Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8 Rechtsbehelfe gegen den Anlagenbetrieb bei Richtwertüberschreitungen

Ist die Baugenehmigung für eine baugenehmigungspflichtige Sportanlage bestandskräftig geworden oder handelt es sich um eine genehmigungsfreie Anlage, stehen als Rechtsbehelfe der Antrag auf nachträgliche Anordnungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde und dessen verwaltungsgerichtliche Durchsetzung sowie die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Unterlassungs...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 7 Standards der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen

Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichteinwirkungen auf die Nachbarschaft, etwa durch die Flutlichtanlage einer Sportanlage, fehlen allgemein gültige Grenzwerte und Bewertungsmethoden, da solche weder durch Gesetz noch durch Rechtsverordnung oder in sonstiger Weise verbindlich festgelegt sind. Ob Lichteinwirkungen der Nachbarschaft einer Sportanlage zumutbar sind, ist ...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 5 Baugenehmigung

Das Baugenehmigungsverfahren ist für den Regelfall das entscheidende behördliche Zulassungsverfahren insbesondere für größere Sportanlagen, in dem die aus Sicht der Nachbarn vor allem bedeutsame allgemeine oder ausnahmsweise Zulässigkeit derartiger Anlagen in den unterschiedlichen Baugebietstypen der BauNVO geprüft wird.[1] Soweit es um eine mögliche Beeinträchtigung benachb...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.1 Lärmrichtwerte der SportanlagenlärmschutzVO

Die Lärmrichtwerte in § 2 SportanlagenlärmschutzVO orientieren sich an folgendem grundlegenden Konzept: Die Richtwerte beziehen sich zunächst auf die Lärmeinwirkungen "Außen", die auf Nachbargrundstücken einer Sportanlage hörbar sind und im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster von Aufenthaltsräumen (Wohnzimmern, Wohnküchen, Schlafzimmern) gemessen werden.[1] Jeder Nac...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen und ebenso Lichteinwirkungen einer privatrechtlich etwa durch einen Verein betriebenen Sportanlage können Sie sich als Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines diesen Einwirkungen ausgesetzten Wohngrundstücks mit dem Unterlassungsanspruch nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als Mieter oder Pächter mit dem Unterlassungsanspruch nach den ...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 8.2 Öffentlich-rechtliche Unterlassungsklage

Gegen Lärmbelästigungen einer Sportanlage können Sie sich mithilfe der öffentlich rechtlichen Unterlassungsklage zur Wehr setzen, wenn es sich um den Lärm einer öffentlich-rechtlich und schlicht hoheitlich betriebenen Anlage etwa einer Gemeinde oder eines Bezirks handelt. Nachbar i. S. d. Immissionsschutzrechts sind Sie nicht nur als Inhaber dinglicher Rechte an einem dem Lär...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.1 Bundeseinheitliche Regelung

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts am 1.3.2010 waren die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn in Bezug auf das wild von einem Grundstück abfließende Wasser in der überwiegenden Zahl der Bundesländer in den dortigen Landeswassergesetzen sowie in Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt in den Landesnachbarrechtsg...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 2 Anwendbare Vorschriften

Welches Recht gilt? Mitunter kommt es zwischen den gemeinschaftlich Berechtigten zum Streit, wenn etwa notwendige Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gemeinschaftsgrundstück anfallen oder wenn einzelne Miteigentümer ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Wegs verwirklichen, Absperrpfosten anbringen oder ähnliche Maßnahmen vornehmen wollen. Bestehen keine entsprechenden Miteigentü...mehr

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Wasserzufluss von Nachbargr... / Zusammenfassung

Überblick Wasser, das vom Nachbargrundstück kommt und Schäden verursacht, birgt selbstredend ein großes Konfliktpotenzial. Zu unterscheiden sind hier wild abfließendes Wasser, das auf einem Grundstück entspringt oder sich dort natürlich ansammelt, und Traufwasser, das zunächst als Niederschlagswasser auf ein Gebäude trifft. Nicht in jedem Fall haftet der Eigentümer des Grund...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 1 Einführung

Fenster, aber auch Balkone oder Terrassen, sind seit jeher Anlagen, deren Vorhandensein an oder nahe der Grundstücksgrenze belästigend wirken können, weil sie einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen. Andererseits gehört zum Grundstückseigentum (§ 903 BGB) aber auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Fenster und andere Bauteile zum Nachbargrundstück hin h...mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 5.1 Baden-Württemberg

Das Nachbarrechtsgesetz von Baden-Württemberg kennt in den §§ 3 und 4 zwar ein Fensterrecht, dem aber korrespondierend kein Lichtrecht gegenübersteht. Bei Fenstern in Gebäudeaußenmauern, die sich innerhalb eines grenzseitigen Schutzstreifens von 1,80 m Tiefe befinden, ist das Fensterabwehrrecht dergestalt geregelt, dass der Grundstücksnachbar besondere bauliche Vorkehrungen v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Fenster- und Lichtrecht / 2 Fenster- und Lichtrecht im Verhältnis zum öffentlichen Baurecht

In der Vergangenheit war das öffentliche Baurecht sehr "eroberungslustig" mit der Folge, dass so ziemlich jeder bauliche Vorgang auf einem Grundstück einer Baugenehmigung bedurfte. Für den Nachbarn des Bauherrn hat dies den Vorteil, dass er zum einen von dem Bauvorhaben Kenntnis erlangt, weil ihm die Bauvorlagen vorgelegt werden müssen. Zum anderen kann der Nachbar im Baugen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wasserzufluss von Nachbargr... / 1.5 Sonderfall öffentlicher Straßenbau

Beim öffentlichen Straßenbau ging der BGH in seiner Rechtsprechung zum früheren Landesrecht davon aus, dass die Träger der Straßenbaulast bei der Planung und dem Bau von Straßen die anerkannten Regeln der Straßenbautechnik und der Wasserwirtschaft zu beachten haben und dass zu diesen Regeln auch die landesrechtlichen Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechts über Veränderun...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Schwierige Mietverhältnisse / 2.2 Probleme mit der Nachbarschaft

Der "schwierige" Mieter kann zunächst einmal zu Problemen in seiner Nachbarschaft führen. Als Nachbarschaft sind hier nicht weitere Mieter im Haus gemeint und auch nicht andere Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage (zu diesen nachfolgend), sondern andere Grundstückseigentümer in der näheren Umgebung. Bekanntlich existiert bei uns, wie in anderen Rechtsordnungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ai) ABC der nicht steuerbaren Bezüge

Rn. 61 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sofern nicht anders beim jeweiligen Stichwort vermerkt, gehören ua zu den nicht steuerbaren oder auch steuerfreien (im ESt-Recht ist diese Unterscheidung im Gegensatz zum USt-Recht bedeutungslos), da keiner Einkunftsart unterfallenden Bezügen: Arbeitnehmer-Sparzulage nach § 13 Abs 3 5. VermBG (H 2 EStH 2020) Ausgleichsflächenentschädigung Entsch...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / III. Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten

Rz. 122 Inhalt und Umfang der Rechte und Pflichten des Sondernutzungsberechtigten können sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung, im Normalfall (dingliches Sondernutzungsrecht) also aus der Teilungserklärung bzw. der entsprechenden Grundbucheintragung, ergeben. Ist dort nichts geregelt, gilt als Grundsatz, dass der Sondernutzungsberechtigte dieselben Rechte wie ein Sond...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / II. Der Aufopferungsanspruch nach Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 58 Gem. § 14 Abs. 3 WEG kann ein Wohnungseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn er eine Einwirkung dulden musste, die über das zumutbare Maß hinausgeht (sog. Aufopferungsanspruch). In diesem Abschnitt geht es um Aufopferungsansprüche im Gefolge von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Aufopferungsansprüche nach "Unglücksfällen", insbeson...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 9. Videoüberwachung

Rz. 32 Eine Videoüberwachung stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten dar, der selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Die Zulässigkeit der hier interessierenden Videoüberwachung durch Private richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f DSGVO.[62] Die Bestimmung entspricht inhaltlich im Wese...mehr

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AGS 05/2022, StichwortKommentar Nachbarrecht: Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht - Alphabetische Gesamtdarstellung

Herausgegeben von Prof. Dr. Curt M. Jeromin, PD Dr. Dr. Bernhard Klose, Prof. Dr. Gerhard Ring, Dr. Hubertus Schulte Beerbühl. 2021. Nomos Verlag, Baden Baden. 1.356 S., 128,00 EUR Die Nachbarn kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Dieser Umstand birgt oftmals Konfliktsituationen, da nur selten die Interessen und Vorstellungen im Rahmen einer nachbarschaftlichen Beziehu...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 4. Quasi-Realteilung

Rz. 24 Die Musterformulierung enthält den rechtlichen und wirtschaftlichen Kern der angestrebten Gestaltung. Soweit nicht zwingende Vorschriften des WEG entgegenstehen, wollen die Eigentümer sich in der Regel so behandeln, als seien sie Alleineigentümer. Dies ist zulässig.[12] Anwendung im Innenverhältnis finden sodann die allgemeinen Bestimmungen des Nachbarrechts.[13]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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AGS 12/2020, Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht

Von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Prof. Dr. Wolfgang Lüke, L.L.M. und Roland Rudolf Saller. 3. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLVIII, 655 S., 69,00 EUR Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt (Schiller, “Wilhelm Tell”) und er keinen Anwalt hat, der sich im Nachbarrecht auskennt. Der Streit am Gartenzaun ist schon lange ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 14 N

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Medizintouristen: Was kann bestimmt werden?

Leitsatz Es besteht keine Beschlusskompetenz für die Einführung einer Vertragsstrafe. Normenkette WEG §§ 15 Abs. 3, 21 Abs. 7; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung ist geregelt, dass ein Wohnungseigentümer zur Ausübung eines Gewerbebetriebes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters berechtigt ist. Die Zustimmung kann vom Verwalt...mehr

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Wann ist eine Rechtsmittelbelehrung in WEG-Sachen offenkundig fehlerhaft?

Leitsatz Die unrichtige Einordnung einer Sache in einer Rechtsmittelbelehrung als WEG- oder als allgemeine Zivilsache ist nicht offenkundig falsch. Normenkette ZPO §§ 85 Abs. 2, 233; GVG § 72 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Das Problem Das Amtsgericht – Wohnungseigentumsgericht – gibt der Klage von Wohnungseigentümer K statt (Rückschnitt einer Hecke von 3,50 m auf 1,80 m). In seiner ...mehr

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ZAP 6/2017, Nachbarrecht: Anspruch auf Beseitigung von Überwachungskameras

(OLG Köln, Urt. v. 22.9.2016 – 15 U 33/16) • Die Installierung von auf das Nachbargrundstück gerichteten Überwachungskameras verletzt wegen des hiervon ausgehenden Überwachungsdrucks das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn, so dass nicht nur ein Anspruch auf Unterlassung der Überwachung, sondern auch auf Entfernung der Kameras besteht. Neben der Entfernung der Kamer...mehr

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ZAP 2/2016, Bäume auf Nachb... / 7. § 1004 Abs. 1 BGB

Die Vorschrift zählt als Schutznorm des Eigentums neben § 242 BGB zu den "Auffang-Paragraphen" und damit zu den für die Praxis wichtigsten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs überhaupt. § 1004 Abs. 1 S. 1 stellt klar, dass dann, wenn auf das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes nachteilig eingewirkt wird, von dem Störer die Bes...mehr

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ZAP 2/2016, Bäume auf Nachb... / 2. BGHZ 157, 33 (Kiefernnadeln)

In dieser Entscheidung ging es – soweit hier von Interesse – um die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks, die durch das Herüberragen von Ästen über die Grundstücksgrenze und das Abfallen von Nadeln einer Kiefer hervorgerufen wurden. Der BGH hat den Fall zum Anlass genommen, seine Rechtsprechung zum Störerbegriff (§ 1004 ...mehr

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ZAP 2/2016, Bäume auf Nachb... / I. Einleitung

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt zwischen Grundstücksnachbarn sind grenznahe Anpflanzungen, die zu Beeinträchtigungen der Nutzung benachbarter Grundstücke führen. Denn insbesondere Bäume können nicht nur wirtschaftlich und/oder ökologisch wertvoll sowie optisch reizvoll, sondern auch für den Nachbarn überaus lästig sein. Das ist der Fall, wenn sich die Auswirkungen dies...mehr

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ZAP 2/2016, Bäume auf Nachb... / 1. Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

Die gesetzlichen Regelungen des Nachbarrechts (§§ 905–924 BGB, Landesnachbarrecht) können nicht sämtliche Konfliktsituationen erfassen und lösen. Weitergehende Duldungs- und Unterlassungspflichten müssen statuiert werden. Dies geschieht mit Hilfe des von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstituts des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses. Es verpflichtet die Nachbarn...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Personalia

Zum neuen Vizepräsidenten des BGH ist der Vorsitzende des XI. Zivilsenats Prof. Dr. Jürgen Ellenberger ernannt worden. In diesem Amt folgt er Wolfgang Schlick nach, der bereits im Juli vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten war. In den Ruhestand verabschiedet wurde nach Erreichen der Altersgrenze Ende November auch der Richter am BGH Karlheinz Stöhr. Herr Stöhr kam 2001...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Personalia

Der bisherige Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank wird neuer Generalbundesanwalt. Der Bundesrat stimmte Ende September einer entsprechenden Empfehlung von Bundesjustizminister Heiko Maas zu. Frank folgt damit Harald Range nach, der wegen seines öffentlich geäußerten Vorwurfs eines "unerträglichen Eingriffs in die Unabhängigkeit der Justiz" im Zusammenhang mit der sog. ...mehr

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Öffentliches Recht: Baurechtliche Nachbarrechte

Leitsatz Der einzelne Wohnungseigentümer kann aus eigenem Recht baurechtliche Nachbarrechte nur geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht. So liegt es, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentümers aufgetragen ist. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz ...mehr

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Öffentliches Recht: Nachbarschutz unter Wohnungseigentümern

Leitsatz Zwischen Wohnungseigentümern gibt es grundsätzlich keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzrechte. Normenkette § 15 Abs. 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K zeigt der Bauaufsichtsbehörde B in 2010 an, dass sich auf dem Wohnungseigentumsgrundstück "B-Straße" seiner Ansicht nach ein nicht genehmigtes Gebäude befinde. Die Stirnseite dieses Gebäudes sei mit Asbestpla...mehr

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AGS 2/2014, Praxishandbuch Nachbarrecht. Von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Prof. Dr. Wolfgang Lüke und Roland Rudolf Saller. 2. Aufl. 2013, Verlag C. H. Beck, München, XXXVI, 587 S. 59,00 EUR.

Nachbarstreitigkeiten sind immer häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Wer auf diesem "Kriegsschauplatz" agiert, insbesondere als anwaltlicher Berater und Vertreter, sollte angesichts der mitunter banalen Auseinandersetzungen um Gartenzwerge, bellende Hunde, Hausmusik oder überhängende Zweige nicht unterschätzen, dass es sich um eine juristisch hochkomplexe...mehr

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ZFS 11/2013, Ansprüche des ... / 3 Anmerkung:

Die gerichtlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten war ihm gegenüber ein rechtmäßiger Eingriff. Für die Miteigentümer traten dabei schädigende Nebenfolgen auf, deren Entschädigung nur dann gefordert werden konnte, wenn für sie ein Sonderopfer vorlag, das einen enteignenden Engriff begründete. Die Rspr. hat vielfach bei der Beurteilung öffentlich-rechtlich...mehr

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§ 22 WEG kann abbedungen werden

Leitsatz § 22 Abs. 1 WEG kann durch eine Vereinbarung abbedungen werden. In diesem Fall sind unter den Wohnungseigentümern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts (insbesondere §§ 906 ff. BGB und das jeweilige landesrechtliche Nachbarrecht) und des öffentlichen Rechts – soweit sie "drittschützenden Charakter" haben – entsprechend anzuwenden Normenket...mehr

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zfs 12/2012, Keine Gleichst... / 2 Aus den Gründen:

[3] "Das BG meint, das LG habe kein unzulässiges Teilurteil erlassen. Während die Klage die Berechtigung des Bekl. zu einem sofortigen Abriss der Mauer zum Gegenstand habe, gehe es bei der Widerklage darum, wer letztendlich für die bodenphysikalische Stütze des Grundstücks der Kl. verantwortlich sei. Der Unterlassungsanspruch sei begründet. Er lasse sich möglicherweise aus e...mehr

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zfs 9/2012, Nachbarrechtlic... / I. Ansprüche der Mietparteien untereinander

§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog steht den Mietern von Wohnungen auf demselben Grundstück wegen beeinträchtigender Immissionen (z.B. Zuleitungsschlauch zu einem Waschbecken platzt in der Nacht) nicht zu.[36] Hier beeinträchtigt die Immission nicht ein anderes Grundstück, wie es der Wortlaut des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB fordert, sondern lediglich einen Teil desselben Grundstücks. Zur...mehr

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zfs 6/2012, Abzug "neu für ... / 3 Anmerkung:

1. Das Einwachsen der Wurzeln in den Hausanschlusskanal des Grundstücks der Kl. stellte eine dem Bekl. zuzurechnende Verletzung einer Sicherungspflicht dar, die als Störung und damit als Grundlage eines Beseitigungsanspruchs nach § 1004 BGB zu qualifizieren ist (vgl. BGH NJW 1986, 2640; BGH NJW 1995, 395, 396; vgl. auch Wenzel, NJW 2005, 241, 242). Dass eine Sicherungspflich...mehr

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Nachbarrecht: Schadensersatz statt der Leistung, wenn Beseitigen der Eigentumsstörung verweigert wird

Leitsatz Wird die Erfüllung eines Beseitigungsanspruchs gem. § 1004 Abs. 1 BGB nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, so kann der Berechtigte Schadensersatz statt der Leistung entsprechend § 281 Abs. 1 BGB fordern und ist nicht darauf verwiesen, vorab einen Titel auf Beseitigung der Störung zu erwirken und nach § 887 ZPO vorzugehen. (amtlicher Leitsatz des Gerichts) N...mehr

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Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch des Wohnungseigentümers gegen die WEG

Leitsatz Mängel am Gemeinschaftseigentum mit Folgeschäden im Sondereigentum rechtfertigen keine nachbarrechtlichen Ausgleichsansprüche des Sondereigentümers gegen die Gemeinschaft analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Normenkette §§ 14, 21 WEG; §§ 904, 906, 1004 Abs. 1 BGB Kommentar Zum Sachverhalt: An der Wohnzimmerdecke der klägerischen Wohnung kam es zu Durchfeuchtungsschäden. Die ...mehr

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Hausverbot gegen störenden Besucher eines Wohnungseigentümers verstößt gegen Grundgesetz

Leitsatz Eigentümerbeschluss auf Hausverbotserteilung gegenüber störendem Besucher einer kranken Wohnungseigentümerin hält verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht stand Normenkette Art. 13, 14 Abs. 1 Satz 1 GG; § 14 WEG Kommentar I. Zum Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin als Wohnungseigentümerin litt an schizoaffektiver Psychose, was sich durch zeitweiliges Weinen, Schreien u...mehr

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SONDERNUTZUNG - Tiefgaragendecken sind Gemeinschaftseigentum

Leitsatz Haben Bruchteilseigentümer oder Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluss der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden...mehr

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Individualanspruch eines Eigentümers auf Beseitigung von Mobilfunkantennen

Leitsatz Grundsätzlich berechtigter Individualanspruch eines Eigentümers auf Beseitigung von Mobilfunkantennen auf einem Hochhaus in einer Mehrhausanlage Nichtiger Beschluss einer Eigentümer-Teilgemeinschaft Einschränkende Auslegung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung zu Entscheidungskompetenzen bestimmter gebäudebezogener Eigentümergruppen Strenge Voraussetzungen an...mehr

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Anlegung eines Teichs im sondergenutzten Reihenhausgarten

Leitsatz Kraft Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung gestattete Anlegung eines Teichs im sondergenutzten Reihenhausgarten erzeugt auch bei vergrößerter Anlegung keine Nachteilswirkung Normenkette §§ 14, 15, 22 WEG; § 1004 BGB Kommentar In Reihenhausanlage war u.a. vereinbart: "Die Errichtung von Teichen in den sondergenutzten Gärten wird gegenseitig eingeräumt, soweit diese...mehr

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NACHBARRECHT - Grundstückseigentümer haftet für Vertiefungsschäden

Leitsatz Der Grundstückseigentümer haftet für die durch eine Grundstücksvertiefung verursachten Schäden am Nachbargrundstück nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB und § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog. Fakten: Im vorliegenden Fall kam es im Zuge von Ausgrabungen auf einem Grundstück zu einer Vertiefung des Nachbargrundstücks. Diese Vertiefungen führten zu massiven Gebäudeschäden. Der Nachba...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nach privatem und öffentlichem Recht zulässiger Wintergarten-Grenzanbau auf sondergenutzter Terrasse des Reihenmittelhauses eines sog. Dreispänners in einer atypischen Reihenhaus-Wohnanlage

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war den jeweiligen Reihenhäusern rechtswirksam ein Terrassen- und Gartensondernutzungsrecht nach entsprechenden "Freiflächenplänen" zugeordnet und u.a. in Änderung des § 22 Abs. 1 vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer (hier Wohnungserbbauberechtigte) hinsichtlich der Benutzung seines Hauses bzw. der seinem Sond...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gestattet eine Vereinbarung bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, beurteilt sich ein Beseitigungsanspruch allein noch nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts

Normenkette § 22 WEG; Art. 6 BayBO, Art. 7 BayBO; § 551 Nr. 1, 7 ZPO Kommentar 1. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (wie hier in einer aus 3 Gebäuden bestehenden atypischen Eigentumswohnanlage) wirksam abbedungen, sind für die Begründetheit eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Errichtung einer Pergola auf der EG-Terrasse eines Reihenhaus-Wohnungseigentums zulässig (abbedungener § 22 Abs. 1 WEG; kein Verstoß gegen nachbarrechtliche Vorschriften)

Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Rechtsmittelfrist Normenkette § 22 Abs. 1WEG; § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 2 FGG; Art. 6 BayBO Kommentar 1. Der Nachbareigentümer (Reihenhaus-Wohnungseigentümer) war als sog. werdender Wohnungseigentümer gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Antragstellung berechtigt (BayObLG Z 1990, 101). Andere Reihenhauseigentümer war...mehr