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Tierhaltung im Nachbarrecht

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
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Zusammenfassung

 
Überblick

Ein Zusammenleben mit der gegeben großen Anzahl und Vielfalt von Haustieren ist ohne Spannungen und Konflikte mit der Nachbarschaft nicht denkbar. "Des einen Freud des anderen Leid" – dieser Satz gilt speziell für Haustiere mehr denn je.

Vor allem im städtischen Lebensraum gehen die mal mehr, mal weniger großen Geschöpfe Nachbarn und anderen Mitmenschen oft im wahrsten Sinne tierisch auf die Nerven. Denn von Goldfischen einmal abgesehen, beanspruchen viele Haustiere einen Lebensraum, der die vier Wände der Wohnung bei weitem überschreitet. An erster Stelle der Auseinandersetzungen stehen dabei Lärmbelästigungen, bei denen der bellende Hund den ersten Platz belegt, aber auch in ländlichen Gemeinden die mit einer Glocke behängte Kuh auf der Weide nicht ungeschoren davonkommt. Es folgen Geruchsbelästigungen durch übermäßige oder nachlässige Tierhaltung sowie unerwünschte Besuche etwa durch Katzen, die nebenbei zur Erinnerung noch ihren Kot in Nachbars Blumenbeeten vergraben. Wenn schließlich in einem Mehrfamilienhaus ein sog. Kampfhund gehalten wird, ist dies in der Regel nicht Anlass zur Freude bei den Mitbewohnern, sondern verursacht viel eher Unsicherheit und Angst. Auch Pythonschlangen, Vogelspinnen und andere Exoten haben im gleichen Haus nicht nur Freunde. Kein Wunder also, dass am Haustier oft die nachbarliche Harmonie scheitert. Das liegt leider auch daran, dass Tierhaltern und hier vor allem Hundehaltern oft die Einsicht fehlt, dass die Freiheit des einen (hier des Tierhalters) dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt, von Beeinträchtigungen durch die Tierhaltung verschont zu bleiben.

1 Was kann man tun, wenn es Ärger gibt?

Wenn ein Gespräch mit dem Tierhalter zu keiner einvernehmlichen Lösung führt, haben Sie die Wahl zwischen dem öffentlichen und dem privaten (Zivil-)Recht, um sich gege...

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