Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.4 Immissionen

Äußerst verwirrend wird es aber, wenn man sich dem fast unüberschaubaren Bereich der sog. unwägbaren Einwirkungen nähert, die im modernen Sprachgebrauch Immissionen genannt werden. Der Gesetzgeber hat hier mit der Vorschrift des § 906 BGB der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass das enge Zusammenleben von Menschen unausweichlich Einwirkungen unterschiedlichster Art von eine...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.3 Verwahrlosung der Wohnung

Allein der Umstand, dass ein Mieter beispielsweise unter dem Messie-Syndrom leidet, berechtigt nicht zur Kündigung. Tritt aber eine Beschädigung bzw. eine hinreichende Gefährdung der Wohnräume ein (z. B. Gestank), stellt dies ein Kündigungsgrund dar.[1] Eine Grenze ist auch dann erreicht, wenn es zu Schimmelbildung in der Wohnung kommt. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass di...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück

Ästhetische Beeinträchtigung ist hinzunehmen Ist das Nachbargrundstück verwildert und werden dort Gegenstände gelagert, von denen keinerlei Gefahren oder Beeinträchtigungen ausgehen, ist das zu dulden. Allein ästhetische Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden. Deshalb bestehen keine Nachbaransprüche etwa auf die Beseitigung von Baumaterialien, Autowracks, alten Stangen,...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.2 Wohnungseigentum

Lässt ein Wohnungseigentümer seine Wohnung so verwahrlosen, dass es zu Beeinträchtigungen der anderen Bewohner des Hauses kommt, kommen Abmahnung, Unterlassungsklage und als ultima ratio die Entziehung des Wohnungseigentums infrage. Abmahnung des Wohnungseigentümers Gemäß § 17 Abs. 2 WEG kann das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn ein Wohnungseigentümer trotz Abmahnung "wi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5 Rechtsschutz gegenüber Nachbarn

5.1 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.2 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Sie gegenüber Ihrem Grundstücksnachbarn auch einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gerichtlich geltend machen. Voraussetzung für diesen Anspruch ist zunächst, dass die Nutzung eines benachbarten Grundstücks Auswirkungen auf Ihr Grundstück hat, die dessen Nutzung üb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.3 Rolle der Polizei bei Nachbarstreitigkeiten

Wenn Sie in einem Nachbarstreit die Polizei zu Ihrer Unterstützung rufen wollen, sollten Sie daran denken, dass der Schutz privater Rechte und deren Durchsetzung gegenüber Nachbarn nicht Aufgabe der Polizei ist, sondern den Gerichten obliegt.[1] Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dabei hat sie auch die Aufgabe, die Beg...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 5.1 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Wenn Sie als Grundstückseigentümer durch Ihren Nachbarn in einer nachbarrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt werden, können Sie sich dagegen mit dem Unterlassungsanspruch einschließlich vorbeugendem Unterlassungsanspruch und bei bereits erfolgter Beeinträchtigung mit dem Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB im Klageweg zur Wehr setzen. Als Grundstückspäc...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mobilfunkantenne / 4 Rechtsfragen bei vermietetem Sondereigentum

Die Rechtsprechung ist sich in der Beurteilung der Frage uneins, ob der Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Gebäudes mit vermieteten Wohnungen oder auf einem Gebäude in deren Nähe einen Mangel der Mietsache darstellt, der einen Mieter zur Mietminderung berechtigt. Achtung Mietminderung möglich Das Amtsgericht München hat bei einer auf dem Dach über einer vermietet...mehr

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Eigentümer muss Schottergar... / 6 Einordnung dieser Entscheidung

Wer einen Schottergarten auf dem nicht überbauten Teil seines bebauten Grundstücks errichtet hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich daraus, dass inzwischen die Landesbauordnungen nahezu aller Bundesländer eine Pflicht zur Begrünung regeln (z. B. § 8 Abs. 1 LBO Baden-Württemberg, Art. 7 Abs. 1 BayBO, § 8 Abs. 1 BauO Bln, § 9 Abs. 1 HBauO, § 9 Abs. 2 N...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / V. Augenschein (insbesondere zur On-board-Kamera)

Rz. 212 Unter Augenschein ist jede eigene und gegenständliche Wahrnehmung des Gerichts zu beweiserheblichen und streitigen Tatsachen über die Beschaffenheit von Sachen und Personen sowie sonstigen Vorgängen zu verstehen.[498] Als Gegenstand des Augenscheins bezeichnet das Gericht auch elektronische Dokumente (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO).[499] Im Vergleich zu den anderen Beweismitt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Privates Nachbarrecht

Rz. 7 Die im privaten Nachbarrecht geregelten gesetzlichen Beschränkungen[8] sind weder eintragungsfähig noch eintragungsbedürftig, z.B. die gesetzliche Pflicht zur Duldung eines Überbaus (§ 912 BGB) oder Notweges oder einer Notleitung (§ 917 BGB).[9] Als Grunddienstbarkeit können aber die vom Gesetz nach Umfang oder Inhalt abweichenden oder zur Beseitigung von Zweifeln klar...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 3. Schranken des zivilrechtlichen Eigentums

Rz. 9 Eine erste Beschränkung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 903 S. 1 BGB, wonach die Rechte des Eigentümers nur soweit reichen, als nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Damit werden alle Vorschriften mit normativem Charakter erfasst, also insbesondere die Verfassungsgesetze, die einfachen Gesetze sowie die Rechtsverordnungen des Bundes und der Lä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

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§ 8 Baunachbarrecht / c) § 909 BGB: Vertiefungen

Rz. 29 Eine weitere wesentliche Regelung des privaten Nachbarrechts stellt § 909 BGB [15] dar. Der Text der Norm lautet: § 909 BGB Vertiefung Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Rz. 30 Nachdem sich aus § 905 BGB ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / e) § 917 BGB: Notwegrecht

Rz. 44 Diese Vorschrift des Nachbarrechts regelt wie folgt: § 917 BGB Notweg (1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Befugnisse des Eigentümers

Rz. 6 Nach dem Gesetzestext kann der Rechtsinhaber mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, also auf seine Sache in beliebiger Weise einwirken (sowohl tatsächlich wie auch rechtlich).[4] Die Reichweite dieser Freiheit unterliegt der Disposition des Gesetzgebers, der sie im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG definieren kann. Weiter kann der Eigentümer über die positive Bef...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 93 Bislang war es umstritten, ob eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[246] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderli...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Friedhöfe

Rz. 135 Teilweise wird unter einem Friedhof lediglich ein "eingefriedetes Grundstück verstanden, das der Bestattung der Körper und/oder der Beisetzung der Totenasche einer Vielzahl Verstorbener" dient.[187] Nach neuerer, richtiger Auffassung ist unter einem Friedhof vielmehr ein Ort zu verstehen, an dem Verstorbene friedlich ruhen. Seine friedliche Ruhe findet der Verstorben...mehr

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Modernisierung durch Wärmed... / 2.7 Exkurs: Nachbarrecht

Im Verhältnis zu Nachbarn gibt es verschiedene landesgesetzliche Vorschriften, wie etwa § 23a des Nachbargesetzes Nordrhein-Westfalen oder Art. 46a des BayAGBGB, wonach der Eigentümer eines Grundstücks zu dulden hat, dass auf einer Grenz- oder Kommunmauer nachträglich eine Wärmedämmung aufgebracht wird. Der BGH hat hierzu entschieden, dass die landesgesetzlichen Vorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.2 Sportanlagen, die nicht zum Zweck der Sportausübung genutzt werden

Nach § 1 Abs. 1 SportanlagenlärmschutzVO gelten deren Vorschriften nur dann für Sportanlagen, wenn sie zum Zweck der Sportausübung genutzt werden. Deshalb gilt etwa ein Sportstadion, in dem ein Open-Air-Konzert stattfindet, für die Dauer dieser Veranstaltung nicht als Sportanlage i. S. d. SportanlagenlärmschutzVO.[1] In derartigen Fällen kommt die Anwendung der Freizeitlärmr...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.2 Mischformen

In der Praxis spielen Sportanlagen mit Freizeiteinrichtungen vielfach eine Gemengelage. Soweit mehrere in räumlichem Zusammenhang stehende Anlagen aufgrund eines integrativen Konzepts zu einer Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs" zusammengefasst sind, etwa bestehend aus einem Jugendhaus, einer Stadthalle mit öffentlicher Gaststätte und einer Sporthalle, ist nach Auffass...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.1 Freibäder und Schulsportanlagen

Der Lärmbonus für Freibäder und Schulsportanlagen besteht darin, dass der vom Lärm dieser Anlagen betroffene Nachbar im Allgemeinen keine Betriebszeitbeschränkungen verlangen kann, wenn die festgelegten Lärmrichtwerte überschritten werden (§ 5 Abs. 2 und 3 der Verordnung). Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Lärm von Freibädern und Schulspo...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2 Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO

Wegen der rechtlichen Verbindlichkeit der SportanlagenlärmschutzVO für die Gerichte ist der Begriff der Sportanlage für ihren Anwendungsbereich von zentraler Bedeutung. 2.1 Sportanlagen Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem ...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3 Wann greift die SportanlagenlärmschutzVO nicht?

3.1 Sportanlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen Ausgenommen vom Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO sind lediglich ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge[1] sowie Anlagen, die an mehr als 5 Tagen im Jahr für den Motorsport genutzt werden (ausgenommen Anlagen für Elektromotorfahrzeuge und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellspo...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 9 Sachverständigengutachten

Die für gerichtliche Auseinandersetzungen notwendigen Messgutachten übernehmen auf Antrag und gegen Kostenrechnung die Landesämter für Umweltschutz, die technischen Überwachungsvereine oder die Landesgewerbeanstalten. Das kostet zwar Geld, ist aber eine lohnende Investition, weil im Streitfall aussagekräftiges Beweismaterial vorgelegt werden kann.mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.1 Sportanlagen

Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem Sinne liegen im Allgemeinen dann vor, wenn die zur Sportausübung erforderliche Grundausstattung gegeben ist, also etwa bauliche Anlagen und technische Hilfsmittel wie Sportgeräte oder ...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 4 Festsetzung von Sportanlagen durch Bebauungsplan

Der von der Gemeinde durch Satzung zu beschließende Bebauungsplan ist maßgeblich für die Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Planungsgebieten der BauNVO und entscheidendes Instrument zur Konfliktbewältigung bei aneinander grenzenden unterschiedlichen baulichen Nutzungen. Dieses Planungsinstrument wird deshalb auch genutzt, wenn es darum geht, Flächen für Sportanlagen planung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6 Standards der Zumutbarkeit von Sportlärm

Die in der SportanlagenlärmschutzVO festgelegten Lärmrichtwerte sind nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für Behörden und Gerichte, sondern auch im Verhältnis zwischen Anlagenbetreiber und Wohnnachbarschaft verbindlich.[1] Auch bei einem mit dem Anlagenbetrieb verfolgten öffentlichen Interesse kann nach Meinung der Gerichte nicht die generelle Freistellun...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine baugenehmigungspflichtige Sportanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 7 Standards der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft, etwa durch die Flutlichtanlage einer Sportanlage, fehlen allgemein gültige Grenzwerte und Bewertungsmethoden, da solche weder durch Gesetz noch durch Rechtsverordnung oder in sonstiger Weise verbindlich festgelegt sind. Ob Lichteinwirkungen der Nachbarschaft einer Sportanlage zumutbar sind, ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.2 Altanlagenbonus

Von besonderer praktischer Bedeutung ist der in § 5 Abs. 4 SportanlagenlärmschutzVO geregelte Altanlagenbonus. Diese Vorschrift bestimmt aus Gründen des Bestandsschutzes, dass bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung (18.7.1991) baurechtlich genehmigt oder genehmigungsfrei errichtet worden sind, von der Festsetzung von Betriebszeitbeschränkungen abgesehen werde...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.1 Sportanlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen

Ausgenommen vom Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO sind lediglich ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge[1] sowie Anlagen, die an mehr als 5 Tagen im Jahr für den Motorsport genutzt werden (ausgenommen Anlagen für Elektromotorfahrzeuge und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen)[2] und offene Schießstände/Schießplätze.[3] Nur diese ...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.3 Freizeitaktivitäten

Schließlich werden von der SportanlagenlärmschutzVO weder Kinderspielplätze noch Bolzplätze für Kinder bis zu 14 Jahren erfasst[1] noch Abenteuerspielplätze, die in der Freizeitlärmrichtlinie geregelt sind. Ebenfalls greift die SportanlagenlärmschutzVO nicht bei freizeitsportlichen Aktivitäten auf sog. Sportgelegenheiten wie Wegen, Plätzen, Spielstraßen und Freiflächen, weil...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.1 Nachträgliche Anordnungen

Auch nach Inbetriebnahme einer Sportanlage kann die örtlich zuständige Immissionsschutzbehörde jederzeit bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nach § 3 SportanlagenlärmschutzVO oder Betriebszeitbeschränkungen anordnen, um die Einhaltung der festgelegten Lärmrichtwerte durch den Sportanlagenbetrieb sicherzustellen (§ 5 Abs. 2 der Verordnung). Nur bei ständig vo...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2 Lärmbonus für bestimmte Anlagentypen

Zusätzlich zur Differenzierung der einzuhaltenden Lärmrichtwerte entsprechend der Schutzwürdigkeit der dem Lärm ausgesetzten benachbarten Baugebiete und der Differenzierung nach Tages-, Ruhe- und Nachtzeiten räumt die SportanlagenlärmschutzVO Freibädern, Schulsportanlagen, Altanlagen und selten stattfindenden Sportveranstaltungen jeweils noch einen Lärmbonus ein. Achtung Lärmbonus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / Zusammenfassung

Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die Lärmbelästigun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 1 Grundsatz

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[1] konkretisiert die SportanlagenlärmschutzVO die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht ergeben, nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG zu verhin...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.3 Seltene Ereignisse

Eine Sonderregelung trifft schließlich § 5 Abs. 5 SportanlagenlärmschutzVO, um selten stattfindende Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe zu ermöglichen. Solche Veranstaltungen sollen ohne Betriebszeitbeschränkungen durchgeführt werden können, wenn die durch derartige Veranstaltungen verursachten Richtwertüberschreitungen nicht mehr als 10 dB(A) betragen (höchstens aber ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen einer Sportanlage können Sie sich mithilfe der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage zur Wehr setzen, wenn es sich um den Lärm einer öffentlich-rechtlich und schlicht hoheitlich betriebenen Anlage etwa einer Gemeinde oder eines Bezirks handelt. Nachbar i. S. d. Immissionsschutzrechts sind Sie nicht nur als Inhaber dinglicher Rechte an einem dem Lär...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 5 Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Regelfall das entscheidende behördliche Zulassungsverfahren insbesondere für größere Sportanlagen, in dem die aus Sicht der Nachbarn vor allem bedeutsame allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit derartiger Anlagen in den unterschiedlichen Baugebietstypen der BauNVO geprüft wird.[1] Soweit es um eine mögliche Beeinträchtigung benachb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.1 Lärmrichtwerte der SportanlagenlärmschutzVO

Die Lärmrichtwerte in § 2 SportanlagenlärmschutzVO orientieren sich an folgendem grundlegenden Konzept: Die Richtwerte beziehen sich zunächst auf die Lärmeinwirkungen "Außen", die auf Nachbargrundstücken einer Sportanlage hörbar sind und im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmern, Wohnküchen, Schlafzimmern) gemessen werden.[1] Jeder Nac...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wasserzufluss von Nachbargr... / Zusammenfassung

Überblick Wasser, das vom Nachbargrundstück kommt und Schäden verursacht, birgt selbstredend ein großes Konfliktpotenzial. Zu unterscheiden sind hier wild abfließendes Wasser, das auf einem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt, und Traufwasser, das zunächst als Niederschlagswasser auf ein Gebäude trifft. Nicht in jedem Fall haftet der Eigentümer des Grund...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr