Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.2.2 Was muss von der Behörde im Hinblick auf die Nachbarschaft berücksichtigt werden?

Die genannten Betriebe sind aber keinesfalls genehmigungsfrei, sondern sämtlich baugenehmigungspflichtig. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen mit schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft verbunden ist (§ 22 Abs. 1 BImSchG). Die einschlägigen Ermittlungen erfolgen durch Begutachtung der Umweltfachb... mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 2.1 Was fordert das Gesetz?

Genehmigungsbedürftige Anlagen Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. nachfolgend Kap. 4.1.1) so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Nachbarschaft hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG). Das bedeutet, dass auch die nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung begrü... mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1.3 Wie kann der Nachbar seine Rechte wahrnehmen?

Die Planung und der Bau einer neuen Industrie- und Gewerbeanlage stellt für den Investor ein erhebliches Kostenrisiko dar. Deshalb wird er im allgemeinen das sog. förmliche Genehmigungsverfahren [1] wählen, um später gegenüber Nachbarklagen möglichst abgesichert zu sein und nicht im schlimmsten Fall seinen Betrieb einstellen zu müssen. Der Preis für diese in § 14 BImSchG abges... mehr

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WEG-Vorschriften, abdingbare / 2 Bauliche Veränderung (§ 20 Abs. 1 WEG)

Nach § 20 Abs. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ein genehmigender Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich. Auch diese Vorschrift ist abdingbar. Die Wohnungseigentümer können die Beschlussanforderungen daher auch erhöhen. Die Genehmigung von baulichen Veränderungen kann auch nur oder zusätzlich an eine Zustimmung des Verwalters o... mehr

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Videoüberwachung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter e... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 2 Nachbarrecht

2.1 Eigenes Privatgrundstück Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Es muss feststehen, dass öffentliche und fremde private Flächen von der Videoüberwachung nicht erfasst werden. Ein Anspruch der Nachbarn, die Kameras abzubauen, besteht nur dann, wenn Dritte eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen, zum Beispiel wenn ohnehin schon ... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 2.1 Eigenes Privatgrundstück

Die Überwachung ausschließlich des eigenen Grundstücks ist zulässig.[1] Es muss feststehen, dass öffentliche und fremde private Flächen von der Videoüberwachung nicht erfasst werden. Ein Anspruch der Nachbarn, die Kameras abzubauen, besteht nur dann, wenn Dritte eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen, zum Beispiel wenn ohnehin schon ein Nachbarschaftsstreit sch... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / Zusammenfassung

Begriff Die Videoüberwachung ist ein zunehmend häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern sowie Wohnungseigentümern. Egal, ob Kamera-Attrappe oder ständig laufende Kamera mit Aufzeichnungsmöglichkeit: Ziel ist aus Sicht des Überwachenden in den meisten Fällen die Gefahrenabwehr. Vor allem Vermieter und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter erhoffen sich Sc... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 3 Mietverhältnis

3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen[1] und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, kön... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4.2 Bauliche Veränderung

Beim Einbau einer Videoüberwachungsanlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 sind bauliche Veränderungen einfach-mehrheitlich zu beschließen. Jeder Wohnungseigentümer kann außerdem nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Einbruchschutz dien... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 3.2 Abwägung im Einzelfall

Liegt keine Einwilligung vor, gilt auch im Mietverhältnis nichts anderes als im Nachbarrecht: Es hat eine strenge und ausführliche Abwägung im Einzelfall zu erfolgen. Eine Videoaufzeichnung ist nur dann zulässig, wenn das Überwachungsinteresse des Observierenden den Schutz der Privatsphäre des Überwachten überwiegt. Dient eine Kamera nur der Vorbeugung, um mögliche Straftate... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 2.2 Nachbargrundstück

Bei der Installation von Überwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betreibers der Anlage im Rahmen einer ausführlichen ... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4 Wohnungseigentum

Wie bereits oben ausgeführt,[1] muss bei der Installation von Videoüberwachungsanlagen auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden, sofern nicht ein das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen überwiegendes Interesse des Betre... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1 Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundsätzlich gilt, dass der Persönlichkeitsschutz Vorrang vor dem Eigentumsschutz hat. Bei der Frage, ob eine Videoüberwachung stattfinden darf oder nicht, muss das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Einzelfall abgewogen werden.[1] Grundsätzlich hat der Eigentümer ein Recht darauf, sein Eigentum zu schützen. Ande... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1.2 Datenschutz

Hinweis § 4 BDSG ist europarechtswidrig Mit § 4 BDSG wollte der deutsche Gesetzgeber eine klare und einfache Regelung zur Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen schaffen – im Unterschied zu Art. 6 Abs. 1f DSGVO, der eine umfangreiche Abwägung erforderlich macht. § 4 BDSG wurde aber 2019 vom BVerwG für europarechtswidrig erklärt, weil die DSGVO die Videoüberwachung a... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4.4 Sondereigentum

Probleme können sich dann ergeben, wenn die Videoüberwachung von einem einzelnen Wohnungseigentümer installiert wird, um den Eingangsbereich zu seiner Wohnung oder den Außenbereich seines Sondereigentums zu überwachen, und er die Überwachung selbst steuert. Die Verwaltung und/oder die übrigen Wohnungseigentümer haben in diesen Fällen keine Kontrollmöglichkeiten. Solche Konfl... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 1.1 Öffentlicher oder privater Lebensraum

Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen weder angrenzende öffentliche Bereiche und Wege, noch Nachbargrundstücke, noch gemeinsame Zugänge zu Grundstücken von einer Videokamera erfasst werden,[1] denn die Aufzeichnung mittels eines Videogeräts in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bereich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer Person erheblich beeinträchtigen. Ob ei... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 3.1 Einwilligung/Zustimmung der Mieter

Mit Zustimmung der Mieter können Vermieter eine Videokamera installieren. Aber: Es müssen alle Mieter zustimmen[1] und die Zustimmung muss die Vorgaben der Art. 5 ff. DSGVO berücksichtigen, insbesondere die Bedingungen für die Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Da nach dieser Vorschrift die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, können sich Vermieter nie sicher sein, ob... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4.3 Beschlussinhalt

Ein Beschluss über den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage muss verbindlich festlegen, welche Regeln hierfür gelten sollen, damit der Umfang der Überwachung und ihre Bedingungen für jeden transparent und jederzeit verifizierbar sind.[1] Dabei sind insgesamt stets die Vorgaben des Datenschutzrechts (berechtigtes Interesse, Erforderlichkeit und Abwägung im Einzelfall) zu bea... mehr

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Videoüberwachung im Nachbar... / 4.1 Ordnungsmäßige Verwaltung

Die Videoüberwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums ist eine Maßnahme der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zum Schutz der Wohnanlage und ihrer Bewohner. Die mit dem Einbau der Videoanlage angestrebte Überwachung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Hinweis Einbruch und Sachbeschädigung Eine Videoüberwachung ist sinnvoll, wenn es in der Verga... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht)

Zusammenfassung Begriff Umgestürzte Bäume, herumfliegende Dachziegel – Orkantiefs wie Lothar, Kyrill und Zeynep hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe und aufgrund des Klimawandels wird in den nächsten Jahren mit weiteren heftigen Stürmen zu rechnen sein. Richten vom Sturm entwurzelte oder geknickte Bäume Schäden auf dem Nachbargrun... mehr

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Kinderlärm durch Kita, Kindergarten oder Spielplätze im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Nachbarn setzen sich immer wieder gegen den Bau neuer Kindertagesstätten (Kitas) zur Wehr. Nachbarkonflikte werden auch in Zukunft zu erwarten sein, da Kinder mit Vollendung des 1. Lebensjahres einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben und in vielen deutschen Städten ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen herrscht. Im Grunde genommen wieder... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / 1.1 Alte Bäume

Ein Eigentümer haftet für Schäden durch umstürzende Bäume, die er schon längst hätte fällen müssen, weil sie bereits allein aufgrund ihres Alters nicht mehr standfest waren. Dies gilt erst recht, wenn der Nachbar zuvor mehrmals auf die von den Bäumen ausgehende Gefahr hingewiesen hat.[1] Achtung Schadensersatz droht in jedem Fall Der Eigentümer kann dem Geschädigten sogar dann... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / 2 Schäden durch herabfallende Gebäudeteile

Werden Fahrzeuge oder das Haus des Nachbarn durch herumfliegende Dachziegel getroffen, nehmen die Gerichte zunächst an, dass das Dach nicht richtig in Ordnung gehalten wurde. Entstandene Schäden muss der Hauseigentümer ersetzen (§ 836 BGB). Allerdings haftet der Eigentümer auch hier nur dann, wenn er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert hat. So bekam ein Fahrzeughalter für... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / Zusammenfassung

Begriff Umgestürzte Bäume, herumfliegende Dachziegel – Orkantiefs wie Lothar, Kyrill und Zeynep hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe und aufgrund des Klimawandels wird in den nächsten Jahren mit weiteren heftigen Stürmen zu rechnen sein. Richten vom Sturm entwurzelte oder geknickte Bäume Schäden auf dem Nachbargrundstück an, haft... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / 3 Welche Versicherung zahlt?

Wer gegen Sturmschäden umfassend gewappnet sein will, braucht eine Gebäude-, Hausrat-, Voll- oder Teilkaskoversicherung für eigene Schäden und eine Haftpflichtversicherung, falls er selbst für Schäden einstehen muss. Gebäudeversicherung Für Sturmschäden am Haus und an damit fest verbundenen Teilen kommt die Gebäudeversicherung auf. In der Regel bietet sie Schutz gegen Sturm, H... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / 1.2 Bäume an öffentlichen Straßen

Für Bäume an öffentlichen Straßen im kommunalen Bereich ist die Gemeinde, für solche an Bundes- und Fernstraßen ein anderer Baulastträger verkehrssicherungspflichtig. Verursachen umstürzende Bäume oder abbrechende Äste Schäden, kommt eine Haftung des Straßenverkehrssicherungspflichtigen wegen Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht infrage (§ 839 BG... mehr

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Sturmschaden (Nachbarrecht) / 1 Bäume

Wenn ein gesunder Baum infolge eines ungewöhnlich starken Sturms auf ein Nachbargrundstück stürzt und dort Schäden verursacht, haftet der Eigentümer regelmäßig nicht.[1] Allein das Pflanzen und Unterhalten eines Baumes begründet keine Störereigenschaft und keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§§ 1004 Abs. 1, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Eigentümer hat aber jährlich Si... mehr

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Kinderlärm durch Kita, Kind... / 1 Bewertungsmaßstab für Kinderlärm

Die bauplanerisch und gesellschaftspolitisch erwünschte Nähe von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Wohnbebauung führt zwangsläufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft wegen des mit der Nutzung dieser Einrichtungen verbundenen Kinderlärms. Kinderlärm ist aber aus Sicht der Rechtsprechung eine notwendige Ausdrucksform und Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens, das zur E... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / Zusammenfassung

Überblick Durch das enge Zusammenleben der Menschen lässt es sich nicht vermeiden, dass bei der Benutzung von Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenem Grundstück sog. Einwirkungen auf Nachbarwohnungen oder Nachbargrundstücke ausstrahlen, die dort subjektiv als Belästigung empfunden werden. Jeder Nachbar ist aus dem Nachbarschaftsverhältnis heraus verpflichtet, derartige Ein... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.41 Wäsche auf dem Balkon

Die zum Trocknen oder Lüften auf dem Balkon aufgehängte Wäsche mag zwar den Nachbarn stören, gibt ihm aber nach der Gesetzeslage keinen Anlass, hiergegen einzuschreiten. Denn der ihn störende Anblick ist nach der Rechtsprechung nur eine optische Belästigung, die mit den Mitteln des Nachbarrechts nicht abgewehrt werden kann (vgl. hierzu Kap. 2.4.1). Wohnungseigentum Etwas ander... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.2 Zur Wesentlichkeit der Einwirkungen

Einwirkungen als solche, die aus der Nachbarschaft resultieren, sind nicht schon deshalb abwehrbar, weil sie etwa mit der Nase oder dem Ohr sinnlich wahrnehmbar sind. Sie sind es vielmehr erst dann, wenn sie wesentlich im Sinn des § 906 BGB sind. Was ist wesentlich? Die Frage nach der Wesentlichkeit ist einerseits eine ganz entscheidende Fragestellung, weil nicht jede "vermein... mehr

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Schlichtungsverfahren bei N... / 2.1 Nachbarrechtliche Streitigkeiten

Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt. Diese Fallgestaltung betrifft Nachbarstreitigkeiten etwa wegen der von einem Nachbargrundstück ausgehenden Geruchs- oder Lärmbelästigungen sowie wegen ähnlicher Belästigungen und Störungen aus dem privaten Nachbarschaftsbe... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.8 Biergarten/Gartenwirtschaft

Der Betrieb einer Außengastronomie unterliegt dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Bei der Beurteilung der Frage, ob Lärmbelästigungen erheblich im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (bei öffentlich-rechtlichen Nachbarklagen) oder wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB (bei zivilrechtlichen Nachbarklagen) sind, orientieren sich die Gerichte an der TA Lärm als dem zur Lär... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.4.1 Welche Einwirkungen meint das Gesetz?

§ 906 BGB betrifft Einwirkungen aus der Nachbarschaft durch von außen kommende aktive Einflüsse, sog. Imponderabilien. Die Einwirkungen aus der Nachbarschaft müssen dabei von einem anderen Grundstück kommen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Einwirkungen von einer Mietwohnung in eine andere oder im Fall von Wohnungseigentum vom Gemeinschaftseigentum auf ein Sondereigentum "z... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 4.26 Kinderlärm

Wenn Sie sich über den Lärm spielender Kinder im oder vor dem Haus ärgern, müssen Sie sich im Großen und Ganzen damit abfinden. Seit einer BGH-Entscheidung im Jahr 1993[1], in der das Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung hervorgehoben wurde, besteht eine gegenüber Kinderlärm tolerante Einstellung. Dementsprechend ist das Erzeugen von Lä... mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 1.4 Gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer verstoßende Betätigungen

Das veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung hat zunehmend dazu geführt, dass gewerbliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen – etwa in Form von Autowaschanlagen, Münzwaschanlagen, Gebrauchtwagen- oder Flohmärkten – zunehmend lukrativ werden. Vor diesem Hintergrund haben die Eingaben und Beschwerden aus der Bevölkerung das fast in Vergessenheit geratene Sonn- und Feierta... mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6 Urteile zum Miet-, Wohnungseigentums- und Nachbarrecht

6.1 Mietrecht Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten ... mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.3 Nachbarrecht

Öffentliches Recht Die Bauordnungen der Länder formulieren nahezu gleichlautend, dass die Abgase von Feuerstätten durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen sind, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen: Baden-Württemberg: § 32 Abs. 3 LBO BW Bayern: Art. 40 Abs. 3 BayBO Berlin: § 42 Abs. 3 BauOBln Brandenburg: § 42 ... mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.1 Mietrecht

Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten die Betriebsg... mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.2 Wohnungseigentumsrecht

Bauliche Veränderung Der Anschluss eines Kaminofens an einen Kaminzug stellt eine bauliche Veränderung gem. § 20 Abs. 1 WEG dar, der eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf. Der Gestattungsbeschluss muss dabei den im Wohnungseigentumsrecht geltenden Gleichheitsgrundsatz berücksichtigen und im Rahmen einer abstrakten Regelung berücksichtigen, wie andere Woh... mehr

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Hochwasserschäden und Ersat... / 2 Wer haftet bei Überschwemmungen?

Nachbarrecht Die Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Nachbargrundstücken bezogen auf das wild abfließende Wasser sind in § 37 Abs. 1 WHG geregelt. So darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Ebenso darf der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nich... mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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Wohnungseigentümergemeinschaft / 2.3 Öffentliches Nachbarrecht

Nach § 9a Abs. 2 WEG stehen die Ausübungs- und Wahrnehmungsbefugnis und damit auch das Recht zur gerichtlichen Geltendmachung der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer zu. Dazu zählt auch die Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche im Hinblick... mehr

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Grenzüberbau / 2.2.2 Der Bauherr

Der Bauherr des Überbaus muss nach dem Wortlaut des § 912 Abs. 1 BGB der "Eigentümer des Stammgrundstücks" sein, von dem aus der Überbau erfolgt. Dem Eigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungs- und Teileigentümer sowie Vorerben.[1] Ob der Eigentümer Bauherr des Bauvorhabens ist, bemisst sich danach, ob er "Geschäftsherr des ganzen Bauvorhabens" ist, in dessen ... mehr

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Grunddienstbarkeit / 4.2 Verbot bestimmter Handlungen

Die zweite Art der nach § 1018 BGB zugelassenen Grunddienstbarkeiten betrifft die Belastung des Grundstücks in der Weise, dass auf ihm "gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen". Bei der Bestellung einer solchen Grunddienstbarkeit müssen die betreffenden Handlungen inhaltlich genau festgelegt und entsprechend eingetragen werden. So steht etwa der Eintragung einer Gr... mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und Gebäude im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Nicht immer entspricht es der wirklichen Interessenlage, sich bei störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft darauf zu beschränken, die Einwirkungen als solche mit der Nachbarklage nach § 1004 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstückseigentümers) bzw. nach § 862 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstücksmieters oder -pächters) abzuwehren. Denn in den Fällen... mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Die Gartengestaltung benachbarter Grundstücke gibt immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Zwar lieben alle die Natur – aber jeder auf seine Weise. Der eine pflanzt auf seinem Grundstück Laubbäume und Sträucher oder legt einen sog. Ökogarten an, um ein Refugium für die Tier- und vor allem die Vogelwelt zu schaffen und sich an selbst geernteten... mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.3.2 Beispiel Baugenehmigung

Die Konsequenzen des öffentlichen Rechts für den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 907 Abs. 1 BGB werden vor allem am Beispiel der Baugenehmigung deutlich. Mit der Baugenehmigung wird festgestellt, dass ein bestimmtes Vorhaben nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die von der Baubehörde zu prüfen sind. Zu diesem Prüfungsprogramm gehören aber au... mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 8 Allergien

Allergische Reaktionen auf bestimmte Bäume, Pollen und Samen nehmen zu. Insbesondere zählen die Birkenpollen zu den aggressivsten Baumpollenallergenen. Wendet sich ein allergiegeplagter Nachbar gegen den allergieauslösenden Baumbestand auf dem Nachbargrundstück, kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kein Anspruch auf Beseitigung der Bäume hergeleitet werden. Nac... mehr