Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / Zusammenfassung

Überblick Durch das immer engere Zusammenleben der Menschen lässt es sich nicht vermeiden, dass bei der Benutzung von Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenem Grundstück sog. Einwirkungen auf Nachbarwohnungen oder Nachbargrundstücke ausstrahlen, die dort subjektiv als Belästigung empfunden werden. Jeder Nachbar ist aus dem Nachbarschaftsverhältnis heraus verpflichtet, derar...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.2 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Sie gegenüber Ihrem Grundstücksnachbarn auch einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gerichtlich geltend machen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist zunächst, dass die Nutzung eines benachbarten Grundstücks Auswirkungen auf Ihr Grundstück hat, die dessen Nutzung üb...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.3 Rolle der Polizei bei Nachbarstreitigkeiten

Wenn Sie in einem Nachbarstreit die Polizei zu Ihrer Unterstützung rufen wollen, sollten Sie daran denken, dass der Schutz privater Rechte und deren Durchsetzung gegenüber Nachbarn nicht Aufgabe der Polizei ist, sondern den Gerichten obliegt.[1] Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei hat sie auch die Aufgabe, die Beg...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.1 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im Klageweg zur Wehr setzen. Als Grundstückspäc...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.2 Zur Wesentlichkeit der Einwirkungen

Einwirkungen als solche, die aus der Nachbarschaft resultieren, sind nicht schon deshalb abwehrbar, weil sie etwa mit der Nase oder dem Ohr sinnlich wahrnehmbar sind. Sie sind es vielmehr erst dann, wenn sie wesentlich im Sinn des § 906 BGB sind. Was ist wesentlich? Die Frage nach der Wesentlichkeit ist einerseits eine ganz entscheidende Fragestellung, weil nicht jede "vermein...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 2.3 Sträucher

Die Unterscheidung zwischen Bäumen und Sträuchern ist wichtig, weil für Bäume im Allgemeinen größere Grenzabstände gelten als für Sträucher. Ausschlaggebend für die Unterscheidung ist immer das Verzweigungssystem. Während der Baum einen oder mehrere Stämme mit Krone bildet, verzweigt sich der Strauch mehr oder weniger gleichmäßig vom Boden aus.[1]mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 2.1 Nachbarrechtliche Streitigkeiten

Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt. Diese Fallgestaltung betrifft Nachbarstreitigkeiten etwa wegen der von einem Nachbargrundstück ausgehenden Geruchs- oder Lärmbelästigungen sowie wegen ähnlicher Belästigungen und Störungen aus dem privaten Nachbarschaftsbe...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.1 Mietrecht

Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten die Betriebsg...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / Zusammenfassung

Überblick Wasser, das vom Nachbargrundstück kommt und Schäden verursacht, birgt selbstredend ein großes Konfliktpotenzial. Zu unterscheiden sind hier wild abfließendes Wasser, das auf einem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt, und Traufwasser, das zunächst als Niederschlagswasser auf ein Gebäude trifft. Nicht in jedem Fall haftet der Eigentümer des Grund...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / Zusammenfassung

Überblick Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt keine Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken. Der Eigentümer hat daher an sich das Recht, auf seinem Grundstück beliebig viele Bäume und Sträucher anzupflanzen oder wachsen zu lassen, auch wenn dadurch Nachbargrundstücke verschattet werden.[1] Die Tatsache, dass durch den Pflanzenbewuchs auf dem einen Grundstück einem N...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.8 Biergarten/Gartenwirtschaft

Der Betrieb einer Außengastronomie unterliegt dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der Beurteilung der Frage, ob Lärmbelästigungen erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (bei öffentlich-rechtlichen Nachbarklagen) oder wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB (bei zivilrechtlichen Nachbarklagen) sind, orientieren sich die Gerichte an der TA Lärm als dem zur Lär...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 5.1.6 Baumallergien

Die Allergien auslösende Wirkung eines Baums kann nach Gerichtsmeinung durchaus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit im Sinne der Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen darstellen, die eine Fällgenehmigung zu rechtfertigen vermag.[1] Voraussetzung ist, dass der in Rede stehende Baum in nennenswertem Umfang zu den allergischen Reaktionen der betreffenden Person ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 4.1 Baden-Württemberg

§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg [1] Praxis-Beispiel Ausnahm...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.2 Wohnungseigentumsrecht

Bauliche Veränderung Der Anschluss eines Kaminofens an einen Kaminzug stellt eine bauliche Veränderung gem. § 20 Abs. 1 WEG dar, der eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Der Gestattungsbeschluss muss dabei den im Wohnungseigentumsrecht geltenden Gleichheitsgrundsatz berücksichtigen und im Rahmen einer abstrakten Regelung berücksichtigen, wie andere Woh...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten sind. Können sich die N...mehr

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Grenzüberbau / 2.2.2 Der Bauherr

Der Bauherr des Überbaus muss nach dem Wortlaut des § 912 Abs. 1 BGB der "Eigentümer des Stammgrundstücks" sein, von dem aus der Überbau erfolgt. Dem Eigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Vorerben.[1] Ob der Eigentümer Bauherr des Bauvorhabens ist, bemisst sich danach, ob er "Geschäftsherr des ganzen Bauvorhabens" ist, in dessen ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 2.5 Bambus

Bambuspflanzen werden immer häufiger zur Gartengestaltung gepflanzt. Sie sind winterhart, bilden einen dekorativen Sichtschutz und können durch Schneiden in Form gehalten werden. Zum Teil geschieht ihre Verwendung auch in der Absicht, die Abstandsvorschriften zu unterlaufen, weil sie botanisch nicht zu den Gehölzen zählen, sondern den Gräsern zuzuordnen sind. Dem hat das Amts...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.1 Lärmrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie

Die Freizeitlärmrichtlinie orientiert sich an dem gleichen grundlegenden Konzept, wie die Sportanlagen-LärmschutzVO, sodass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen werden kann.[1] Unter Berücksichtigung dieses Konzepts sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Lärmrichtwerte festgelegt. Lärmrichtwerte "Außen" der Freizeitlärmrichtliniemehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.27 Kinderlärm

Wenn Sie sich über den Lärm spielender Kinder im oder vor dem Haus ärgern, müssen Sie sich im Großen und Ganzen damit abfinden. Seit einer BGH-Entscheidung im Jahr 1993[1], in der das Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung hervorgehoben wurde, besteht eine gegenüber Kinderlärm tolerante Einstellung. Dementsprechend ist das Erzeugen von Lä...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.2 Die Abgrenzung zum Sichtschutzzaun

Sichtschutzzäune und -wände sollen die Einsicht in ein Grundstück verhindern und haben so gesehen eine Funktion, wie sie teilweise auch Einfriedungen wahrnehmen. Gleichwohl sind sie wegen ihrer massiven Bauart den Einfriedungen nicht gleichzusetzen, sondern als bauliche Anlagen baugenehmigungspflichtig, es sei denn, sie sind in den Bauordnungen der Bundesländer ausdrücklich v...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.3 Entzug der erforderlichen Stütze

Unter Stütze im Sinne des Gesetzes ist zum einen die vertikale Festigkeit zu verstehen, welche die benachbarten Grundstücke sich gegenseitig durch das Erdreich gewähren, sodass ein seitliches Abstürzen oder Abrutschen vermieden wird. Zum anderen zählt dazu aber auch die horizontale Festigkeit, die ein Grundstück in seinen unteren Bodenschichten findet und die etwa durch Grun...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 2 Fenster- und Lichtrecht im Verhältnis zum öffentlichen Baurecht

In der Vergangenheit war das öffentliche Baurecht sehr "eroberungslustig" mit der Folge, dass so ziemlich jeder bauliche Vorgang auf einem Grundstück einer Baugenehmigung bedurfte. Für den Nachbarn des Bauherrn hat dies den Vorteil, dass er zum einen von dem Bauvorhaben Kenntnis erlangt, weil ihm die Bauvorlagen vorgelegt werden müssen. Zum anderen kann der Nachbar im Baugen...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 1 Einführung

Schon im Mittelalter war es Brauch, wegen der beengten Raumverhältnisse innerhalb der Städte Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. Bei dieser Bauweise stoßen zwei auf verschiedenen Grundstücken errichtete Häuser aneinander. Hat jedes dieser Häuser eine eigene, unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaute Abschlusswand, dann handelt es sich um eine Grenzwa...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.1.1 Besondere Grenzlage und bautechnische Funktion

Unter einer Nachbarwand oder Kommunmauer versteht man die auf der Grenze zweier benachbarter Grundstücke errichtete Wand aus gemauerten Ziegeln, gegossenem Beton oder etwa in Stahlbauweise, die den auf beiden Grundstücken stehenden oder noch zu errichtenden Bauwerken als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung (also zu baustatischen Zwecken) dient oder dienen s...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 5.1.1 Fehlendes Ausschließungsinteresse

Ein Verbietungsrecht des Eigentümers besteht dann nicht, wenn es sich um Einwirkungen auf die "Körpergestalt" seines Grundstücks handelt, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an ihrer Ausschließung kein Interesse haben kann (§ 905 Satz 2 BGB). Das Fehlen dieses Interesses hat im Streitfall derjenige nachzuweisen, der sich darauf beruft. Die Rechtsprechun...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.5 Sonderfall öffentlicher Straßenbau

Beim öffentlichen Straßenbau ging der BGH in seiner Rechtsprechung zum früheren Landesrecht davon aus, dass die Träger der Straßenbaulast bei der Planung und dem Bau von Straßen die anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und der Wasserwirtschaft zu beachten haben und dass zu diesen Regeln auch die landesrechtlichen Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechts über Veränderun...mehr

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Industrie- und Gewerbebetriebe im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Industrie- und Gewerbebetriebe geben seit jeher Anlass für Konflikte mit Haus- und Grundbesitzern in der Nachbarschaft, die sich Luftverunreinigungen, Lärmbelästigungen, Erschütterungen und ähnlichen – im juristischen Sprachgebrauch Immissionen genannt – Umwelteinwirkungen ausgesetzt sehen, die eine störungsfreie Grundstücksnutzung häufig nicht zulas...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.1 Welche Anlagen kommen in Betracht?

Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte, Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder Tankstellen.mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 5 Wie kann sich der Nachbar gegen bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe zur Wehr setzen?

5.1 Die zivilrechtliche Nachbarklage Gegen ihn belastende Umwelteinwirkungen durch bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe kann sich der Nachbar mit der zivilrechtlichen Nachbarklage (Beseitigungs- und Unterlassungsklage) zur Wehr setzen. Hierfür stehen ihm als Eigentümer eines betroffenen Grundstücks oder Wohnhauses die §§ 1004, 906 BGB und als Mieter oder Pächter die §§ 1...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4 Wie kann sich der Nachbar gegen neue Industrie- und Gewerbebetriebe zur Wehr setzen?

4.1 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen 4.1.1 Genehmigungspflichtige Anlagen Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV [1]...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungspflichtigen Anlagen

4.2.1 Welche Anlagen kommen in Betracht? Bei der Mehrzahl der Industrie- und Gewerbeanlagen findet vor Errichtung und Betrieb keine besondere immissionsschutzrechtliche Kontrolle statt. Es handelt sich beispielsweise um Autolackierbetriebe, Autowerkstätten, Getränkemärkte, Schlossereibetriebe, Schreinerwerkstätten, Speditionsunternehmen oder Tankstellen. 4.2.2 Was muss von der Be...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1 Der Nachbarschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen

4.1.1 Genehmigungspflichtige Anlagen Industrie- und Gewerbeanlagen mit einem erhöhten Umweltgefährdungspotenzial sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 4 BImSchG) genehmigungspflichtig. Welche Anlagen das sind, ist in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, der 4. BImSchV [1], abschließend geregelt. Zudem sind Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie (2...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2 Die Generalklauseln des Nachbarschutzes im Bundes-Immissionsschutzgesetz

2.1 Was fordert das Gesetz? Genehmigungsbedürftige Anlagen Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. nachfolgend Kap. 4.1.1) so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). Das bedeutet, dass auch die nach dem Erkenntnisstand im Zeitp...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2.2 Wer ist Nachbar?

Nach dem BVerwG knüpft der "Begriff der Nachbarschaft, die bei Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zu schützen ist, an den Einwirkungsbereich der Anlage an und setzt eine räumliche Nähe voraus. Zur Nachbarschaft zäh...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.3 Wie kann der Nachbar seine Rechte wahrnehmen?

Von einem Bauvorhaben der genannten Art erfahren Sie, weil Ihnen der Bauantrag zur Unterschrift vorgelegt werden muss. Jetzt haben Sie Zeit zur Prüfung, ob Sie mit schädlichen Umwelteinwirkungen etwa in Form von Lärmbelästigungen oder Luftverunreinigungen rechnen müssen, die die in den technischen Regelwerken festgelegten Immissionswerte an Ihrem Anwesen überschreiten. Wenn S...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 1 Einführung

Nach § 906 BGB hat ein Grundstücksbesitzer als Nachbar von Industrie- und Gewerbebetrieben unwesentliche Immissionen zu dulden, wesentliche dagegen nur dann, wenn sie unvermeidbar und ortsüblich sind; zum Ausgleich dafür hat er dann aber Anspruch auf angemessene Entschädigung. Keine Duldungspflicht besteht dagegen gegenüber solchen wesentlichen Beeinträchtigungen, die entwed...mehr