Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / A. Wahl des Betriebsrats

I. Grundsätze 1. Überblick über die Wahl a) Belegschaftsrecht Rz. 1 Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie sich durch Betriebsräte vertreten lassen wollen. Schon ein einziger Arbeitnehmer kann – ggf. mithilfe einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft – die Durchführung der Wahl des Betriebsrats erreichen. Bei den Bestimmungen über die Betriebsratswahl, die sich im B...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Grundlage der Wahl: Betrieb und Unternehmen

a) Betriebsbegriff Rz. 12 Nach § 1 BetrVG findet die Betriebsratswahl in "Betrieben" statt. Nach der althergebrachten Definition ist ein Betrieb "eine organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe technischer und immaterieller Mittel arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt" (st. Rspr., vgl. zuletzt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Anwaltskosten

a) Verfahrensart Rz. 670 Anwaltskosten, die dem Betriebsrat oder dem einzelnen Betriebsratsmitglied zur Durchsetzung seiner Vergütungs- oder Kostenerstattungsansprüche gem. §§ 37, 40 BetrVG entstehen, sind grds. als erforderliche Betriebsratskosten vom Arbeitgeber zu tragen (§ 40 BetrVG); sie sind aber nicht einschränkungslos erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Anw...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Dolmetscher

Rz. 694 Bei Betrieben mit ausländischen Mitarbeitern kann auch die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich sein.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / II. Wahlvorstand

1. Bestellung des Wahlvorstands (im normalen Wahlverfahren) a) Bestellung durch den Betriebsrat Rz. 98 Nach § 16 Abs. 1 BetrVG hat ein bestehender Betriebsrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit den Wahlvorstand zu bestellen. Hat er dies versäumt, sodass 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt ist, bestellt ihn das ArbG auf Antrag von drei wahlb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 620 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen können sich aus § 87 BetrVG ergeben. Gem. § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG hat der Betriebsrat bei Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist, ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. D...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Verhinderungsfall

aa) Krankheit, Urlaub, Elternzeit Rz. 476 Als Verhinderungsfall gilt nur ein objektiver Umstand, d.h. das Mitglied kann nicht an der Sitzung teilnehmen, selbst wenn es wollte. Kein Verhinderungsfall liegt vor, wenn das Betriebsratsmitglied aus persönlichen Beweggründen von einer Amtsausübung Abstand nimmt. Es besteht nicht die Möglichkeit, den Vertretungsfall willkürlich herb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Anderweitige Bestellung

aa) Bestellung durch Gesamtbetriebsrat oder das ArbG Rz. 116 Hat der Betriebsrat – unter Verletzung der hierzu bestehenden Verpflichtung – den Wahlvorstand bis 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates nicht bestellt, kann der Gesamtbetriebsrat diese Bestellung (Einsetzung) des Wahlvorstandes vornehmen. Nur falls kein Gesamtbetriebsrat besteht, hat ein bestehender Ko...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Festsetzung der Akkord-/Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte einschließlich Geldfaktoren (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)

Rz. 1019 Über die i.R.d. betrieblichen Lohngestaltung schon bestehenden Mitbestimmungsrechte hinaus sind dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG für die hier bezeichneten Leistungsentgelte weitere Mitbestimmungsrechte eingeräumt, die – sozusagen gesetzlich gewollt – Einfluss auf die Lohnhöhe gewinnen können. Der Grund für diese "erweiterte" Mitbestimmung bei den leist...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Soziale Angelegenheiten

Rz. 782 Bei sozialen Angelegenheiten kann sich die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates häufiger ergeben. Zwar wird sie bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn nämlich eine derartige Abhängigkeit mehrerer Betriebe voneinander gegeben ist, dass bei fehlender einheitlicher Regelung eine untragbar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Prozessuale Besonderheiten der Antragsfassung

Rz. 1442 Der Unterlassungsanspruch hat nur dann Erfolg, wenn der Antrag für ganz bestimmte Fallgestaltungen konkretisiert wird. Ist der Unterlassungsantrag so weit gefasst, dass er auch nur eine einzige denkbare künftige Fallgestaltung betrifft, bei der nicht in allen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht, ist er unbegründet. Vorsicht ist daher geboten bei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Weitere Einzelfälle

Rz. 1010 Entschließt sich der Arbeitgeber – freiwillig – eine Leistungsprämie einzuführen, kann er mitbestimmungsfrei entscheiden, in welchem Umfang er finanzielle Mittel einsetzen, welchen Zweck er mit der Leistung verfolgen und welchen Personenkreis er begünstigen will. I.Ü. unterliegt die Ausgestaltung der freiwillig eingeführten Leistungsprämie der Mitbestimmung des Betr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts

Rz. 837 Hinweis Allgemein gültige Grundsätze für die Folgen mitbestimmungswidrigen Handelns des Arbeitgebers hat der 2. Senat des BAG im Urt. v. 5.4.2001 aufgestellt (2 AZR 580/99, juris). Dort hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einer Wiedereinstellung Arbeit zugewiesen, obwohl der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG beteiligt worden war. Der Betriebsrat hatte sich t...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Aufhebungsvereinbarung und Schriftform

Rz. 1531 Möglich ist weiter die Aufhebung durch die Betriebspartner; eine solche Aufhebungsvereinbarung bedarf nicht der Schriftform (anders BAG v. 27.6.1985 – 6 AZR 392/81. juris; Fitting, § 77 BetrVG Rn 143; offengelassen in BAG v. 20.11.1990 – 1 AZR 643/89, juris mit dem Hinweis auf die Formfreiheit der Kündigung; umfangreiche Nachweise bei GK/Kreutz, § 77 Rn 400). Rz. 15...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

Rz. 776 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist dann, wenn sie gegeben ist, nicht auf eine Rahmenkompetenz beschränkt. Eine einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann nicht aufgespalten werden in Teile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates, und solche, die in diejenige der Einzelbetriebsräte fallen. Es gilt der Grundsatz der Zuständigkeitstren...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Checkliste: Tatbestandliche Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG)

Rz. 956 Das dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zustehende Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit führt häufig zu Streit mit dem Arbeitgeber, der nicht selten im einstweiligen Verfügungsverfahren gerichtlich ausgetragen wird. Es ist deshalb auch für diesen Bereich der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten dringend anzuraten, losge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Nachteilsausgleich

Rz. 1325 Plant ein Unternehmer eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 S. 3 BetrVG, hat er ein abgestuftes System von Beteiligungsrechten bis zur Mitbestimmung zu beachten. Die Vorschrift des § 111 S. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat zunächst ein Informations- und Beratungsrecht. In der Entscheidung darüber, ob er die Betriebsänderung tatsächlich durchführt, ist der Unternehmer frei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Personalfragebögen

Rz. 1059 Gem. § 94 Abs. 1 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrates. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so kann diese durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt werden. § 94 BetrVG stellt also einen Fall der erzwingbaren Mitbestimmung dar. Sinn des Mitbestimmungsrechtes ist es, die Fragebögen auf diejenigen Fragen zu beschränk...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Allgemeine Beurteilungsgrundsätze

Rz. 1064 Der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen ferner nach § 94 Abs. 2 BetrVG die allgemeinen Beurteilungsgrundsätze, die durch den Arbeitgeber aufgestellt werden. Hierunter sind Regelungen zu verstehen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verobjektivieren und nach einheitlichen Kriterien ausrichten sollen, damit Beurtei...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 1495 Ausgenommen von der Sperre des Tarifvertrages sind kraft Gesetzes Sozialpläne nach §§ 112, 112a BetrVG (vgl. § 112 Abs. 1 S. 4 BetrVG). Rz. 1496 Heftig umstritten war früher, ob auch der in § 87 Abs. 1 BetrVG enthaltene Tarifvorrang eine den § 77 Abs. 3 BetrVG verdrängende Regelung enthält. Nach der vom BAG in nunmehr st. Rspr. vertretenen Vorrangtheorie geht der Tar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Verhältnis zum Arbeitsvertrag

Rz. 1128 Die dargestellten betriebsverfassungsrechtlichen Notwendigkeiten haben mit der Frage des Verhältnisses Arbeitnehmer/Arbeitgeber nur bedingt zu tun. Zu beachten ist hier: Einseitige Versetzungen, also gegen den Willen des Arbeitnehmers angeordnete Zuweisungen, sind nur wirksam, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers solche Weisungen (mit Direktionsrecht) gestattet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Aufstellen des Sozialplans

Rz. 1348 Die Höhe des Sozialplanvolumens wird zwischen den Betriebspartnern vereinbart; diese sind in der Insolvenz an die Obergrenze des § 123 Abs. 1 InsO gebunden. Wird der Sozialplan durch Spruch der Einigungsstelle festgelegt, hat diese bei der Bildung des Sozialplanvolumens den in § 112 Abs. 5 Nr. 3 BetrVG niedergelegten Ermessensgrundsatz zu beachten. Die Einigungsstel...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Einführung und Anwendung von technischen, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachenden Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

Rz. 976 Der Zweck des dem Betriebsrat in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG eingeräumten Mitbestimmungsrechtes liegt darin, die Arbeitnehmer vor den Überwachungsmethoden zu schützen, die sich für ihr Persönlichkeitsrecht aus dem Einsatz anonymer technischer Kontrolleinrichtungen ergeben können. Mitbestimmte Regelungen auf diesem Gebiet müssen folgerichtig geeignet sein, diesen Gefahre...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / e) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 354 Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat das Recht auf Auskunft und umfassende Information über getroffene Zielvereinbarungen (BAG v. 21.10.2003 – 1 ABR 39/02; LAG Niedersachsen v. 1.11.2016 – 3 TaBV 32/15). Dazu gehört das Recht, sich Unterlagen vorlegen zu lassen, mithin die entsprechenden Vereinbarungen und Festlegungen einsehen zu können. Es ist zwischen nicht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Leitende Angestellte

Rz. 159 Leitende Angestellte i.S.d. BetrVG gelten – soweit das BetrVG den Begriff Arbeitnehmer verwendet – nicht als Arbeitnehmer. Der Betriebsrat ist für sie nicht zuständig. Sie können nach dem SprAuG eine eigene Vertretung auf Betriebs- oder Unternehmensebene wählen, den Sprecherausschuss. a) Gesetzliche Definition Rz. 160 Wer als leitender Angestellter anzusehen ist, ergib...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 373 Die Regelung ist in großem Maß unvollständig und wirft eine Fülle von Fragen auf. Das Gesetz sieht sowohl beim Restmandat als auch beim Übergangsmandat drei Alternativen vor:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitpunkt der Wahl

Rz. 6 Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt, und zwar einheitlich in ganz Deutschland. Gewählt wird innerhalb eines Zeitfensters von drei Monaten von 1.3. bis 31.5. des Wahljahres, und zwar alle vier Jahre, 2010/2014/2018/2022 usw. (bis 1990: alle drei Jahre; weitere Einzelheiten s. Rdn 65 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 1553 Soweit es um die Verteilung der Arbeitszeit geht, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nach der Rspr. des BAG hat der Betriebsrat auch bei der Verteilung der Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / II. Einigungsstelle

Rz. 1569 Die Einigungsstelle ist eine privatrechtliche, innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie dient der Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wenn eine Einigung zwischen den Betriebspartnern nicht zustande kommt. Die Einigungsstelle ist ein Organ der Betriebsverfassung. Sie kann gegen den Willen des anderen Betriebspartners nur in ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Rz. 146 Der Wahlvorstand stellt fest, welche Arbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Maßgeblich für aktives wie passives Wahlrecht ist der Zeitpunkt der Wahl, erstreckt sich die Wahl über mehrere Tage, jeder Tag der Möglichkeit zur Stimmabgabe. a) Aktives Wahlrecht Rz. 147 Das aktive Wahlrecht stehtmehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Aktuelle Probleme

Rz. 435 Der Betriebsrat muss jederzeit bereit und in der Lage sein, aktuell auftretende Probleme aufzunehmen. Er muss für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um bei Problemen, Beschwerden und dergleichen beim Vorgesetzten oder beim Arbeitgeber vorstellig werden zu können. Aus diesem Grund sollte auch dann, wenn keine Anfragen von Ar...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 1523 Räumlich gilt die Betriebsvereinbarung für den Betrieb, dessen Betriebsrat sie abgeschlossen hat. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt für alle Betriebe des Unternehmens, nach der Gesetzesänderung im BetrVG 2001 auch für Betriebe ohne Betriebsrat, eine Konzernbetriebsvereinbarung für die im Inland gelegenen Betriebe der betroffenen Konzernunternehmen.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Zeitablauf und Zweckerreichung

Rz. 1528 Die Beendigung der Betriebsvereinbarung ist aufgrund unterschiedlicher Umstände möglich. Dies sind zunächst Zeitablauf oder Zweckerreichung (falls die Vereinbarung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes abgeschlossen wurde). Wird eine Betriebsvereinbarung aufgrund einer tariflichen Öffnungsklausel abgeschlossen, so ist sie zeitlich auf die Geltung des Tarifvertrage...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Anfechtung

Rz. 1533 Außerdem kann eine Betriebsvereinbarung auch angefochten werden aufgrund Irrtums, Täuschung oder Drohung. Wegen des Normcharakters der Vereinbarung wirkt eine solche Anfechtung ebenso wie die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur ex nunc (hierzu Fitting, § 77 Rn 152).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung

Rz. 1542 Gem. § 77 Abs. 6 BetrVG gelten nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung deren Regelungen in Angelegenheiten weiter, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Betriebspartner keine abweichende Absprache getroffen hab...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Begriff des Hauptbetriebes

Rz. 43 Entscheidend ist allein die Entfernung zum Hauptbetrieb, nicht entscheidend ist die Entfernung von anderen, möglicherweise größeren betrieblichen Einheiten. Unter "Hauptbetrieb" versteht man einen Betrieb, der ggü. dem betroffenen Kleinstbetrieb oder dem nicht betriebsratsfähigen Betriebsteil eine hervorgehobene Bedeutung haben muss. Diese kann auf der organisatorisch...mehr

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§ 84 Weitere Bereiche: Betriebliche Mitbestimmung und Weiterbildung

Rz. 1 Neben der Hinterfragung bisheriger Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitnehmerbegriff, Betriebsbegriff), der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und dem Beschäftigtendatenschutz wirkt der digitale Wandel sich auch massiv auf die betriebliche Zusammenarbeit und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens aus. Anpassungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung, ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Inhalt des Restmandats

Rz. 374 Das Restmandat dient dazu, Mitbestimmungsrechte, die durch die Stilllegung oder Spaltung – durch den Wegfall der Organisation, für die der Betriebsrat gewählt war – entstanden sind, abzuwickeln. Im Vordergrund steht hierbei der Sozialplan: Ist dieser in dem Zeitpunkt, in dem der Betrieb stillgelegt ist, noch nicht abgeschlossen, soll dies auch nach der Stilllegung – ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / e) Entgegennahme von Anregungen

Rz. 861 § 80 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergänzt die Regelung der Nr. 2 und stellt klar, dass der Betriebsrat auch Mittler sein soll zwischen Wünschen und Anregungen aus der Belegschaft und der Geschäftsleitung. Der Betriebsrat braucht Begehren aus der Belegschaft nicht unbesehen zum eigenen Anliegen zu machen, sondern nur "falls sie ihm berechtigt erscheinen". Er hat sich aber mit ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Allgemeines

Rz. 1098 Nach § 99 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Das Mitbestimmungsrecht ist dabei als "qualifiziertes Zustimmungsverweigerungsrecht" konstruiert, d.h.mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Bewerbungsunterlagen

Rz. 1165 Bewerbungsunterlagen sind alle im Zusammenhang mit der Bewerbung vom Bewerber eingereichten Unterlagen wie Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand usw. Der Arbeitgeber muss die Unterlagen vorlegen, soweit sie erforderlich sind. Nicht erforderlich ist die Vorlage umfangreicher Anlagen, falls s...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Vorbereitung der Wahl und Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Rz. 867 Unter den Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 BetrVG ist in einem Betrieb, wenn in ihm ein Betriebsrat besteht, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen. § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ergänzt § 63 BetrVG . Während die letztgenannte Vorschrift stärker das Verfahren und den Zeitpunkt der (Wieder-) Wahl bei schon bestehender Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Gesonderte Entscheidung über die Dringlichkeit

Rz. 1212 Das ArbG soll möglichst schnell über die Dringlichkeit entscheiden (BAG v. 18.10.1988 – 1 ABR 36/87, juris). Beim Antrag Nr. 1 handelt es sich um den normalen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG, der aber innerhalb der 3-Tages-Frist beim ArbG gestellt werden muss. Ansonsten ergeben sich ggü. für diesen Antrag ggü. dem normalen Verfahren nach § 99 Abs...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Ende der Maßnahme

Rz. 1219 Nach § 100 Abs. 3 BetrVG "endet die vorläufige personelle Maßnahme" nach Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung mit dem Inhalt, dass der Zustimmungsersetzungsantrag rechtskräftig abgewiesen wird, oder mit dem Inhalt, dass die vorläufige Maßnahme offensichtlich nicht dringend erforderlich war. Von diesem Zeitpunkt an darf sie nicht mehr aufrechterhalte...mehr