Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionskasse

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§ 35 Kündigung und betriebl... / H. bAV im Kündigungsschutzverfahren

Rz. 61 Sowohl im Kündigungsschutzprozess als auch bei der Verhandlung einer außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarung ist sorgfältig darauf zu achten, dass die vorliegenden vertraglichen Vereinbarungen vertragsgerecht umgesetzt werden. In der Regel bedarf es auch zum Vollzug einer abschließenden Regelung für die bAV entsprechender Auskünfte von Dritten, insbesondere bei sämt...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / E. Durchführungswege

Rz. 26 Das Betriebsrentengesetz hat den Weg, auf dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verspricht, klar abgegrenzt. Die Durchführungswege unterscheiden sich vor allem durch ihre betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen. Fünf Durchführungswege sind dabei zugelassen. Ein weiterer Durchführungsweg wurde seit dem 1.2.20...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / 1. Gesetzliche Unverfallbarkeitsvoraussetzungen

Rz. 50 Die Regelungen für den Schutz von Versorgungsanwartschaften bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gelten nur für Versorgungszusagen, die der Arbeitgeber freiwillig finanziert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer sich teilweise an der Finanzierung aufgrund der getroffenen Rechtsbegründungsakte (z.B. einer Betriebsvereinbarung) zu beteiligen hat. Im Gegensatz dazu b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wenzel, Ist der Sparer-Pauschbetrag verfassungswidrig?, DStR 2009, 1182; Seifert, Anhebung des ArbN-Pauschbetrags und Folgen für die Lohnabrechnungen, GStB 2011, 79; Hechtner, Die politische Dezember-Lösung beim ArbN-Pauschbetrag, FR 2011, 272; Bauhaus, Progressionsvorbehalt bei Elterngeld: Abzug des ArbN Pauschbetrages, EFG 2012, 1158; Dürr, Progressionsvorbehalt und ArbN-Pausc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Förderbetrag (§ 100 Abs 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung werden ArbN-individuell ermittelt. Der Mindestbeitrag des ArbG beträgt EUR 240 pro ArbN und Kj (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG) Wird dieser Betrag erreicht, kann der ArbG von dem Gesamtbetrag 30 % als Förderbetrag geltend machen. Die Höchstförderung ist auf EUR 144 bzw nunmehr ab 2020 (wie hier Anz...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Abfindung

Rz. 63 § 3 BetrAVG verbietet die Abfindung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Dieses gesetzliche Verbot, das nicht abdingbar ist, bezieht sich ausschließlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn in diesem Zusammenhang Abfindungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen (§ 3 Abs. 1 S. 1 BetrAVG). Während des Arbeitsverhältnisses können somit Abfindung...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / I. Vertragsfreiheit

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung frei, ob und in welcher Höhe er Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einführen möchte. Er kann ebenfalls frei entscheiden, ob er allein die Mittel für die Finanzierung der zugesagten bAV bereitstellen möchte, oder ob er den Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt. Einschränkungen der Vertragsfreiheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines (Zwecksetzung und Überblick)

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Altersversorgung der Bürger wird gemeinhin in drei Säulen geteilt: gesetzliche Rente, private Altersvorsorge sowie betriebliche Altersversorgung (BAV). Das am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedete BetriebsrentenstärkungsG (BRStG) enthält neben den Änderungen des BetriebsrentenG, des SGB und weiterer Gesetze mit Rentenbezug auch eine Vielzah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Pauschbetrag bei Einnahmen gemäß § 22 Nr 1, 1a und 5 EStG (§ 9a S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Tatbestände aus dem vorherigen § 22 Nr 1a, 1b und 1c EStG sind – ohne materielle Änderung – im neuen § 22 Nr 1a EStG zusammengefasst worden. Als Folge davon ist zeitgleich ab 01.01.2015 in § 9a S 1 Nr 3 EStG die Bezugnahme auf § 22 Nr 1b und 1c EStG gestrichen worden (s Rn 1). Die Empfänger von wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr 1 EStG), von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungseinrichtung (§ 100 Abs 3 Nr 4 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG muss zu einer der drei kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) einen Beitrag leisten. Hierbei muss es sich nicht um einen neu abgeschlossenen Vertrag handeln, sondern der Beitrag kann auch in einen Bestandsvertrag gezahlt werden. Es ist hierbei ebenfalls un...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Endabrechnung

Rz. 32 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Endabrechnung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom _________________________. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Angelegenheit nach der Erhebung der Kündigungsschutzklage zwischenzeitlich im Interesse Ihres Versicherungsnehmers durch den Abschluss eines geric...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung der lohnsteuerlichen Vorschriften (§ 100 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 100 Abs 5 EStG sind die Vorschriften aufgeführt, die für den Förderbetrag entsprechend anzuwenden sind. Enumerativ aufgeführt sind die Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug, § 41 EStG die Vorschriften zur Anmeldung und Abführung der LSt, § 41a EStG die Vorschriften zur Anrufungsauskunft, § 42e EStG LSt-Außenprüfung, § 42f EStG LSt-Nachschau,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.1 Verhältnis von den Aufwendungen des Leistungsempfängers zu dem vom Leistenden vereinnahmten Betrag

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Üblicherweise korrespondieren die Aufwendungen des Leistungsempfängers mit dem Betrag, den der Leistende erhält. Nach Abschn. 10.1. Abs. 4 S. 3 UStAE soll in Zweifelsfällen maßgeblich sein, welchen Betrag der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten. Dies kann von Bedeutung sein, wenn neben dem vereinbarten Preis einer Leistu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge (§ 100 Abs 6 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Beträge des ArbG zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, welche nach dieser Vorschrift gefördert werden, sind für den ArbN steuerfrei. Damit ist die Steuerfreiheit auf EUR 144/30 % = EUR 480 beschränkt (§ 100 Abs 6 S 1 EStG), ab 2020 auf EUR 960 (auch s Rn 6 und hinsichtlich der Anwendung der Neuregelung s Rn 3a). Diese ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Andere Formen der Altersversorgung

Rz. 80 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Das Betriebsrentengesetz gilt nur für > Arbeitnehmer . Gleichwohl ist die KapGes uE nicht gehindert, auch einem GesGf, der nicht ArbN oder beherrschender Ges ist, auf vertraglicher Grundlage die einem ArbN aus dem BetrAVG zustehenden Rechte einzuräumen. Sie kann also sowohl für den geschäftsführenden ArbN als auch für ihren GesGf, der nicht A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Pensionszusage

Rz. 62 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Andere als die sozialgesetzlich vorgesehenen Leistungen der KapGes für die Kranken-, Pflege-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung besonders des beherrschenden GesGf müssen unter Berücksichtigung der Gesamtbezüge angemessen sein und im Voraus vereinbart werden (> Rz 26, > Rz 39 ff), wenn sie Teil der > Betriebsausgaben der KapGes und > Arbe...mehr

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Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 4 Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Abs. 2)

Rz. 20 Zu den förderfähigen Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gehören. Die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge in die Förderung ist sachgerecht, weil auch auf diesem Weg – insbesondere i. V. m. dem Instrument des Rechtsanspruchs auf förderfähige Entgeltumwandlung (§ 10a EStG und § 82 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 2 Mindesteigenbeitrag bei mehr als zwei Verträgen, Abs. 1 S. 2

Rz. 7 Für die Frage, ob der Zulageberechtigte den nach § 86 EStG erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbracht hat, werden nur die Beiträge berücksichtigt, die auf die nach S. 1 in die Förderung einzubeziehenden Verträge erbracht wurden. Wird damit der Mindesteigenbeitrag nicht abgedeckt, kommt es zu einer Zulagekürzung. Praxis-Beispiel Zulagenkürzung Sind zugunsten des Zulagebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 4 Unterrichtungspflichtiger und Form der Unterrichtung

Rz. 12 Die Unterrichtungspflicht obliegt den Anbietern. Dies sind alle, die Altersvorsorgeverträge gem. § 1 Abs. 2 AltZertG anbieten, aber auch die in § 82 Abs. 2 EStG genannten Institutionen der betrieblichen Altersversorgung, nämlich Pensionsfonds, Pensionskassen und Anbieter von Direktversicherungen (§ 80 EStG). Rz. 13 Die Unterrichtung hat jährlich bis zum Ablauf des auf ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale für Betriebe

Achtung Von der Größe des Betriebs hängt der Prüfungsturnus ab Wie oft ein Betrieb der Betriebsprüfung unterliegt, hängt von seiner Größe ab. Hier gilt: Je größer der Betrieb, desto öfter wird er geprüft. Groß- und Konzernbetriebe werden fortlaufend geprüft. Das Finanzamt teilt die Betriebe in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Die Einteilung erfolgt entweder gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 3 Versorgungseinrichtungen i. S. v. § 82 Abs. 2 EStG

Rz. 4 Neben den Beiträgen zugunsten von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen können auch Zahlungen in Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen gehören (§ 82 Abs. 2 EStG). Damit wird auch die betriebliche Altersvorsorge in den Förderbereich einbezogen, soweit sie durch die genannten Unternehmen erfolgt. Dies gilt insb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entschädigungs-ABC für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 36 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung für die Reduzierung der Arbeitszeit: Zahlt der ArbG seinem ArbN eine Abfindung, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert, so kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG liegen (BFH vom 25.08.2009, IX R 3/09, BStBl II 201...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.3 Renten und dauernde Lasten (Zeile 51 und Zeile 59)

Zu berücksichtigen sind sämtliche, bei Ermittlung des Gewinns abgezogene Renten und dauernde Lasten, unabhängig davon, ob sie mit der Gründung oder dem Erwerb des Betriebs in Zusammenhang stehen. Unerheblich für die Hinzurechnung ist auch die gewerbesteuerliche Behandlung der Beträge beim Empfänger. Die Hinzurechnung ist auf betriebliche Renten und dauernde Lasten beschränkt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbe) Beiträge des ArbG zu einer ausländischen Pensionskasse nach § 3 Nr 62 S 4 EStG aF (bis einschließlich VZ 2017)

Rn. 2160 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines § 3 Nr 62 S 4 EStG aF (bis einschließlich VZ 2017) befreite Beiträge des ArbG zu einer Pensionskasse, wenn der ArbN bei diesem ArbG nicht im Inland beschäftigt war und der ArbG keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Inland leistete (für die Schweiz s BFH BStBl II 2016, 650). Rn. 2161 Stand: EL 170 – ET: 01/2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 56. Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen (§ 3 Nr 56 EStG)

Rn. 1992 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hierzu ausführlich s Rn 2639ff (Stickan). Rn. 1993–1999 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 3 Nr 56: Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). a) Allgemeines Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Pauschalierung gemäß § 40b EStG

Rn. 2656 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Insoweit aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem ArbN Beträge zustehen, können diese unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr 63 EStG steuerfrei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zugewendet werden. Gleichzeitig besteht für sog Altverträge weiterhin die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachzahlung für Dienstjahre ohne Vergütung

Rn. 2662 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit dem BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) wurde mit Wirkung ab 01.01.2018 eine bedeutende Erweiterung der steuerfreien Einzahlungen in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingeführt. Hat der ArbN des inländischen ArbG in einem Kj keinen Arbeitslohn trotz bestehenden Dienstverhältnisses erhalten, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 3 Nr 65 Buchst b EStG

Rn. 2684 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 65 Buchst b EStG sichert im Falle einer Unternehmensschließung die Altersversorgung ab. Hiernach sind die Leistungen des ArbG oder einer Unterstützungskasse zur Übertragung von Versorgungsleistungen oder unverfallbarer Versorgungsanwartschaften auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen steuerfrei. Diese Vorschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Regelung bis 31.12.2017

Rn. 2650 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Hinsichtlich der kapitalgedeckten Beiträge zur Altersversorgung löste § 3 Nr 63 EStG idF AltEinkG die ursprüngliche Pauschalierung nach § 40b Abs 1 und 2 EStG aF ab. Wurde jedoch eine Versorgungszusage in Form einer Direktversicherung, von Zuwendungen zu einem Pensionsfonds oder Pensionskasse vor dem 01.01.2005 erteilt, kann der ArbN gegen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anspruch des ArbN auf Übertragung nach BetrAVG

Rn. 2633 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Gemäß § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG kann der Wert einer vom ArbN erworbenen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen ArbG übertragen werden, sofern sowohl der alte als auch der neue ArbG sowie der ArbN selbst zustimmen. Geringfügig Beschäftigte und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten ebenfalls als ArbN iSd § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2680 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 A Altersvorsorgeleistungen gelten als dem ArbN zugeflossen, sobald sich der Rechtsträger der Verpflichtung ändert. Da eine Versteuerung, ohne dass es zu einem Liquiditätszufluss kommt, dem Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge entgegensteht, bedarf es der Steuerfreistellung, zB § 3 Nr 62 oder 65 EStG. Fünf Wege der betriebliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 3 Nr 65 Buchst a EStG

Rn. 2682 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 65 Buchst a EStG stellt die Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung (des Pensionssicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, Köln, § 14 Abs 1 S 1 BetrAVG) zugunsten eines Versorgungsberechtigten und seiner Hinterbliebenen an eine Pensionskasse ein Unternehmen der Lebensversicherung zur Ablösung von Verpflichtungen, die der Träger der In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2639 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 § 3 Nr 56 EStG wurde mit JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878) mWv 01.01.2007 in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf nach dem 31.12.2007 geleistete Zuwendungen anwendbar. Ausweislich der Gesetzesbegründung BT-Drucks 16/2712 vom 25.09.2006, II Art 1 Nr 2 Buchst d wurde mit dieser Vorschrift die seit Einführung der Neu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigte Aufwendungen

Rn. 2639a Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Begünstigt sind die Aufwendungen des ArbG, die laufend in eine betriebliche Altersversorgung im Umlageverfahren an eine Pensionskasse gezahlt werden. Hierzu gehören auch die Zuwendungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie an kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungskassen. Bei der Berechnung der Höchstbeiträge ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / efb) Vorrang bestimmter Vorschriften

Rn. 2146 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 62 S 1 Hs 2 EStG regelt den Vorrang anderer, dort aufgezählter Steuerbefreiungsvorschriften: Rn. 2146a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in s Rn 2146 genannten Vorschriften sind dem Grunde und der Höhe nach vorrangig (glA Ross in Frotscher/Geurts,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Regelung ab 01.01.2018

Rn. 2652 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Wurden Beiträge des ArbG an eine kapitalgedeckte betriebl Altersversorgung in Form von Beiträgen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktversicherung gezahlt, kann der Beitrag weiter nach § 40b EStG aF besteuert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Abs 1 und 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel beim gewählten Durchführungsweg

Rn. 2634 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Da es sich um eine wertgleiche Neuzusage handelt, ist der neue ArbG auch nicht an den vom bisherigen ArbG gewählten Durchführungsweg gebunden, vgl Harder-Buschner, NWB vom 21.02.2005, F 3, 13 217, 13 224. Bei der Prüfung der steuerfreien Übertragung von erworbenen Altersversorgungsansprüchen ist aber zwischen den externen kapitalgedeckten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, NWB 2017, 2417. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung). Rn. 2670 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Das BetrRentStG vom 17.08.2017 (BGBl 2017, 3214) bestimmt in § 23 Abs 1 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unionsrechtskonforme Auslegung der Vorschrift

Rn. 1090a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 In unionsrechtskonformer Auslegung der Vorschrift (wegen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz vom 21.06.1999, BGBl II 2001, 810) will BFH BStBl II 2017, 1251 auch demselben Zweck dienende Zahlungen (sog Spezialeinlage) des ArbG an eine vergleichbare schweizerische Versorgungseinrichtung § 3 Nr 28 EStG anwenden (dh h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Die Zahlungen des ArbG zur Übernahme der Beiträge iSd § 187a SGB VI, soweit sie 50 % der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr 28 Fall 4 EStG)

Rn. 1102a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Bezugnahme auf § 187a SGB VI ist ersichtlich, dass sich § 3 Nr 28 EStG nur auf Ausgleichszahlungen bezieht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden (BFH BStBl II 2017, 1251). Zur unionsrechtskonfomen Auslegung des § 3 Nr 28 Fall 4 EStG für Spezialeinlagen in die schweizerische Pensionskasse s Rn 1090c. Rn. 1103 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nicht begünstigte Übertragungen

Rn. 2635 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Eine begünstigte Übertragung ist nur zwischen dem alten und dem neuen ArbG möglich, eine Übertragung an andere Dritte ist weiterhin ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt im Falle der Unternehmensliquidation: hier kann an Stelle eines neuen ArbG eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen als Rechtsträger auftreten, wenn die Anp...mehr