Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / d) Ergebnis des Gruppenträgers

Rz. 217 [Autor/Zitation] Auf Ebene des Gruppenträgers ist das Gruppenergebnis durch die Zusammenrechnung des eigenen Einkommens des Gruppenträgers mit den steuerlich maßgebenden Ergebnissen sämtlicher Gruppenmitglieder zu ermitteln (Lachmayer in Lachmayer/Strimitzer/Vock, § 9 Rz. 582 ff. [12/2020]; vgl. zur Ermittlung beim Organträger in Deutschland Rz. 106). Rz. 218 [Autor/Zi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Teilwertabschreibung

Rz. 219 [Autor/Zitation] § 9 Abs. 7 Satz 1 öKStG ordnet die Nichtabzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten an Gruppenmitgliedern an. Zweck des Abzugsverbots soll die Vermeidung der doppelten Verwertung operativer Verluste sein, welche durch die Ergebniszurechnung auf der einen Seite und die steuerwirksame Teilwertabschreibung auf die Beteiligung am ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Mehr- und Minderabführungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Anders als in Deutschland (Rz. 141) kann es im Rahmen der österreichischen Gruppenbesteuerung nicht zu Mehr- oder Minderabführungen kommen. Dies ergibt sich daraus, dass grds. nur das steuerrechtliche und nicht das unternehmensrechtliche Ergebnis der Gruppenmitglieder an den Gruppenträger abgeführt wird. Folglich kommt es in Österreich nicht zu einem ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / I. Rückstellungen für Verluste der Organgesellschaft

Rz. 121 [Autor/Zitation] Insbesondere wenn das Wirtschaftsjahr des Organträgers vor dem der Organgesellschaft endet, kann sich aus Sicht des Organträgers die Frage stellen, ob drohende Verluste der Organgesellschaft bereits im Wege einer Rückstellung antizipiert werden können (Brink in Schnitger/Fehrenbacher2, § 14 KStG Rz. 826). Dieser Überlegung hat der BFH jedoch bereits f...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Rechtsfolgen der organschaftlichen Minderabführungen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, sind als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln (§ 14 Abs. 4 Satz 1 KStG). Hierbei handelt es sich gesetzestechnisch um eine Fiktion (Schwalm, DStR 2021, 980). Die Minderabführung führt zu einer (steuerbilanziellen) Erhöhung des Buchwerts der Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Allgemeines

Rz. 212 [Autor/Zitation] Die Zurechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder an den Gruppenträger ändert nichts an der Steuersubjektivität der einzelnen Gruppenmitglieder (vgl. öKStR 2013 Rz. 1005; Lachmayer in Lachmayer/Strimitzer/Vock, § 9 Rz. 529 [12/2020]; Urtz in Achatz/Kirchmayr, § 9 Rz. 231 [5/2011]); die Gruppenmitglieder ermitteln selbständig ein steuerliches Ergebni...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Zuschreibung

Rz. 221 [Autor/Zitation] Wenn eine steuerneutrale Teilwertabschreibung iSd. § 9 Abs. 7 öKStG vorgenommen wurde, ist bei Eintreten einer späteren Werterholung die korrespondierende Zuschreibung ebenso steuerneutral zu behandeln (vgl. Stefaner, RdW 2010, 245; Marchgraber, GES 2016, 181). Für die Vornahme der Zuschreibung ist eine Identität der Gründe allerdings keine Voraussetz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Teilwertaufholung

Rz. 136 [Autor/Zitation] Anders als bei der Teilwertabschreibung (s. Rz. 126) besteht eine Pflicht zur Wertaufholung, wenn die Gründe für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nicht mehr nachgewiesen werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 iVm. Nr. 1 Satz 4 EStG). Allerdings sind auch hier die besonderen Maßgaben des § 8b KStG zu berücksichtigen. Gewinne aus der Zuschreibung auf einen...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Rechtsfolgen der organschaftlichen Mehrabführungen

Rz. 151 [Autor/Zitation] Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, gelten – ungeachtet des Bestands des steuerlichen Einlagenkontos (Liedgens/Himmer, DB 2021, 1221, 1222) – als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger (§ 14 Abs. 4 Satz 2 KStG). Sie mindern deshalb den Beteiligungsbuchwert, der allerdings nicht negativ werden kann (§...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 4. Außerorganschaftliche Mehr- oder Minderabführungen

Rz. 176 [Autor/Zitation] Das BMF behandelt außerorganschaftlich veranlasste Vorgänge wie vororganschaftliche Mehr- oder Minderabführungen (BMF v. 11.11.2011, BStBl. I 2011, 1314, AEUmwStG 2006, 11.08, Org. 34). Siehe dazu Rz. 166 ff. Rz. 177–180 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Gruppenträger

Rz. 196 [Autor/Zitation] Der Gruppenträger steht an der Spitze der Unternehmensgruppe. Der Gruppenträger hat das steuerliche Ergebnis der gesamten Gruppe zu versteuern (öKStR 2013 Rz. 1021). Eine Körperschaft kann nur Mitglied einer Unternehmensgruppe sein und nicht zugleich Gruppenträger (vgl. VwGH v. 26.7.2017, Ro 2016/13/0007; öKStR 2013 Rz. 1031). § 9 Abs. 3 öKStG enthält...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / d) Finanzielle Verbindung

Rz. 205 [Autor/Zitation] Das Vorliegen einer finanziellen Verbindung zwischen Gruppenträger und dem/den Gruppenmitglied(ern) ist Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe. Dazu ist eine einfache Mehrheit von mehr als 50 % erforderlich, die sich sowohl auf die Kapitalbeteiligung als auch auf die Stimmrechte bezieht (vgl. zB Mayr, RdW 2004, 246; Wiesner, RWZ 2004, ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / c) Gruppenmitglieder

Rz. 201 [Autor/Zitation] Gruppenmitglieder sind all jene Körperschaften, die unter dem Gruppenträger in der Unternehmensgruppe vereinigt sind (ErläutRV 451 BlgNR 22. GP 15; öKStR 2013 Rz. 1006). Erfasst sind sowohl operative als auch bloß vermögensverwaltende Körperschaften (vgl. öKStR 2013 Rz. 1009), nicht jedoch Liebhabereigesellschaften (vgl. VwGH v. 20.12.2016, Ro 2014/15...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Originäre Buchführungspflicht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 öBAO ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd. § 31 öBAO unter den in § 125 öBAO weiter normierten Voraussetzungen für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen buchführungspflichtig. Der Unternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 626 Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LStDV sind die Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ein Dienstverhältnis liegt danach vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, d.h. wenn er ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft an einer Personenhandelsgesellschaft nach Handelsrecht und Steuerrecht, WPg. 1977, 81; Moxter, Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, 1102; Roland, Der Begriff des Vermögensgegenstandes im Sinne der handels- und aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, 1980; Wrede, Beteiligungen an Personenhandelsges...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 1)

Band-Herausgeber Bearbeiterinnen und Bearbeiter der deutschen Kommentierungmehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ausschüttungs-, Abführungs- und Entnahmesperre

Rz. 262 [Autor/Zitation] Kommt es zum Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, so wird der handelsrechtliche Gewinn und damit im Grundsatz das Ausschüttungs- bzw. Entnahmepotential der Gesellschaft erhöht. Sofern vom Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 Gebrauch gemacht wird, müssen Kapitalgesellschaften und diesen nach § 26...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausschüttungssperre (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 835 [Autor/Zitation] Nach Abs. 6 Satz 2 besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe des Unterschiedsbetrags nach Abs. 6 Satz 1, dh., nach der Ausschüttung müssen die frei verfügbaren Rücklagen plus Gewinnvortrag minus Verlustvortrag mindestens den Unterschiedsbetrag ergeben. Die Ausschüttungssperre ist allerdings in mehrfacher Hinsicht unsystematisch angelegt: § 253 gilt nic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Steuerrückstellungen

Rz. 245 [Autor/Zitation] Alle bis zum Abschlussstichtag rechtlich oder wirtschaftlich entstandenen Steuerschulden des Unternehmens sind als Steuerrückstellung zu erfassen, soweit sie nicht – weil die Beträge mittels Bescheids mit formeller Bestandskraft feststehen – unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Berechnung der Steuerrückstellungen erfolgt grds....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / hh) Realisationszeitpunkt bei weiteren Geschäftsarten

Rz. 235 [Autor/Zitation] Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen: Bestehen zwischen Unternehmen Gewinnabführungsverträge (insbes. bei Vorliegen einer Organschaft), ist die Gewinnrealisation im Zeitpunkt der Feststellung des JA seitens des abführungspflichtigen Unternehmens vorzunehmen (Armbruster/Müller in Haufe BilKomm.13, § 252 HGB Rz. 131). Davon abweichend ist eine Gewinn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kapitalgesellschaften: Aktu... / 13 Behandlung von Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit

Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft waren bis zum Jahr 2021 aktive bzw. passive Ausgleichsposten zu bilden, wenn der an den Organträger auf der Grundlage des Ergebnisabführungsvertrags abgeführte handelsbilanzielle Gewinn vom Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abgewichen ist und die Ursache der Abweichung in der organschaftlichen Zeit begründet war. Dieses System g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.2 Sofortabzug

Rz. 155 Der Vorsteuerabzug ist zeitlich unabhängig von entsprechenden Umsätzen des Unternehmers. Es gilt das schon in Rz. 102 erläuterte Prinzip des Sofortabzugs. Zur Einschränkung beim Leistungsempfänger im Fall der Ist-Versteuerung durch den leistenden Unternehmer s. das in Rz. 102a erwähnte EuGH-Urteil v. 10.2.2022.[1] Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht auch, wen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 6. Durchschnittssätze – § 24 UStG

Vieheinheiten-Obergrenze im Organkreis bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen i.S.v. § 24 UStG: Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S.d. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG i.V.m. §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln (BFH-Urt. v. 26.5.2021 – V R 11/18, BStBl. II 2022...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Tatsächliche Feststellungen

Rz. 27 Der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen FG-Urteil – regelmäßig im Tatbestand – gebunden, d. h., er darf seiner Entscheidung nur diese Tatsachen zugrunde legen und kann vom FG nicht festgestellte Tatsachen, die beim Erlass des FG-Urteils bereits vorhanden waren, d. h. neues tatsächliches Vorbringen nicht ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Organschaft

Rn. 138 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer Organschaft besteht ein Arbeitsverhältnis nur zwischen der Organgesellschaft und den bei ihr beschäftigten ArbN. Der Organträger wird auch nicht dadurch ebenfalls ArbG, dass er den ArbN der Organgesellschaft zB bestimmte Sozialleistungen gewährt, s BFH BStBl II 1986, 768. Auch die Sozialleistungen des Organträgers sind allein durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Steuerliche Behandlung der mit dem Treugut erzielten Erträge

Rn. 63 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO ist das Treugut dem Treugeber zuzurechnen, da dieser wirtschaftlicher Eigentümer bleibt und folglich auch von den Substanzsteuern auf die treuhänderisch übertragenen WG getroffen werden soll. Die Vorschrift sagt aber – in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise – nichts über die Zurechnung der Erträge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

Leitsatz Eine Bruchteilsgemeinschaft erbringt keine Leistungen gegen Entgelt als Unternehmer (Festhalten an den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2018 – V R 65/17, BFHE 263, 90 und vom 07.05.2020 – V R 1/18, BFHE 270, 146). Über § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG i.d.F. von Art. 43 Abs. 6 i.V.m. Art. 16 Nr. 2 JStG 2022 war im Streitfall nicht zu entscheiden. Normenkette § 1 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Der Abzug der Verluste aus der ausl. Betriebsstätte im Inland sollte nicht zu einer endgültigen Steuerentlastung führen, sondern nur die Finanzierung einer (vorübergehenden) Verlustphase erleichtern (Rz. 68). Soweit Verluste abgezogen worden sind, sind daher später eintretende Gewinne im Inland wieder hinzuzurechnen, die abgezogenen Verlustbeträge sind dadurch nachzuv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 5.3.2 Hinzurechnung späterer Gewinne

Rz. 74 Ergeben sich in den der Verlustzurechnung nach § 2a Abs. 3 S. 1 EStG folgenden Vz Gewinne aus den in demselben Staat belegenen gewerblichen Betriebsstätten, die nach dem anzuwendenden DBA im Inland der Steuerfreistellung unterliegen, sind diese Gewinne bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Einkommens hinzuzurechnen. Die hinzuzurechnenden Gewinne müssen nur aus einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Voraussetzungen und Folgen der Organschaft

Die wesentlichen Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerrechtliche bzw. gewerbesteuerrechtliche Organschaft sind: Organgesellschaft in der Rechtsform der AG, SE, KGaA (§ 14 Abs. 1 S. 1, § 17 KStG) oder in einer anderen Form der Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs. 1 S. 1 KStG); insbesondere GmbH und UG (haftungsbeschränkt); Organträger (gewerbliches Unternehmen) nach § 14 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 11. Insolvenzeröffnung während der Organschaft

Es ist zivilrechtlich ungeklärt, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Organgesellschaft automatisch einen EAV – und damit auch die Organschaft – beendet.[41] Die Finanzverwaltung [42] nimmt ein Ende der Organschaft unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Liquidationsbesteuerung an, nach der ein Abwicklungsgewinn nicht der vertraglichen Abführun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / I. Ertragsteuerliche Organschaft mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgewirkungen

Die Unternehmensnachfolge bei komplexen (Familien-)Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz betrifft oftmals auch die Konstellation einer ertragsteuerlichen Organschaft i.S.d. § 14 KStG. Hier werden zuvorderst ertragsteuerliche Besteuerungsvorteile unterhalb der Spitzengesellschaft steuergestaltend verfolgt werden, indem z.B. erweiterte Verlustverrechnungsmög...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organschaft (GmbHStB 2023, Heft 8, S. 245)

Geklärte und (weiterhin) ungeklärte Fragen der Organschaftsbesteuerung Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die ertragsteuerliche Organschaftsbesteuerung nach §§ 14 ff. KStG und § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG hat für verbundene Unternehmen eine große Bedeutung. Der wichtigste Effekt der Organschaft besteht in der Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 12. Verschmelzung der Organgesellschaft: Übertragungsgewinn und Verlustnutzung

Bei der Verschmelzung der Organgesellschaft stellte sich die Frage, ob ein Übertragungsgewinn der Zurechnung an den Organträger unterliegt, oder ob die Organgesellschaft diesen Übertragungsgewinn selbst zu versteuern hat. Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung im UmwSt-Erlass 2011[45] war dem Organträger der steuerliche Übertragungsgewinn nicht nach § 14 Abs. 1 S. 1 KS...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / V. Schlussbetrachtung

Der Befund zu steuerlichen Risiken der ertragsteuerlichen Organschaft aus der Perspektive der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vielschichtig: Der "Organgesellschaftsverlust" birgt wegen der großen praktischen Bedeutung einen hohen Gefährdungsgrad für negative Besteuerungsfolgen durch junge Finanzmittel, die "Minderabführung" kann als risikoarme Organschaftskomponente eingesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 13. Fazit

Der BFH[52] betont, dass es sich bei den Regelungen über die Organschaft um eine Ausnahme vom steuerrechtlichen Grundprinzip der getrennten Besteuerung der einzelnen Steuersubjekte handelt. Daher sei – so der BFH – eine strenge Auslegung der vom Gesetzgeber hierfür vorgegebenen Anforderungen geboten. Den Voraussetzungen für die Tatbestanderfüllung sollte daher in der Praxis e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Fa... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. René Sobisch, StAR[*] Große- oder mittelgroße Familienunternehmen sind häufig in komplexen Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz organisiert. Die Unternehmensnachfolge bei einem derartig strukturierten Familienkonzern betrifft oftmals auch die Konstellation einer ertragsteuerlichen Organschaft i.S.d. § 14 KStG. Hierbei stehen zumeist ertragste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Atypisch stille Beteiligung an Organgesellschaft

Nach Auffassung der Finanzverwaltung [5] kann eine Kapitalgesellschaft keine Organgesellschaft sein, wenn an ihrem Vermögen eine atypisch stille Beteiligung – und damit eine Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG – besteht. Der BFH hatte diese Frage zwar in seiner Entscheidung v. 15.7.2020[6] offengelassen. Jedoch sind dazu zwei neue Revisionsverfahren beim BF...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolge im Familienkonzern (GmbHStB 2023, Heft 8, S. 251)

Stellt die ertragsteuerliche Organschaft ein erbschaftsteuerliches Risiko dar? Dipl.-Finw. René Sobisch, StAR[*] Große- oder mittelgroße Familienunternehmen sind häufig in komplexen Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz organisiert. Die Unternehmensnachfolge bei einem derartig strukturierten Familienkonzern betrifft oftmals auch die Konstellation einer er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Die ertragsteuerliche Organschaftsbesteuerung nach §§ 14 ff. KStG und § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG hat für verbundene Unternehmen eine große Bedeutung. Der wichtigste Effekt der Organschaft besteht in der Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften des Organkreises. Die Rechtslage in diesem Gebiet entwickelt sich laufend ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 5. Umwandlung des Organträgers und finanzielle Eingliederung

Die Auswirkungen der Umwandlung des Organträgers oder der Organgesellschaft sind komplex, da die Regelungen der Organschaftsbesteuerung gemeinsam mit denen des Umwandlungssteuerrechts berücksichtigt werden müssen. Umstritten ist seit vielen Jahren u.a. der Themenkomplex, ob durch eine bzw. nach einer Umwandlung die finanzielle Eingliederung zur einer Organgesellschaft begründet ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Leitsatz Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen ta...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Familienkonzern in der Unternehmensnachfolge: Die ertragsteuerliche Organschaft als erbschaftsteuerliches Risiko? (ErbStB 2023, Heft 8, S. 245)

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Große- oder mittelgroße Familienunternehmen sind häufig in komplexen Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz organisiert. Die Unternehmensnachfolge bei einem derartig strukturierten Familienkonzern betrifft oftmals auch die Konstellation einer ertragsteuerlichen Organschaft i.S.v. § 14 KStG. Hier liegt der Fokus zunäc...mehr