Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Michael Korinth
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsrat kann auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Wirkung einer Kündigung einer Betriebsvereinbarung feststellen lassen mit Bindungswirkung für Individualverfahren.[1] Ansonsten ist der Betriebsrat darauf beschränkt, die mangelhafte Beachtung von Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und bei ihm auf Abhilfe zu drängen. Die nachfolgend zitierte Rechtsprechung entspricht auch der gegenwärtigen Rechtslage.[2]

Die Überwachungspflicht macht den Betriebsrat nicht zu einem dem Arbeitgeber übergeordneten Kontrollorgan, insbesondere gibt sie dem Betriebsrat nach Auffassung der Rechtsprechung keinen Anspruch, die zutreffende Durchführung durch den Arbeitgeber in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.[3] Soweit der Arbeitgeber allerdings gegen seine Pflicht zur Durchführung von Betriebsvereinbarungen verstößt, kann der Betriebsrat wegen einer groben Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 3 BetrVG gegen ihn gerichtlich vorgehen.

Nach der herrschenden Meinung, die die sogenannte Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung vertritt, sind Maßnahmen des Arbeitgebers, die einer notwendigen Mitbestimmung des Betriebsrats zuwider erfolgen, rechtswidrig.[4] Der Betriebsrat kann jederzeit die Beseitigung eines tatsächlichen betriebsverfassungswidrigen Zustands verlangen, z. B. die Herausnahme einer unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts in ein Handbuch gelangte Dienstanweisung.[5]

Stützt der Bet...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.122
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.079
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    1.040
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.036
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    946
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    922
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    863
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    844
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    823
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    807
  • Jubiläumszuwendung
    801
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    787
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    785
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    781
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    777
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    753
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    743
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    722
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    714
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    702
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Kompetenzen aufbauen: Erfolgreiche Lernkultur gestalten
Erfolgreiche Lernkultur gestalten
Bild: Haufe Shop

Der Aufbau von Kompetenzen gelingt nur in einer Unternehmenskultur, die aktives Lernen fördert. Das Buch enthüllt die unsichtbaren kulturellen Hindernisse und erklärt, wie ein "Culture First"-Ansatz effektive und dauerhafte Lernprozesse ermöglicht.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren