Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Gaststätten, Biergärten und Lokale: Lärm und Geruchsbelästigung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Die Nachbarschaft von Lokalen, Diskotheken, Gartenrestaurants oder Biergärten ist häufig erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Die Hauptursache für Nachbarschaftskonflikte sind Lärmbelästigungen. Typische Geräuschquellen sind Betriebe mit unzureichender Schallabschirmung, etwa fehlenden Schallschutzfenstern oder nicht vorhandenen Sch...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, Open-Air-Konzerte etc.) im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Der Vielfalt der Freizeitaktivitäten entspricht die Vielzahl der Nachbarkonflikte wegen Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen. Unterschiedliche Freizeitaktivitäten werden bei einer Freizeitanlage sozusagen an einem Ort gebündelt und weisen deshalb auch ein dementsprechendes Lärmpotenzial auf. Die Wohnnachbarschaft wird damit mehr oder weniger gezwu...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 5.1 Lärmrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie

Die Freizeitlärmrichtlinie orientiert sich an dem gleichen grundlegenden Konzept, wie die Sportanlagenlärmschutzverordnung, sodass auf die dortigen Erläuterungen verwiesen werden kann.[1] Unter Berücksichtigung dieses Konzepts sind in der Freizeitlärmrichtlinie die folgenden Lärmrichtwerte festgelegt. Lärmrichtwerte "Außen" der Freizeitlärmrichtliniemehr

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Betretungsrechte im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss den Nachbarn immer um Erlaubnis bitten. Wer dies nicht beachtet oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Nur ausnahmsweise dann, wenn ein Betretungsrecht besteht, hat der Nachbar das Betreten zu dulden. Aber auch in diesem Fall muss er vorher...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4 Das private Nachbarrecht

Ist eine Einfriedung an der Grenze zum Nachbargrundstück nach öffentlichem Recht zulässig, besagt dies einerseits noch nicht, dass der Nachbar mit ihr einverstanden sein muss. Andererseits kennt das öffentliche Recht keine Einfriedungspflicht zum Schutz benachbarter Grundstücke. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln Einfriedungspflichten nur für Baugrundstücke entlang öff...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 3 Notwegrecht

Fehlt einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg, ohne den es nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, hat der Eigentümer ein sog. Notwegrecht. Er kann von seinen Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zwecks Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden (§ 917 Abs. 1 BGB). Die Benutzung kann aufgrund eines Notwege- oder Notleitungsrechts erf...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / Zusammenfassung

Überblick Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss den Nachbarn immer um Erlaubnis bitten. Wer dies nicht beachtet oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Nur ausnahmsweise dann, wenn ein Betretungsrecht besteht, hat der Nachbar das Betreten zu dulden. Aber auch in diesem Fall muss er vorher gefragt werden...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 5 Hammerschlags- und Leiterrecht

Ein Betretungsrecht kann sich aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis oder aus dem in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelten Hammerschlags- und Leiterrecht ergeben.mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 6 Betreten des Sondereigentums im Wohnungseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums zu erlauben, soweit dies zur Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (§ 14 WEG).mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 2 Gestattung/Vertrag

Ein Eigentümer kann die Benutzung seines Grundstücks einem Dritten unentgeltlich, formlos oder durch schuldrechtlichen Vertrag wie z. B. einen Miet- oder Pachtvertrag gestatten. Eine solche Gestattung kann gekündigt oder widerrufen werden.mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 4 Grunddienstbarkeit

Ist im Grundbuch ein Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen, berechtigt dies zur Inanspruchnahme von fremdem Grund.mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 1 Notstand

Ein Betretungsrecht besteht im Fall eines Notstands (§ 904 BGB). Ein solcher liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr – das ist ein drohendes Ereignis, das der sofortigen Abhilfe bedarf[1] – nur durch das Betreten des Nachbargrundstücks abgewendet werden kann. Zum Beispiel müssen angrenzende Nachbargrundstücke zur Brandbekämpfung betreten werden oder wegen schwerer Unwetters...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.3 Die Rechtsvorschriften der Bundesländer

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.2 Der Standort der Einfriedung

Was den Standort der Einfriedung betrifft, haben sich die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer für zwei unterschiedliche Lösungssysteme entschieden, und zwarmehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.4 Die Grenzabstände bei Einfriedungen

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt eine Einfriedigungspflicht nur im Außenbereich zum Schutz von landwirtschaftlichen Kulturen, nicht dagegen in Innenortslage. In Innenortslage müssen sich die Nachbarn mangels näherer Regelung über Standort und Beschaffenheit von Grundstückseinfriedigungen einigen, soweit nicht Ortssatzungen zu beachten sind. Können sich die N...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.3 Entzug der erforderlichen Stütze

Unter Stütze im Sinne des Gesetzes ist zum einen die vertikale Festigkeit zu verstehen, welche die benachbarten Grundstücke sich gegenseitig durch das Erdreich gewähren, sodass ein seitliches Abstürzen oder Abrutschen vermieden wird. Zum anderen zählt dazu aber auch die horizontale Festigkeit, die ein Grundstück in seinen unteren Bodenschichten findet und die etwa durch Grun...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.1 Die Einfriedungspflicht

Die meisten Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer gehen davon aus, dass gesetzliche Regelungen über die Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken an oder auf der Grenze zu Nachbargrundstücken, wenn dies der Nachbar verlangt, dem nachbarlichen Rechtsfrieden dient und nachbarliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft. Einfriedungspflicht der Bundeländer In der Ausgestaltung der Einf...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 2.2 Die Abgrenzung zum Sichtschutzzaun

Sichtschutzzäune und -wände sollen die Einsicht in ein Grundstück verhindern und haben so gesehen eine Funktion, wie sie teilweise auch Einfriedungen wahrnehmen. Gleichwohl sind sie wegen ihrer massiven Bauart den Einfriedungen nicht gleichzusetzen, sondern als bauliche Anlagen baugenehmigungspflichtig, es sei denn, sie sind in den Bauordnungen der Bundesländer ausdrücklich v...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 78 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[190] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 9 Baumschutz und ziviles Nachbarrecht

Bei den Vorschriften einer Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um öffentlich-rechtliche Beschränkungen der nachbarrechtlichen Rechtsbeziehungen und daraus folgender Ansprüche, die im BGB oder in den Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt sind. Die in einer solchen Satzung oder Verordnung enthaltenen Gebote und Verbote richt...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 6.1.6 Baumallergien

Die Allergien auslösende Wirkung eines Baums kann nach Gerichtsmeinung durchaus eine Gefahr für die menschliche Gesundheit im Sinne der Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen darstellen, die eine Fällgenehmigung zu rechtfertigen vermag.[1] Voraussetzung ist, dass der in Rede stehende Baum in nennenswertem Umfang zu den allergischen Reaktionen der betreffenden Person ...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1 Nachbarrecht des BGB

Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte,...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 3 Öffentliches Nachbarrecht

Neben das private Nachbarrecht des BGB und der Landesnachbarrechtsgesetze der Bundesländer ist in zunehmend stärkerem Maße das öffentliche Nachbarrecht getreten. Es ist anerkannt, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht nur den Schutz der Allgemeinheit bezwecken, sondern im Einzelfall auch nachbarschützenden Charakter haben können. Dem öffentlichen Nachbarrecht kommt h...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2 Privates Nachbarrecht

2.1 Nachbarrecht des BGB Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amt...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick "Schwierige" Nachbarn, Mieter und Wohnungseigentümer können ein gedeihliches Miteinander erheblich stören, wenn sie ihr Grundstück oder ihre Wohnung verwahrlosen lassen und Müll oder Gerümpel sammeln. Gehen von den Verunreinigungen dann auch noch Gesundheitsgefährdungen oder Ungezieferbefall aus, ist für alle Betroffenen das Ende der Fahnenstange err...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 6 Nachbarrecht und Wohnungseigentum

Die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB und der Landesnachbarrechtsgesetze gelten nach Meinung der Gerichte für Wohnungseigentümer zueinander nicht unmittelbar. Den Grund dafür sehen sie in den Sonderregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Diesen sei zu entnehmen, dass Wohnungseigentümer als Folge des intensivierten Nachbarschaftsverhältnisses in einer Eigentumsw...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrechts zurechtzufi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.9 Traufrecht

In den Landesnachbarrechtsgesetzen ist auch das Traufrecht geregelt. Dieser Begriff ist missverständlich. Denn er beinhaltet nicht das Recht, Regenwasser, das sich in der Dachtraufe gesammelt hat, auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Vielmehr regelt es die Verpflichtung, das Regenwasser so aufzufangen und abzuleiten, dass es nicht auf das Nachbargrundstück gelangt (siehe hi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 4 Zum Nachbarbegriff

Eine allgemein gültige Definition des Nachbarn findet sich weder im BGB noch im öffentlichen Nachbarrecht. Fündig wird man nur in den Landesnachbarrechtsgesetzen von Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für deren Geltungsbereich – und nur für diesen – wird als Nachbar "der Eigentümer des an ein Grundstück angren...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.10 Betretungsrechte

Das Nachbarrecht beschränkt sich nicht nur auf den Schutz einer möglichst ungestörten Grundstücksnutzung und die Regelung des hierbei notwendigen nachbarlichen Interessenausgleichs. Vielmehr hat es auch Vorsorge zu treffen für die Fälle, in denen die Nutzung und der Schutz des eigenen Eigentums ohne das Betreten benachbarter Grundstücke nicht möglich ist. Zu denken ist hier z...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.1 Grenzstreitigkeiten

Von der Sache her und seiner inneren Logik entsprechend tritt das Nachbarrecht erstmals in Funktion, wenn es zwischen angrenzenden Nachbarn Grenzstreitigkeiten zu lösen gilt. Jeder Grundstückseigentümer hat schließlich ein vitales Interesse, über den Verlauf seiner Grundstücksgrenze klare Verhältnisse zu schaffen. Je nach dem Anlass für die Meinungsverschiedenheiten bietet d...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen des Nachbarrechts

Zusammenfassung Überblick Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrec...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / Zusammenfassung

Überblick "Schwierige" Nachbarn, Mieter und Wohnungseigentümer können ein gedeihliches Miteinander erheblich stören, wenn sie ihr Grundstück oder ihre Wohnung verwahrlosen lassen und Müll oder Gerümpel sammeln. Gehen von den Verunreinigungen dann auch noch Gesundheitsgefährdungen oder Ungezieferbefall aus, ist für alle Betroffenen das Ende der Fahnenstange erreicht. Wie im E...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2 Lagerung von Müll/Abfall in der Nachbarwohnung

2.1 Miete Aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG folgt zunächst, dass der Mieter die Mietsache grundsätzlich bis zur Grenze der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Wie der Mieter in seinen 4 Wänden lebt, geht nur ihn etwas an. Sammelt er z. B. Verpackungsmüll, so steht ihm dies frei, denn von Verpackungsmüll geht im A...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.8 Fenster- und Lichtrecht

Fenster sind seit jeher Anlagen, deren Vorhandensein an oder nahe der Grenze zum Nachbargrundstück belästigend wirken kann, weil sie einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen. Auf der anderen Seite gehört zum Grundstückseigentum auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Fenster zum Nachbargrundstück haben zu können und diese vor einer Verbauung auf dem Nachb...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.6 Grundstücksvertiefung

Demgegenüber hat das Verbot einer nachbarschädlichen Grundstücksvertiefung[1] durchaus aktuelle Bedeutung. Es betrifft hauptsächlich die Fälle, bei denen auf einem Grundstück etwa im Rahmen einer Neubaumaßnahme Ausschachtungsarbeiten vorgenommen werden, die dem Nachbargrundstück die "erforderliche Stütze" entziehen, wie es das Gesetz formuliert. Der Grundgedanke der Vorschri...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.3 Überbau

Einigermaßen verständlich ist die Gesetzeslage noch, wenn der Grundstücksnachbar bei der Errichtung eines Gebäudes zum Teil über die Grenze baut, damit also mit seinem Neubau fremden Grund und Boden beansprucht, ohne hierbei vorsätzlich oder grob fahrlässig zu handeln. Das BGB regelt diese Fallgestaltung als Überbau in den §§ 912 bis 916. Nach den ansonsten geltenden Eigentu...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.5 Vorbeugender Abwehranspruch

Verbindlich in diesem Sinne sind etwa die TA Lärm und die TA Luft, nicht hingegen die zahlreichen VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure oder die Empfehlungen und Richtlinien des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Derartige sachverständige Empfehlungen nutzen die Gerichte aber als Orientierungshilfen bei ihren Entscheidungen. Während das Gesetz in § 906 B...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.3 Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

Ebenso wenig wie im BGB, sind auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht alle in der Praxis auftretenden Rechtsfragen des Nachbarrechts umfassend geregelt. Deshalb hat die Rechtsprechung das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses entwickelt, um auf der Grundlage richterlicher Rechtsfortbildung Interessenkonflikte lösen zu können. Das Rechtsi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.2 Grenzanlagen

Gibt der Verlauf der Grundstücksgrenze keinen Anlass für nachbarlichen Ärger, kann sich dieser aus dem Vorhandensein von gemeinschaftlichen Grenzanlagen bzw. Grenzeinrichtungen entwickeln, die sich auf der gemeinsamen Grenze befinden und die "zum Vorteil beider Grundstücke dienen", wie das Gesetz es verlangt.[1] In Betracht kommen hier etwa Lichtschächte zwischen angrenzenden ...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.1 Geruchsbelästigung aus der Wohnung

Ohne dass die Mietsache selbst gefährdet sein muss, sind die Grenzen aber dann überschritten, wenn es außerhalb des Mietobjekts zu Geruchsbeeinträchtigungen kommt. Nicht erforderlich ist dabei, dass eine stetige Geruchsbelästigung herrscht. Ausreichend ist, dass sich ein übler Gestank im Treppenhaus verbreitet, wenn der Mieter seine Wohnungstür öffnet, um die Wohnung zu betre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1 Miete

Aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG folgt zunächst, dass der Mieter die Mietsache grundsätzlich bis zur Grenze der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Wie der Mieter in seinen 4 Wänden lebt, geht nur ihn etwas an. Sammelt er z. B. Verpackungsmüll, so steht ihm dies frei, denn von Verpackungsmüll geht im Allgemeine...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.2 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr