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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.4 Beweissicherung bei Nachbarklagen

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
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So mancher wird nach langwierigen Auseinandersetzungen die Erfahrung machen, dass Behörden und Gerichte nicht immer auf der Seite desjenigen stehen, der sich durch die nachbarliche Tierhaltung beeinträchtigt fühlt. Deshalb ist vor allem eine exakte und durch Aussagen anderer ebenfalls beeinträchtiger Nachbarn gestützte Beweisführung unverzichtbar.

 
Praxis-Tipp

Lärmprotokoll und Zeugen

Bei Nachbarstreitigkeiten wegen Haustierlärms – dem mit rund 75 % größten Streitpotenzial – sollten Sie auf jeden Fall zur Beweissicherung ein Lärmprotokoll anfertigen, in dem über einen längeren Zeitraum hinweg Häufigkeit, Dauer und Uhrzeit des Lärms genau aufgezeichnet werden. Auch die Stärke des Lärms sollten Sie in umschreibender Weise festhalten, z.B. "ein Gespräch in normaler Lautstärke war während des Hundegebells nicht möglich" oder "der Hund jaulte in der Nachbarwohnung so laut, dass es durch die Trennwand zu hören war".

Vergessen Sie auch nicht, möglichst viele Zeugen zu sammeln, die ihren eigenen Eindruck von dem Lärm wiedergeben können. Damit steigen Ihre Chancen vor Gericht. Hilfreich kann auch sein, wenn Sie vor Klageerhebung mehrmals wegen des Lärms Anzeige bei der Polizei erstattet haben (§ 117 OWiG). Deren Protokolle können vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Wie ein Lärmprotokollaussehen könnte, ist folgendem Muster zu entnehmen:

 

Muster: Lärmprotokoll

Lärmprotokoll über Belästigungen durch Gebell eines Hundes auf dem Grundstück des Herrn _________, in __________.

für den Zeitraum vom _______________ bis _______________

 
Datum

Beginn

(Uhrzeit)

Ende

(Uhrzeit)
Art der Störung Zeugen/Beweismittel
10.03.2022 6.00 6.20 60 x lautes, ununterbrochenes Bellen während des ganzen Tages zu folgenden Uhrzeiten (s. Spalten 2 und 3):

Frau _________

Herr _________
  6.45 6.55 Ein konzentriert...

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