Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / IV. Latente Steuern im Organkreis

Rz. 181 [Autor/Zitation] Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz a...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / II. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 192 [Autor/Zitation] Mit dem Steuerreformgesetz 2005 (StRefG 2005, BGBl I 2004/57) wurde eine umfassende Reform der Konzernbesteuerung in Österreich vorgenommen. Die Gruppenbesteuerung löste dabei die Organschaft gem. § 9 öKStG idF vor dem StRefG 2005 ab. Wie die Gruppenbesteuerung sah auch die Organschaft eine Zurechnung des Ergebnisses der Organgesellschaften zum Organt...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / I. Tatbestand

1. Grundsätzliches Rz. 11 [Autor/Zitation] Eine ertragsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn eine Organgesellschaft (s. Rz. 12 ff.), die finanziell in einen Organträger (Rz. 31 ff.) eingegliedert ist (Rz. 36), sich aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags (Rz. 41 ff.) zur Abführung ihres Gewinns verpflichtet (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). 2. Organgesellschaft a) Gesellschaftsformen ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Organgesellschaft

a) Gesellschaftsformen Rz. 12 [Autor/Zitation] Eine Organschaft besteht aus einem Organträger und einer oder mehreren Organgesellschaften. Welche Gesellschaften Organgesellschaften sein können, wird in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG näher bestimmt. Es kann sich um eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder KGaA handeln. Dieser Kreis wird durch die in § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG g...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Maßgaben an Geschäftsleitung und Sitz

aa) Grundsätzliches Rz. 16 [Autor/Zitation] Gemeinsam ist allen Gesellschaften, dass sich ihre Geschäftsleitung im Inland und der statuarische Sitz entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat befinden muss (§§ 14 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 KStG). Hiermit hat der Gesetzgeber den ursprünglich geforderten doppelten Inlandsbezug, der voraussetzte, d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 5. Gewinnabführungsvertrag

a) Grundsätzliches Rz. 41 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt für die ertragsteuerliche Organschaft (anders als die umsatzsteuerliche Organschaft, s. Rz. 3) grds. einen wirksamen Gewinnabführungsvertrag iSd. § 291 Abs. 1 AktG voraus. Rz. 42 [Autor/Zitation] Schwierigkeiten ergeben sich insoweit für ausländische Gesellschaften. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG fordert nämlich e...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Gewinnabführungsvertrag nach AktG

aa) Formelle Voraussetzungen Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag verlangt zunächst einmal nach der Schriftform (§ 293 Abs. 3 AktG), der Zustimmung der Hauptversammlung (§ 293 Abs. 1 Satz 2 AktG) und der Eintragung ins Handelsregister (§ 294 Abs. 2 AktG; im Einzelnen Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 106 ff. [12/2021]). Die Eintragung hat mithi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / bb) Inhaltliche Voraussetzungen

(1) Pflicht zur Abführung des gesamten Gewinns Rz. 51 [Autor/Zitation] § 291 Abs. 1 AktG verlangt, dass sich die Organgesellschaft zur Abführung des ganzen Gewinns verpflichtet. Das findet sich auch in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, der allerdings seinerseits nochmals auf den Gewinnabführungsvertrag iSd. § 291 Abs. 1 AktG verweist. Gemeint ist Folgendes (Krumm in Brandis/Heuermann, ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (4) Rücklagen

(a) Bildung von Rücklagen Rz. 61 [Autor/Zitation] § 300 AktG verpflichtet die Organgesellschaft, Beträge in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gemäß § 300 Nr. 1 AktG ist dies aus dem ohne die Gewinnabführung entstehenden, um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss der Betrag, der erforderlich ist, um die gesetzliche Rücklage unter Hinzurechnung ei...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / II. Rechtsfolgen

1. Grundsätzliches Rz. 91 [Autor/Zitation] Dem Organträger ist das Einkommen der Organgesellschaft allein für steuerliche Zwecke zuzurechnen (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Obwohl das Gesetz an anderer Stelle unscharf von einem Gewinnabführungsvertrag spricht (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG), ist damit tatsächlich das Einkommen, nicht der Gewinn gemeint (Ebber in BeckOK KStG17,...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Rz. 96 [Autor/Zitation] Für die Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaft gilt folgendes Schema (Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 202 [12/2021]):mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (c) Auflösung in vororganschaftlicher Zeit gebildeter Rücklagen

Rz. 69 [Autor/Zitation] § 301 Satz 1 AktG wird entnommen, dass in vororganschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- oder Kapitalrücklagen nicht im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags abgeführt werden dürfen. Sie dürfen daher ohne Weiteres ausgeschüttet bzw. ausgekehrt werden (Rödder/Liekenbrock in Rödder/Herlinghaus/Neumann, § 14 KStG Rz. 439; Vogel/Rombach in HKMS3, Anh. 1 zu §§ 2...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Grundsätzliches

Rz. 91 [Autor/Zitation] Dem Organträger ist das Einkommen der Organgesellschaft allein für steuerliche Zwecke zuzurechnen (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Obwohl das Gesetz an anderer Stelle unscharf von einem Gewinnabführungsvertrag spricht (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG), ist damit tatsächlich das Einkommen, nicht der Gewinn gemeint (Ebber in BeckOK KStG17, § 14 Rz. 500). Di...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (2) Verlustvortrag

Rz. 56 [Autor/Zitation] Der Jahresüberschuss wird zunächst einmal – vorrangig vor der Gewinnabführung – gemindert um die Verlustvorträge aus den Vorjahren. Anderenfalls führt die "Zuviel-Abführung" dazu, dass der Gewinnabführungsvertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (BFH v. 21.10.2010 – IV R 21/07, BStBl. II 2014, 481), was dann die Anerkennung der Organschaft h...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (b) Auflösung in organschaftlicher Zeit gebildeter Rücklagen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Sind während der Dauer des Gewinnabführungsvertrags Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt worden, so können diese Beträge den anderen Gewinnrücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt werden (§ 301 Satz 2 AktG). Voraussetzung ist, dass die Gewinnrücklagen zulässig gebildet und die Beträge in sie eingestellt worden sind; werden die Rücklagen ga...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 4. Finanzielle Eingliederung

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG verlangt des Weiteren, dass der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maße beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen der Organgesellschaft zusteht (finanzielle Eingliederung). Anders als bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Rechtsfolgen der vororganschaftlichen Mehrabführungen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Mehrabführungen (oder Minderverlustübernahmen; Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 255 [12/2021]), die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, gelten als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger (§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG). Soweit diese nicht als Einlagenrückgewähr qualifiziert werden können (Krumm in Brandis/Heuerman...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Gewinnermittlung beim Organträger

Rz. 106 [Autor/Zitation] Das Einkommen des Organträgers setzt sich zusammen aus dem eigenen Einkommen und den Einkommen der Organgesellschaften, die aufgrund des Gewinnabführungsvertrags abzuführen waren. Hierfür spricht der Wortlaut des § 14 Abs. 1 KStG. Dies ist im Ergebnis auch die Auffassung der Finanzverwaltung (R 7.1 KStR; aA Ebber in BeckOK KStG17, § 14 Rz. 539), nach ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / dd) Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 76 [Autor/Zitation] Wird ein Gewinnabführungsvertrag durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen beendet, ist für die Rechtsfolge von Bedeutung, ob dies vor oder nach Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit erfolgt. Rz. 77 [Autor/Zitation] Wurde der Gewinnabführungsvertrag noch nicht fünf aufeinanderfolgende Jahre durchgeführt und durch Kündigung oder im gegenseitige...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Grundsätzliches

Rz. 41 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG setzt für die ertragsteuerliche Organschaft (anders als die umsatzsteuerliche Organschaft, s. Rz. 3) grds. einen wirksamen Gewinnabführungsvertrag iSd. § 291 Abs. 1 AktG voraus. Rz. 42 [Autor/Zitation] Schwierigkeiten ergeben sich insoweit für ausländische Gesellschaften. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG fordert nämlich einen Gewinnabführu...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / III. Mehr- und Minderabführungen

1. Grundsätzliches Rz. 141 [Autor/Zitation] Weichen das handelsrechtliche Ergebnis und der Steuerbilanzgewinn voneinander ab, kann es innerhalb der Organschaft zu Mehr- oder Minderabführungen kommen. Abgeführt wird stets das handelsrechtliche Ergebnis, das aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht höher oder niedriger sein kann als der Steuerbilanz...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / III. Gruppenbesteuerung

1. Voraussetzungen a) Unternehmensgruppe Rz. 195 [Autor/Zitation] Finanziell verbundene Körperschaften (Rz. 205 ff.) können eine Unternehmensgruppe bilden. Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis (Rz. 208 ff.) des jeweiligen Gruppenmitglieds (Rz. 201 ff.) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. dem Gruppenträger (Rz. 196 ff.) zugerechnet ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 212 [Autor/Zitation] Die Zurechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder an den Gruppenträger ändert nichts an der Steuersubjektivität der einzelnen Gruppenmitglieder (vgl. öKStR 2013 Rz. 1005; Lachmayer in Lachmayer/Strimitzer/Vock, § 9 Rz. 529 [12/2020]; Urtz in Achatz/Kirchmayr, § 9 Rz. 231 [5/2011]); die Gruppenmitglieder ermitteln selbständig ein steuer...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Teilwertberichtigungen

a) Teilwertabschreibung Rz. 219 [Autor/Zitation] § 9 Abs. 7 Satz 1 öKStG ordnet die Nichtabzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten an Gruppenmitgliedern an. Zweck des Abzugsverbots soll die Vermeidung der doppelten Verwertung operativer Verluste sein, welche durch die Ergebniszurechnung auf der einen Seite und die steuerwirksame Teilwertabschreibung ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / C. Besondere bilanzrechtliche Fragestellungen

I. Rückstellungen für Verluste der Organgesellschaft Rz. 121 [Autor/Zitation] Insbesondere wenn das Wirtschaftsjahr des Organträgers vor dem der Organgesellschaft endet, kann sich aus Sicht des Organträgers die Frage stellen, ob drohende Verluste der Organgesellschaft bereits im Wege einer Rückstellung antizipiert werden können (Brink in Schnitger/Fehrenbacher2, § 14 KStG Rz. ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Voraussetzungen

a) Unternehmensgruppe Rz. 195 [Autor/Zitation] Finanziell verbundene Körperschaften (Rz. 205 ff.) können eine Unternehmensgruppe bilden. Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis (Rz. 208 ff.) des jeweiligen Gruppenmitglieds (Rz. 201 ff.) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. dem Gruppenträger (Rz. 196 ff.) zugerechnet (§ 9 Abs. 1 öKStG)...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Rechtsfolgen der vororganschaftlichen Minderabführungen

Rz. 171 [Autor/Zitation] Minderabführungen der Organgesellschaft, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, sind als Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft zu behandeln (§ 14 Abs. 3 Satz 2 KStG). Das steuerliche Einlagekonto iSd. § 27 KStG erhöht sich entsprechend. Ebenso erhöhen sich auch die Anschaffungskosten des Organträgers hinsichtlich der Ant...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / f) Mindestdauer

Rz. 211 [Autor/Zitation] Die Unternehmensgruppe muss für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren bestehen (§ 9 Abs. 10 Satz 1 öKStG). Die Mindestdauer ist nur erfüllt, wenn das steuerlich maßgebende Ergebnis von drei jeweils zwölf Monate umfassenden Wirtschaftsjahren iSd. § 9 Abs. 6 öKStG zugerechnet wird (§ 9 Abs. 10 Teilsatz 1 öKStG). Kommt es zu einem nachträglichen Eint...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / cc) Sitz

Rz. 26 [Autor/Zitation] Die Frage, wo die Organgesellschaft ihren Sitz hat, bemisst sich nach § 11 AO. Ihren Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Anders als der Begriff der Geschäftsleitung, der rein aufs Faktische abstellt, ist für den ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / aa) Formelle Voraussetzungen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein wirksamer Gewinnabführungsvertrag verlangt zunächst einmal nach der Schriftform (§ 293 Abs. 3 AktG), der Zustimmung der Hauptversammlung (§ 293 Abs. 1 Satz 2 AktG) und der Eintragung ins Handelsregister (§ 294 Abs. 2 AktG; im Einzelnen Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 106 ff. [12/2021]). Die Eintragung hat mithin grds. konstitutive Wirkung...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (3) Ausschüttungssperre

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nicht abgeführt werden dürfen Beträge, soweit sie einer Ausschüttungssperre unterliegen. Werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen, so dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzügli...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 1. Teilwertabschreibung

Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Organträger kann seine Beteiligung an der Organgesellschaft auf den niedrigeren Teilwert abschreiben, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (R 14.7 Abs. 3 Satz 1 KStR; so auch Brink in Schnitger/Fehrenbacher2, § 14 KStG Rz. 828; Frotscher in Frotscher/Drüen, § 14 KStG Rz. 617 [6/2020]; Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 226 [12/2021...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / I. Einführung

Rz. 186a [Autor/Zitation] Das Institut der Gruppenbesteuerung in Österreich verfolgt einen ähnlichen Zweck wie die Organschaft in Deutschland: Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird ausnahmsweise durchbrochen, das (steuerliche) Ergebnis der finanziell verbundenen Organgesellschaften/Gruppenmitglieder beim Organträger/Gruppenträger zusammengerechnet und bei diesem verste...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / bb) Geschäftsleitung

Rz. 21 [Autor/Zitation] Was unter Geschäftsleitung zu verstehen ist, bemisst sich nach § 10 AO. Entscheidend für deren Feststellung ist maW der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das ist der Ort, wo der für die Geschäftsführung maßgebliche Wille gebildet wird und die für die Geschäftsführung notwendigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden (BFH v. 3.7....mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Latente Steuern im Zusammenhang mit der Unternehmensgruppe

Rz. 223 [Autor/Zitation] Gemäß § 198 Abs. 9 und 10 öUGB sind latente Steuern grds. auf sämtliche temporäre Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und RAP, die sich in späteren GJ voraussichtlich wieder umkehren, zu bilden. Im Regelfall erfolgt die Umkehrung beim selben Rechts...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Gesellschaftsformen

Rz. 12 [Autor/Zitation] Eine Organschaft besteht aus einem Organträger und einer oder mehreren Organgesellschaften. Welche Gesellschaften Organgesellschaften sein können, wird in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG näher bestimmt. Es kann sich um eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder KGaA handeln. Dieser Kreis wird durch die in § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG genannten Kapitalgesell...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (1) Pflicht zur Abführung des gesamten Gewinns

Rz. 51 [Autor/Zitation] § 291 Abs. 1 AktG verlangt, dass sich die Organgesellschaft zur Abführung des ganzen Gewinns verpflichtet. Das findet sich auch in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG, der allerdings seinerseits nochmals auf den Gewinnabführungsvertrag iSd. § 291 Abs. 1 AktG verweist. Gemeint ist Folgendes (Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 113 [12/2021]):mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / a) Unternehmensgruppe

Rz. 195 [Autor/Zitation] Finanziell verbundene Körperschaften (Rz. 205 ff.) können eine Unternehmensgruppe bilden. Dabei wird das steuerlich maßgebende Ergebnis (Rz. 208 ff.) des jeweiligen Gruppenmitglieds (Rz. 201 ff.) dem steuerlich maßgebenden Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. dem Gruppenträger (Rz. 196 ff.) zugerechnet (§ 9 Abs. 1 öKStG).mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / IV. Besondere bilanzrechtliche Fragestellungen

1. Teilwertberichtigungen a) Teilwertabschreibung Rz. 219 [Autor/Zitation] § 9 Abs. 7 Satz 1 öKStG ordnet die Nichtabzugsfähigkeit von Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverlusten an Gruppenmitgliedern an. Zweck des Abzugsverbots soll die Vermeidung der doppelten Verwertung operativer Verluste sein, welche durch die Ergebniszurechnung auf der einen Seite und die steuerwirks...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

a) Rechtsfolgen der organschaftlichen Mehrabführungen Rz. 151 [Autor/Zitation] Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, gelten – ungeachtet des Bestands des steuerlichen Einlagenkontos (Liedgens/Himmer, DB 2021, 1221, 1222) – als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger (§ 14 Abs. 4 Satz 2 KStG). Sie mindern deshalb den Beteiligungs...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen

a) Rechtsfolgen der vororganschaftlichen Mehrabführungen Rz. 166 [Autor/Zitation] Mehrabführungen (oder Minderverlustübernahmen; Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 255 [12/2021]), die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, gelten als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger (§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG). Soweit diese nicht als Einlagenrückgewä...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / II. Teilwertberichtigungen

1. Teilwertabschreibung Rz. 126 [Autor/Zitation] Der Organträger kann seine Beteiligung an der Organgesellschaft auf den niedrigeren Teilwert abschreiben, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (R 14.7 Abs. 3 Satz 1 KStR; so auch Brink in Schnitger/Fehrenbacher2, § 14 KStG Rz. 828; Frotscher in Frotscher/Drüen, § 14 KStG Rz. 617 [6/2020]; Krumm in Brandis/Heuermann, § 1...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / e) Gruppenantrag und Steuerumlage

Rz. 208 [Autor/Zitation] Formale Voraussetzung für die Bildung einer Unternehmensgruppe ist ein schriftlicher Gruppenantrag (§ 9 Abs. 8 öKStG; öKStR 2013 Rz. 1583). Die Wirkungen der Gruppenbesteuerung treten somit nicht automatisch bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen ein. Die durch das Antragsprinzip umgesetzte freie Wahl der Gruppenbildung betrifft den Umfang der U...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Organträger

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG bestimmt für den Organträger allein, dass es sich um ein "gewerbliches Unternehmen" handeln muss. Außer der Gewerblichkeit enthält das Gesetz damit keine näheren Maßgaben, so dass sowohl eine natürliche Person als auch eine Personengesellschaft und eine Körperschaft, Personenvereinigung oder sonstige Vermögensmasse Organträger s...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / cc) Mindestvertragslaufzeit

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG verlangt, dass ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre – gemeint sind damit Zeitjahre (BFH v. 13.11.2013 – I R 45/12, BStBl. II 2014, 486; Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 130 [12/2021]) – abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt wird (zu Letzterem s. Rz. 81). § 14 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / c) Ergebnis nicht unbeschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder

Rz. 215 [Autor/Zitation] Bei einem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Gruppenmitglied sind Verluste nur anteilig im Ausmaß der Beteiligung aller beteiligten Gruppenmitglieder und des beteiligten Gruppenträgers zuzurechnen (§ 9 Abs. 6 Z 6 öKStG). Gewinne ausländischer Gruppenmitglieder werden nicht zugerechnet, weil Österreich darauf kein Besteuerungsrecht hat;...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / aa) Grundsätzliches

Rz. 16 [Autor/Zitation] Gemeinsam ist allen Gesellschaften, dass sich ihre Geschäftsleitung im Inland und der statuarische Sitz entweder im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Staat befinden muss (§§ 14 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 KStG). Hiermit hat der Gesetzgeber den ursprünglich geforderten doppelten Inlandsbezug, der voraussetzte, dass sich auch der S...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht: Gruppenbesteuerung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Autoren: Prof. Dr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen Wien (Rz. 186–224) Dr. Karl Stückler, Steuerberater, Wien (Rz. 186–224)unter Mitarbeit von Jasmin Adriouich, Wien (Rz. 186–224) Schrifttum: Mayr, Die neue Gruppenbesteuerung – Konzept und Grundlagen, RdW 2004, 246; Stefaner/Weninger, Eigene Anteile und stimmrechtslose Vorzugsaktien, SWK 2004, ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (a) Bildung von Rücklagen

Rz. 61 [Autor/Zitation] § 300 AktG verpflichtet die Organgesellschaft, Beträge in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gemäß § 300 Nr. 1 AktG ist dies aus dem ohne die Gewinnabführung entstehenden, um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss der Betrag, der erforderlich ist, um die gesetzliche Rücklage unter Hinzurechnung einer Kapitalrücklage inner...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / b) Ergebniszurechnung unbeschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder

Rz. 213 [Autor/Zitation] Das Ergebnis jedes einzelnen Gruppenmitglieds ist isoliert nach den allgemeinen steuerlichen Regeln (§ 5 Abs. 1 öEStG) für jedes Wirtschaftsjahr zu ermitteln und festzustellen (vgl. öKStR 2013 Rz. 1059 f.; zur Gewinnermittlung in Deutschland vgl. Rz. 96). Ist ein Gruppenmitglied bzw. der Gruppenträger ausreichend finanziell mit einem anderen inländisc...mehr