Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Berufsbildung

a) Förderung der Berufsbildung aa) Allgemeines Rz. 1073 Die §§ 96 bis 98 BetrVG betreffen die Berufsbildung, der wegen der ständigen technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine wichtige Bedeutung zukommt. Zweck der Vorschrift des § 96 BetrVG ist es, Arbeitgeber und Betriebsrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG

Rz. 1036 Über die in § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG abschließend aufgezählten "sozialen Angelegenheiten" hinaus, die der vom Betriebsrat erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, können Arbeitgeber und Betriebsrat weitere "soziale Angelegenheiten" freiwillig durch Betriebsvereinbarung regeln. In § 88 BetrVG sind hierzu nur beispielhaft und nicht abschließend erwähnt:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Mitbestimmungswidrige Besserstellung

Rz. 834 Ähnliches gilt für die mitbestimmungswidrige Besserstellung von einzelnen Arbeitnehmern. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung kann dazu führen, dass Kürzungen von Sonderzahlungen, die ohne eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG notwendige Mitbestimmung vorgenommen wurden, dem Arbeitnehmer ggü. unwirksam sind. Sie kann nicht dazu führen, dass der Arbeitnehmer Ansprü...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / C. Überwachung und Mitbestimmung

I. Mitbestimmungsrechte Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verletzung des § 87 BetrVG

Rz. 827 Das BAG vertritt diese "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", auch "Theorie der notwendigen Mitbestimmung" genannt, jedenfalls für eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach § 87 BetrVG , darüber hinaus für die Durchführung von Versetzungen nach §§ 99, 95 Abs. 3 BetrVG . Der 2. Senat des BAG, vor allem zuständig für Kündigungen, beschränkt diese ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Umgruppierung

Rz. 833 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst auch nicht Umgruppierungen: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer "richtig" einzugruppieren. Diese Eingruppierungsentscheidung ist deklaratorisch, weil der Arbeitnehmer nach der Eingruppierungsordnung, die meist auf Tätigkeit und Ausbildung abstellt, eingruppiert "ist". Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Mitbes...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Interessenausgleichsverfahren

Rz. 1314 Plant ein Unternehmer (Arbeitgeber) derartige Betriebsänderungen, hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Der Arbeitgeber hat einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen. Hierunter versteht man eine Einigung über das Ob, Wie und Wann der Betriebsänderung (BAG v. 27.10.1987 – 1 ABR 9/86, NZA 1988, 203 = ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 472 Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen. Auch bei der Gewährung freiwilliger Sonderzahlungen hat der Betriebsrat hinsichtlich des sog. Leistungsplans mitzubestimmen (BAG v. 16.9.1986 – GS 1/82). Das Mitbestimmungsrecht ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gegenstand der Mitbestimmung

Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Soweit ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen

Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung des Entgelt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einstellungsvertrag

Rz. 829 Wie dargestellt gilt die Theorie nicht für die bloße Vereinbarung oder Änderung von Verträgen. Sie erfasst also nicht den Einstellungsvertrag: Der Abschluss des Vertrages ist auch ohne die Einhaltung von Mitbestimmungsrechten wirksam. Ob aus Entscheidungen des 1. Senats des BAG mit Formulierungen wie "die Vergütungsabrede gilt nicht" und "eine Maßnahme, die der notwe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Rz. 786 Häufig besteht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. So ist die Mitbestimmung des Einzelbetriebsrates in Fragen des Wirtschaftsausschusses subsidiär (vgl. § 107 Abs. 3 S. 6 BetrVG). Dies dürfte auch für die anderen Rechte und Pflichten des Betriebsrates in diesem Bereich gelten, weil der Wirtschaftsaussch...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Privatleben

Rz. 1511 Nach herrschender Meinung kann durch die Betriebsvereinbarung keine Regelung darüber getroffen werden, wie der Arbeitnehmer sein Privatleben außerhalb des Betriebes gestaltet; auch ein generelles Verbot von Liebesbeziehungen im Betrieb wäre wegen des darin liegenden schwerwiegenden Eingriffes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht regelmäßig unzulässig. Das bedeutet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)

Rz. 945 Arbeitszeitregelungen bilden einen Schwerpunkt der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Auszugleichen ist das unternehmerische Interesse an einem möglichst effektiven Einsatz der Arbeitskräfte und das Interesse der Arbeitnehmer, die Arbeitszeit bestmöglich mit der arbeitsfreien Zeit zu harmonisieren. Gerade bei der Arbeitszeitverteilung des vi...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 6. Personelle Angelegenheiten

Rz. 779 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei betriebsübergreifenden Versetzungen wird vom BAG (26.11.1993 – 1 AZR 303/92, juris) verneint, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber nach einem bestimmten System immer wieder einen Ringtausch von Arbeitnehmern vornimmt. Auch bei unternehmensübergreifender Matrixstruktur besteht eine Zuständigkeit von Gesamt- oder Konzer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / I. Grundsätze für die Zusammenarbeit und für die Behandlung der Betriebsangehörigen

1. Verhandeln mit Willen zur Einigung Rz. 818 § 74 Abs. 1 BetrVG konkretisiert die in § 2 Abs. 1 BetrVG geregelte Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Gemeint ist das gesamte Gremium, eine generelle Übertragung auf Ausschüsse ist nich...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Personalfragebögen, Formularverträge und Beurteilungsgrundsätze

aa) Personalfragebögen Rz. 1059 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrates. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so kann diese durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. § 94 BetrVG stellt also einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung dar. Sinn des Mitbestimmungsrechtes ist es, die Fragebögen auf diejenig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insb. die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)

aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbesti...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Möglichkeiten des Betriebsrats bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

aa) Zwangsgeldantrag nach § 101 BetrVG Rz. 1221 Verletzt der Arbeitgeber seine Pflichten nach § 99 BetrVG – stellt er ohne Zustimmung des Betriebsrates ein, versetzt er ohne Zustimmung des Betriebsrates, führt er trotz Versetzung kein Eingruppierungsverfahren durch –, dann kann der Betriebsrat nach § 101 BetrVG "Aufhebung der Maßnahme" verlangen. Da bei Eingruppierung und Umg...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Verfahrenseinleitung/Unterrichtung durch den Arbeitgeber

aa) Allgemeines Rz. 1154 Bei Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber vor Durchführung der Maßnahme – zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 BetrVG – sieben Pflichten zu erfüllen. Er hatmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / l) Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen (§ 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG)

Rz. 1023 Der Betriebsrat kann ohne Weiteres initiativ werden und mitbestimmte Regelungen über die Grundsätze des BVW verlangen. Eine Entscheidung des Arbeitgebers, ein BVW "einzuführen", ist für das Mitbestimmungsverlangen des Betriebsrates nicht Voraussetzung. Das Regelungsverlangen kann allenfalls dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn aufgrund der konkreten betrieblichen Si...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ll) Einführung neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

Rz. 1310 Nach § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG gilt die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren als Betriebsänderung. Tatbestände von § 111 S. 3 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG überschneiden sich. Bei § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG steht im Vordergrund, wie die "menschliche Arbeitskraft" zur Erledigung bestimmter Aufgaben im Betrieb eingesetzt wird. Rz. 1311 Änderungen de...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Mitbestimmungsrecht und Arbeitnehmerrechte

Rz. 823 Das BetrVG regelt – die systematisch nicht ganz passenden Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung und Einsicht in die Personalakte ausgenommen (§§ 81 ff. BetrVG) – neben den formalen Bedingungen für Betriebsratswahl und -organisation das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Für die Frage, wie sich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffene Regelungen im...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Schriftform

Rz. 1315 Kommt zwischen Unternehmer und Betriebsrat ein Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung zustande, so ist dieser schriftlich niederzulegen und vom Unternehmer und Betriebsrat zu unterschreiben (§ 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Diese Schriftlichkeit ist konstitutiv. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen die geplante B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Gesetzliche Regelung für Kündigungen

Rz. 825 Regelungen darüber, welche Auswirkungen die Verletzung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats durch den Arbeitgeber auf Arbeitsverhältnisse hat, finden sich nur an wenigen Stellen. Zum einen besagt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG , dass Kündigungen unwirksam sind, wenn der Betriebsrat vor Ausspruch nicht ordnungsgemäß unter Mitteilung der Gründe angehört worden ist. Aus ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1260 Nach § 111 BetrVG hat der Betriebsrat Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei Betriebsänderungen. Entscheidend hierfür ist, wie der Katalog des § 111 S. 3 BetrVG zeigt, dass die Struktur des Betriebs geändert wird. Änderungen der Unternehmensstruktur als solche sind vom Beteiligungsrecht nach §§ 111 f. BetrVG nicht erfasst. Dasselbe gilt für den reinen Betriebsüb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Arbeitnehmeransprüche bei Durchführung

Rz. 836 Die Anwendung der Theorie führt nicht dazu, dass Arbeitnehmer, die Anweisungen des Arbeitgebers befolgt und etwa Überstunden geleistet haben, Ansprüche auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen deswegen verlieren würden, weil der Betriebsrat den Überstunden nicht zugestimmt hatte. Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung soll den Arbeitgeber sanktionieren, der m...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Formularverträge

Rz. 1062 Die Bestimmungen des § 94 Abs. 1 BetrVG gelten nach seinem Abs. 2 auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen. Der Betriebsrat hat also auch hier ein Mitbestimmungsrecht über deren Inhalt, soweit die Angaben sich auf die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer beziehen und über die Feststel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Systematik

Rz. 841 Das BetrVG regelt die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrates in einer Vielzahl von Einzelbestimmungen, insb. bei der näheren Ausgestaltung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, bei der Ausgestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, in personellen Angelegenheiten und in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Daneben f...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zuständiges Betriebsratsgremium

Rz. 1265 Häufig besteht für Betriebsänderungen, soweit nicht nur ein einziger Betrieb betroffen ist, die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates. Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für die Beratungen über einen Interessenausgleich ist immer dann gegeben, wenn mehrere Betriebe durch eine einheitliche Maßnahme des Arbeitgebers betroffen sind; maßgeblich ist hierbei die ur...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Antragsrecht

Rz. 856 § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG gibt dem Betriebsrat – und zwar dem Betriebsratsgremium, sodass ein vorangegangener Beschluss Voraussetzung ist – ein generelles Antrags- und Initiativrecht, unabhängig vom Bestehen einzelner u.U. weitergehender Mitbestimmungsrechte (BAG v. 27.6.1989 – 1 ABR 19/88, juris: allerdings heißt dies nicht, dass dem Betriebsrat grundsätzlich alle Un...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Wesentliche Nachteile für die Arbeitnehmer

Rz. 1268 Liegen diese Voraussetzungen vor, braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob derartige Änderungen zu wesentlichen Nachteilen für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können. Der Begriff "gelten" beinhaltet solche Betriebsänderungen, die derartige Nachteile nach sich ziehen können. Er fingiert derartige Nachteile; ob sie tatsächlich ent...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Sicherung der Mitbestimmungsrechte

Rz. 1319 Zwar kann der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Unterrichtungsrechte geltend machen, praktisch wird dies aber regelmäßig nicht rechtzeitig funktionieren, sodass der Betriebsrat i.d.R. im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens vorgeht. Die Vollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (Fitting, BetrVG § 111 Rn 141). Auch wenn die Frage, ob der ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Auswahlgesichtspunkte

Rz. 1070 Die Auswahlgesichtspunkte unterliegen nach der Konkretisierung des § 95 Abs. 2 BetrVG insoweit der Mitbestimmung des Betriebsrates, als sie fachliche oder persönliche Voraussetzungen oder soziale Gesichtspunkte betreffen oder Verfahrensregelungen aufstellen (Einzelheiten vgl. Richardi/Thüsing, § 95 Rn 22 ff.). Rz. 1071 Weitere Voraussetzung für die Aufstellung von Ri...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / gg) Zusammenschluss und Eingliederung

Rz. 1290 Der Zusammenschluss mit anderen Betrieben gilt gem. § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG als Betriebsänderung. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind gegeben, Rz. 1291 Eine Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Betriebsverlegung

Rz. 1286 Unabhängig davon, ob im Einzelfall wesentliche Nachteile für die Belegschaft auszuschließen sind, ist eine Betriebsverlegung eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 2 BetrVG. Allerdings stellt nicht jede geringfügige Veränderung der örtlichen Lage eines Betriebes eine Verlegung dar. Der Bereich des Geringfügigen soll jedoch bereits dann überschritten sein, wenn ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / m) Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG)

Rz. 1026 Der Begriff der Gruppenarbeit wird im Halbs. 2 des § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG restriktiv definiert. Voraussetzung ist, dass i.R.d. betrieblichen Arbeitsablaufes eine Gruppe von Arbeitnehmern eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt. Verlangt wird damit eine ganzheitliche Arbeitsaufgabe. Mitzubestimmen hat der Betriebsrat nur übe...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 839 Ob die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzungen eine Maßnahme insgesamt unwirksam macht – und sich der Arbeitnehmer auch dann noch auf die Unwirksamkeit für die Zukunft berufen kann –, wenn der Betriebsrat ihr nachträglich zustimmt, erscheint als zweifelhaft (dafür LAG Bremen v. 20.7.2005 – 2 TaBV 4/05, juris; LAG Hamm v. 15.7.2008 – 14 Sa 1957/07, juris; dagegen LAG ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Normative Geltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 824 Nach § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG gelten Betriebsvereinbarungen unmittelbar und zwingend; sie setzen Normen auch für Arbeitnehmer. Abgrenzungsprobleme ergeben sich insb. ggü. Regelungen im Arbeitsvertrag und daraus, dass offenbar – man denke an die Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung oder die Verlegung der Arbeitszeit, die den Wünschen eines bestimmten Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Entscheidung der Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG)

Rz. 1028 Schaffen es Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, über eine nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 BetrVG mitbestimmungspflichtige Angelegenheit Einvernehmen zu erzielen, kann gem. § 87 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle eingeschaltet werden. Die Entscheidung der Einigungsstelle ("Spruch") ersetzt die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Spruch der...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 826 Für sonstige Mitbestimmungsverletzungen finden sich keine Regelungen. Die Rspr. behilft sich mit der sog. "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung", die besagt, dass Voraussetzung für die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen des Arbeitgebers ggü. dem Arbeitnehmer nicht nur deren individualrechtliche Zulässigkeit ist, sondern dass darüber hinaus auch die Mitbestimmungsrecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Notwendigkeit zur Anrufung der Einigungsstelle

Rz. 1316 Kommt eine Einigung über den Interessenausgleich nicht zustande, können der Unternehmer oder der Betriebsrat gem. § 112 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen, bevor er mit der Betriebsänderung beginnt – anderenfalls setzt er sich der Gefahr von Abfindungszahlungen im Rahmen Nachteilsausgleichs nach § 113 Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Änderung des Arbeitsvertrags

Rz. 828 Für Änderungen des Arbeitsvertrags gilt diese Theorie nach der Rspr. des 2. Senats nicht. Diese sind – wie der erstmals abgeschlossene Arbeitsvertrag – demnach auch ohne Zustimmung des Betriebsrates wirksam. Soll allerdings die Vertragsänderung zu einer Änderung von Umständen führen, für deren Verwirklichung die Zustimmung des Betriebsrates erforderlich ist – etwa be...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Änderungskündigung und Durchführung

Rz. 832 Die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung erfasst nicht Verletzungen von Mitbestimmungsrechten, die im Zusammenhang mit Kündigungen begangen werden. Insoweit stellt § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG eine abschließende Regelung dar. Zwar ist bei einer Änderungskündigung, die gleichzeitig die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beinhaltet, der Betriebsrat (neben der Anhörung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Allgemeines

Rz. 1066 § 95 BetrVG bestimmt, dass Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Die generelle Entscheidung, ob überhaupt eine RL aufgestellt wird, ist bei Betrieben mit weniger als 500 Arbeitnehmern zustimmungsfrei. Hat der Arbeitgeber diese Entscheidung getroffen, so unte...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Streit über die Unterrichtungspflicht

Rz. 1259 Auf seinen monatlichen Sitzungen (§ 108 Abs. 1 BetrVG) hat der Wirtschaftsausschuss die Aufgaben, den Unternehmer zu beraten (BAG v. 20.11.1984, NZA 1985, 432 = DB 1985, 924 = BB 1985, 927) und anschließend den Betriebsrat vom Ergebnis zu unterrichten. Bestehen zwischen Unternehmer und Betriebsrat Meinungsverschiedenheiten über das Ausmaß der dem Wirtschaftsausschus...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / hh) Teilung (Spaltung) von Betrieben

Rz. 1292 Nach § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG stellt auch eine Spaltung von Betrieben eine Betriebsänderung dar. Sie kann sowohl durch Aufspaltung des Betriebes als auch durch Abspaltung von Betriebsteilen erfolgen, in denen der Ursprungsbetrieb als solcher – unter Wahrung der "Betriebsidentität" – fortbesteht (zum Fortbestehen vgl. Rdn 391). Je nachdem bestehen Übergangs- und Restm...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Katalog der Betriebsänderungen

Rz. 1267 Nach § 111 S. 3 BetrVG gelten als "Betriebsänderungen":mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Festsetzung der Akkord-/Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

Rz. 1019 Über die i.R.d. betrieblichen Lohngestaltung schon bestehenden Mitbestimmungsrechte hinaus sind dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG für die hier bezeichneten Leistungsentgelte weitere Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die – sozusagen gesetzlich gewollt – Einfluss auf die Lohnhöhe gewinnen können. Der Grund für diese "erweiterte" Mitbestimmung bei den leist...mehr