[2], u. a. den in § 2314 Abs. 1 S. 3 aE BGB geregelten Anspruch auf Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. ...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / Auf einen Blick

Die Nachlassinsolvenz dient dem Interesse der Gesamtheit aller Gläubiger. Sie nützt auch dem Erben als Instrument der Haftungsbeschränkung. Erkennt der Erbe die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses, ist er sogar verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen. Die zur Verfahrenseröffnung benötigte Masse kann häufig durch die Insolvenzanfechtung generiert werden, i...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / b) Rechtssystematik

Ferner ist nicht recht einsehbar, weshalb die Gegenansicht den Abs. 3 des § 2325 BGB gewissermaßen aufspaltet. Nur S. 2 soll danach im Anwendungsbereich des § 2329 BGB zugunsten des Letztbeschenkten gelten, nicht jedoch auch der die neue Pro-rata-Regelung enthaltende S. 1. Da der Gegenansicht daher schon aus systematischen Gründen nicht gefolgt werden kann, geht auch ihr Hin...mehr

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ZErb 06/2011, Beerdigungs- ... / 3.2 Erblasserverbindlichkeiten

Die Erben/Bedachten können nach Maßgabe des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG die vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserverbindlichkeiten) sowie Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen abziehen. Ist der Erblasser schon Verbindlichkeiten zur Regelung seines Ablebens, der Nachlassabwicklung und dgl. eingegangen, können diese vom Nachla...mehr

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ZErb 03/2011, Pflichtteilsr... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagten Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Die Erblasserin Emma S. hatte ihre beiden Kinder, die Klägerin und den Beklagten zu 3, testamentarisch als Vorerben sowie die Beklagten zu 1 und 2, Söhne des Beklagten zu 3, als Nacherben und Ersatzerben der Vorerben eingesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin am 14. Januar 2001 sc...mehr

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ZErb 03/2011, Pflichtteilsr... / Aus den Gründen

Die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht ohne weitere Beweisaufnahme zum Wert der Grundstücke A. und M. verletzt den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise und gebietet daher die Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO. 1. Zutreffend ist das Berufungsgericht zunächst all...mehr

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ZErb 02/2011, Zur Berücksic... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist ganz überwiegend unbegründet. (...) Nach der übereinstimmenden Erklärung der Parteien im Berufungstermin am 17.5.2010 ist der Wert des Nachlasses der Erblasserin mit 0,00 EUR zu bewerten. Damit scheidet der ursprünglich vom Kläger geltend gemachte Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB aus, weil es sich bei diesem Anspruch um eine Nachl...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

Der Umfang der Insolvenzmasse wird durch den Bestand des Nachlasses am Tag der Verfahrenseröffnung und nicht am Tag des Erbfalls bestimmt.[39] 2.1 Zusätzlich zu den allgemeinen Gegenständen der Insolvenzmasse ist im Rahmen der Nachlassinsolvenz an den Ersatzanspruch gegen den Erben aus § 1978 Abs. 1 BGB zu denken.[40] Hat der Erbe vor Eröffnung in Unkenntnis der Überschuldung...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / cc) Die liechtensteinische Stiftung als Instrument der Pflichtteilsumgehung

Es bleibt die Frage ob sich nicht im Hinblick auf die besonderen liechtensteinischen Pflichtteilsvorschriften ein anderes Ergebnis ergibt. Schenkungen an Stiftungen führen nach liechtensteinischem Recht nur dann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn sie maximal 2 Jahr vor dem Tod des Stifters getätigt wurden. Auch wenn der Stifter deutscher Staatsangehöriger ist und dahe...mehr

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ZErb 01/2010, Pflichtteilsa... / Aus den Gründen

Beschluss vom 15. September 2009 (...) Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Schadensersatzklage gegen den Beklagten, ihren früheren Prozessbevollmächtigten, abgewiesen. Das diesem vorgeworfene Unterlassen, nämlich in dem verloren gegangenen Auskunftsprozess, den die uneheliche, 1969 geborene und 1970 vom Erblasser als die seine anerkannte Tochter nach dessen Tod (24.8...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / V. Zivilrechtliche Wertungsgrenzen – Faustregel 5

Diese Grenzmarkierung, die vor allem das weite Feld der Potestativbedingungen und Auflagen im Blick hat, erfodert eine etwas weiter ausholende Betrachtung anhand der in den sogenannten Hohenzollernbeschlüsse des Bundesgerichtshofs[50] und des dieses Judikat kassierenden Bundesverfassungsgerichts[51] behandelten sogenannten Ebenbürtigkeitsklausel. Die Kontroverse mit ihren vi...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 2. Speziell in der Nachlassinsolvenz

§ 325 bestimmt, dass im Nachlassinsolvenzverfahren nur Nachlassverbindlichkeiten als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden können. Damit sind grundsätzlich alle Arten von Nachlassverbindlichkeiten umfasst, nämlich Erblasserschulden (die in der Person des Erblassers begründeten Schulden), Erbfallschulden (Verbindlichkeiten, die den Erben als solchen treffen, zum Beispie...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / Einführung

Das Recht der Erbunwürdigkeit scheint von einer gewissen Beharrlichkeit geprägt. Anders als z. B. im Pflichtteilsrecht, in dem das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrecht vom 2.7.2009 (nachfolgend Erbrechtsreformgesetz genannt) wesentliche Neuerungen erbracht hat[1] und jüngere Gerichtsentscheidungen zur Bewertung von Lebensversicherungen gemäß § 2311 BGB [2] oder z...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / 1. Problemdarstellung

§ 2329 BGB regelt die subsidiäre (Ausfall-)Haftung des Beschenkten, die dort einsetzt, wo die Haftung des Erben auf den Ergänzungspflichtteil aufhört.[26] Seine Haftung ist begrenzt auf den exakten Fehlbetrag in Höhe der Differenz zwischen der Pflichtteilsergänzung, die der Berechtigte nach den §§ 2325, 2326 BGB verlangen kann, und demjenigen, was der Erbe oder der gemäß § 2...mehr

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ZErb 02/2011, Anwesenheitsr... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigte sind die pflichtteilsberechtigten Nichterben nach den §§ 2303 und 2309 BGB, Abtretungsempfänger nach §§ 2317 Abs. 2, 398 BGB, Ehepartner in den Fällen des § 1371 Abs. 3 BGB und Lebenspartner nach § 1371 Abs. 3 BGB iVm § 6 S. 2 LPartG.[7] Weiter zählt zum Kreis der Berechtigten der geschiedene Ehegatte des Erblassers, der nach § 1586b BGB unterhaltsberech...mehr

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ZErb 08/2011, Anspruch eine... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Ausgangspunkt zu Recht geht der Kläger davon aus, dass einem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung zustehen kann. Grundsätzlich zwar kann der Auskunftsberechtigte nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlange...mehr

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ZErb 12/2010, Zum Noterbrec... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass dem Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 zu entsprechen ist. 1. Die Erbfolge nach dem griechischen Erblasser richtet sich nach griechischem Recht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB). Ein Renvoi (Art. 4 Abs. 1 EGBGB) findet nicht statt, da das griechische Kollisionsrecht ebe...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / A. Haftung des Alleinerben

Fall 1: Sohn S ist Alleinerbe des verwitweten Erblassers E. Nachdem S die ihm bekannten Verbindlichkeiten des E erfüllt hat, verbleibt ihm ein Sparkonto über 50.000 EUR.[7] Zwei Jahre nach dem Erbfall legt die Lebensgefährtin L des E eine notarielle Urkunde vor, worin E bekennt, der L 30.000 EUR zu schulden und in der er sich wegen dieser Forderung der sofortigen Zwangsvolls...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / 1. Nachlassinsolvenz

Für den Alleinerben gilt die Nachlassinsolvenz als das sicherste Mittel der Haftungsbeschränkung.[33] Der Antrag, für den es keine Ausschlussfrist gibt, setzt voraus, dass der Nachlass, aus welchen Gründen auch immer, überschuldet[34] oder zahlungsunfähig ist (§§ 17, 18 InsO).[35] Diese Gründe müssen vorliegen im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung,[36] nicht etwa des Erbfalls,...mehr

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ZErb 12/2010, Fälle zur Erb... / C. Gerichtliches Aufgebotsverfahren

Ansonsten kann allenfalls ein Aufgebotsverfahren zur Haftungsbeschränkung gegenüber einzelnen Nachlassgläubigern führen. Will S im Fall 1 Herr über den Nachlass bleiben, sein Haftungsrisiko aber gleichwohl verringern, so könnte er das gerichtliche Aufgebot (§§ 1970 ff) beantragen. Es ist in der Praxis "sehr selten"[64], obwohl es vorteilhaft sein kann, weil es insbesondere i...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / I. Problemaufriss

Aus Kindern werden Leute – eine Eigentumswohnung muss her für die jungen, aber eigenkapitalschwachen Eltern; der Unternehmer will die Generationennachfolge einleiten, um den Betrieb vor Liquiditätsengpässen im Erbfall zu schützen; der missliebige Sohn soll nicht nur zugunsten der rechtschaffenen Tochter enterbt werden, sondern auch möglichst keinen Pflichtteil erhalten. Die ...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / b) Übergabe an Pflichtteilsberechtigte – Vorwegerbfolge als Enterbung?

Die bereits mehrfach erwähnte Entscheidung des BGH vom Januar 2010 enthält, ohne dies zu vertiefen, noch eine weitere, im Zusammenhang mit einer Anrechnungsbestimmung nach § 2315 I BGB durchaus Sinn machende Deutungsmöglichkeit: "Entscheidend ist nach alledem der im Auslegungsweg zu ermittelnde Erblasserwille, ob mit der Zuwendung zugleich auch eine Enterbung des Empfängers ...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / IV. Folgerungen für die Gestaltungspraxis

Auslegung ist eine Sache des Einzelfalls. Schon aus diesem Grund können die vorstehenden Ausführungen – und die nachstehenden Schlussfolgerungen – nur einen kleinen, typisierten Ausschnitt der Gesamtproblematik abdecken. Da der Terminus der vorweggenommenen Erbfolge als gesetzlich nicht definiertes (inzwischen aber gerade auch im Laiensprachgebrauch verbreitetes) Sammelkonzep...mehr

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ZErb 11/2010, ... übertrage... / a) Vorwegerbfolge an Abkömmlinge – Ausgleichung, Anrechnung oder beides?

Geradezu ein Klassiker ist inzwischen die – grammatisch häufig sogar isoliert (!) an die Kautele "vorweggenommene Erbfolge" anknüpfende – Auslegung im Rahmen der Vorwegerbfolge an Abkömmlinge. Der BGH hat hier bereits mehrfach festgestellt, dass damit eine "Anrechnung auf den Erbteil" zum Ausdruck kommen kann, die bei der Bestimmung der Teilungsquoten im Wege der Idealkollat...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / 2. Belastungsvergleich

Als Berechnungsbeispiel stelle man sich den – rein deutschen – Fall ohne Auslandsberührung vor, dass der Ehemann ein Endvermögen von 1,2 Mio. EUR hat und die Ehefrau eins von 200.000 EUR. Die Eheleute haben ein gemeinsames Kind. Der Ehemann hat ein weiteres Kind aus erster Ehe. Dieses ist "missraten", sodass die Ehefrau nicht nur für den Erbfall nach dem Ehemann zur Alleiner...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / 1. Beendigung des Wahlgüterstands im Todesfall

Sieht man die Regelungen des Abkommens durch, so zeigt sich im Vergleich mit dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts – bis auf die oben unter IV erwähnten Details bei der Bewertung und weitere Einzelpunkte – kaum ein wesentlicher Unterschied. Das Fehlen einschlägiger Rechtsprechung und Literatur zu Einzelfragen und schließlich das Problem, ob un...mehr

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ZErb 10/2010, zentUma Unternehmensnachfolgetag an der Universität Mannheim

Am 16. April 2010 veranstaltete das Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma e.V.) unter der Leitung von Prof. Dr. Carsten Schäfer den 6. Unternehmensnachfolgetag, eine jährlich stattfindende Fachtagung. Wie üblich standen aktuelle Themen aus dem Bereich der Unternehmensnachfolge auf der Agenda, etwa zum Erbschaftsteuer-, Gesellschafts-, Pflicht...mehr

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Schenkung einer Eigentumswohnung an Minderjährigen muss genehmigt werden

Leitsatz Schenkungsweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch Minderjährige ist generell nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf deshalb der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (vorliegend der Bestellung eines Ergänzungspflegers, nicht jedoch auch der Genehmigung des Familiengerichts) Normenkette §§ 107, 1643 Abs. 1, 1909 BGB; § 10 Abs. 8 WEG Kommentarmehr

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ZErb 08/2010, Zur Bindungsw... / Sachverhalt

Die Erblasserin ist 1990 im Alter von 80 Jahren verstorben. Ihr Ehemann, mit dem sie seit 1933 verheiratet gewesen war, ist 1978 vorverstorben. (...) Die Ehegatten haben am 17.4.1941 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen, mit dem sie Gütergemeinschaft vereinbart und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben. Mit Übergabevertrag vom selben Tag erhielt der Ehemann der Er...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 5. Rechtslage bei Pflichtteilsstrafklauseln, sog. Behindertentestamenten und Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Pflichtteilsstrafklauseln sind v. a. beim sog. Berliner Testament bekannt.[21] Darin setzen sich Eheleute gegenseitig nach dem Erstversterbenden zum Alleinerben ein. Die übrigen gesetzlichen Erben, insbesondere die Abkömmlinge, sind damit nach dem erstversterbenden Ehegatten enterbt. Sie sind erst zu Schlusserben eingesetzt (sog. Einheitslösung, § 2269 BGB). Die Erblasser er...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 4. Ausschlagungsbefugnis bei Bezug von Sozialleistungen

Die Befugnis, die Erbschaft anzunehmen, auszuschlagen oder die Annahme bzw. Ausschlagung anzufechten (§§ 1942 ff BGB), geht dagegen nach hM nicht auf den Leistungsträger über. Dies gilt auch für das Ausschlagungsrecht in den Fällen der §§ 2306 Abs. 1, 2307 Abs. 1, 2308 Abs. 1 BGB.[18] Dabei geht es um die Fälle, in denen der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten zum Erben...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 2. Sittenwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts?

Im Hinblick auf die aleatorische Natur des Pflichtteilsverzichts verneint eine Literaturauffassung die Sittenwidrigkeit des Verzichts eines Sozialleistungsempfängers.[30] Ein anderer Teil der älteren Literatur hält den Verzicht jedenfalls dann für sittenwidrig, wenn der Verzichtende sowohl – mit Kenntnis des Erblassers – im Zeitpunkt des Rechtsgeschäfts als auch im Zeitpunkt...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / III. Pflichtteilsverzicht (noch nicht entstandener Pflichtteilsanspruch) (§ 2346 Abs. 2 BGB)

Während vorstehend vom eingetretenen Erbfall und dem damit in der Person eines Sozialleistungsbeziehers entstandenen Pflichtteilsanspruch die Rede war, geht es nachfolgend um das noch nicht konkretisierte Pflichtteilsrecht, das dem Empfänger von ALG II/Sozialhilfe zusteht, wenn er zu dem in § 2303 BGB umschriebenen Personenkreis gehört. Praktisch bedeutsam ist, ob der Sozial...mehr

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ZErb 07/2010, Lebensversich... / Aus den Gründen

Nach Ansicht des Berufungsgerichts (Berufungsurteil veröffentlicht in ZEV 2008, 292) ist Gegenstand der Schenkung des Erblassers an den Beklagten – und damit Berechnungsgrundlage des Pflichtteilsergänzungsanspruchs – nicht lediglich die Summe der gezahlten Prämien, sondern die gesamte ausgezahlte Versicherungsleistung. Im Urteil vom 23. Oktober 2003 (BGHZ 156, 350) habe der ...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 2. Sittenwidrigkeit des Erlasses (§ 138 BGB) durch den Pflichtteilsberechtigten

Nach den vorstehenden Ausführungen wird ein etwaiger Erlassvertrag, den der Pflichtteilsberechtigte mit den Erben über den in seiner Person bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) schließt (§ 397 BGB), häufig schon mangels Forderungsinhaberschaft scheitern, weil der Anspruch bereits auf den Leistungsträger übergegangen ist. Anders ist dies jedoch zum ei...mehr

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ZErb 07/2010, Zur Beweislas... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen die Beklagte auf Zahlung des Pflichtteils nach ihrem am 15. Februar 2003 verstorbenen Vater in Anspruch. Die Beklagte ist die zweite Ehefrau des Erblassers, die durch dessen Testament vom 3. Dezember 1981 zur Alleinerbin eingesetzt wurde. Die Kläger sind die Kinder des Erblassers aus dessen erster Ehe. Auf Aufforderung der Kläger übersandte die Beklagte dies...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / Einführung

In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, des Wechsels von der wohlhabenden Aufbaugeneration zu deren Nachfolgern, knapper öffentlicher Kassen und verschärfter sozialrechtlicher Sanktionen gehört die Frage nach der Behandlung des Pflichtteils, insbesondere seines Erlasses oder des Verzichts hierauf durch Empfänger von Sozialleistungen zum Alltag der Erb- und Sozialrechtspraxis. ...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / I. Die sozialrechtliche Ausgangslage

Seit 1.1.2005 ist Grundform der staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen nicht mehr die Sozialhilfe (SGB XII), sondern das Arbeitslosengeld II (ALG II, frühere Arbeitslosenhilfe) (vgl. § 5 Abs. 2 S. 1 SGB II). Dieses wird allen erwerbsfähigen (§ 8 SGB II) Hilfebedürftigen (v. a. Langzeitarbeitslosen) im Alter zwischen 15 und 65 Jahren (beim Höchsta...mehr

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ZErb 07/2010, Pflichtteilse... / 1. Gesetzlicher Übergang bzw. Überleitung auf den Leistungsträger

Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall ALG II, geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II).[3] Ein Erlassvertrag zwischen dem Leistungsbezieher und dem Erben (§ 397 BGB) ist dann schon mangels Forderungsinhaberschaft und unabhäng...mehr

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Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Leitsatz Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG, § 2303, § 2317 Abs. 1 BGB Sachverhalt Die Klägerin, die von ihren Eltern durch gemeinschaftliches Testament gem. § 2269 Ab...mehr

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Beweislast bei Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB

Leitsatz Auch wenn der Erbe seine Auskunftspflicht nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten verletzt, folgt hieraus grds. keine Umkehr der Beweislast dahingehend, dass nunmehr der Erbe für das Nichtbestehen einer zunächst nicht angegebenen Nachlassverbindlichkeit beweispflichtig wäre. Sachverhalt Die Kläger, Kinder des Erblassers, verlangen von der...mehr

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Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Pflichtteilsverzicht sind nicht einkommensteuerbar

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, so liegt darin kein entgeltlicher Leistungsaustausch und keine Kapitalüberlassung des Kinds an die Eltern, sodass in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein einkommensteuerbarer Zinsanteil enthalten ist. Normenkette §...mehr