Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.3 Recht zur Selbsthilfe

Zur Selbsthilfe ist der durch gefährliche bauliche Zustände bedrohte Nachbar unter den Voraussetzungen des § 228 BGB berechtigt. Er handelt, wenn er die erforderlichen Maßnahmen selbst trifft und dabei in fremdes Eigentum eingreift, insoweit nicht rechtswidrig, als die Maßnahme nach § 677 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) dem Interesse des Verpflichteten entsprechen. In di...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.3 Kostenerstattung

Beseitigt der beeinträchtigte Grundstückseigentümer die Wurzeln und die durch diese verursachten Schäden auf eigene Kosten, steht ihm ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstücksnachbarn nach §§ 812, 818 BGB zu, weil der Grundstücksnachbar auf Kosten des beeinträchtigten Grundstückseigentümers dadurch bereichert wurde, dass dieser die zur Beseitigung der von den Wurze...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.1 Nachträgliche Anordnungen

Auch nach Inbetriebnahme einer Sportanlage kann die örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde jederzeit bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nach § 3 SportanlagenlärmschutzVO oder Betriebszeitbeschränkungen anordnen, um die Einhaltung der festgelegten Lärmrichtwerte durch den Sportanlagenbetrieb sicherzustellen (§ 5 Abs. 2 der Verordnung). Nur bei ständig vo...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.4 Kostenerstattung

Weil dieser Weg umständlich und zeitaufwendig ist, kann die Entfernung der störenden Zweige auch einem Fachbetrieb überlassen und vom Nachbarn Kostenerstattung verlangt werden.[1] Der Kostenerstattungsanspruch setzt aber voraus, dass dem Eigentümer des Baumes zuvor Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden und diese Frist erfolglos abgelaufen ist.[2] Hinweis Baumschut...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die Lärmbelästigun...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1.2 Nicht willentlich geschaffene Zustände

Ebenso keine Anlagen im Sinn des § 907 BGB sind Zustände oder Gegebenheiten auf einem Nachbargrundstück, die ohne Willen des Eigentümers geschaffen wurden, wie etwa ein Trümmerhaufen als Folge von Kriegseinwirkungen.[1]mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.4 Gartenvögel

Füttern von Singvögeln Vögel im Garten, wie z. B. Amsel, Rotkehlchen oder Spatz, dürfen gefüttert werden. Aber auch dies, insbesondere die sog. Winterfütterung von Vögeln, kann zu Streit unter den Nachbarn führen, denn die Fütterung lockt nicht nur Singvögel an, sondern auch Tauben oder Ratten und führt zu Verschmutzungen durch Vogelkot. Im Mietrecht rechtfertigen nur ganz unv...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1 Zum Anlagenbegriff

Nicht jeder beliebige Zustand eines Nachbargrundstücks, der als Störung empfunden wird, berechtigt dazu, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Wortlaut des § 907 BGB sind vielmehr nur Störungen abwehrbar, die durch Anlagen oder ihre Benutzung verursacht werden. Anlagen in diesem Sinn sind nach allgemeiner Meinung nur künstlich geschaffene Werke von gewisser Selbstständigkei...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7.1 Wachhunde

In diesem Zusammenhang hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass es auch für Wachhunde keine "Bellfreiheit" gibt, sodass sie nachts im Haus gehalten werden müssen, wenn sie im Freien durch ihr Bellen der Nachbarschaft den Schlaf rauben.[1] Häufiges lautes und lang anhaltendes Bellen und Jaulen eines anatolischen Hirtenhundes insbesondere in der Nacht und an Sonn- und Feiertag...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.1 Ausgeschlossene Einwirkungen

So lange eine der in Kap. 2.1 bezeichneten Anlagen sich auf das Grundstück beschränkt, auf dem sie sich befindet und weder mit ihren Bestandteilen (etwa Staubverwehungen einer Erddeponie) noch in sonstiger Weise (etwa Lärmbelästigung und Kotverschmutzung durch die Tauben eines Taubenschlags) grenzüberschreitend auf benachbarte Grundstücke einwirkt, kann gegen sie auf der Gru...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.8 Hundekot

Wer hat sich nicht schon einmal über Hundekot auf dem Gehweg vor seinem Haus, auf Kinderspielplätzen oder auf öffentlichen Spiel- oder Liegewiesen geärgert? Jeder Hundehalter sollte wissen, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den von seinem Hund dort abgesetzten Kot nicht beseitigt. Hundekot gilt nach der Rechtsprechung wegen der mit ihm verbundenen Infektionsgef...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine baugenehmigungspflichtige Sportanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungs...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.1 In Mietwohnungen

Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßiger Reinigung ihres Katzenklos reinlich sind und keine ernsthaften Schäden in der Mietwohnung anrichten.[1] Wenn allerdings Katzengestank durch Urin und Kot zu Belästigungen anderer Mieter führt, kann dies eine fristlose Künd...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10.2 Ländliche Gegend

Andererseits wird nach Auffassung der Rechtsprechung in einer ausschließlich landwirtschaftlich geprägten Gegend, in welcher der Viehhaltung noch eine größere Bedeutung zukommt, auch nächtliches Kuhglockengeläut üblicherweise nicht als störend empfunden, sodass es keine wesentliche Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke bedeutet. In diesen Fällen wird das Läuten von Kuhglock...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.2.1 Stoffliche (körperliche) Einwirkungen

Stoffliche Einwirkungen einer Anlage auf dem Nachbargrundstück, wie etwa Steinbrocken von Sprengungen eines benachbarten Steinbruchs oder Erd- und Sandmassen, die von einer benachbarten Deponie abgeschwemmt und über die Grundstücksgrenze verfrachtet werden, sind in jedem Fall unzulässige Eigentumsstörungen und damit abwehrfähige unzulässige Einwirkungen im Sinn des § 907 BGB...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemein...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11.1 Lautstarke Vögel

Gegen die Einzelhaltung wehren sich die Vögel nicht selten mit penetrantem Kreischen. Das kann Probleme mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung geben. Praxis-Beispiel Schrilles Pfeifen So übersteigt nach der Rechtsprechung das schrille und über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung eines ruhig gelegenen Mehrfamilienhauses gehalten wird, erheblich d...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / Zusammenfassung

Überblick Nicht immer entspricht es der wirklichen Interessenlage, sich bei störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft darauf zu beschränken, die Einwirkungen als solche mit der Nachbarklage nach § 1004 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstückseigentümers) bzw. nach § 862 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstücksmieters oder -pächters) abzuwehren. Denn in den Fällen, in denen dies...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 1 Grundsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] konkretisiert die SportanlagenlärmschutzVO die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht ergeben, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG zu verhin...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.1 Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung

Eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung in dem dargestellten Sinn wird man etwa dann annehmen können, wenn bei einem Nutzgarten eine ordnungsgemäße und störungsfreie Pflege der an der Grundstücksgrenze gelegenen Beete nicht möglich ist oder Baumzweige rund einen Meter in die Garageneinfahrt, über das Garagendach und den Rasen hinüberragen.[1] Keine Beeinträchtig...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.4 Immissionen

Äußerst verwirrend wird es aber, wenn man sich dem fast unüberschaubaren Bereich der sog. unwägbaren Einwirkungen nähert, die im modernen Sprachgebrauch Immissionen genannt werden. Der Gesetzgeber hat hier mit der Vorschrift des § 906 BGB der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass das enge Zusammenleben von Menschen unausweichlich Einwirkungen unterschiedlichster Art von eine...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9.2 Freier Auslauf

Auch dann, wenn Katzen mit freiem Auslauf etwa in einer Reihenhaussiedlung oder in einem Wohnhaus gehalten werden, kann es Probleme mit der Nachbarschaft geben, wenn die Stubentiger fremde Gärten, Balkone oder Wohnungen besuchen. Denn Katzen sind von Natur aus Jagdtiere, die ein großes Revier durchstreifen. Daran lassen sie sich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgr...mehr

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Grundstückseigentum: Umfang... / 1 Einführung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird zwischen Eigentum und Besitz häufig nicht unterschieden. So wird etwa von Immobilienbesitz gesprochen, obwohl das Immobilieneigentum gemeint ist. Zwischen beiden bestehen aber ganz erhebliche Unterschiede, die für das Nachbarrecht von Bedeutung sind. Eigentum Das Eigentum ist das umfassendste Recht zur tatsächlichen (Bebauung, Bepflanzung) un...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4 Pflicht zur Duldung von Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung

Die Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB (Grundeigentum) und § 862 Abs. 1 BGB (Grundbesitz) sind ausgeschlossen, wenn eine Pflicht zur Duldung der Einwirkungen aus der nachbarlichen Tierhaltung besteht. Für den Eigentümer legt dies § 1004 Abs. 2 BGB ausdrücklich fest. Für den Besitzer gilt nach allgemeiner Meinung trotz fehlender gesetzlicher Regelung dasselbe, weil die Rechte des ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.16 Taubenhaltung

Ein Taubenliebhaber hat es in der Stadt nicht leicht. Denn wenn er etwa auf seinem Balkon ständig verwilderte Stadttauben füttert, kann er Ärger mit den Nachbarn bekommen, die sich durch das laute Gurren und den knatternden Flügelschlag der Tauben in ihrem Ruhebedürfnis gestört fühlen. Mit der Nachbarklage können sie ihm das Taubenfüttern gerichtlich verbieten lassen.[1] Daf...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 7 Beeinträchtigungen durch Pflanzenschädlinge auf Nachbargrundstücken

Kommt es nicht wegen des Schattenwurfs von Bäumen und Sträuchern oder deren Nadel- oder Laubfall zum Nachbarstreit, können sich die Nachbarn wegen Pflanzenschädlingen in die Haare geraten, die grenzüberschreitend aktiv werden. Praxis-Beispiel Wollläuse Im sog. "Wollläusefall" hat der BGH hierzu Stellung bezogen[1]: Wollläuse hatten eine Lärche befallen und sich anschließend au...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen einer Sportanlage können Sie sich mithilfe der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage zur Wehr setzen, wenn es sich um den Lärm einer öffentlich-rechtlich und schlicht hoheitlich betriebenen Anlage etwa einer Gemeinde oder eines Bezirks handelt. Nachbar i. S. d. Immissionsschutzrechts sind Sie nicht nur als Inhaber dinglicher Rechte an einem dem Lär...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 3 Grundstücksverschattungen durch Bäume und Sträucher

Grundstücksverschattungen durch hohe Bäume und Sträucher sind immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Kein Wunder, kann doch die Nutzung des betroffenen Grundstücks durch den Lichtentzug erheblich eingeschränkt sein. Es liegt deshalb nahe, dass sich der Grundstückseigentümer[1] bzw. der Grundstücksmieter oder -pächter[2] dagegen zur Wehr setzen möchte und von seinem N...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1 Herüberwachsende Wurzeln

Das bloße Hinüberwachsen der Wurzeln von benachbarten Bäumen und Sträuchern auf das eigene Grundstück ist für sich genommen noch keine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung, die abgewehrt werden könnte.[1] Das Gesetz verlangt vielmehr gemäß § 910 Abs. 2 BGB eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung.[2] Das ist etwa dann der Fall, wenn: Baumwurzeln in eine Abwasse...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7 Hundegebell

Hundegebell ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn. Einerseits wird das gelegentliche Anschlagen eines Hundes im Haus oder Garten von der Rechtsprechung noch als gemeinverträglich und von der Nachbarschaft als hinnehmbar angesehen, weil Hundehaltung grundsätzlich mit Geräuschen verbunden ist und ein gewisses Maß an Geräuschen jedermann aufgrund des nachbarlichen Geme...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.2.2 Begrünung als Wertfaktor

Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit kann nach Auffassung der Gerichte auch nicht unbeachtet bleiben, dass der sich gestört fühlende Grundstücksbesitzer aus der Begrünung der benachbarten Grundstücke Vorteile zieht, weil nach heutiger Auffassung das konkrete Umfeld eines Hausgrundstücks dann als besonders wertvoll erachtet wird, wenn es unmittelbar an begrünte Grundstücke an...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.4 Beweissicherung bei Nachbarklagen

So mancher wird nach langwierigen Auseinandersetzungen die Erfahrung machen, dass Behörden und Gerichte nicht immer auf der Seite desjenigen stehen, der sich durch die nachbarliche Tierhaltung beeinträchtigt fühlt. Deshalb ist vor allem eine exakte und durch Aussagen anderer ebenfalls beeinträchtiger Nachbarn gestützte Beweisführung unverzichtbar. Praxis-Tipp Lärmprotokoll un...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.4 Stallhaltung von Haustieren

Bei der Stallhaltung von Haustieren handelt es sich im Fall von Geräusch- oder Geruchsbelästigungen der Nachbarschaft um Einwirkungen, die von einer bau- und/oder immissionsschutzrechtlich relevanten Anlage verursacht werden. Hinweis Tierhaltung Einmal abgesehen von einem kleinen Holzverschlag im Garten, in dem etwa Kaninchen untergebracht sind und der die baurechtliche Genehm...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.3 Frösche

Das lautstarke Quaken von Fröschen kann während ihrer jährlichen Paarungszeit – hauptsächlich von Mitte April bis Mitte Juli (Höhepunkt: Mai und Juni) – den Nachbarfrieden erheblich stören, wenn sie einen künstlich angelegten Gartenteich in Nachbars Garten zu ihrem Wohnquartier gemacht haben. Ob der Teich künstlich angelegt oder natürlichen Ursprungs ist, spielt keine Rolle,...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 9 Rechtslage bei Fallobst

Es handelt sich um einen alltäglichen Vorgang, wenn Früchte eines Baums oder Strauchs, dessen Zweige in das Nachbargrundstück ragen, dort niederfallen. Aber wem gehört das Fallobst? Diese Frage beantwortet § 911 Satz 1 BGB: Der Nachbar darf die Früchte aufheben und behalten. Als Nachbar dürfen Sie aber nicht nachhelfen und die Früchte von den auf Ihr Grundstück hinüberwachsen...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel)

Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 5 Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Regelfall das entscheidende behördliche Zulassungsverfahren insbesondere für größere Sportanlagen, in dem die aus Sicht der Nachbarn vor allem bedeutsame allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit derartiger Anlagen in den unterschiedlichen Baugebietstypen der BauNVO geprüft wird.[1] Soweit es um eine mögliche Beeinträchtigung benachb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.1 Lärmrichtwerte der SportanlagenlärmschutzVO

Die Lärmrichtwerte in § 2 SportanlagenlärmschutzVO orientieren sich an folgendem grundlegenden Konzept: Die Richtwerte beziehen sich zunächst auf die Lärmeinwirkungen "Außen", die auf Nachbargrundstücken einer Sportanlage hörbar sind und im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmern, Wohnküchen, Schlafzimmern) gemessen werden.[1] Jeder Nac...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.1 Bienen

Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Grundstücks...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 1 Grundsätze

Im Grunde genommen stellt es keinen Eingriff in die Rechte des Nachbarn dar, wenn jemand auf seinem Grundstück Bäume, Sträucher oder Hecken anpflanzt, eine bunte Wiese anstelle eines gepflegten Rasens ansät oder gegen einen natürlich gewachsenen Pflanzenbestand auf seinem Grundstück nichts unternimmt. Hierzu ist er als Grundstückseigentümer aus eigenem Recht und als Grundstü...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.2.2 Selbsthilferecht

Liegt eine konkrete Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung in dem oben dargestellten Sinn vor, kann der Grundstückseigentümer von seinem Selbsthilferecht nach § 910 BGB Gebrauch machen und die überwachsenden Zweige abschneiden und behalten. Das gilt auch, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.[1] Achtung Umfang des Rückschnitts Die...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 4 Ästhetische Beeinträchtigungen

Wer sich durch den ungepflegten und verwilderten Zustand des Nachbargrundstücks gestört fühlt, hat im Allgemeinen schlechte Karten, denn Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die gegen das ästhetische Befinden des Nachbarn verstoßen, können nach der Rechtsprechung nicht mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach den §§ 1004 BGB, 906 BGB (durch den gestörten Gr...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.1 Unkrautsamenflug

Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs "Unkraut", weil keine Pflanzen existieren, die eo ipso Unkräuter sind und nach objektiven Kriterien diesem Begriff zugeordnet werden können. Die Bezeichnung einer Pflanze als Unkraut erfordert vielmehr stets eine subjektive Wertung. Unkraut ist demnach eine Pflanze, die der Betrachter an der Stelle, an der sie wächst, n...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 2 Baumschutzsatzungen und -verordnungen

Wegen der ökologischen Bedeutung der innerstädtischen Grünbestände haben viele Städte und Gemeinden Baumschutzregelungen erlassen. Derartige Regelungen ergehen entweder in Form von Rechtsverordnungen (so in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) oder als Satzungen (so in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.2.1 Kein Abwehranspruch

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Abfallen von Laub, Nadeln und Zapfen um sog. ähnliche Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB. Die von § 906 BGB erfassten Einwirkungen stimmen darin überein, dass sie in ihrer Ausbreitung weithin unkontrollierbar und unbeherrschbar sind, in ihrer Intensität schwanken und damit andere Grundstücke überhaupt nicht, unwesentlich oder wesentlich...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5 Rechtsschutz gegenüber Nachbarn

5.1 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im ...mehr