Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteil

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Dürftigkeit

Um Ansprüche gegen den Beschenkten zu eröffnen, muss der Erbe "zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet" sein, § 2329 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser Mangel an Verpflichtung muss auf Rechtsgründen beruhen.[64] Faktische Erschwernisse bei der Durchsetzung des Ergänzungsanspruchs rechtfertigen die Inanspruchnahme des Beschenkten nicht.[65] Beispiel 8 Der Nachlass besteht im We...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / I. Vorüberlegungen

Patchworkfamilien, in denen einer oder beide Ehegatten Kinder aus früheren Verbindungen mit in die Beziehung einbringen, stellen die Gestaltungspraxis regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Die gesetzliche Erbfolge ist auf die klassische Kernfamilie zugeschnitten und differenziert nicht zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Patchworkfamilien sind insofern auf die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / a) Variante I: Erstversterben der Frau

Bei Erstversterben der Frau ist der Mann als Alleinerbe eingesetzt. Die beiden leiblichen Kinder der Frau haben Pflichtteilsansprüche i.H.v. je ⅛. Problematisch ist, dass die Kinder der Ehefrau ihre Pflichtteilsansprüche beim ersten Erbfall geltend machen können, wodurch sich der Nachlass für den zweiten Erbfall entsprechend mindert. Verstirbt zuletzt der Mann, sind die drei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / I. Einführung

Die Haftung des Beschenkten beginnt, wo die Haftung des Erben endet.[1] Dieser schlichte Satz wirft in der Praxis erstaunlich viele und komplexe Probleme auf. Ausgangspunkt ist jeweils ein gegen den Nachlass gerichteter Zahlungsanspruch[2] des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus dem Gesichtspunkt der Pflichtteilsergänzung wegen einer Schenkung des Erblassers, § 2325 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / aa) Quotenvermächtnis zugunsten aller Kinder

In dieser Variante wird das Quotenvermächtnis allen Kindern – leiblichen wie angeheirateten – zu gleichen Anteilen zugewendet, vorausgesetzt, sie unterlassen die Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen beim ersten und auch beim zweiten Erbfall. Diese Variante fördert ein gleichgerichtetes Verhalten der Kinder, indem sie den Anreiz setzt, auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / b) Die einzelnen Ansprüche

Standardfall: Der gem. § 2303 BGB pflichtteilsberechtigte Enterbte hat gegen den Erben zunächst die Ansprüche aus § 2314 Abs. 1 BGB, im Wesentlichen gerichtet auf Wertermittlung und notarielles Verzeichnis hierbei grundsätzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Der Ergänzungsberechtigte hat in der Klagebegründung neben seiner Pflichtteilsberechtigung und -quote[109] darzulegen sämtliche Berechnungsgrundlagen des Fehlbetrags,[110] alsomehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / a) Grundsätzliches

Um einen Anspruch aus § 2329 Abs. 1 BGB erfolgversprechend beziffern zu können, bedarf es beweisbarer Information zu folgenden Berechnungsgrundlagen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 1 Gründe

I. Die Kläger verfolgen im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Kläger sind zu jeweils 1/12 pflichtteilsberechtigt nach der am 8.10.2022 verstorbenen Erblasserin, deren Alleinerbe der Beklagte ist. Der Ehemann der Erblasserin ist am 12.1.2019 vorverstorben. Mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 6.2.2024 hat das Landgericht den Beklagten zur Ausk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / b) Pflichtteilsstrafklausel

Ist ein Pflichtteilsverzicht nicht erreichbar, bleibt als weiteres Gestaltungsinstrument die sog. Pflichtteilsstrafklausel. Sie ist regelmäßiger Bestandteil von gemeinschaftlichen Testamenten und soll den Pflichtteilsberechtigten davon abhalten, beim ersten Erbfall seinen Anspruch geltend zu machen.[4] Der Mechanismus besteht darin, dass im Fall der Geltendmachung des Pflich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. § 2287 BGB

Die Schenkung kann im Einzelfall aus § 2287 Abs. 1 BGB kondizierbar sein. Beispiel 13 Mutter M steht in der Bindung an ein gemeinschaftliches Testament mit dem vorverstorbenen Vater V, wonach die Söhne S1 und S2 zu Schlusserben bestimmt sind. Fünf Jahre vor dem Tod verschenkt sie eine Immobilie, den wesentlichen Vermögensbestandteil, bei Nießbrauchsvorbehalt an S1. Nach BGH is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Haftung nach Bereicherungsrecht

Man hätte regeln können: Der Beschenke haftet auf Geld, soweit er nicht entreichert ist. Die grundsätzliche Erwägung des historischen Gesetzgebers indessen ging, dogmatisch konsequent, dahin Zitat "(…) daß in dieser Beziehung zwischen dem Anspruche gegen den Erben und dem gegen den Beschenkten unterschieden werden müsse, der erstere karakterisire sich als einfache Erhöhung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / bb) Quotenvermächtnis zugunsten eigener Kinder des Erstversterbenden

Diese Variante schützt ebenfalls die erbrechtliche Position der Abkömmlinge des Erstversterbenden, wenn dieser mehr Kinder in die Ehe einbringt. Ziel ist es, zu verhindern, dass die im zweiten Erbfall beabsichtigte gleichmäßige Schlusserbeneinsetzung aller Kinder durch Pflichtteils(rest)ansprüche des Kindes oder der Kinder des Längerlebenden unterlaufen wird. Das Quotenvermäc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2020 Güterstandschaukel / Rückwirkender Wechsel / Zwei Eheverträge / Leistung an Erfüllungs statt / Ausländisches Güterrecht / Mitteilungspflicht / § 5 Abs. 2 ErbStG Die Güterstandschaukel ermöglicht den Schutz des Vermögens eines Ehegatten vor dem Zugriff von dessen Gläubiger, die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von Kindern nur eines Ehegatten und die Vermeidung von...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.1 § 1 ErbStG (Steuerpflichtige Vorgänge)

• 2020 Gemischte Stiftung als Alternative zur Doppelstiftung/§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Eine Doppelstiftung ist dadurch gekennzeichnet, dass zwei unternehmensverbundene Stiftungen – eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung – gemeinsam als Beteiligungsträgerstiftungen ein Familienunternehmen halten. Durchgesetzt hat sich diese Gestaltungsvariante aufgrund ihrer kompl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Gestaltungen ... / c) Dauer und Rechtsnatur

Die Vor- und Nacherbschaft ist gem. § 2109 BGB grundsätzlich zeitlich begrenzt: Sie darf – unabhängig von den konkreten Umständen – maximal 30 Jahre nach dem Erbfall andauern. Eine Ausnahme gilt jedoch gem. § 2109 Abs. 1 Nr. 1 BGB dann, wenn der Nacherbfall an ein bestimmtes Ereignis in der Person des Vorerben oder Nacherben geknüpft ist. Regelmäßig ist das der Tod des Vorer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Familienrecht

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2026, Betreuungsrecht

Verhältnis zwischen Betreuer und Testamentsvollstrecker Grundsätzlich ist die Kombination der Ämter als Betreuer und Testamentsvollstrecker zulässig, führt aber häufig zu erheblichen praktischen Problemen, insbesondere bei der erforderlichen Trennung und Verwaltung der unterschiedlichen Vermögensmassen, die juristischen Laien in aller Regel nicht bewusst ist. Der Betreuer verw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / e) Verlangen des Pflichtteils i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel

Ein "Verlangen" i.S. einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, wonach in diesem Fall beim zweiten Erbfall der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt sein soll, setzt zwar nicht die Bezifferung oder gar Auszahlung voraus, jedoch eine von gewisser Ernsthaftigkeit und Intensität gekennzeichnete Interessenwahrung. Ob der Pflichtteilsberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Grundsätzliches

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Zum Anwesenhe... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wehrt sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Die Kläger sind die alleinigen Kinder des am […].2020 verstorbenen […]. Die Beklagte ist die Witwe des Erblassers und wurde von diesem testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Die Kläger machen im Wege der Stufenklage ihre Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 2 Anmerkung

Das Teilurteil des LG Bochum verdient Zustimmung, weil es die dogmatische Trennlinie zwischen Auskunfts- und Wertermittlungsstufe im Pflichtteilsrecht überzeugend schärft und den Belegvorlageanspruch ausdrücklich der Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB zuordnet. Das Gericht arbeitet zutreffend heraus, dass die Vorlage von Unterlagen bei Unternehmensbeteiligungen im Pf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbauseinandersetzung über ... / 6. Musterformulierung zur Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile

Erbauseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteilemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Die Inhaltskontrolle für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

Als weitere Konsequenz der Einordnung des Kausalgeschäfts des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts als vorweggenommenen familienrechtlichen Ausgleichsvertrag kann die Frage aufgeworfen werden, ob die von der Rechtsprechung zu Eheverträgen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze der Inhaltskontrolle,[59] bestehend aus Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, ebenfalls auf das Kaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / C. Streit um die Auslegung des § 2310 BGB

Der Nimbus des Pflichtteilsverzichts als "Allzweckwaffe"[7] beruht auf dem Umstand, dass – anders als beim Erbverzicht – die Pflichtteilsquote der übrigen Berechtigten unverändert bleibt und dadurch die Pflichtteilslast effektiv gesenkt wird. Weil der Nachlass des Erblassers hierdurch weniger stark durch den Pflichtteil belastet wird, lässt sich insoweit auch von einer Erwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Andres/Leithaus Insolvenzordnung (InsO) Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79425-4, 139 EUR Der kompakte Kommentar zur Insolvenzo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 1 Gründe

I. Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / II. Historische Auslegung: Gleichbehandlungsabsicht des Gesetzgebers

Die zweite Kommission hat in Zusammenhang mit § 2310 S. 2 BGB (§ 1984 BGB a.F.) erwogen, "ob durch den Erbverzicht die Testierfreiheit des Erblassers oder das Erbrecht der Familie erweitert werden solle".[13] Die Formulierung "Erbrecht der Familie" ist dabei als eine ungeschickte Ausdrucksweise des historischen Gesetzgebers zu verstehen, mit der eigentlich das Pflichtteilsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / E. Der entgeltliche Pflichtteilsverzicht und sein Kausalgeschäft

Der Pflichtteilsverzicht kann sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich vereinbart werden. Von einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht wird gesprochen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen Zahlung einer Abfindung, häufig in Form einer Geldleistung, mitunter auch durch Übertragung einzelner Vermögensgegenstände auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet.[36] Rechtlich ist beim ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

Das LG Dresden hatte im vorliegenden Verfahren über eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den beauftragten Notar nach § 15 BNotO zu entscheiden und positioniert sich erfreulich klar zur Frage der essenziellen Mitwirkungspflicht des Erben bei der Errichtung des notariellen Nachlassverzeichnis nach § 2314 BGB. Die Entscheidung trägt dazu bei, die Rollen der Beteiligten an Verfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / D. Ähnlich aber nicht gleich – Die Anordnung der Anrechnung § 2315 BGB

Ebenfalls umstritten ist die Frage, ob die Anordnung der Anrechnung i.S.d. § 2315 Abs. 1 BGB mit einem entgeltlichen, gegenständlichen Pflichtteilsverzicht vergleichbar ist.[24] Die Antwort auf diese Frage hat wiederum eine sehr hohe praktische Relevanz, da unter Verweis auf die Vergleichbarkeit argumentiert wird, dass auch bei Schenkungen unter Anordnung der Anrechnung eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. Pflichtteil

Rz. 18 Nach den Vorschriften der §§ 2333 ff. BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Umstände den Pflichtteil zu entziehen. Auch eine Beschränkung des Pflichtteilsrechts unter den Voraussetzungen des § 2338 BGB ist zulässig. Auch dem eingetragenen Lebenspartner kann gem. § 10 Abs. 6 S. 2 LPartG der Pflichtteil entzogen werden. Wird der Pflichtteil entz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Vermächtnis neben dem Pflichtteil

Rz. 8 Eine besondere Situation liegt in der Gestaltung, dass dem Pflichtteilsberechtigten zusätzlich zum Pflichtteil ein darüber hinausgehendes Vermächtnis hinterlassen wird. Hier kann die Anordnung, der Berechtigte solle seinen Pflichtteil erhalten, mehr als nur eine bloße Verweisung auf das Pflichtteilsrecht darstellen[28] mit der Folge, dass der Zuwendung insgesamt ein ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil

Gesetzestext (1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll. (2) 1Der Wert der Zuwendung wird bei der Bestimmung des Pflichtteils dem Nachlass hinzugerechnet. 2Der Wert bestimmt sich nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Konkreter Pflichtteil

Rz. 3 Der pflichtteilsberechtigte Erbe kann mit der Einrede seinen "konkreten Pflichtteil" verteidigen. Hierunter fällt derjenige Betrag, der sich für den ordentlichen Pflichtteil nach Anrechnung und Ausgleichung, §§ 2315, 2316 BGB, und für den Ergänzungspflichtteil unter Anwendung der §§ 2325, 2327 BGB errechnet,[6] d.h. im Rahmen der Berechnung sind alle Eigengeschenke zu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 9 Für das Vermächtnis gilt § 1952 BGB entsprechend (§ 2180 Abs. 3 BGB).[16] Der ausschlagende Erbeserbe kann den Pflichtteil des vorherigen Erben nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bei dem vorherigen Erben vorgelegen hätten. Im Sonderfall, dass der Erbeserbe Alleinerbeserbe seines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand ist und ausschlägt, ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 12 Für die Ausschlagung eines Vermächtnisses gilt § 2180 Abs. 2 S. 1 BGB. Der Pflichtteil kann nicht ausgeschlagen werden (vgl. § 1942 Rdn 10), jedoch ist ein schuldrechtlicher, formfreier Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch möglich. Dem Ehegatten steht das Ausschlagungsrecht für seinen Erbteil unabhängig vom gewählten Güterstand persönlich zu (§ 1432 BGB und § 1455 Nr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Verweisung auf den Pflichtteil

Rz. 7 Von einer Verweisung (nur) auf den Pflichtteil ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Erblasser erkennbar die Absicht hat, dem Pflichtteilsberechtigten lediglich das belassen zu wollen, was er ihm im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht ohnehin nicht entziehen kann, er also durch seine Anordnungen lediglich die (tatsächliche oder vermeintliche) Rechtslage wiedergibt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zugewinnausgleich und Pflichtteil

Rz. 16 I.R.d. gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft muss der überlebende Ehepartner sich mit einer sog. pauschalen Abgeltung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs nicht abfinden lassen. Ihm steht nach § 1371 Abs. 3 BGB die Möglichkeit zu, den Erbteil (sei es der kraft gesetzlicher Erbfolge oder der testamentarisch zugewandte Erbteil) innerhalb der Frist des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Alt. 1: näherer Abkömmling kann Pflichtteil verlangen

Rz. 13 Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs durch einen entfernteren Abkömmling oder die Eltern des Erblassers ist ausgeschlossen, soweit ein näherer Abkömmling berechtigt ist, den Pflichtteil zu fordern.[49] Dieser Anspruch kann sowohl auf einer Enterbung, § 1938 BGB,[50] als auch auf einer Ausschlagung nach § 2306 Abs. 1 oder § 2307 Abs. 1 S. 1 BGB beruhen. Darau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Nachlassverbindlichkeit und "kleiner" Pflichtteil

Rz. 18 Bei dem auszugleichenden Zugewinnausgleichsanspruch handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit, die insbesondere Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen vorgeht,[57] was aus Sicht der Haftungsreihenfolge für Nachlassverbindlichkeiten nicht unbedeutend ist. Allerdings berechnet sich der sog. "kleine" Pflichtteilsanspruch aus dem um den Zugewinnausgleichsanspruch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ausschlagung Vermächtnis/Pflichtteil

Rz. 10 Für die Ausschlagung eines Vermächtnisses sind die §§ 2176–2180 BGB zu beachten, die z.T. abweichende Regelungen enthalten (§§ 2174 ff. BGB). Nicht ausgeschlagen werden kann der Pflichtteilsanspruch (§ 2317 BGB), allerdings kann mit den Erben ein Erlassvertrag geschlossen werden.[13]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil

Rz. 5 Über § 2180 Abs. 3 BGB greift § 1950 BGB auch für das Vermächtnis.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Besonderheiten bei Zuwendung des Pflichtteils an den Ehegatten

Rz. 23 Mit besonderen, zusätzlichen Schwierigkeiten ist die Pflichtteilszuwendung an den überlebenden Zugewinn-Ehegatten verbunden. Denn diesem kann sowohl der "große" als auch der "kleine" Pflichtteil zustehen. Der große Pflichtteil kommt gem. § 1371 Abs. 1 und 2 BGB nur in Betracht, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist.[58] Aus di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil

Rz. 17 Für die Ausschlagung eines Vermächtnisses ist § 1944 BGB nicht anwendbar.[60] Besonderheiten ergeben sich auch bei Pflichtteilsberechtigten (§§ 2303, 2306 BGB). Hier stellt das Gesetz in konsequenter Fortführung des Erfordernisses der Kenntnis vom Berufungsgrund klar, dass die Frist für die Ausschlagung des Erbteils erst dann beginnt, wenn der vorläufige Erbe zuverläs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 5 Für das Vermächtnis sind Abs. 1 und Abs. 2 analog anwendbar (§ 2180 Abs. 3 BGB). Soweit dem vorläufigen Erben ein Vorausvermächtnis hinterlassen wurde (§ 2150 BGB), bleibt dieses trotz der Ausschlagung des Erbteils wirksam. Ausnahmen bestehen dann, wenn das Vorausvermächtnis auf die Annahme der Erbschaft bedingt ist.[7] Ein seinen gewillkürten Erbteil ausschlagender Pf...mehr