Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die aufschiebend bedingte B... / 6. Erbschaftsteuerliche Folgen beim Sohn S

Bei S entsteht durch die Lebzeit-Urkunde kein steuerbarer Vorgang. Weder liegt bei ihm ein Erwerb vor, noch wird sein Vermögen i.S. eines steuerrelevanten Vermögensabflusses gemindert. Die Abgabe der bedingten Bestellungserklärung ist ebenso wenig ein Schenkungsteuertatbestand, wie die parallele Vermögensposition bei E es ist. Auch im Zeitpunkt des Erbfalls führt die Konstell...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 7. Zusammenschau: Überlegenheit gegenüber der Auflagen-plus-TV-Lösung

Die vorgestellte Gestaltung ist der klassischen Kombination aus testamentarischer Auflage und Testamentsvollstreckung in mehrfacher Hinsicht überlegen. Die schuldrechtliche Durchsetzung der Auflage wird entbehrlich, weil mit Bedingungseintritt das Wohnungsrecht automatisch entsteht; der Eigentümer muss nach dem Erbfall nichts mehr tun. Die dingliche Sicherung wirkt bereits ab...mehr

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Die aufschiebend bedingte B... / 8. Fazit

Seit Bdb. OLG v. 18.11.2022 – 5 W 110/21, NotBZ 2023, 224, ist die aufschiebend und auflösend bedingte Bestellung eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB als grundbuchfähige Gestaltung gesichert. Die hier vorgestellte Gestaltung beruht auf drei ineinandergreifenden Bausteinen: testamentarische Auflage des V, Lebzeit-Urkunde zwischen S und E mit bedingter Wohnungsrechtsbestellung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem Fall nahe kom...mehr

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Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der Aufteilung eines Nachlasses zwischen Miterben grundsätzlich als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden können. Das gilt insbesondere bei Streitigkeiten über die Verteilung des Nachlasses und bei Teilungsversteigerungen.mehr

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Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Hintergrund

Ein Erbe stritt sich mit seinem Bruder als Miterben über die Aufteilung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten unter anderem Wertpapiere und vermietete Wohnimmobilien. Im Rahmen dieser Erbauseinandersetzung entstanden dem Kläger Rechtsanwaltskosten von über 100.000 EUR. Diese Kosten wollte er als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechtsanwaltskosten bei Erb... / Entscheidung

Der BFH stellt klar: Rechtsanwaltskosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verteilung des Nachlasses sind als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar. Zur Verteilung gehören insbesondere: die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§ 2042 BGB), anwaltliche Beratung der Miterben zur Erbauseinandersetzung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Streitigkeiten über die A...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 28a ErbStG (Verschonungsbedarfsprüfung)

• 2021 Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses auch gegenüber dem Schenker / § 28a ErbStG Sind die Voraussetzungen des § 28a ErbStG erfüllt, wird die ErbSt bzw. SchenkSt erlassen. Dabei betrifft § 28a ErbStG nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den gestuften Großerwerb. Erfolgen innerhalb des Zeitraums von 10 Jahren mehrere Erwerbe, ist § 28a ErbStG für das insgesamt erw...mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 5. Keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass durch den handelnden Alleinerben

Grundsätzlich haftet der Erbe für die von einem bevollmächtigten Dritten begründeten Nachlassverbindlichkeiten persönlich. Ihm verbleibt jedoch die Möglichkeit, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[27] Als wichtiges Korrelat im Hinblick auf die zugunsten des Alleinerben weiter fortbestehenden Vollmacht ist hervorzuheben: Der Alleinerbe kann sich nicht "selbst" so v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nachlassschulden

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die auf dem > Rechtsnachfolger lastende Zahlung von Nachlassschulden gehört in den Vermögensbereich, beeinflusst also das > Einkommen nicht (BFH 67, 44 = BStBl 1958 III, 290). Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Nachlassverbindlichkeiten, > Unterhaltsleistungen Rz 23. Für die Belastung mit > Erbschaftsteuer gibt es aber eine Steuerermäßi...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 1.1 Sachliche Steuerpflicht

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen als sog. Grundtatbestände nach § 1 Abs. 1 ErbStG (= sachliche Steuerpflicht) der Erwerb von Todes wegen, die Schenkungen unter Lebenden, die Zweckzuwendungen und die (Familien-)Stiftungen mit dem Ziel, die Bereicherung aus einem Vermögensanfall zu erfassen. Die Schenkung ist schon deshalb mit einzubeziehen, um sonst mögliche Steue...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.2 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen und Leistungen

Bei einer auf bestimmte Zeit beschränkten wiederkehrenden Nutzung oder Leistung ist der Kapitalwert mit dem aus der Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vielfachen des Jahreswerts der Nutzung anzusetzen. Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind nach § 13 Abs. 2 BewG mit dem 18,6-fachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer mit dem 9,3-fachen des ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 9 Gemischte Schenkung

Nachlassverbindlichkeiten können sich grundsätzlich nur bei einem Erwerb von Todes wegen ergeben. Keine gesetzliche Regelung gibt es für die Fälle, in denen sich bei Schenkungen unter Lebenden eine Belastung ergibt (z. B. Schenkung eines Grundstücks mit Übernahme einer auf dem Grundstück lastenden Restschuld). Da nach § 10 Abs. 5 ErbStG eine Berücksichtigung nur der Nachlass...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3. Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG

§ 10 ErbStG legt die Regelungen fest, nach denen der steuerpflichtige Erwerb zu ermitteln ist. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs ergibt sich nach folgender Reihenfolge: Einzelbewertung der übertragenen Vermögensgegenstände nach § 12 ErbStG. Berücksichtigung der sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Steuererstattungsansprüche des Erblassers, wenn sie rechtlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 3, bis 30.6.2026 Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 3, § 8 GrusiG-V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend ist...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 4.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung ohne Ausgleichszahlung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.2 Unterschiedliche Übernahme von Verbindlichkeiten zur Wertangleichung

Nach dem Beschluss des Großen Senats[1] liegt keine zu Anschaffungskosten und Veräußerungserlösen führende Abstandszahlung vor, wenn ein Miterbe im Rahmen einer Realteilung Nachlassverbindlichkeiten übernimmt, die höher sind als der Teil der Nachlassverbindlichkeiten, der entsprechend seiner Erbquote auf ihn entfällt. Für die Frage, ob ein Miterbe bei einer Realteilung den s...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.7.2 Pflichtteil = reiner Geldanspruch

Der Pflichtteil ist kein Anteil am Nachlass selbst, sondern führt zu einem reinen Geldanspruch gegen den Erben bzw. die Miterben, der nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall entsteht und eine Nachlassverbindlichkeit nach § 1967 Abs. 2 BGB darstellt.[1] Das Pflichtteilsrecht gewährt anders als das Erbrecht keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern nur einen obligatorisc...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.6 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Angehörigen (Abkömmlinge, Ehegatte, ggf. Eltern) wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht besteht, wenn eine pflichtteilsberechtigte Person, z. B. Abkömmlinge oder Ehega...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Erblasserschulden und Erbfallschulden

Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Er haftet deshalb für diese Nachlassverbindlichkeiten.[1] Die sog. Erblasserschulden (= Schulden, die der Erblasser selbst begründet hat), können auf Vertrag oder anderen Rechtsgründen beruhen (Beispiele: Kaufpreisschulden, Kreditschulden, Steuerschulden usw....mehr

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Überblick über die erbrecht... / a) Kein Herausgabeanspruch aus § 2287 BGB bei Vereinbarung eines Rechts zum Rücktritt vom Erbvertrag

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts schließt, soweit die Voraussetzungen für dessen Ausübung bei der Schenkung vorliegen, eine objektive Beeinträchtigung des Vertragserben i.S.v. § 2287 Abs. 1 BGB aus, ohne dass der Rücktritt erklärt werden müsste. OLG Nürnberg v. 24.10.2025 – 1 U 555/24 BGB § 2287 Beraterhinweis Eine Schenkung kann nur dann einen Herausgabeanspruch aus § 2...mehr

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ZErb 05/2026, Die Grabpflege als (wirtschaftliches) Rechtsproblem

Auch wenn eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Grabpflege in Deutschland nicht besteht, gebieten es doch der Anstand und die Pietät, die Gräber Verstorbener in einem würdigen Zustand zu erhalten. Auch die meisten Friedhofsordnungen regeln, dass die Grabnutzungsberechtigten die Gräber nicht verwahrlosen lassen dürfen. Grabnutzungsberechtigte sind dabei nicht automatis...mehr

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ZErb 05/2026, Fehlende Erbs... / 2 Anmerkung

Das OLG Naumburg befasst sich in dieser Entscheidung mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Entlassung des Testamentsvollstreckers i.S.d. § 2227 BGB im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer. Das OLG ist der Auffassung, dass ein wichtiger Grund in der Nichtentrichtung der Erbschaftsteuer liegt und bestätigt damit seine bisherige Auffassung.[1] Dies verdient Zustimmun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Gegenüber der gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Leistungsauflage ist die Rechtslage beim Erwerb von Todes nun gleich. In beiden Fällen sind beispielsweise die Schulden ohne Einschränkung abziehbar. Beim Erwerb von Todes wegen ergibt sich dies aus § 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG, wonach die Schulden voll bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden könn...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.5 Beerdigungskosten und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 50 Obgleich der Erbe gem. § 1967 BGB für Nachlassverbindlichkeiten haftet, scheidet ein Abzug dieser gem. § 33 EStG mangels Zwangsläufigkeit aus. Der Erbe hat die Möglichkeit zur Ausschlagung der Erbschaft, die Übernahme von Verbindlichkeiten erfolgt mithin freiwillig (§§ 1944, 1975ff. BGB).[1] Fraglich ist m. E. aber, ob im Einzelfall nicht die Zwangsläufigkeit einer üb...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 1.2.4 Jastrowsche Klausel

Zur Verstärkung der Abschreckungswirkung einer Pflichtteilsklausel wurde die Jastrowsche Klausel entwickelt. Mit dieser wird erreicht, dass sich der Nachlass des Letztversterbenden durch die Vermächtnisse vermindert, was dazu führt, dass sich auch Pflichtteilsansprüche verringern.[1] Die Jastrowsche Klausel lautet etwa wie folgt[2]: "Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.1.2 Nachteile des Berliner Testaments

Wie unter Tz. 1.2.1 schon ausgeführt, ist das Berliner Testament zumindest bei höheren Vermögen nicht zu empfehlen.[1] Befindet sich im Vermögen ein Familienheim, so kann dieses aber steuerfrei vererbt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG, sofern die entsprechenden Voraussetzungen eingehalten werden). [2] Nachteilig erweist sich das Berliner Testament zum einen dadurch, dass die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berliner T... / 2.2 Besteuerung des Schlusserben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 3 ErbStG sieht für den Schlusserben eine Begünstigung vor. Hiernach wird beim Schlusserben, sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, die Steuerklasse im Verhältnis zum erstverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt (und nicht die Steuerklasse im Verhältnis zum letztverstorbenen Ehegatten).[1] Hinweis Eingetragene Lebenspartner Die Regelung findet...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.3 Berechnung bei teilweisem Auslandsvermögen

Setzt sich der Erwerb nur teilweise aus Auslandsvermögen zusammen, d. h., es ist auch Inlandsvermögen vorhanden, ist eine Aufteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG geboten. Denn die ausländische Steuer kann nur soweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie das Auslandsvermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Ansonsten könnte die ausländische Steuer auch no...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 1. Allgemeines

Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet für die ausländische Erbschaftsteuer wie auch für die ausländische Schenkungsteuer gleichermaßen Anwendung (§ 1 Abs. 2 ErbStG).[1] Bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft ist die Anrechnung der durch den Vorerben gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer beim Nacherben nicht möglich.[2] Hinzuweisen sei hier auf das Urteil des BFH v. 19.6.201...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.5 Belastung mit vergleichbarer Steuer

Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verlangt eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer. Es genügt dabei, dass die ausländische Steuer mit der deutschen Steuer vergleichbar ist, die Bezeichnung der ausländischen Steuer ist irrelevant.[1] Zu einer Anrechnung führt dabei jede ausländische Erbschaftsteuer, auch wenn es sich um eine Nachlasssteuer ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 6. Nachweise

Der Erwerber ist zum einen verpflichtet, einen Nachweis über die Höhe des Auslandsvermögens zu führen. Dies gilt aber nicht für steuerfreies Auslandsvermögen.[1] Des Weiteren hat der Erwerber auch die Festsetzung und die Zahlung der ausländischen Steuer nachzuweisen.[2] Möglich ist dies durch entsprechende Urkunden (ausländischer Steuerbescheid, Zahlungsbeleg oder Bestätigun...mehr

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ZErb 04/2026, Dauertestamen... / 3. Auseinandersetzung mit der Rspr.

Die zu Personenhandelsgesellschaften ergangene Rspr. vermag die Grenzen einer angeordneten Testamentsvollstreckung nicht scharf zu ziehen. Hinzu kommt, dass sich die BGH-Rspr. des II. (Gesellschaftsrechts-)Senats und des IV. (Erbrechts-)Senats hinsichtlich des argumentativen Ausgangspunkts unterscheiden. Ob dies, wie das Gericht beteuert, nur zu Unterschieden in der Formulie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grenzen der Regelung

Rz. 7 [Autor/Stand] Trotz der aufgrund des fehlenden DBA-Netzes (Rz. 1) hohen Bedeutung ist § 21 ErbStG weit davon entfernt, eine Doppelbesteuerung in allen Fällen zu vermeiden.[2] Die Regelung gilt nur bei unbeschränkter Steuerpflicht (Rz. 11 ff.) und demnach nicht bei mehrfacher beschränkter Steuerpflicht, wie sie etwa bei unterschiedlicher Definition des inländischen Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Dauertestamen... / II. Ausweich-/Alternativgestaltungen

Soweit der Erblasser sein Ziel, die dauerhafte und umfassende Verwaltung des Gesellschaftsanteils und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch den Testamentsvollstrecker, durch Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung nicht erreichen kann, z.B. weil diese entgegen der hier vertretenen Auffassung von der Rspr. nicht anerkannt wird oder die Mitgesellschafter ihre Zusti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweispflichten (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen sachliche Richtigkeit zu unterstellen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / II. Schenkungsteuer

Rz. 88 Schenkungsteuerlich können Nachlassverbindlichkeiten, wozu auch Gegenleistungen zählen, gem. § 10 Abs. 6 ErbStG von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Dies gilt aber nicht für solche Gegenleistungen, die im Zusammenhang mit Übertragung von begünstigtem Vermögen stehen. Die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erbschaftste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / II. Schenkungsteuer

Rz. 85 Die Vereinbarung von Gegenleistungen sind erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 6 ErbStG zu berücksichtigen. Soweit die Gegenleistungen jedoch im Zusammenhang mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen, können sie anteilsmäßig nicht abgezogen werden. Dies wird der Regelfall bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben sein, d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nachlassverbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung

Entstehen Kosten der Rechtsberatung und ‐vertretung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, sind diese als Kosten der Nachlassverteilung gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes abziehbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 1.2 Möglichkeiten der ­Auseinandersetzung

Das Verfahren der einvernehmlichen Auseinandersetzung ist gesetzlich geregelt.[1] Zunächst müssen die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt werden.[2] Der verbleibende Überschuss wird dann unter den Erben entsprechend ihren Anteilen verteilt.[3] Soweit möglich erfolgt eine Naturalteilung, sonst der Verkauf der Nachlassgegenstände mit anschließender Verteilung des Erlöses ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.5 Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Nachlasses

Die Miterben können die Erbauseinandersetzung auch durchführen, indem sie alle Wirtschaftsgüter des Nachlasses veräußern und anschließend alle Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Der Rest der Veräußerungserlöse wird den Erbquoten entsprechend anteilsmäßig unter den Miterben verteilt.[1] 2.5.1 Betriebsvermögen Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und ESt bei Kapitalerträgen

Keine zwingende Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit ErbSt und ESt bei Kapitalerträgen: Das FG Münster hat mit Urt. v. 17.2.2021 – 7 K 3409/20 AO (ErbStB 2021, 138 [Weiss]) entschieden, dass die Festsetzung einer Steuer aus sachlichen Gründen unbillig ist, wenn sie zwar dem Gesetzeswortlaut entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft. Es ist nicht unbillig, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, d...mehr