Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vertragsparteien

Rz. 91 Gemäß § 21 Abs. 1 SEBG wird die Beteiligungsvereinbarung auf Arbeitgeberseite von den "Leitungen" abgeschlossen. Nach § 2 Abs. 5 SEBG bezeichnet der Begriff "Leitung" das Organ der unmittelbar an der Gründung der SE beteiligten Gesellschaften oder der SE selbst, das die Geschäfte der Gesellschaft führt und zu ihrer Vertretung berechtigt ist (z.B. der Vorstand einer AG...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Gesamtbetriebsvereinbarung EDV-Systeme und Schutz personenbezogener Daten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen

a) Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 36 Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern

Literatur: Backhaus Die Quotengesetzgebung nach dem FüPoG II und die Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG 2021, 653; Bayer/Hoffmann Frauenquote: Ja – Mitbestimmung: Nein – GmbH mit Frauenquote ohne Mitbestimmung?, GmbHR 2017, 441; DAV Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Priva...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

(1) Allgemeines Rz. 353 Betriebliche Telefonanlagen und zugehörige Softwareprogramme gehören in den meisten Berufsfeldern zur selbstverständlichen Grundausstattung des Arbeitnehmers. Ebenso verhält es sich oftmals mit der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen – vor allem im Dienstleistungssektor. Als integraler Bestandteil der Arbeitswelt 4.0 ermöglicht das Mobiltelefon sow...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer erfährt zwar ebenfalls keine Regelung durch den Tarifvertrag, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 674 Die Mitbestimmungsrechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen nach den §§ 99–105 BetrVG sind von ganz unterschiedlicher Intensität. Während die personellen Einzelmaßnahmen Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung nach § 99 BetrVG der Zustimmung des BR bedürfen und gegebenenfalls ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen ist, be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen/übertariflichen Zulage

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 300 Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern mehr bezahlen, als der Tarifvertrag vorsieht, etwa durch eine Zulage. Der Grund dafür kann sein, dass der Arbeitgeber einen Anreiz für besonders qualifizierte Arbeitnehmer setzen möchte, er eine engere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen herbeiführen will oder er die tarifliche Vergütung aus an...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung Gleitzeit

aa) Allgemeines Rz. 240 Zum "Ob" und "Wie" der Einführung eines Arbeitszeitmodells, welches das Verschieben der Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages[769] und unterschiedlich lange Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen der Arbeitswoche[770] ermöglicht (Gleitzeit), steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Die wesentlichen Entscheidunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 631 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.53: Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG Zwischen dem Betriebsrat – im Folgenden Betriebsrat – und der Arbeitgeberin – im Folgenden Arbeitgeberin – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung trifft Regelung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Muster und Erläuterungen zur Arbeitszeit

a) Typischer Sachverhalt Rz. 193 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Ausfüllungsbedürftige Vorschriften im ASiG

Rz. 584 Gemäß § 9 Abs. 3 ASiG sind die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zustimmung des Betriebsrates zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im Übrigen gilt § 87 i.V.m. § 76 BetrVG. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich täti...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Prozessuales

aa) Einigungsstelle Rz. 191 Erzielen die Betriebsparteien über einen Tatbestand des § 87 Abs. 1 BetrVG keine Einigung, können sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle einschalten, § 87 Abs. 2 BetrVG. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts ablehnt und zur Klärung dieser Rechtsfrage das Arbeitsgericht anruft....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung, § 99 Abs. 1 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 704 Der Betriebsrat hat drei Möglichkeiten, dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer geplanten personellen Maßnahme zu begegnen: Er stimmt ausdrücklich zu; er antwortet nicht in der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG, dann wird seine Zustimmung fingiert; oder er widerspricht der geplanten Maßnahme. Handelt es sich um eine Einstellung u...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Menschengerechte Gestaltung der Arbeit als Aufgabe des Arbeitsschutzes

Rz. 557 Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Gesundheitsschutz ist der Oberbegriff.[1523] Der Begriff Arbeitsunfall ist in § 8 Abs. 1 SGB VII definiert, der Begriff Berufskrankheiten ergibt sich aus der Berufskrankheitenverordnung, § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII. Rz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (7) Schlussbestimmungen, § 9

Rz. 335 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Datenkontrolle

(a) Dienstliche Nutzung Rz. 364 Für die Zulässigkeit der Datenkontrolle bei dienstlichen Telefongesprächen sind DS-GVO und BDSG und mittelbar natürlich weiterhin das allgemeine Persönlichkeitsrecht, hier dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung maßgeblich.[1091] Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gew...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / q) Auswahlrichtlinien für Kündigungen

aa) Regelungszweck Rz. 906 Der Gesetzgeber hat den Betriebsparteien in § 95 Abs. 1 und 2 BetrVG die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Richtlinien Personalentscheidungen zu versachlichen und damit für die Betroffenen durchschaubarer zu machen.[2276] Solche Auswahlrichtlinien können Personalauswahlentscheidungen bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigunge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

(a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen,...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) ArbZG vom 6.6.1994, zuletzt geändert am 22.12.2020

Rz. 565 Das ArbZG setzt die auf Art. 31 Abs. 2 der EU – Grundrechte Charta (GRC) beruhende Arbeitszeitrichtlinie zur Arbeitszeitgestaltung (RL 2003/88/EG) – unvollständig[1534] – in deutsches Recht um. Eine Novellierung ist geplant.[1535] Die Arbeitszeitrichtlinie zielt auf die Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung in der Europäischen Union durch Mindeststandards ab. Die R...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebliches Eingliederungsmanagement

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsvereinbarung über eine einheitliche Dienstkleidung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 489 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1404] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1405] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitg...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 320 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[980] Typischerweise wird in einer Zielvereinbarung bz...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Provisionsanspruch, Provisionssätze, § 2

Rz. 313 Zu Abs. 1: Es besteht im Arbeitsverhältnis keine Pflicht, Provisionen zu gewähren. Wird aber ein Provisionsanspruch durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung begründet ("bedungen" gem. § 65 HGB), sind die während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, deren Abschluss bzw. Vermittlung dem Arbeitnehmer übertragen war,[958] und für die das Tätigwerden...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Unterrichtung über eine vorläufige Einstellung/Versetzung, § 100 BetrVG

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 725 Soll eine Einstellung oder Versetzung erfolgen, zu der keine Zustimmung des Betriebsrats vorliegt, auch nicht im Wege der Zustimmungsfiktion des § 99 Abs. 3 BetrVG, kommt eine vorläufige Maßnahme nach § 100 BetrVG in Betracht. Ansonsten muss der Arbeitgeber bis zum Abschluss des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens warten. Das Verfah...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Ausgangslage

Rz. 500 Die "Ordnung des Betriebs" und "das Verhalten der Arbeitnehmer" darf der Arbeitgeber nicht ohne Mitbestimmung des Betriebsrats regeln, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gemeint ist damit nicht das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer – als Teil der Arbeitsleistung –, sondern das sog. Ordnungsverhalten.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Folgen des Verstoßes gegen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Rz. 215 Fehlt es an der Beteiligung des Betriebsrats oder erfolgt die Anordnung zur Arbeitszeitlage oder vorübergehenden Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit unter Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht, ist diese Anordnung unwirksam.[688] Der Arbeitnehmer ist also nicht verpflichtet, den arbeitgeberseitigen Anordnungen Folge zu leisten. Trotz entsprechender arbeitsve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Regelungsgegenstand

Rz. 8 Kern der Betriebsvereinbarung ist immer der jeweilige Regelungsgegenstand, der sich an dem Mitbestimmungstatbestand aus dem Katalog des § 87 Abs. 1 BetrVG oder anderer Mitbestimmungstatbestände und den dazu von den Betriebsparteien getroffenen Festlegungen ergibt. Neben diesen erzwingbaren Betriebsvereinbarungen können freiwillige Betriebsvereinbarungen abgeschlossen w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Erstellung der (wöchentlichen/monatlichen/vierteljährlichen) Dienst-(Schicht-)pläne, Mitwirkung des Betriebsrats, § 4

Rz. 260 Nach der Rechtsprechung des BAG[837] sind "die Betriebsparteien frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen. Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach dies...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / o) Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld

Rz. 1038 Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden im Austrittsjahr anteilig (pro rata temporis) mit der allgemeinen, auf die Beendigung des Anstellungsverhältnisses folgenden letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Einführung zu §§ 102, 103 BetrVG

aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG Rz. 737 Vor Ausspruch jeder Kündigung hat der Arbeitgeber den BR des Betriebes anzuhören, in dem der zu kündigende Arbeitnehmer tätig ist. Die ohne BR-Anhörung erklärte Kündigung ist unwirksam. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG soll dem BR ermöglichen, ohne zusätzliche eigene Ermittlungen zu der beabsichtigten Kündigung gegenüber dem...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Muster: Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen/Zielvorgaben

aa) Allgemeines Rz. 320 Bei Zielvereinbarungen handelt es sich um Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über bestimmte betriebliche oder auch persönliche Ziele, die innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu erreichen sind. Eine Zielvorgabe liegt vor, wenn die zu erreichenden Ziele einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.[980] Typischerweise wird in einer Ziel...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines Rz. 653 Das betriebliche Vorschlagswesen ist in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG geregelt und zählt daher zur erzwingbaren Mitbestimmung. Es hat in der betrieblichen Praxis zunehmend Bedeutung. Im Jahre 2015 gingen ausweislich einer Befragung von 136 Unternehmen mit ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmern ca. 1,056 Mio. Verbesserungsvorschläge ein, was zu Prämien von ca. 130 Mio....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[385] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann.[386]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

(a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Rz. 396 Bei der betrieblichen Internet- und E-Mail-Nutzung eröffnet sich für den Arbeitgeber allein durch die Standardsoftware eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten. Sowohl bei der Einführung eines Internetzuganges als auch bei der Einrichtung eines E-Mail-Anschlusses besteht für den Betriebsrat grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Entbindungsgründe

Rz. 825 Die Entbindungsgründe sind in § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG abschließend aufgezählt: (a) Mangelnde Erfolgsaussichten der Klage des Arbeitnehmers (Nr. 1) Rz. 826 Verspricht die Kündigungsschutzklage nach summarischer Prüfung keine hinreichenden Erfolgsaussichten oder erscheint sie mutwillig, kann der Arbeitgeber auf seinen Antrag durch einstweilige Verfügung von der Weiterbe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Checkliste zur Beurteilung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (in Anlehnung an GDA Leitlinie Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes)

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 375 Neben den Bestimmungen des BDSG, des TDDDG und der DS-GVO muss der Arbeitgeber bei der Einführung und Nutzung einer Telefonanlage sowie einer Telefonsoftware das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / III. Prüfungsrechte der Gläubiger

Rz. 10 Wie sich aus den obigen Ausführungen klar ergibt, besteht neben dem Prüfungsauftrag des Gerichts auch ein Prüfungsrecht der Gläubiger. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber "der Gläubigerversammlung" also gegenüber den Gläubigern, was eine vorrangige Prüfung dieser beinhaltet. Tipp für Gläubiger Der Insolvenzverwalter hat bei Beendigung seines Amtes primär gegenüber de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Ziele, Wertung der Zielerreichung, § 3

Rz. 327 Werden mehrere Zielkategorien zugrunde gelegt, müssen diese gewichtet werden. Verbreitet wird angenommen, dass auch diese Festlegung der Ziele und die Gewichtung der Ziele gegeneinander – und damit letztlich auch die an diese Ziele anknüpfende variable Vergütung – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt.[1007] Dies ist zweifelhaft. Denn Dotierungsra...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) BEM und Arbeitsrecht

(1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 489 Die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung im Betrieb unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1404] Gegenstand dieses Mitbestimmungsrechts ist die Gestaltung des Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1405] Daher sind Maßnahmen mitbestimmungspflichtig, durch die der Arbeitgeber in Ausübung seiner O...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Vertragsparteien

Rz. 222 Die Angabe der gesetzlichen Vertreter ist – weder auf Arbeitgeber- noch auf Betriebsratsseite – erforderlich. Regelmäßig sind die örtlichen Betriebsräte für die Gestaltung der Arbeitszeitfragen zuständig. Existieren weitere Betriebe, sollte bei den Betriebspartnern eine Konkretisierung erfolgen.mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (9) Schlussbestimmungen, § 8

Rz. 319 Über die Schlussbestimmungen lassen sich wesentliche Aspekte auffangen, die im Fall etwaiger Unstimmigkeiten Verfahren und Grundsätze zur Erhaltung der Betriebsvereinbarung festlegen oder eine Abwicklung im Sinne der Parteien ermöglichen (dazu im Einzelnen unter Rdn 237).mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Beginn/Rückwirkung Rz. 121 Die Regelungen von Betriebsvereinbarungen gelten grds. – soweit nichts Abweichendes vereinbart wird – unmittelbar und zwingend ab dem Zeitpunkt ihres Abschlusses bis zur Beendigung der Betriebsvereinbarung bzw. dem Ende der Nachwirkung (siehe hierzu Rdn 132 f.). Rz. 122 Hinweis Das Ende der Amtszeit des Betriebsrats hat keinen Einfluss auf die Ge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Fehler im Anhörungsverfahren

(1) Fehler auf Seiten des Betriebsrats Rz. 769 Äußert sich ein einzelnes BR-Mitglied – oder sogar der BR-Vorsitzende – gegenüber dem Arbeitgeber zur beabsichtigten Kündigung und weiß dieser oder muss er davon ausgehen, dass die ihm mitgeteilte Ansicht nicht durch einen entsprechenden Beschluss des Gremiums gedeckt ist, ist die Anhörung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlo...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Betriebliche Lohngestaltung

a) Betriebsvereinbarung über die Vergütung der außertariflichen Angestellten aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 293 Als außertarifliche Angestellte werden diejenigen Arbeitnehmer bezeichnet, deren Vergütung nicht durch den Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe.[893] Die Vergütung der nicht tarifgebundenen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Anhörung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung und Eingruppierung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächlic...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnun...mehr