Fachbeiträge & Kommentare zu Nachbarrecht

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 6 Nachbarrecht und Wohnungseigentum

Die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB und der Landesnachbarrechtsgesetze gelten nach Meinung der Gerichte für Wohnungseigentümer zueinander nicht unmittelbar. Den Grund dafür sehen sie in den Sonderregelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Diesen sei zu entnehmen, dass Wohnungseigentümer als Folge des intensivierten Nachbarschaftsverhältnisses in einer Eigentumsw...mehr

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Holzöfen und Kamine (Hausfe... / 6.3 Nachbarrecht

Öffentliches Recht Die Bauordnungen der Länder formulieren nahezu gleichlautend, dass die Abgase von Feuerstätten durch Abgasleitungen, Schornsteine und Verbindungsstücke (Abgasanlagen) so abzuführen sind, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen: Baden-Württemberg: § 32 Abs. 3 LBO BW Bayern: Art. 40 Abs. 3 BayBO Berlin: § 42 Abs. 3 BauOBln Brandenburg: § 42 ...mehr

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Baumschutz in Städten und G... / 8 Baumschutz und ziviles Nachbarrecht

Bei den Vorschriften einer Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um öffentlich-rechtliche Beschränkungen der nachbarrechtlichen Rechtsbeziehungen und daraus folgender Ansprüche, die im BGB oder in den Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt sind. Die in einer solchen Satzung oder Verordnung enthaltenen Gebote und Verbote richt...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.3.2 Beispiel Baugenehmigung

Die Konsequenzen des öffentlichen Rechts für den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 907 Abs. 1 BGB werden vor allem am Beispiel der Baugenehmigung deutlich. Mit der Baugenehmigung wird festgestellt, dass ein bestimmtes Vorhaben nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, die von der Baubehörde zu prüfen sind. Zu diesem Prüfungsprogramm gehören aber au...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / Zusammenfassung

Überblick Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrechts zurechtzufi...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3 Wann greift die SportanlagenlärmschutzVO nicht?

3.1 Sportanlagen, die einer Genehmigung nach § 4 BImSchG bedürfen Ausgenommen vom Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO sind lediglich ständige Renn- oder Teststrecken für Kraftfahrzeuge[1] sowie Anlagen, die an mehr als 5 Tagen im Jahr für den Motorsport genutzt werden (ausgenommen Anlagen für Elektromotorfahrzeuge und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellspo...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6 Einwirkungen durch Unkrautsamenflug, Laub-, Nadel- und Blütenfall

6.1 Unkrautsamenflug Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffs "Unkraut", weil keine Pflanzen existieren, die eo ipso Unkräuter sind und nach objektiven Kriterien diesem Begriff zugeordnet werden können. Die Bezeichnung einer Pflanze als Unkraut erfordert vielmehr stets eine subjektive Wertung. Unkraut ist demnach eine Pflanze, die der Betrachter an der Stelle, ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3 Rechtsprechungs-ABC

3.1 Bienen Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der G...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.9 Traufrecht

In den Landesnachbarrechtsgesetzen ist auch das Traufrecht geregelt. Dieser Begriff ist missverständlich. Denn er beinhaltet nicht das Recht, Regenwasser, das sich in der Dachtraufe gesammelt hat, auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Vielmehr regelt es die Verpflichtung, das Regenwasser so aufzufangen und abzuleiten, dass es nicht auf das Nachbargrundstück gelangt (siehe hi...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 3.2 Sportanlagen, die nicht zum Zweck der Sportausübung genutzt werden

Nach § 1 Abs. 1 SportanlagenlärmschutzVO gelten deren Vorschriften nur dann für Sportanlagen, wenn sie zum Zweck der Sportausübung genutzt werden. Deshalb gilt etwa ein Sportstadion, in dem ein Open-Air-Konzert stattfindet, für die Dauer dieser Veranstaltung nicht als Sportanlage i. S. d. SportanlagenlärmschutzVO.[1] In derartigen Fällen kommt die Anwendung der Freizeitlärmr...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.2 Mischformen

In der Praxis spielen Sportanlagen mit Freizeiteinrichtungen vielfach eine Gemengelage. Soweit mehrere in räumlichem Zusammenhang stehende Anlagen aufgrund eines integrativen Konzepts zu einer Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs" zusammengefasst sind, etwa bestehend aus einem Jugendhaus, einer Stadthalle mit öffentlicher Gaststätte und einer Sporthalle, ist nach Auffass...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 8 Allergien

Allergische Reaktionen auf bestimmte Bäume, Pollen und Samen nehmen zu. Insbesondere zählen die Birkenpollen zu den aggressivsten Baumpollenallergenen. Wendet sich ein allergiegeplagter Nachbar gegen den allergieauslösenden Baumbestand auf dem Nachbargrundstück, kann aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kein Anspruch auf Beseitigung der Bäume hergeleitet werden. Nac...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 4 Zum Nachbarbegriff

Eine allgemein gültige Definition des Nachbarn findet sich weder im BGB noch im öffentlichen Nachbarrecht. Fündig wird man nur in den Landesnachbarrechtsgesetzen von Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für deren Geltungsbereich – und nur für diesen – wird als Nachbar "der Eigentümer des an ein Grundstück angren...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.7 Bepflanzung des Nachbargrundstücks

Die eigene Grundstücksnutzung kann aber nicht nur durch Immissionen sowie bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken beeinträchtigt werden, sondern auch durch die Bepflanzung von Nachbargrundstücken, die häufig zu Nachbarstreitigkeiten Anlass gibt. An sich kann jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will und es somit auch ganz nach seine...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.10 Betretungsrechte

Das Nachbarrecht beschränkt sich nicht nur auf den Schutz einer möglichst ungestörten Grundstücksnutzung und die Regelung des hierbei notwendigen nachbarlichen Interessenausgleichs. Vielmehr hat es auch Vorsorge zu treffen für die Fälle, in denen die Nutzung und der Schutz des eigenen Eigentums ohne das Betreten benachbarter Grundstücke nicht möglich ist. Zu denken ist hier z...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.1 Grenzsteitigkeiten

Von der Sache her und seiner inneren Logik entsprechend tritt das Nachbarrecht erstmals in Funktion, wenn es zwischen angrenzenden Nachbarn Grenzstreitigkeiten zu lösen gilt. Jeder Grundstückseigentümer hat schließlich ein vitales Interesse, über den Verlauf seiner Grundstücksgrenze klare Verhältnisse zu schaffen. Je nach dem Anlass für die Meinungsverschiedenheiten bietet d...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen des Nachbarrechts

Zusammenfassung Überblick Obwohl uns das Nachbarrecht tagtäglich begleitet, weil im Grunde genommen jeder als Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter eines anderen Nachbar ist, lässt sich eine weit gehende Unkenntnis der nachbarrechtlichen Vorschriften feststellen. Es ist aber zuzugeben, dass es selbst dem Fachmann nicht immer leicht fällt, sich im Dschungel des Nachbarrec...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.2.2 Nichtstoffliche (körperlose) Einwirkungen

Bei den nichtstofflichen Einwirkungen handelt es sich um die in § 906 Abs. 1 BGB genannten physikalischen Vorgänge, also die grenzüberschreitende Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen. Die ähnlichen Einwirkungen sind mit den ausdrücklich genannten Beispielen dann vergleichbar, wenn sie unwägbar sowie si...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.1 Zur Wesentlichkeit von Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung

Beeinträchtigungen als solche, die aus der nachbarlichen Tierhaltung resultieren, sind nicht schon deshalb abwehrbar, weil sie mit der Nase oder dem Ohr sinnlich wahrnehmbar sind. Sie sind es vielmehr erst dann, wenn sie wesentlich im Sinn des § 906 BGB sind. Die Frage nach der Wesentlichkeit ist einerseits eine ganz entscheidende Fragestellung, weil nicht jede "vermeintliche...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.14 Pferdemist

Die vorübergehende und jahreszeitlich bedingte Düngung eines Gartengrundstücks mit Pferdemist ist in einer ländlichen Umgebung mit vorwiegend gärtnerischer Nutzung nach der Rechtsprechung eine nur unwesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn und deshalb von diesem hinzunehmen.[1] In einer städtischen Villengegend bekommen Sie aber bestimmt Ärger mit Ihren Nachbarn, wenn Sie Pf...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1 Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz

1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel) Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber Beeinträchtigungen durch die nachbarliche Tierhaltung ist die Rechtslage in den Bundesländern nicht einheitlich. Landesrecht Landeseinheitliche Regelungen kennen nurmehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 2.1 Intensivtierhaltung

Ställe für die Intensivtierhaltung unterliegen den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ihre Errichtung und wesentliche Änderung sind nach diesem Gesetz genehmigungspflichtig. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können die betroffenen Nachbarn ihre Rechte in Form von Einwendungen geltend machen.mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.1.2 Natürliche Zustände

Andererseits zählen nicht zu den sonstigen Werken natürliche Zustände eines Grundstücks, wie Felsblöcke, die auf ein anderes Grundstück zu fallen drohen, weil sie nicht von Menschenhand geschaffen sind (vgl. Kap. 2.1). Das Gleiche gilt auch für Eis- und Schneemassen, die sich auf einem Hausdach befinden.mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 9 Sachverständigengutachten

Die für gerichtliche Auseinandersetzungen notwendigen Messgutachten übernehmen auf Antrag und gegen Kostenrechnung die Landesämter für Umweltschutz, die technischen Überwachungsvereine oder die Landesgewerbeanstalten. Das kostet zwar Geld, ist aber eine lohnende Investition, weil im Streitfall aussagekräftiges Beweismaterial vorgelegt werden kann.mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2 Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung störender Anlagen auf Nachbargrundstücken (§ 907 BGB)

2.1 Zum Anlagenbegriff Nicht jeder beliebige Zustand eines Nachbargrundstücks, der als Störung empfunden wird, berechtigt dazu, Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Wortlaut des § 907 BGB sind vielmehr nur Störungen abwehrbar, die durch Anlagen oder ihre Benutzung verursacht werden. Anlagen in diesem Sinn sind nach allgemeiner Meinung nur künstlich geschaffene Werke von gew...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 6.2 Laub-, Nadel- und Blütenfall von Bäumen und Sträuchern

Der Laub- und Zapfenfall benachbarter Bäume und Sträucher ist ebenso wie der von diesen verursachte Blüten-, Nadel- und Samenflug häufiger Gegenstand von Nachbarstreitigkeiten. Wenn es nicht um die Beseitigung der störenden Gehölze geht, wird zumindest um den Ersatz der Aufwendungen gestritten, die zur Reinigung von Dachrinnen, Garagenzufahrten oder Terrassen notwendig werde...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.9 Katzenhaltung

Die Katze hat auf der Beliebtheitsskala der vierbeinigen Haustiere mit einer geschätzten Gesamtzahl von etwa 15,7 Mio. in Haus und Garten gehaltener Artgenossen den Hund mit etwa 10,7 Mio. überrundet. 3.9.1 In Mietwohnungen Katzen haben es in Mietwohnungen leichter als Hunde, weil die Gerichte in ihnen keine störenden Hausgenossen sehen und anerkennen, dass sie bei regelmäßige...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1 Was kann man tun, wenn es Ärger gibt?

Wenn ein Gespräch mit dem Tierhalter zu keiner einvernehmlichen Lösung führt, haben Sie die Wahl zwischen dem öffentlichen und dem privaten (Zivil-)Recht, um sich gegenüber Belästigungen durch die nachbarliche Tierhaltung zur Wehr zu setzen. 1.1 Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz 1.1.1 Normale Haustiere (Hunde, Katzen oder Ziervögel) Im Bereich des öffentlich-rechtlichen N...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.11 Papageien

Papageienvögel sind als Haustiere sehr beliebt und deshalb häufig in Haus und Wohnung anzutreffen. Viele dieser Tiere sind menschengeprägt und werden einzeln gehalten, obwohl das ihrem natürlichen Verhalten widerspricht und sie unbedingt einen Artgenossen benötigen. 3.11.1 Lautstarke Vögel Gegen die Einzelhaltung wehren sich die Vögel nicht selten mit penetrantem Kreischen. Da...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.3 Zivilrechtsschutz für Hauseigentümer

Wenn Sie Eigentümer eines eigenen Hauses sind, können Sie sich gegen Belästigungen durch Tierhaltung in der Nachbarschaft mit Hilfe des § 1004 Abs. 1 BGB zur Wehr setzen. Inwieweit der Abwehranspruch ausgeschlossen ist, weil eine Pflicht zur Duldung besteht, wird im nachfolgenden Kap. 1.2.4 erläutert.mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2 Anwendungsbereich der SportanlagenlärmschutzVO

Wegen der rechtlichen Verbindlichkeit der SportanlagenlärmschutzVO für die Gerichte ist der Begriff der Sportanlage für ihren Anwendungsbereich von zentraler Bedeutung. 2.1 Sportanlagen Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem ...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.18 Ziegenhaltung

Ziegenhaltung ist zwar in einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) oder in einem Kleinsiedlungsgebiet (§ 2 BauNVO) als ortsüblich anzusehen. In einer überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Umgebung führt sie jedoch zu bauplanungsrechtlich beachtlichen Spannungen, weil Ziegen einen spezifischen Geruch besitzen, der nicht jedermanns Sache ist. In so einem Gebiet ist Ziegenhaltung deshalb...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1.4 Bäume und Sträucher

Bäume und Sträucher sind kraft Gesetzes keine Anlagen im Sinn des § 907 BGB (§ 907 Abs. 2 BGB).mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2 Was sind unzulässige Einwirkungen?

2.2.1 Ausgeschlossene Einwirkungen So lange eine der in Kap. 2.1 bezeichneten Anlagen sich auf das Grundstück beschränkt, auf dem sie sich befindet und weder mit ihren Bestandteilen (etwa Staubverwehungen einer Erddeponie) noch in sonstiger Weise (etwa Lärmbelästigung und Kotverschmutzung durch die Tauben eines Taubenschlags) grenzüberschreitend auf benachbarte Grundstücke ei...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2 Gefährliche Hunde und sog. Kampfhunde

Bei gefährlichen Hunden und sog. Kampfhunden geht es nicht nur um die üblichen Belästigungen durch die Haustierhaltung wie etwa ständiges Hundegebell, das den Nachbarn stört. Hinzu kommen hier noch Ängste und Aversionen, die durch konkrete Vorfälle und vor allem die Medienberichterstattung zusätzlich Nahrung erhalten haben. 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich? Als "gefäh...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3 Zum Anspruchsinhalt des § 907 BGB

2.3.1 Anspruchsinhalt bei vorhandenen Anlagen Wirkt eine Anlage im Sinn von § 907 Abs. 1 BGB von selbst (etwa durch abrutschende Erdmassen einer Deponie) oder durch die Art ihrer Benutzung (etwa durch Rauch- und Geruchsbelästigungen eines gemauerten Gartengrills oder durch Lärmbelästigungen und Kotverschmutzungen durch Tauben, die in einem Taubenschlag untergebracht sind) in der...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 6.2.1 Freibäder und Schulsportanlagen

Der Lärmbonus für Freibäder und Schulsportanlagen besteht darin, dass der vom Lärm dieser Anlagen betroffene Nachbar im Allgemeinen keine Betriebszeitbeschränkungen verlangen kann, wenn die festgelegten Lärmrichtwerte überschritten werden (§ 5 Abs. 2 und 3 der Verordnung). Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der Lärm von Freibädern und Schulspo...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.10 Kuhglockengeläut

Man glaubt es zwar nicht, aber trotzdem ist es wahr: Auch Kuhglocken können Nachbarstreitigkeiten auslösen. Im Kern geht es bei diesen Streitigkeiten um die Frage, ob die auf einer eingezäunten Wiese weidenden Kühe mit Glocken ausgerüstet sein müssen und die Wohnnachbarschaft den dadurch verursachten Lärm hinzunehmen hat. 3.10.1 Gemischte Bebauung Die Rechtsprechung orientiert...mehr

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Pflanzenwuchs im Nachbarrecht / 5.1.2 Beseitigungsanspruch

Neben dem Selbsthilferecht aus § 910 BGB hat der beeinträchtigte Grundstückseigentümer auch ein Anspruch aus § 1004 BGB gegen den Baumeigentümer auf Beseitigung der eingedrungenen Wurzeln und der durch sie verursachten Beeinträchtigungen sowie auf Vornahme von Maßnahmen, mit denen für die Zukunft weitere Einwirkungen der Wurzeln auf das Grundstück verhindert werden. Dieser A...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.6 Grundstücksvertiefung

Demgegenüber hat das Verbot einer nachbarschädlichen Grundstücksvertiefung[1] durchaus aktuelle Bedeutung. Es betrifft hauptsächlich die Fälle, bei denen auf einem Grundstück etwa im Rahmen einer Neubaumaßnahme Ausschachtungsarbeiten vorgenommen werden, die dem Nachbargrundstück die "erforderliche Stütze" entziehen, wie es das Gesetz formuliert. Der Grundgedanke der Vorschri...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.8 Fenster- und Lichtrecht

Fenster sind seit jeher Anlagen, deren Vorhandensein an oder nahe der Grenze zum Nachbargrundstück belästigend wirken kann, weil sie einen Einblick in das Nachbargrundstück ermöglichen. Auf der anderen Seite gehört zum Grundstückseigentum auch das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Fenster zum Nachbargrundstück haben zu können und diese vor einer Verbauung auf dem Nachb...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.3 Überbau

Einigermaßen verständlich ist die Gesetzeslage noch, wenn der Grundstücksnachbar bei der Errichtung eines Gebäudes zum Teil über die Grenze baut, damit also mit seinem Neubau fremden Grund und Boden beansprucht, ohne hierbei vorsätzlich oder grob fahrlässig zu handeln. Das BGB regelt diese Fallgestaltung als Überbau in den §§ 912 bis 916. Nach den ansonsten geltenden Eigentu...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.5 Vorbeugender Abwehranspruch

Verbindlich in diesem Sinne sind etwa die TA Lärm und die TA Luft, nicht hingegen die zahlreichen VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure oder die Empfehlungen und Richtlinien des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Derartige sachverständige Empfehlungen nutzen die Gerichte aber als Orientierungshilfen bei ihren Entscheidungen. Während das Gesetz in § 906 B...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.3 Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

Ebenso wenig wie im BGB, sind auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht alle in der Praxis auftretenden Rechtsfragen des Nachbarrechts umfassend geregelt. Deshalb hat die Rechtsprechung das Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses entwickelt, um auf der Grundlage richterlicher Rechtsfortbildung Interessenkonflikte lösen zu können. Das Rechtsi...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.2 Grenzanlagen

Gibt der Verlauf der Grundstücksgrenze keinen Anlass für nachbarlichen Ärger, kann sich dieser aus dem Vorhandensein von gemeinschaftlichen Grenzanlagen bzw. Grenzeinrichtungen entwickeln, die sich auf der gemeinsamen Grenze befinden und die "zum Vorteil beider Grundstücke dienen", wie das Gesetz es verlangt.[1] In Betracht kommen hier etwa Lichtschächte zwischen angrenzenden ...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.1.2 Negative Einwirkungen

In gleicher Weise sind nach der Rechtsprechung des BGH sog. negative Einwirkungen, wie der Entzug von Licht oder das Verbauen der Aussicht im Allgemeinen nicht abwehrfähig.[1] Der BGH hat diese Auffassung damit begründet, dass sich nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur der Begriff der "unzulässigen Einwirkung" im Sinn von § 907 BGB aus den allgemeinen Vorsc...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.12 Pfauenschreie

Pfaue sind als lautstarke Vögel bekannt, deren Rufe durchaus Lautstärken über 70 dB(A) erreichen können. Das Halten dieser farbenprächtigen Tiere bei beengten räumlichen Verhältnissen kann deshalb mit Blick auf die Nachbarschaft durchaus problematisch sein. So sieht das auch die Rechtsprechung. Nach deren Auffassung ist das grelle und durchdringende Schreien eines Pfaus, der ...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.3.1.2 Froschteich

Bei lautstarken Fröschen in einem künstlich angelegten Gartenteich, die mit ihrem Gequake die Nacht zum Tag machen, kann nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ein Zuschütten des Teichs nur dann verlangt werden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, um übermäßige Lärmeinwirkungen auf Nachbargrundstücke zu vermeiden. Ist das gleiche Ziel durch das Umsiedeln und künftige Fer...mehr

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Sportanlagen im Nachbarrecht / 2.1 Sportanlagen

Als Sportanlagen werden in § 1 Abs. 2 SportanlagenlärmschutzVO ortsfeste Einrichtungen i. S. d. § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG definiert, die zur Sportausübung bestimmt sind. Einrichtungen in diesem Sinne liegen im Allgemeinen dann vor, wenn die zur Sportausübung erforderliche Grundausstattung gegeben ist, also etwa bauliche Anlagen und technische Hilfsmittel wie Sportgeräte oder ...mehr