Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.3 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 54h/1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Durch das JStG 2022 wurden in den S 9 bis 12 des § 34 Abs 6e KStG Anwendungsregelungen zur Bildung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten AP eingefügt. Weiter s § 14 KStG Tz 1220. Tz. 54h/2 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Für die Berechnung des Angleichungsfaktors ist nach § 34 Abs 6e S 10 und 12 KStG auf die durchschnittliche Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.2 Zwangsauflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7 KStG)

Tz. 54d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S 7 KStG neu gefasst und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.7 Begründung einer Organträgerstellung der Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 5 KStG)

Tz. 73 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8d Abs 2 S 2 Nr 5 KStG erklärt von seiner an die Schedulenbesteuerung abgeleiteten Grundidee her folgerichtig die Begründung einer OT-Stellung seitens der Verlust-Kö zum schädlichen Ereignis (s Ges-Begr, BR-Drs 544/16, 9), denn anschließend könnte ein fortführungsgebundener Verlustvortrag teloswidrig mit den dem OT zugerechneten "Fremd-Gew...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.17.2.4 Steuerliche Behandlung des Aufwands bzw Ertrags aus der Auflösung der organschaftlichen Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 13 und 14 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 54i Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Gem § 34 Abs 6e S 13 KStG idF des JStG 2022 erhöhen aufzulösende aktive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) und mindern aufzulösende passive AP (ggf erhöht um den Angleichungsfaktor) in der St-Bil des (ehemaligen) OT den Bw der Organbeteiligung, bei mittelbarer Organschaft den Bw der Beteiligung an der ZwiGes. Weiter s § 14 KStG Tz 12...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8d KStG allgemein:

Bakeberg/Krüger, Ges-Entw zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung von Kö: eine erste Analyse von § 8d KStG-E, BB 2016, 2967; Bergmann/Süß, Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entw eines § 8d KStG, DStR 2016, 2185; Dreßler/Rogall, Regierungsentw zur Einführung des § 8d KStG, DB 2016, 2375; Frey/Thürmer, Erste Anm und Vorschläge zur Konzeption des "fo...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.3 Zwischeneinkunftscharakter

Rz. 64 Die Einkünfte der ausländischen Betriebsstätte müssen Zwischeneinkunftscharakter haben, d. h. der Gesetzgeber fingiert für die Prüfung eine 100 %ige Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft und knüpft für die Prüfung des Methodenwechsels an den Charakter der ausländischen Einkünfte an: Führten diese als sog. Zwischeneinkünfte, d. h. passiv und niedrigbesteuert,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.6 Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht und Zollrecht

Rz. 57 Da verrechnungspreisrelevante Transaktionen üblicherweise zwischen Unternehmen (§ 2 UStG) stattfinden, wurde umsatzsteuerlichen Aspekten aufgrund der (vermeintlichen) Neutralität bei voller Vorsteuerabzugsfähigkeit traditionell wenig Beachtung in der Rechtsprechung und Fachliteratur zu Verrechnungspreisen geschenkt. Jedoch gewinnt eine korrekte umsatzsteuerliche und z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.19 Erstmalige Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (§ 34 Abs 6g KStG)

Tz. 57 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gem § 34 Abs 6g KStG idF des ATADUmsG, der als Abs 6f durch das Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften eingefügt worden ist, ist § 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG idF des Ges zur weiteren stlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften erstma...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.2 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 266 Hinzurechnungssubjekt ist der inländische Steuerpflichtige. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG knüpft zunächst an den Regelfall der unbeschränkten Steuerpflicht an. § 7 Abs. 1 S. 4 AStG erweitert den Anwendungsbereich unter gewissen Voraussetzungen auf durch das ATAD-UmsG erstmalig beschränkt Steuerpflichtige (siehe hierzu Rz. 391ff.). Rz. 267 § 7 Abs. 1 S. 1 AStG bedient sich in B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere materielle Voraussetzungen und Nachweiserfordernisse (Abs 5 S 2 bis 5)

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erstattung ist subsidiär zu anderen inl (zu ausl s Abs 5 S 2 Nr 5 und S 5) Erstattungsmöglichkeiten (Abs 5 S 2 Nr 1), dh es ist keine Erstattung zu gewähren, wenn und soweit Anträge auf (tw) Erstattung gem § 44a Abs 9 EStG und/oder gem DBA iVm § 50c (früher § 50d) EStG gestellt werden könnten. Dies begrenzt im Ergebnis die nach Abs 5 mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des schädli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KStR, StuB 2021, 309; Bockhoff/Frieburg/Darijtschuk, Das Optionsmodell für Pers-Ges im Licht grenzüberschreitender Sachverhalte, DB 2021, 2521; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen StR – Überblick anhand von Bsp-Fällen, ISR 2021, 388; Böttcher, Das neue KöMoG: Optionsmodell ein "großer Wurf"? GStB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers

Leitsatz 1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.01.2023 ‐ XI R 29/22 (XI R 16/18), BFHE 279, 320). 2. Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der bisherigen BFH-Rech...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 7 Gruppenbesteuerung

Rz. 86 Latente Steuern können auch bei Gruppenbesteuerungssystemen (in Deutschland als Organschaften bekannt) entstehen, wobei die Bilanzierung rechtlich nicht geregelt ist. In der Praxis haben sich daher 2 Verfahren zur Abbildung latenter Steuern herausgebildet: Formaler Ansatz Der formale Ansatz trägt dem Aspekt der Steuerschuldnerschaft Rechnung. Latente Steuern werden nur ...mehr

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Eigenkapitalveränderungsrec... / 5.3 Kritische Würdigung

Rz. 70 Aufgrund der im Ergebnis freiwilligen Angaben und des insbesondere auf Konzerne abgestellten Datensatzes wird der die E-Bilanz ergänzende, dort sog. Eigenkapitalspiegel keine überragende Bedeutung in der Praxis der steuerlichen Rechnungslegung erlangen. Offen bleibt auch, welchen Mehrwert für die Besteuerung der Unternehmen solche zusätzlichen Angaben im Rahmen ihrer ...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der temporären Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 9 IFRS

Rz. 98 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach den IFRS bildet IAS 12. Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Steuern, also auch die Bilanzierung von Ertragsteuern. Grundlage für latente Steuern bildet das Temporary-Konzept, das in Form der Liability-Methode in den IFRS implementiert ist. Rz. 99 Rechtsgrundlage zur Bilanzierung latenter Steuern nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Berechnung der Besteuerungsgrundlage, Hinzurechnungen (§ 16 Abs. 1 UStG)

Rz. 27 Bei der Berechnung der sog. "Steuer" ist gem. § 16 Abs. 1 S. 3 UStG zunächst von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 [1] und 5[2] UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum im Rahmen der Soll- oder Regelbesteuerung (Rz. 29) entstanden ist. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 UStG. Rz. 28 Durch Art. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.5 Leistungen von Zweckbetrieben, mit deren Ausführung selbst nicht steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden

Rz. 181 Von Zweckbetrieben ausgeführte Leistungen, mit deren Ausführung selbst nicht steuerbegünstigte Zwecke verwirklicht werden, unterliegen nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Zweckbetrieb insgesamt nicht in erster Linie der Erzielung von zusätzlichen Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 4. Rechtsfolgen einer temporären Nichtanerkennung der Organschaft wegen fehlender finanzieller Eingliederung

In der Praxis kann die Aberkennung eines Organschaftsverhältnisses für ein einzelnes Jahr oft gravierende Rechtsfolge auslösen. Dies deshalb, weil gem. R 14.5 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 KStR das Tatbestandsmerkmal der "fünfjährigen Mindestvertragslaufzeit" bei Wiedereintritt in die Organschaft neu geprüft werden muss, d.h. mit begehrtem neuerlichen Beginn der Organschaft eine neue fü...mehr

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Finanzielle Eingliederung im Rahmen einer Organschaft (GmbHStB 2024, Heft 8, S. 249)

Bedeutung einer „qualifizierten Mehrheit” Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14–19 KStG) liegt u.a. vor, wenn eine oder mehrere rechtlich selbständige Kapitalgesellschaften (Organ, Organgesellschaft) in ein anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) derart eingebunden sind, dass sie wirtschaftlich einen unselbständigen Teil ebe...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / b) Problemstellung

Unabhängig von der Vielzahl und Komplexität der zu erfüllenden Voraussetzungen für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft stellt das Tatbestandsmerkmal der "finanziellen Eingliederung" eine wesentliche Komponente dar. Allein hier sind schon Besonderheiten zu beachten, die ansonsten zum Scheitern des Ziels der Anerkennung der Organschaft führen können.mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 3. Finanzielle Eingliederung bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Mehrheit der Stimmrechte: Für die finanzielle Eingliederung ist auf die "Mehrheit der Stimmrechte" abzustellen. Da es insofern auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ankommt[12], reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmrechte aus[13]. Sofern dies nicht mit einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verbunden ist, wird die erforderliche Stimmenmehrheit gru...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14–19 KStG) liegt u.a. vor, wenn eine oder mehrere rechtlich selbständige Kapitalgesellschaften (Organ, Organgesellschaft) in ein anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) derart eingebunden sind, dass sie wirtschaftlich einen unselbständigen Teil eben dieses Unternehmens darstellen. Dies ist...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 1. Allgemeine Grundsätze

a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 2. Finanzielle Eingliederung

a) Mehrheit der Stimmrechte Finanzielle Eingliederung: Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung ...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / d) Zeitraumbezogene Betrachtungsweise

Ununterbrochene Eingliederung: Für die Annahme der Beherrschung i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss die Organgesellschaft vom Beginn bis zum Ende ihres WJ ununterbrochen finanziell in den Organträger eingegliedert sein[8]. Sofern die Organgesellschaft erst in ihrem laufenden WJ finanziell in den Organträger eingegliedert wird, scheidet für dieses WJ die Möglichkeit der O...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / a) Mehrheit der Stimmrechte

Finanzielle Eingliederung: Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger u...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / c) Finanzielle Eingliederung bei Organträger-Personengesellschaften

Grundsatz: Neben nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften können auch natürliche Personen und Personengesellschaften unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG als Organträger fungieren. Organträger-Personengesellschaften: Mit Blick auf die finanzielle Eingliederung ergibt sich für Organträger-Personengesellschaften die folgende Besonderheit, d...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 5. Fazit

Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger unmittelbar oder mittelbar i...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / a) Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 KStG

Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / b) Mittelbare Beteiligung

Organträger beherrscht vermittelnde Gesellschaft: Neben der unmittelbaren genügt ebenso die mittelbare Beteiligung an der Organgesellschaft, um diese finanziell einzugliedern. Demzufolge kann auch ein ausschließlich mittelbar an der Organgesellschaft beteiligter Organträger die Organgesellschaft i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG beherrschen. Zur Anerkennung der finanziellen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kostenweiterbelastung und A... / 2.4.3 Leistungen innerhalb einer Organschaft bzw. zwischen Betriebsstätte und Stammhaus

Wenn zwischen inländischen Konzerngesellschaften hingegen eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht[1], dann ist eine Umsatzsteuerbarkeit einer Kostenweiterbelastung zwischen den Konzerngesellschaften selbst bei grundsätzlichem Vorliegen eines Leistungsaustauschs nach dem deutschen Rechtsverständnis, das nach jüngster Rechtsprechung wohl grds. auch der EuGH[2] teilt, ausges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Organschaft

Rz. 451 [Autor/Stand] Die Organschaft (vgl. § 14 KStG) hat nicht zur Folge, dass das Betriebsvermögen der Organgesellschaft (= abhängige Kapitalgesellschaft) dem Organträger zugerechnet wird.[2] Organgesellschaften werden daher als selbstständige (Kapital-)Gesellschaften betrachtet, deren Betriebsvermögen – ab 1.1.2009 – nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG bewertet wird. Rz. 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Tabelle zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Tz. 69 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Das zu versteuernde Einkommen einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist wie nachfolgend zu ermitteln (s. R 7.1 Abs. 1 KStR 2022):mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag stellt das spezielle Thema der Mehr- bzw. Minderabführungen und die damit verbundenen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft dar. Ab 2022 werden die Ausgleichsposten durch die sog. Einlagelösung ersetzt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die körperschaftsteuerliche Organschaft ist in de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 6 Einlagelösung ab 2022

Diese komplexe und in Teilen auch streitanfällige Ausgleichspostenlösung wird für organschaftliche Minder- bzw. Mehrabführungen nach dem 31.12.2021 durch die sog. Einlagelösung ersetzt.[1] Danach führen organschaftliche Minderabführungen zu einer Einlage durch den Organträger in die Organgesellschaft. organschaftliche Mehrabführungen der Organgesellschaft an den Organträger zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3 Zeitliche Einordnung

Die Mehr- bzw. Minderabführungen sind zusätzlich noch nach deren zeitlicher Entstehung zu differenzieren in vororganschaftlich [1] bzw. organschaftlich [2] bedingte Mehr- oder Minderabführungen. Entscheidend ist, wann der Sachverhalt begründet wurde, aus dem sich die Mehr- oder Minderabführung ergibt. Lag der Zeitpunkt vor Beginn der Organschaft, ist dies eine vororganschaftliche;...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz[1] als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [2] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Abl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Organschaft: Steuerbarkeit von Innenumsätzen im Organkreis

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 26.1.2023[1] ging es um die Frage, ob und ggf. inwieweit Innenumsätze in einem Organkreis steuerbar sind. Im Ausgangsverfahren ging es um eine Stiftung öffentlichen Rechts als Trägerin einer Universität, die auch einen Bereich Universitätsmedizin unterhält. Die Stiftung erbringt als Organträger, soweit ihre Ausgangsle...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell

Leitsatz Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organ­gesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 – X R 4/10, BFHE 233, 539,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3 Organschaft und optierende Gesellschaft

Rz. 210 Die optierende Gesellschaft gilt für Zwecke der Besteuerung vom Einkommen nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG als Kapitalgesellschaft. Dies betrifft auch die optierende Gesellschaft für die Organschaft.[1] 4.3.1 Optierende Gesellschaft als Organträgerin Rz. 211 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3.1 Optierende Gesellschaft als Organträgerin

Rz. 211 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG sein.[1] Auch nach Ausübung der Option wird eine bestehende Organschaft fortgeführt. Die Optionsausübung hat keinen Einfluss auf die fünfjährige Mindestlaufzeit (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG) des Gewinnabführungsvertrags. Eine bestehend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3.2 Optierende Gesellschaft als Organgesellschaft

Rz. 215 Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann die optierende Gesellschaft keine Organgesellschaft sein. Sie gründet ihre Rechtsauffassung darauf, dass die Regelungen des Gewinnabführungsvertrages in eintragungspflichtiger Form vereinbart werden und organisationsrechtlichen Charakter haben müssen. Nach dt. Gesellschaftsrecht bestehe weder eine Eintragungspflicht für Unterneh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.12 Kein einheitliches Vertragswerk bei Leistungen mehrerer Unternehmen

Mit Vorlage einer Beschwerde wurde dem BFH die abstrakte Rechtsfrage vorgelegt, ob im Falle des Vorliegens einer personellen Verflechtung zwischen einer grundstücksübertragenden Person (= natürliche Person im vorgelegten Fall) und einer bauwerkserrichtenden Person (= GbR im vorgelegten Fall) eine einheitliche Leistung anzunehmen ist, welche in der Folge auch zu einer durchgä...mehr