Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.2 Keine doppelte Verlustberücksichtigung

Rz. 107 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG ist eine doppelte Verlustnutzung ausgeschlossen.[1] Danach bleiben negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt, soweit sie in einem ausländischen Staat im Rahmen der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.4 Steuerermäßigung, Steuersatzermäßigung und Steuerabzug

Rz. 121 § 19 Abs. 1–4 KStG regeln die Anwendung besonderer Tarifvorschriften, die den Abzug von der Steuer beim Organträger vorsehen. In § 19 Abs. 5 KStG ist der Steuerabzug bezüglich Betriebseinnahmen der Organgesellschaft beim Organträger geregelt, der insbesondere Kapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte der Organgesellschaft betrifft. Insgesamt regelt § 19 KStG damit die...mehr

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Organschaft: Besteuerung von Dienstleistungen

Sachverhalt Bei dem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um das Spannungsfeld zwischen dem Grundsatz der Unternehmenseinheit und den Auswirkungen der Zugehörigkeit zu einer Organschaft. Im Kern ging es um die Besteuerung von Dienstleistungen, die eine zu einer Organschaft gehörende Hauptniederlassung einer Gesellschaft in einem Mitgliedstaat zugunsten ihrer in ein...mehr

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Ende der Organschaft in Insolvenzfällen (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.8 Abs. 12 UStAE . Bei einer Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt zwischen Organträger und Organgesellschaft bzw. Organgesellschaften ein einheitliches Unternehmen vor. Die Organschaft setzt die finanzielle, organisatorische und wirtschaftliche Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 155 Die Zuwendungen gehören wie bisher zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Ab Vz 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter sowie zusätzl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Änderungen bei der Steuerbarkeit

Rz. 32 § 29 Abs. 1 S. 1 UStG regelt, dass ein Ausgleich vorgenommen werden kann, wenn "ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird". Die Regelung umfasst sowohl die Fälle, in denen ein bisher steuerbarer Umsatz nicht steuerbar wird, wie auch den Fall, in dem ein bisher nicht steuerbarer Umsatz durch Gesetzesänderung...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.1 Allgemeine Angaben

Als Art des Unternehmens (Zeilen 12–15) sind die wesentlichen, typischen Tätigkeitsbereiche anzugeben; diese können unterschiedlich sein, z. B. Bauunternehmen/Vermietung. Hinweis Organschaft Wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organs...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.4 Voranmeldungszeitraum

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.[1] Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 EUR, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.[2] Maßgebend dafür, ob die Grenze von 7.500 EUR überschritten wurde, ist allein die eigene Steuerschuld des Unternehmers. Umsätze, für die sein Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund ihrer unterne...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 54–59 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Organschaft

Rn. 171 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Für refinanzierte Kapitalbeteiligungen wird diskutiert, das Teilabzugsverbot nach § 3c Abs 2 EStG durch Begründung einer Organschaft zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der erwerbenden PersGes zu vermeiden (§ 14 KStG). Erträge, welche die Organschaft über den Gewinnabführungsvertrag an den Organträger abführt, sind keine Dividenden na...mehr

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Organschaft aufgrund eines Bruchteilsgemeinschafters?

Leitsatz Vermieten Eheleute als Bruchteilseigentümer gemeinschaftlich ein Grundstück an eine potenzielle Organgesellschaft, entsteht dadurch eine GbR, die als Unternehmerin anzusehen ist. Sachverhalt Die Klägerin (A-GmbH) erbrachte entgeltliche Geschäftsführungsleistungen an die A-GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin war Herr A, der auch alleiniger Kommanditi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 152 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c Abs 2 S 8 EStG nF wurde mit dem UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, vormals § 3c Abs 2 S 2 EStG aF) zu Verhinderungen von missbräuchlichen Gestaltungen bei abführungsbedingten Teilwertabschreibungen auf eine Organbeteiligung eingefügt. Nach dem damaligen Organschaftsmodell konnte die Aufdeckung stiller Reserven...mehr

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Zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG und § 17a UStDV)

Kommentar Innergemeinschaftliche Lieferungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a UStG steuerfrei. Die Voraussetzungen dafür sind im Rahmen der sog. "Quick Fixes" unionsrechtlich zum 1.1.2020 angepasst worden. Die Finanzverwaltung hat zu den geänderten Voraussetzungen Stellung genommen und den UStAE entsprechend angepasst. Die rechtliche Problematik...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Organschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Grds zur Voraussetzungen und Folgen einer kstlichen Organschaft s § 14 KStG Tz 75ff. Zu vGA im Zusammenhang mit Organschaftsverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1801ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Konzernumlagen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter nahe stehenden Unternehmen werden oft zentral oder regional durch die MG, durch nachgeordnete Kö oder vergleichbare Einrichtungen für den Gesamtkonzern Aufgaben der Verwaltung, des Managements, der Kontrolle, der Beratung oder ähnliche Aufgaben wahrgenommen. Eine Kostenverrechnung ist in diesen Fällen nur möglich, wenn für diese Tätigkeiten d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnpool

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schließen sich zwei oder mehr Kap-Ges zu einem sog Gewinnpool (Gewinn- und Verlustgemeinschaft) zusammen, zB über einen Unternehmensvertrag gem § 292 AktG, ohne dass die Voraussetzungen für eine kstliche Organschaft vorliegen, sind die Aufwendungen und Erträge aus dem Gewinnpool uE außerbilanziell als vGA bzw als verdeckte Einlage zu korrigieren. E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verlustübernahme

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Verlustübernahmen werden regelmäßig in GAV vereinbart und sind damit dem Bereich "Organschaft" zuzuordnen. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D 1801ff. Außerdem s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnpool".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausgleichszahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 304 AktG muss ein GAV einen angemessenen Ausgleich für die außen stehenden Aktionäre durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Als Az ist mindestens die jährliche Zahlung zuzusichern, die nach der bisherigen Ertragslage der Kap-Ges und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabführung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anerkennung einer ertragstlichen Organschaft setzt den Abschluss eines GAV voraus. Zu vGA in Organschaftsfällen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1801ff. Zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses zur Nutzung der Möglichkeiten eines stlichen Querverbunds bei Betrieben der öff Hand s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Querverbund" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "V...mehr

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung (zu § 14 UStG)

Kommentar Seit vielen Jahren erwartet, hat sich die Finanzverwaltung nun zu der Frage der rückwirkenden Rechnungsberichtigung geäußert. Nachdem sowohl der EuGH als auch der BFH die rückwirkende Rechnungsberichtigung unter bestimmten Voraussetzungen für möglich angesehen hatten, setzt die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung jetzt weitestgehend um und gibt für die Praxis noc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Die Organschaft (Tz 9 Pauschalierungserlass)

Rn. 130 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Wegen der Aufhebung des Pauschalierungserlasses für die KSt (s Rn 120) ist die Tz 9 obsolet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalgesellschaft

Rn. 135 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für die Frage, ob KapGes Steuerstundungsmodelle iSd § 15b EStG sein können, ist mE zu unterscheiden (ohne Differenzierung Beck, DStR 2006, 61): Es besteht keine körperschaftsteuerliche (§§ 14ff KStG) Organschaft zwischen KapGes und Anteilseigner (in Form einer natürlichen Person oder PersGes): § 15b EStG ist hier nicht anwendbar, weil der St...mehr

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Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft

Leitsatz Bei einer Organschaft bezieht der Organträger die Eingangsleistung, so dass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 13b UStG Sachverhalt Der Kläger, ein Einzelunternehmer, war Mehrheitsgesellschafter der X-GmbH (GmbH). Die GmbH erbrachte Bauleistungen an Schwestergesellschaften ...mehr

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Betriebsausgabenabzugsverbot für die sog. Bankenabgabe; Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S.d. § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist als Adressatin des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens beschwert und (ebenfalls) klagebefugt. 2. Das die Jahresbeiträge nach § 12 Abs. 2 RStruktFG a.F. (sog. Bankenabgabe) betreffende Betriebsausgabenabzugsverbot in § 4 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 4 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 § 11 Abs 1 KStG normiert als lex specialis zu § 7 Abs 3 u Abs 4 KStG einen eigenständigen Gewinnermittlungszeitraum und VZ. Das Prinzip der Abschnittsbesteuerung wird für den Abwicklungszeitraum tw außer Kraft gesetzt. Allerdings ist nach Auff der Fin-Verw (s R 11 Abs 1 S 7 KStR 2015) bei Überschreiten des Dreijahreszeitraumes iSd § 11 Abs 1 S...mehr

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Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Leitsatz Fraglich ist die Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6a GrEStG Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei Anwendung des § 6a GrEStG. Die Klägerin, eine aktiv tätige GmbH (u. a. Erwerb, Entwicklung und Vermarktung von Immobilien etc.), war bis zum 15.8.2011 zu 100 % an der D-GmbH beteiligt, in der...mehr

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EuGH-Vorlage zur Organschaft

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG für die Mitgliedstaaten vorgesehene Ermächtigung, in ihrem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73 Haftung bei Organschaft

1 Allgemeines 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personenges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.3 Zeitliche Beschränkung

Rz. 25 Voraussetzung für die Haftung ist, dass das Organschaftsverhältnis für den steuerlichen Anspruch gegen den Organträger auch unter Beachtung von Umwandlungsvorgängen von Bedeutung ist. Die Steuern müssen während der zeitlichen Dauer der Organschaft verursacht worden sein. Die steuerliche Bedeutung der Organschaft geht nicht dadurch verloren, dass ein Steueranspruch – z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen sein. Organges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen enthalten, soweit die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2.2 Haftung

Rz. 12 Die Haftung erstreckt sich auf diejenigen Steuerarten, für die die jeweiligen Organschaftsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Haftung für die Steuern, für die die Organgesellschaft im konkreten Fall von Bedeutung ist, geht weiter als die Haftung nach der Vorgängervorschrift § 114 RAO, die eine Beschränkung auf Steuern vorsah, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.4 Erstmalige Anwendung des § 73 S. 2 AO

Rz. 26 Anzuwenden ist diese Regelung erst nach dem 17.12.2019.[1] Eine rückwirkende Anwendung dieser Vorschrift ist ausgeschlossen. Haftungsbegründender Tatbestand ist die Entstehung der Steuerschuld bzw. die Entstehung des Anspruchs auf Erstattung von Steuervergütungen, für die die "oberste" Organgesellschaft haftet (Primärschuld), und das gleichzeitige Bestehen der Organsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber bestanden hat.[4] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.2 Ermessensausübung

Rz. 21 Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft kann dann ermessensfehlerhaft sein, wenn die Steuern eindeutig aus anderen Bereichen des Organkreises stammen (vom Organträger, seinen Gesellschaftern, anderen Organgesellschaften) und die Organgesellschaft keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Gestaltung (z. B. Vermögensübertragungen auf sie, Steuervorteile) gezogen hat. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3 Haftungsinanspruchnahme; Ermessensausübung

3.1 Allgemeines Rz. 16 Die Haftungsinanspruchnahme geschieht nach vorheriger Anhörung der betroffenen Organgesellschaft[1] durch Haftungsbescheid.[2] Dieser ist zu begründen.[3] Die Haftung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn zur Zeit des Erlasses des Haftungsbescheids das Organschaftsverhältnis nicht mehr besteht, zur Zeit der Entstehung des Steueranspruchs aber best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Haftung

2.1 Voraussetzungen Rz. 6 Haftungsschuldner ist die Organgesellschaft. Eine Voraussetzung der Haftung ist das Bestehen, die steuerliche Anerkennung eines Organverhältnisses.[1] Die Vorschrift enthält keine Begriffsbestimmung für die Organschaft. Vielmehr ging bereits der historische Gesetzgeber davon aus, dass die jeweiligen Steuergesetze entsprechende Begriffsbestimmungen en...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 28 Für die Zahlungsaufforderung ist § 219 AO zu beachten. Gegen den Haftungsbescheid ist gem. § 347 AO der Einspruch gegeben. Gegen die Zahlungsaufforderung ist ebenfalls der Einspruch gegeben.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Seinem Inhalt nach betrifft § 73 AO die haftungsrechtliche Inanspruchnahme von abhängigen Organgesellschaften. Diese haften für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Organträger kann eine Kapitalgesellschaft, eine sonstige Körperschaft, eine Personengesellschaft ode...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 5 Die Vorschrift sieht eine Haftung der Organgesellschaft für bestimmte Steuern des Organträgers, nicht dagegen eine Haftung des Organträgers für Steuern der Organgesellschaft vor.[1] Der Haftungsanspruch gegen die Organgesellschaft steht neben dem Steueranspruch gegen den Organträger als dem Steuerschuldner. Es handelt sich um eine persönliche Haftung[2], die nicht gege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 73... / 3.5 Insolvenz

Rz. 27 Besondere Rechtsfragen betreffen die Geltendmachung des Haftungsanspruchs im Insolvenzverfahren von Organträger und Organtochter.[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3.7.1 Betriebsvermögen bei Organschaft

Tz. 113 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Gehören zum BV Beteiligungen an Organgesellschaften, ist nach dem Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 09) nicht auf den Beteiligungswert abzustellen; vielmehr ist das Aktivvermögen der OG in vollem Umfang in den Vergleich nach § 8 Abs 4 S 2 KStG einzubeziehen, dh die BV-Zuführung ist für den Organkreis insges zu prüfen. Frotscher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 DBA-rechtliche Diskriminierungsverbote als Rechtsgrundlage für die Anerkennung einer grenzüberschreitenden Organschaft ohne Vorliegen einer inländischen Zweigniederlassung

Ausgewählte Literaturhinweise: Behrens, Organschaft über die Grenze aufgrund des DBA-Diskriminierungsverbots? Ubg 2011, 665; Dötsch, Künftig Nullbesteuerung ausl-beherrschter inl Kap-Ges? DK 2011, 267; Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Frotscher, Grenzüberschreiten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Organschaft und Ausl, FS Beusch, 1993, 153; Grotherr, Krit Bestandsaufnahme der systematischen und betriebswirtsch Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Organschaftskonzepts – Die Organschaft als lex imperfecta zur stlichen Erfassung der wirtsch Einheit "Konzern", StuW 1995, 124; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im dt StR, GmbHR 1996, 33; Grother...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Behrens, Organschaft über die Grenze aufgrund des DBA-Diskriminierungsverbots? Ubg 2011, 665; Dötsch, Künftig Nullbesteuerung ausl-beherrschter inl Kap-Ges? DK 2011, 267; Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Frotscher, Grenzüberschreitende Organschaft – Wo stehen wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Unterhalten einer im Handelsregister eingetragenen inländischen Zweigniederlassung

Tz. 13 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Die OT-Eignung iSd § 18 KStG setzt voraus, dass die inl Zweigniederlassung des ausl gew Unternehmens in das H-Reg eingetragen ist. Der Begriff der Zweigniederlassung entstammt dem HR (§§ 13ff HGB). Eine inl Zweigniederlassung setzt in den Fällen des § 18 KStG denknotwendig ein (ausl) Stammhaus voraus. Stlich ist die Zweigniederlassung, die zwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 11 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der BFH (s Urt des BFH v 09.02.2011, BStBl II 2012, 106) hat gegen die Fin-Verw (s Schr des BMF v 08.12.2004, BStBl I 2004, 1181) entschieden, dass eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung und Sitz im Inl iRe gewstlichen Organschaft OG eines in GB ansässigen gew Unternehmens sein kann. Danach ist die entgegenstehende Beschränkung in § 14 HS 2 und § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung des § 18 KStG

Tz. 1 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 § 18 KStG, der auf § 7a Abs 6 KStG 1969 zurückgeht, wurde bis auf Zitatveränderungen unverändert in das KStG 1977 übernommen. Auch beim Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeink-Verfahren erfuhr die Vorschrift keine Änderung. Der Gesetzgeber des StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) hatte allerdings vergessen, im Zuge der damaligen Streich...mehr