Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Privates Nachbarrecht

Rz. 7 Die im privaten Nachbarrecht geregelten gesetzlichen Beschränkungen[8] sind weder eintragungsfähig noch eintragungsbedürftig, z.B. die gesetzliche Pflicht zur Duldung eines Überbaus (§ 912 BGB) oder Notweges oder einer Notleitung (§ 917 BGB).[9] Als Grunddienstbarkeit können aber die vom Gesetz nach Umfang oder Inhalt abweichenden oder zur Beseitigung von Zweifeln klar...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 3. Schranken des zivilrechtlichen Eigentums

Rz. 9 Eine erste Beschränkung ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 903 S. 1 BGB, wonach die Rechte des Eigentümers nur soweit reichen, als nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Damit werden alle Vorschriften mit normativem Charakter erfasst, also insbesondere die Verfassungsgesetze, die einfachen Gesetze sowie die Rechtsverordnungen des Bundes und der Lä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelfälle

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / c) § 909 BGB: Vertiefungen

Rz. 29 Eine weitere wesentliche Regelung des privaten Nachbarrechts stellt § 909 BGB [15] dar. Der Text der Norm lautet: § 909 BGB Vertiefung Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist. Rz. 30 Nachdem sich aus § 905 BGB ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / e) § 917 BGB: Notwegrecht

Rz. 44 Diese Vorschrift des Nachbarrechts regelt wie folgt: § 917 BGB Notweg (1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Befugnisse des Eigentümers

Rz. 6 Nach dem Gesetzestext kann der Rechtsinhaber mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, also auf seine Sache in beliebiger Weise einwirken (sowohl tatsächlich wie auch rechtlich).[4] Die Reichweite dieser Freiheit unterliegt der Disposition des Gesetzgebers, der sie im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG definieren kann. Weiter kann der Eigentümer über die positive Bef...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 93 Bislang war es umstritten, ob eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[246] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderli...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / IV. Friedhöfe

Rz. 135 Teilweise wird unter einem Friedhof lediglich ein "eingefriedetes Grundstück verstanden, das der Bestattung der Körper und/oder der Beisetzung der Totenasche einer Vielzahl Verstorbener" dient.[187] Nach neuerer, richtiger Auffassung ist unter einem Friedhof vielmehr ein Ort zu verstehen, an dem Verstorbene friedlich ruhen. Seine friedliche Ruhe findet der Verstorben...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Umweltschutzverpflichtungen

Rz. 112 Umweltschutzverpflichtungen sind Verbindlichkeitsrückstellungen. Die dortigen Grundsätze gelten analog (Rz 23 ff.). Soweit es sich um Umweltschutzverpflichtungen (z. B. Sanierungsverpflichtungen) auf privatrechtlicher Grundlage (z. B. Nachbarrecht, Deliktrecht[1], Umwelthaftungsgesetz [2]) handelt, ergeben sich keine Besonderheiten. Handelt es sich um öffentlich-recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 4 Grunddienstbarkeit

Ist im Grundbuch ein Geh- und Fahrrecht als Grunddienstbarkeit eingetragen, berechtigt dies zur Inanspruchnahme von fremdem Grund.mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / Zusammenfassung

Überblick Wer das Nachbargrundstück betreten möchte, muss den Nachbarn immer um Erlaubnis bitten. Wer dies nicht beachtet oder widerrechtlich gegen den Willen des Nachbarn dessen Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Nur ausnahmsweise dann, wenn ein Betretungsrecht besteht, hat der Nachbar das Betreten zu dulden. Aber auch in diesem Fall muss er vorher gefragt werden...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / Zusammenfassung

Überblick "Schwierige" Nachbarn, Mieter und Wohnungseigentümer können ein gedeihliches Miteinander erheblich stören, wenn sie ihr Grundstück oder ihre Wohnung verwahrlosen lassen und Müll oder Gerümpel sammeln. Gehen von den Verunreinigungen dann auch noch Gesundheitsgefährdungen oder Ungezieferbefall aus, ist für alle Betroffenen das Ende der Fahnenstange erreicht. Wie im E...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 5 Hammerschlags- und Leiterrecht

Ein Betretungsrecht kann sich aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis oder aus dem in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelten Hammerschlags- und Leiterrecht ergeben.mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 6 Betreten des Sondereigentums im Wohnungseigentum

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, das Betreten und die Benutzung seines Sondereigentums zu erlauben, soweit dies zur Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich ist (§ 14 WEG).mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 1 Notstand

Ein Betretungsrecht besteht im Fall eines Notstands (§ 904 BGB). Ein solcher liegt vor, wenn eine gegenwärtige Gefahr – das ist ein drohendes Ereignis, das der sofortigen Abhilfe bedarf[1] – nur durch das Betreten des Nachbargrundstücks abgewendet werden kann. Zum Beispiel müssen angrenzende Nachbargrundstücke zur Brandbekämpfung betreten werden oder wegen schwerer Unwetters...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2 Lagerung von Müll/Abfall in der Nachbarwohnung

2.1 Miete Aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG folgt zunächst, dass der Mieter die Mietsache grundsätzlich bis zur Grenze der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Wie der Mieter in seinen 4 Wänden lebt, geht nur ihn etwas an. Sammelt er z. B. Verpackungsmüll, so steht ihm dies frei, denn von Verpackungsmüll geht im A...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.1 Geruchsbelästigung aus der Wohnung

Ohne dass die Mietsache selbst gefährdet sein muss, sind die Grenzen aber dann überschritten, wenn es außerhalb des Mietobjekts zu Geruchsbeeinträchtigungen kommt. Nicht erforderlich ist dabei, dass eine stetige Geruchsbelästigung herrscht. Ausreichend ist, dass sich ein übler Gestank im Treppenhaus verbreitet, wenn der Mieter seine Wohnungstür öffnet, um die Wohnung zu betre...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1 Miete

Aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 GG folgt zunächst, dass der Mieter die Mietsache grundsätzlich bis zur Grenze der Substanzgefährdung nach seinem Geschmack gestalten darf.[1] Wie der Mieter in seinen 4 Wänden lebt, geht nur ihn etwas an. Sammelt er z. B. Verpackungsmüll, so steht ihm dies frei, denn von Verpackungsmüll geht im Allgemeine...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.2 Gefährdung des Brandschutzes

Der Brandschutz ist stets ganz erheblich beeinträchtigt, wenn der Mieter leicht entzündliche Substanzen in seiner Wohnung lagert. Der Brandschutz ist aber bereits dann nicht mehr ausreichend gesichert, wenn der Mieter in der Wohnung stapelweise Papier, Kartons und sonstige Papiererzeugnisse in unmittelbarer Nähe von hitzeerzeugenden Gegenständen wie Lampen oder Herden lagert...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.2 Wohnungseigentum

Lässt ein Wohnungseigentümer seine Wohnung so verwahrlosen, dass es zu Beeinträchtigungen der anderen Bewohner des Hauses kommt, kommen Abmahnung, Unterlassungsklage und als ultima ratio die Entziehung des Wohnungseigentums infrage. Abmahnung des Wohnungseigentümers Gemäß § 17 Abs. 2 WEG kann das Wohnungseigentum entzogen werden, wenn ein Wohnungseigentümer trotz Abmahnung "wi...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 2.1.3 Verwahrlosung der Wohnung

Allein der Umstand, dass ein Mieter beispielsweise unter dem Messie-Syndrom leidet, berechtigt nicht zur Kündigung. Tritt aber eine Beschädigung bzw. eine hinreichende Gefährdung der Wohnräume ein (z. B. Gestank), stellt dies ein Kündigungsgrund dar.[1] Eine Grenze ist auch dann erreicht, wenn es zu Schimmelbildung in der Wohnung kommt. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass di...mehr

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Abfall, Müll und Verwahrlos... / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück

Ästhetische Beeinträchtigung ist hinzunehmen Ist das Nachbargrundstück verwildert und werden dort Gegenstände gelagert, von denen keinerlei Gefahren oder Beeinträchtigungen ausgehen, ist das zu dulden. Allein ästhetische Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden. Deshalb bestehen keine Nachbaransprüche etwa auf die Beseitigung von Baumaterialien, Autowracks, alten Stangen,...mehr

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WEG-Vorschriften, abdingbare / 2 Bauliche Veränderung (§ 20 Abs. 1 WEG)

Nach § 20 Abs. 1 WEG ist bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ein genehmigender Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erforderlich. Auch diese Vorschrift ist abdingbar. Die Wohnungseigentümer können die Beschlussanforderungen daher auch erhöhen. Die Genehmigung von baulichen Veränderungen kann auch nur oder zusätzlich an eine Zustimmung des Verwalters o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unzulässige Einwirkungen.

Rn 12 Was unzulässige Einwirkungen iSd Vorschrift sind, ergibt sich aus den allgemeinen Vorschriften über Eigentum und Nachbarrecht. In erster Linie sind hier die §§ 903, 905, 906 zu nennen (BGHZ 113, 384, 386). Anders als bei § 906 (§ 906 Rn 7) erfasst der Begriff der Einwirkungen hier auch Grobimmissionen. Ebenso wie dort (§ 906 Rn 8) können jedoch auch hier ideelle Einwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsstreit.

Rn 2 Zwischen Besitzer und einem Dritten über ein grundstücksbezogenes Recht oder Verpflichtung (Abs 1), zB Prozesse über Grunddienstbarkeiten, Aufgebotsverfahren für Briefhypothek (BGH NJW-RR 09, 660), Vorkaufsrechte, Hypothek, Grundschuld, Nießbrauch, aus § 894 BGB, Nachbarrecht aus § 906 BGB (BGHZ 175, 253), Notwegrecht (Karlsr NJW-RR 95, 1042), Unterlassungsklage nach § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Nachbarrechtliche Vorschriften.

Rn 13 Privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen ergeben sich in erster Linie aus den nachbarrechtlichen Vorschriften der §§ 905 ff und aus den Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze (Zusammenstellung bei Dehner, Nachbarrecht, A § 3 V Fn 14, VII 9). Eingriffe, die der davon betroffene Eigentümer nach diesen Vorschriften dulden muss, sind nicht rechtswidrig iSv § 823 (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Bestellung eines Prozesspflegers.

Rn 2 Erforderlich ist einmal der Eintritt der Herrenlosigkeit vor Rechtshängigkeit, weil die Eigentumsaufgabe nach Rechtshängigkeit zur Anwendung des § 265 führt (St/J/Bork Rz 4). Gegenstand der beabsichtigten Klage muss ein dingliches Recht – auch aus Vormerkung oder Nachbarrecht – bilden (MüKoZPO/Lindacher Rz 4). Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klage, durch die das Eigentum geltend gemacht wird.

Rn 4 Das Merkmal der Klage ist tatbestandlich nicht eingeschränkt und erfasst daher alle Klagearten einschl des zivilprozessualen einstweiligen Rechtsschutzes (vgl Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO § 24 Rz 3). Aus dem Begriff des Geltendmachens ergibt sich, dass der Kl lediglich die Rechtsbehauptung aufstellen muss, die Klage betreffe sein Grundstückseigentum oder eine andere Tatb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis 130 1; 903 14 Beispiele 903 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 33, 41 Nachbarwand 921 10 Nachbesserung 275 12 Anspruch 278 20 eigenmächtige ~ 275 12 Kaufsache 439 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers 2183 1 Nacherbe 1967 12; 1968 3; 1981 6, 10; 1994 3; 2001 4; 2009 2; 2019 1; 2032 8; 2033 9; 204...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeine.

Rn 13 Die Schutzgrenzen sind dieselben wie bei § 903 BGB. Daneben folgen Beschränkungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, etwa des Bauordnungs-, Denkmalschutz- oder Immissions- sowie des Nachbarrechtes (BayObLG ZMR 00, 546; NJW-RR 96, 463).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kein unvermeidbarer Nachteil.

Rn 35 Nach dem Sinn und Zweck des § 14 I Nr 2 Fall 2 darf, fehlen Vereinbarungen oder Beschl, jeder WEigtümer ggü der GdW keine Nachteile (Rn 36) verursachen. § 14 I Nr 2 Fall 2 zwingt jeden WEigtümer also dazu, vom SonderE (BGH NJW 17, 2184 [BGH 18.11.2016 - V ZR 49/16] Rz 9; dort falsch entschieden) und vom gemE einen schonenden, nicht nachteiligen Gebrauch zu machen (Gebo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerrechtlichkeit.

Rn 6 Eine Beeinträchtigung des Besitzes ohne Willen des unmittelbaren Besitzers ist grds widerrechtlich. Auf die Rechtslage sowie auf den Willen des Besitzdieners oder des mittelbaren Besitzers kommt es nicht an. Die Widerrechtlichkeit kann außer durch die Zustimmung des Besitzers (s.o. Rn 5) nur durch gesetzliche Gestattung entfallen. Solche gesetzlichen Gestattungen können...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. WEG-Grenzen.

Rn 14 Besondere Grenzen folgen aus den Rücksichtnahme- und Treuepflichten (Vor §§ 1–49 Rn 16), aus § 14, der als Grundnorm des innergemeinschaftlichen Nachbarrechtes notw Schranke zu § 13 ist (BVerfG ZMR 10, 206), sowie aus den Zweckbestimmungen iwS, ob also ein SonderE Wohnungs- oder Teileigentum ist. Rn 15 Nach §§ 19 I, 10 I 2, 3, 8 vorstellbar sind den Gebrauch des SonderE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis.

Rn 14 Außerhalb der nachbarrechtlichen Vorschriften kann es im Einzelfall aufgrund des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen geben. Dieses von der Rspr entwickelte Rechtsinstitut verpflichtet die Nachbarn (Grundstückseigentümer, -besitzer, -nutzungsberechtigter), nicht aber den für sie tätig werdenden Bauunternehmer (BGH NJW 10, 31...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1 Nachbarrecht des BGB

Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte,...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 3 Öffentliches Nachbarrecht

Neben das private Nachbarrecht des BGB und der Landesnachbarrechtsgesetze der Bundesländer ist in zunehmend stärkerem Maße das öffentliche Nachbarrecht getreten. Es ist anerkannt, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht nur den Schutz der Allgemeinheit bezwecken, sondern im Einzelfall auch nachbarschützenden Charakter haben können. Dem öffentlichen Nachbarrecht kommt h...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2 Privates Nachbarrecht

2.1 Nachbarrecht des BGB Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amt...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6 Urteile zum Miet-, Wohnungseigentums- und Nachbarrecht

6.1 Mietrecht Erhöhte Brandgefahr Stellt der Vermieter dem Mieter einen Kamin zur Verfügung, bei dem der Mieter die Asche selbst entsorgen muss, birgt das Mietobjekt eine größere Betriebsgefahr in sich als andere Mietobjekte. Wird die Asche von einem Dritten (Besucher des Mieters) entsorgt und kommt es dabei zu einem Wohnungsbrand, lässt dieses fahrlässige Handeln des Dritten ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4 Das private Nachbarrecht

Ist eine Einfriedung an der Grenze zum Nachbargrundstück nach öffentlichem Recht zulässig, besagt dies einerseits noch nicht, dass der Nachbar mit ihr einverstanden sein muss. Andererseits kennt das öffentliche Recht keine Einfriedungspflicht zum Schutz benachbarter Grundstücke. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln Einfriedungspflichten nur für Baugrundstücke entlang öff...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Konflikte zwischen Sportanlagen und ihrer Wohnnachbarschaft beschäftigen seit Jahren Verwaltungs- wie Zivilgerichte. Die Konflikte entzünden sich dabei fast ausschließlich an dem von diesen Anlagen ausgehenden Lärm. Vereinzelt sind auch belästigende Lichteinwirkungen durch Flutlichtanlagen Gegenstand von Nachbarklagen. Nachdem in den 1980er-Jahren die...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

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Gaststätten, Biergärten und Lokale: Lärm und Geruchsbelästigung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Die Nachbarschaft von Lokalen, Diskotheken, Gartenrestaurants oder Biergärten ist häufig erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzt. Die Hauptursache für Nachbarschaftskonflikte sind Lärmbelästigungen. Typische Geräuschquellen sind Betriebe mit unzureichender Schallabschirmung, etwa fehlenden Schallschutzfenstern oder nicht vorhandenen Sch...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und Gebäude im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Nicht immer entspricht es der wirklichen Interessenlage, sich bei störenden Einwirkungen aus der Nachbarschaft darauf zu beschränken, die Einwirkungen als solche mit der Nachbarklage nach § 1004 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstückseigentümers) bzw. nach § 862 Abs. 1 BGB (des gestörten Grundstücksmieters oder -pächters) abzuwehren. Denn in den Fällen...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, Open-Air-Konzerte etc.) im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Der Vielfalt der Freizeitaktivitäten entspricht die Vielzahl der Nachbarkonflikte wegen Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen. Unterschiedliche Freizeitaktivitäten werden bei einer Freizeitanlage sozusagen an einem Ort gebündelt und weisen deshalb auch ein dementsprechendes Lärmpotenzial auf. Die Wohnnachbarschaft wird damit mehr oder weniger gezwu...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Ein Zusammenleben mit der gegeben großen Anzahl und Vielfalt von Haustieren ist ohne Spannungen und Konflikte mit der Nachbarschaft nicht denkbar. "Des einen Freud des anderen Leid" – dieser Satz gilt speziell für Haustiere mehr denn je. Vor allem im städtischen Lebensraum gehen die mal mehr, mal weniger großen Geschöpfe Nachbarn und anderen Mitmensch...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht

Zusammenfassung Überblick Die Gartengestaltung benachbarter Grundstücke gibt immer wieder Anlass für Nachbarstreitigkeiten. Zwar lieben alle die Natur – aber jeder auf seine Weise. Der eine pflanzt auf seinem Grundstück Laubbäume und Sträucher oder legt einen sog. Ökogarten an, um ein Refugium für die Tier- und vor allem die Vogelwelt zu schaffen und sich an selbst geernteten...mehr