Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

Rz. 254 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Pauschal besteuerbar sind die tatsächlichen Leistungen für den einzelnen ArbN. Die Besteuerung richtet sich nach dem Zeitpunkt des > Zufluss von Arbeitslohn; bei einem Beitrag für eine Direktversicherung (> Rz 245) ist das der Zeitpunkt, in dem der ArbG seiner Bank den entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt (BFH 210, 343 = BStBl 2005 II...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anwendungsbereich

Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem VZ 2005 gilt für Zuwendungen an kapitalgedeckte > Pensionskassen sowie für Beiträge an eine Direktversicherung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83). Werden den Höchstbetrag übersteigende Beiträge oder Zuwendungen erbracht, unterliegen sie grundsätzlich dem individuellen LSt-Abzug, weil § 40...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 60 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 3 EStG enthält eine Reihe von Steuerbefreiungen zur > Betriebliche Altersversorgung. Diese betreffen in erster Linie die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten bAV nach § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 240 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum VZ 2005 ist die Besteuerung der > Alterseinkünfte grundlegend neu geordnet worden: Die vor 2005 nach § 40b EStG pauschal besteuerten Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind seither im Rahmen von § 3 Nr 63 EStG steuerfrei (zur Rechtsentwicklung > Rz 42, 54, 56). Die späteren Versorgungsleistungen we...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Sonderzuwendungen nach § 40b Abs 4 EStG

Rz. 280 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschale LSt auf ‚Sanierungsgelder’, die zum Arbeitslohn gehören (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 2 EStG), hat der ArbG obligatorisch mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % der Sonderzahlung zu erheben (vgl § 40b Abs 4 EStG; kein Wahlrecht zur Pauschalierung; > Rz 282 f). Die Frage, ob es verfassungsmäßig ist, wenn der ArbG auf Sonderza...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Abgrenzung der Alt- von der Neuzusage

Rz. 247 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit einer Altzusage ist eine Versorgung iSd BetrAV vor dem 01.01.2005 zugesagt worden. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgung erstmals zugesagt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des ArbG (zB Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vervielfältigungsregelung

Rz. 262 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden die oben bezeichneten Leistungen für die Zukunftssicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses für einen ArbN erbracht, der für die Anwendung von § 40b EStG qualifiziert ist, vervielfältigt sich der Grenzbetrag von 1 752 EUR um die Anzahl der Beschäftigungsjahre (§ 40b Abs 2 Satz 3 EStG). Rz. 263 Stand: EL 134 – ET: 06/2...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Überblick

Rz. 40 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen im EStG befinden sich in erster Linie in den §§ 3 bis 3b EStG. § 3 EStG enthält einen Katalog von Steuerbefreiungen, der historisch gewachsen und kaum systematisch gegliedert ist. Die Vorschrift ist nicht in Absätze unterteilt, sondern zählt die Steuerbefreiungen enumerativ auf, zurzeit bis zur Nummer 72, wobei einige Numme...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Betriebliche Altersvorsorge

Rz. 24 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Entwicklung der BetrAV ist in den einzelnen Durchführungswegen unterschiedlich verlaufen (> Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff). Nach Informationen des BMAS ist die Zahl der aktiven Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung seit den Reformen im Jahr 2001 (> Betriebliche Altersversorgung Rz 5 ff) deutlich von rund 14,6 auf r...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung

Rz. 270 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40b Abs 3 EStG erlaubt den LSt-Abzug für Beiträge zu einer > Unfallversicherung des ArbN mit einem Pauschsteuersatz von 20 %, wenn mehrere ArbN gemeinsam versichert sind. > Bemessungsgrundlage sind die vom ArbG gezahlten Beiträge, soweit sie zum stpfl > Arbeitslohn gehören, höchstens bis zu einem Durchschnittsbeitrag von 100 EUR (bis 2019...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Anwendung des § 40b EStG bis 2004 (Übergangsregelung für Altzusagen)

a) Anwendungsbereich Rz. 245 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Seit dem VZ 2005 gilt für Zuwendungen an kapitalgedeckte > Pensionskassen sowie für Beiträge an eine Direktversicherung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 63 EStG (> Betriebliche Altersversorgung Rz 83). Werden den Höchstbetrag übersteigende Beiträge oder Zuwendungen erbracht, unterliegen sie grundsätzlich dem individuellen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Erstes Dienstverhältnis

Rz. 250 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nur die in einem ersten (gegenwärtigen oder früheren) Dienstverhältnis gewährten Leistungen sind pauschal besteuerbar (§ 40b Abs 2 Satz 1 EStG), weil nur in diesen Fällen der Grenzbetrag (> Rz 256) überprüft werden kann. Das gilt grundsätzlich auch bei Teilzeitbeschäftigten, deren > Arbeitslohn pauschal nach § 40a EStG besteuert wird, wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Aufzeichnungen

Rz. 269 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die pauschal besteuerten Leistungen und die darauf entfallende LSt sind im > Lohnkonto einzutragen (§ 4 Abs 2 Nr 8 LStDV; > R 41.1 Abs 1 LStR). Wird ein Durchschnittsbetrag zur Abstimmung mit dem Grenzbetrag ermittelt (§ 40b Abs 2 Satz 2 EStG; > Rz 259), ist der Durchschnittsbetrag im Lohnkonto eines jeden ArbN zu erfassen. Zu weiteren Aufz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Pauschsteuersatz

Rz. 267 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Der Pauschsteuersatz beträgt 20 % der Zuwendungen. Eine Anhebung des gesetzlichen Pauschsteuersatzes berechtigt den ArbG nicht dazu, die jahrelang praktizierte Übernahme der pauschalen LSt einseitig aufzulösen (LAG HE vom 06.07.1998 – 16 Sa 2267/97, BB 1999, 269). Der frühere Pauschsteuersatz von 15 % – und uE wohl auch noch der seit 1996 g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Gemeinsame Voraussetzungen für § 40b EStG in den Fassungen vor und seit 2005

Rz. 249 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für die Anwendung des derzeitigen § 40b EStG (> Rz 243) und von § 40b EStG aF (> Rz 245) gelten folgende gemeinsame Voraussetzungen. a) Erstes Dienstverhältnis Rz. 250 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nur die in einem ersten (gegenwärtigen oder früheren) Dienstverhältnis gewährten Leistungen sind pauschal besteuerbar (§ 40b Abs 2 Satz 1 EStG), weil...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Pauschalierungsgrenzen

Rz. 252 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Eine Pauschalbesteuerung kommt nicht in Betracht, soweit die zu besteuernden Beiträge und Zuwendungen für den ArbN 1 752 EUR übersteigen (§ 40b Abs 2 Satz 1 HS 1 EStG). Bei einer Gruppenversicherung gilt als Zuwendung für den einzelnen ArbN der Teilbetrag, der sich bei einer Aufteilung der gesamten Zuwendungen durch die Zahl der begünstigte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Rückgabe pauschal besteuerter Leistungen

Rz. 268 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält ein ArbN bei Beendigung seines Dienstverhältnisses eine einmalige Abfindung, weil er seine Anwartschaft auf Versorgung verliert (§ 3 Abs 1 BetrAVG), fließt ihm mit der Zahlung dieser Abfindung regelmäßig > Arbeitslohn zu (Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 195 ff). Gleichzeitig verliert der ArbN aber sein Bezugsrecht. Zu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines Rückdeckungsversicherungsvertrags einer Unterstützungskasse einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewährt

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional ("wenn") in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen. 2. Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Sonstige Einkünfte: Einkünfte aus US-amerikanischem "401(k) pension plan"

§ 22 Nr. 5 S. 1 EStG erfasst u.a. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die durch Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen extern gem. § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2-4 BetrAVG durchgeführt werden. Rechtsvergleichende Qualifizierung: Der Wortlaut der Vorschrift enthält keine Beschränkung auf inländische Versorgungsträger, weshalb auch Leistungen ausländischer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Andere Einkunftsarten

Rn. 112 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die bisherige ältere Rspr zu Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten betrifft ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit. Diese Beschränkung dürfte aber – insbesondere durch Verwendung des Begriffs "Vergütung" anstelle von "Entlohnung" – nicht mehr zulässig sein, s Rn 103, mit der Folge, dass grds auch Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Altersversorgung

Rz. 82 Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt (§ 1a BetrAVG). Rz. 83 Is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Allgemein

Rz. 20 Der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff "Arbeitseinkommen" ist grds. weit auszulegen, auch wenn der Arbeitgeber als Drittschuldner dies oftmals anders sehen wird. Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart (§ 850 Abs. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sonstige Einkünfte

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die sonstigen Einkünfte sind die letztgenannte der in § 2 Abs 1 Satz 1 EStG als est-pflichtig definierten sieben Einkunftsarten (dazu > Einkünfte Rz 1). Sie zählen dabei zu den vier Überschusseinkunftsarten (> Einnahmen-Überschussrechnung), bilden in gewisser Weise eine – wenn auch konkret umgrenzte – Auffangnorm (siehe dazu insbesondere > Rz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.1.2 Höhe des Lohnkostenzuschusses

Rz. 31 Der Lohnkostenzuschuss stellt allein auf das Arbeitsverhältnis ab und damit auf erbrachte Arbeitsleistung einerseits und dafür seitens des Arbeitnehmers zu beanspruchender Lohn gegen den Arbeitgeber. Dieser wird nach Maßgabe des Abs. 4 bezuschusst. Der Zuschuss wird bei Änderungen des Lohnes angepasst. Rz. 32 Die Förderung ist der Höhe nach im Gesetz festgelegt. Der Lo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Versicherungsunternehmen (Abs. 3)

Rz. 22 Anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG sind alle Unternehmen, die das Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis betreiben, wenn sie ihre Leistungen an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen oder an diesen zur Verfügung stellen. In § 3 ErbStDV ist der Kreis der so verpflichteten Unternehmen bezeichnet. Neben den Versicherungsunternehmen zä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Grundlohn

Rz. 19 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Umfang der Steuerfreiheit von Zuschlägen für SFN-Arbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (> Rz 27 ff), bemisst sich nach bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (§ 3b Abs 1 EStG; > Rz 65 ff). Die Bestimmung des Grundlohns als > Bemessungsgrundlage ist deshalb wesentlich. "Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.2.2 Pensionskassen

Rz. 28 Der Begriff der Pensionskasse[1] ist im Steuerrecht der gleiche wie im Arbeitsrecht.[2] Eine Pensionskasse ist nach § 1b Abs. 3 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen durchführt und diesen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Betriebliche Altersversorgung lieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.20 Zusammenschlüsse zur Umlage von Versorgungslasten (§ 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG)

Rz. 281 § 5 Abs. 1 Nr. 20 KStG enthält eine persönliche Steuerbefreiung für Zusammenschlüsse, die die Belastungen aus Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern ausgleichen. Bei den Zusammenschlüssen muss es sich um KSt-Subjekte i. S. d. § 1 KStG handeln, weil sonst das KStG nicht anwendbar ist. Mitglieder dieser Zusammenschlüsse dürfen nur juristische Personen des öffentlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 41 Allgemeine Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Kassen ist ihre Rechtsfähigkeit. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; auch die §§ 1 – 3 KStDV wiederholen die Bedingung der Rechtsfähigkeit. Die rechtliche Verselbstständigung soll – bei aller wirtschaftlichen Verbundenheit – die Einflussnahme der Trägerunternehmen auf die Kassen einschränken. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.6.2 Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen

Rz. 102 Die Vorschrift zur Begrenzung des Kassenvermögens bei Unterstützungskassen, die keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumen, ist im Zusammenhang mit den Änderungen des § 4d EStG durch das Gesetz v. 10.11.1995[1] mit Wirkung ab Vz 1996 neu gefasst worden. Die Höhe des zulässigen Kassenvermögens bei Unterstützungskassen ist unter Hinweis auf § 4d EStG geregelt. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.2.3 Kassen ohne Rechtsanspruch (Unterstützungskassen)

Rz. 33 Als Kassen, "die den Leistungsempfängern keinen Rechtsanspruch gewähren", sind in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG allein die rechtsfähigen Unterstützungskassen aufgeführt. Die in den früheren Fassungen der Befreiungsvorschrift genannten "sonstigen rechtsfähigen Hilfskassen für Fälle der Not oder Arbeitslosigkeit" sind nicht mehr gesondert aufgeführt, weil sie von dem Begriff de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Rz. 532 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3 Anlage R-AV/bAV – Riester-Renten und Renten aus betrieblicher Altersversorgung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4.1 Private und betriebliche Altersvorsorge

Rz. 940 [Renten aus privaten zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung → Anlage R-AV/bAV, eZeilen 4–5, 9–16, 18–26 und Zeilen 6–8 und 17] Diese Renten sind in die Anlage R-AV/bAV einzutragen Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG. Die Vorschrift ist anzuwenden auf Leistungen aus zertifizierten (inländischen und auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 7 Zusammenfassende Übersicht über die Besteuerung der wichtigsten Rentenarten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 435 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Familienger...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Unterhaltsleistungen

Rz. 952 [Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs → Zeile 5] Informationen zu dem Thema finden Sie in den → Tz 435 ff. Rz. 953 [Unterhaltsleistungen → Zeile 6] Hierzu lesen Sie bitte die → Tz 425 ff. Rz. 954 [Werbungskosten → Zeile 7] Als Werbungskosten sind Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 230 Versic... / 2.1 Fortbestand der Versicherungsfreiheit

Rz. 3 In den alten Bundesländern waren vor dem 1.1.1992 Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf nach § 1229 Abs. 1 Nr. 4 RVO a. F., § 6 Abs. 1 Nr. 5 AVG a. F. kraft Gesetzes versicherungsfrei. In der Grundnorm über die Versicherungsfreiheit (§ 5) ist für diesen Personenkreis nur noch Versicherungsfreiheit im Vorbereitungsdienst vorgesehen. Als Auffangregelung wird in § 230 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.1 Überblick über die Änderungen im NachwG

Das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" bringt wesentliche Änderungen im NachwG. Das NachwG spielte in der bisherigen arbeitsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Meist wurden die wesentlichen Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag aufgenommen (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 NachwG in der Fassung bis 31.7.2022)....mehr