Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.5 Hahnenkrähen

Haufe Redaktion, Hans-Albert Wegner †
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

In einer ländlichen Gegend gehört das Krähen eines Hahns zum dörflichen Leben und wird deshalb allgemein als ortsüblich anzusehen sein.[1]

Aber in einem "noch dörflich geprägten Stadtviertel" kann das Krähen eines Hahns ruhestörend sein und eine Nachbarklage auslösen. Wenn der Nachbar vor Gericht zieht, können Sie verpflichtet werden, den Hahn in den Ruhe- und Erholungszeiten, d. h. täglich von 20.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 12.00 bis 15.00 Uhr mittags schalldicht zu verwahren.

Während der übrigen Zeit ist der Geräuschpegel der Umgebung mit zu berücksichtigen, da im allgemeinen auf Geräusche um so unempfindlicher reagiert wird, je höher der Lärmpegel der Umgebungsgeräusche ist. Das hat zur Folge, dass außerhalb der genannten Ruhe- und Erholungszeiten gegen das Hahnenkrähen nach der Rechtsprechung im Allgemeinen nichts unternommen werden kann.

Bei besonderer Lästigkeit des Hahnenkrähens mit Lärmpegeln von 75 dB(A) kann aber verlangt werden, zu keiner Tageszeit diesem Lärm ausgesetzt sein zu müssen (schalldichte Verwahrung des Hahns oder Verlegung des Stalls).[2]

[1] AG Kenzingen, Urteil v. 23.8.2011, 1 C 81/11; vgl. auch VG Neustadt, Urteil v. 23.10.2017, 4 K 419/17.NW.
[2] Vgl. OLG Hamm, Urteil v. 11.4.1988, 22 U 265/87, MDR 1988, 966; LG München I, Urteil v. 23.12.1986, 23 O 14 452/86, NJW-RR 1988, 205; LG München I, Urteil v. 3.3.1989, 30 O 1123/87, NJW-RR 1989, 1178

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz / §§ 10 - 11 Abschnitt 2 Transparenz, Informationspflichten, Beratung
    0
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Grüner Mietvertrag (Green Leases): Anwendungsbereiche un ... / 11.1 Innenraumqualität
    0
  • Hausgeld, Mahnwesen (ZertVerwV) / 2.2.1 Bestimmungen des Hausgeldschuldners
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Baumängel und Bauschäden erkennen
Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch zeigt Ihnen, welche Ansprüche bei Baumängeln bestehen und wie Sie diese gelten machen können. Über 150 farbige Fotos bieten praktische Hilfe bei der Aufdeckung von Mängeln und Schäden.


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren