Fachbeiträge & Kommentare zu Mitbestimmung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

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Abmahnung / 9.1 Beteiligung des Personalrats/Betriebsrats

Die Abmahnung ist im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitbestimmungsfrei. Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.[1] Gleiches gilt im Rahmen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Auch dort bedarf eine Abmahnung nicht der vorherigen Beteiligung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG.[2] Nach...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 2 Inhalt der Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Maßnahme folgende Reaktionsmöglichkeiten: Der Betriebsrat kann ausdrücklich seine Zustimmung erteilen. Der Betriebsrat braucht sich überhaupt nicht äußern. In diesem Fall gilt seine Zustimmung nach Ablauf einer Woche seit Unterrichtung durch den Arbeitgeber als erteilt (§ 99 Abs. 3 Satz 2 ...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 1 Allgemeines

Dem Betriebsrat sind bei den wichtigsten personellen Einzelmaßnahmen, nämlich der Einstellung, Eingruppierung und Umgruppierung und Versetzung von Arbeitnehmern gem. § 99 BetrVG Beteiligungsrechte bis hin zur Zustimmungsverweigerung eingeräumt worden. Der Arbeitgeber kann diese Maßnahmen nur mit der erteilten oder gerichtlich ersetzten Zustimmung des Betriebsrats (endgültig)...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 4.3 Korrigierende Rückgruppierung

Hat ein Arbeitgeber irrtümlich einen Arbeitnehmer in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert, als es den tariflichen Vergütungsmerkmalen entspricht, so unterliegt die korrigierende Rückgruppierung als Umgruppierung der Mitbestimmung des Betriebsrats.[1] Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Darlegungslast für den die korrigierende Rückgruppierung auslösenden Irrtum, w...mehr

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CoPilots: Allgemeine Metaanfragen

Frage: Was ist der CoPilot und was ist sein Leistungsversprechen bzw. wer bist du und was kannst du? Antwort: Der CoPilot ist ein auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierender Assistent, dem Sie fachliche Fragen stellen und mit dem Sie in einen Dialog treten können. So gelangen Sie schnell und bequem vom Problem zur Lösung. Damit ist der CoPilot eine hervorragende Ergänzung bz...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Eing... / 3.1 Begriff

Eingruppierung ist die erstmalige Einreihung, Umgruppierung die Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung.[1] Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG besteht also in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe, die meist durch bestimmte Tätigkeitsmer...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 2 Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Entleiherbetriebs

Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer nach § 9 BetrVG im Entleiherbetrieb grundsätzlich zu berücksichtigen.[1] Hinweis Leiharbeitnehmer sind bei Betriebsgröße mit zu berücksichtigen[2] § 14 Abs. 2 AÜG enthält seit dem 1.4.2017 eine differenzierende Regelung dahingehend, ob es um die Mitbestimmung auf betrieblicher ode...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Be... / 1 Beteiligungsrechte des Betriebsrats des Verleiherbetriebs

Dem Betriebsrat stehen auch bezüglich Leiharbeitnehmern die üblichen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse zu, dies gilt vor allem für Einstellung und Eingruppierung.[1] Ob die bei jeder Arbeitnehmerüberlassung dem Leiharbeitnehmer zu gewährende Vergütung nach den für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden Arbeitsbedingungen die Mitbestimmung im Verlei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.3 Betriebsvereinbarung

Rz. 44a Mit der Ergänzung der Sätze 4 und 5 hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien die Möglichkeit geschaffen, etwaigen Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern vorzugreifen, indem sie im Voraus durch Betriebsvereinbarung Kriterien für die Festlegung von Vergleichsgruppen vereinbaren. Es handelt sich um einen Teilaspekt der erzwingbare...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.1 Normzweck

Rz. 49 Normzweck von Abs. 6 und Abs. 7 ist nicht die Herstellung intellektueller Waffengleichheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.[1] Es geht vielmehr ausschließlich darum, dass die Verwirklichung einer Mitbestimmungsordnung in der Betriebsverfassung nur dann funktioniert, wenn ihre Funktionsträger die notwendigen Kenntnisse haben. Durch Abs. 6 und Abs. 7 sollen die Bet...mehr

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Einstellung / 12 Mitbestimmung des Personalrats

Bei der Einstellung von Arbeitnehmern hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Lehnt der Personalrat die Maßnahme ab, so entscheidet (letztlich) eine Einigungsstelle (Näheres dazu siehe unter Mitbestimmungs...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 5 (Mitbestimmungs-)Rechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat u. a. darüber zu wachen, dass der Arbeitgeber die ihm nach § 167 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt.[1] Die Vorschrift wiederholt für den Bereich der Privatwirtschaft die sich bereits aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ergebende Überwachungsaufgabe des Betriebsrats. Deshalb kann er nach Auffassung des BAG auch verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arb...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

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Einstellung / 12.2 Ausnahmen und Sonderfälle

Das Gesetz schränkt die Beteiligung des Personalrats bei einigen Personengruppen ein. So erfolgt bei der Einstellung von Personen mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit die Mitbestimmung nur auf deren Antrag; das Gleiche gilt für den Dienststellenleiter, seinen ständigen Vertreter sowie für Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Perso...mehr

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Einstellung / 12.3 Der Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bezieht sich auf die Eingliederung des Bewerbers, d. h. auf die einzustellende Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit sowie auf die Eingruppierung. Der Mitbestimmung unterliegt dagegen nicht der Inhalt des Arbeitsvertrages, bspw. ob ein Arbeitsvertrag nur befristet oder unbefristet abgeschlossen wird. Kein Mitbestimmungsrecht beste...mehr

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Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

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Einstellung / 12.4 Mögliche Einwendungen des Personalrats

Will der Personalrat einer beabsichtigten Einstellungsmaßnahme seine Zustimmung versagen, muss er seine Ablehnung auf einen der im Versagungskatalog (§ 78 Abs. 5 BPersVG) abschließend aufgeführten Versagungsgründe stützen (Näheres unter Mitbestimmung/Mitwirkung – Mitbestimmungsverfahren). Er kann zwar auch andere Einwendungen vorbringen, mit denen sich die Dienststelle sachl...mehr

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Einstellung / 12.1 Mitbestimmungspflichtige Einstellungen

Unter Einstellung versteht man die Eingliederung eines Bewerbers in die Dienststelle; sie erfolgt normalerweise durch Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. – bei Auszubildenden – eines Ausbildungsvertrags und tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit. Eine Einstellung in diesem Sinn sind (grundsätzlich; siehe nachfolgende Ausnahmen!) auch der Abschluss eines befristete...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 7 Anfechtung von Arbeitsverträgen

Der Arbeitsvertrag unterliegt als schuldrechtlicher Vertrag den Rechtsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags wird in den §§ 119, 123 BGB geregelt und setzt voraus, dass er entweder durch Irrtum, Drohung oder durch arglistige Täuschung zustande kam. Die arglistige Täuschung spielt vor allem beim Fragerecht (vgl. dort) bei der Einstellun...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilung und der Unterweisung

Zusammenfassung Überblick Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit unterweisen – so will es § 12 ArbSchG. Diese arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen. Sie dürfen sich nicht in allgemeinen Ausführungen erschöpfen, sondern müssen die Gefährdungspotenziale des Arbeitsplatzes konkret au...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 weitgehende Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz. Diese sind umso umfassender, je ausfüllungsbedürftiger eine Vorschrift ist oder anders formuliert: Je allgemeiner etwas formuliert ist, umso mehr nimmt die Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung zu. Damit liegt auf der Hand, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Gefä...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.5 BAG, Beschluss v. 8.11.2011, 1 ABR 42/10

Das bestätigt das BAG nochmals mit seinem Beschluss vom 8.11.2011[1], in dem es ausführt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über die dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtungen, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, mitzubestimmen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Ar...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.7 BAG, Beschluss v. 19.11.2019, 1 ABR 22/18

Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Mitbestimmungsfragen nicht im Verhandlungswege, kann nach § 76 BetrVG die Einigungsstelle diese Einigung quasi "erzwingen", indem sie einen Spruch erlässt, der die Betriebsparteien anschließend bindet. Das kann auch bei allen Fragen rund um die Gefährdungsbeurteilung notwendig werden. Wichtig ist dabei aber, dass die Einigungsstel...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.4 BAG, Beschluss v. 11.1.2011, 1 ABR 104/09

Dass die Mitbestimmung sich nicht alleine auf die Gefährdungsbeurteilung, sondern auch auf die danach zu erfolgende Unterweisung bezieht, hat das BAG wie folgt festgestellt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Hierzu gehört auch die durch § 12 ArbSchG dem Arbeitgeber auferlegte Verpflic...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.2 BAG, Beschluss v. 8.6.2004, 1 ABR 4/03

Hier hat das BAG den "Betriebsrat geradezu zum Jagen getragen", indem es ihm auferlegte, der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen durch einen Generalverzicht gegenüber dem Arbeitgeber nicht einfach nur zusehen zu können: Zitat Die Einigungsstelle kann das Mitbestimmungsrecht nach § 87 I BetrVG ebenso wenig wie der Betriebsrat selbst nicht dahin ausüben, dass sie dem Arbeitge...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit unterweisen – so will es § 12 ArbSchG. Diese arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen müssen regelmäßig erfolgen. Sie dürfen sich nicht in allgemeinen Ausführungen erschöpfen, sondern müssen die Gefährdungspotenziale des Arbeitsplatzes konkret aufgreifen. Hierz...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.6 BAG, Beschluss v. 18.3.2014, 1 ABR 73/12

Das hat das BAG nun nochmals ganz explizit betont: In seinem Beschluss vom 18.3.2014[1] ging es um die Frage, wie der Arbeitgeber den Arbeitsschutz organisieren soll. Der Arbeitgeber hatte sich dazu entschlossen, dazu eine geeignete Organisation (§ 3 Abs. 2 ArbSchG) aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierzu noch näher zu bezeichnende Aufgaben zu übertragen. Dabei wurd...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.3 BAG, Urteil v. 12.8.2008, 9 AZR 1117/06

Der Beurteilungsspielraum und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats führen auch dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen individuellen Anspruch auf eine Gefährdungsbeurteilung geltend machen kann: Zitat § 5 I ArbSchG räumt dem Arbeitgeber allerdings für die Art und Weise der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung einen Handlungsspielraum ein, über dessen Ausfüllung der...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 BAG, Beschluss v. 8.6.2004, 1 ABR 13/03

Das BAG betont in dieser Entscheidung nochmals den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen ausfüllungsbedürftiger Arbeitsschutzvorschrift und dem bestehenden Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, das im Übrigen auch besteht, wenn keine konkrete Gefährdungslage vorliegt: Zitat 1. Für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 7 BetrVG genügt es, wenn eine vom Arbeit...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 1 Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen, Änderungsbeurteilung (z. B. bei der Änderung von Arbeitsstoffen, bei der Neubeschaffung von Maschinen), Nachuntersuchung (z. B. bei Arbeitsunfällen). Eine Gefährdungsbeurteilung kann nach dem folgenden Schema ablaufen: systematische Untergliederung des Betriebs durch Festlegung von Be...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.1 Betriebsrat/Sprecherausschuss

Der leitende Angestellte ist allerdings nicht Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat ist daher für leitende Angestellte nicht zuständig. Damit die leitenden Angestellten nicht ohne Interessenvertretung bleiben, können sie nach dem Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) einen Sprecherausschuss wählen. Erforderlich ist, dass i...mehr

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Sauer, SGB IX § 60 Andere L... / 2.3 Ausnahmen von den Anforderungen

Rz. 4 Abs. 2 benennt in den Nr. 1 bis 8 in einer abschließenden Aufzählung (ebenso: Kellner, in: BeckOK-SGB IX, § 60 Rz. 7; Deutsch, in: Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, § 60 Rz. 7), welche Anforderungen an WfbM für andere Anbieter nicht oder mit Maßgaben gelten. Dazu gehören die förmliche Anerkennung, eine Mindestplatzzahl von 120 Plätzen (§ 7 Abs. 1 Werkstättenverordnung) ...mehr

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Einigungsstellenverfahren / Zusammenfassung

Überblick Grundsatz der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung ist das vertrauensvolle Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dieser Grundsatz findet sich in § 2 Abs. 1 BetrVG und erfährt eine Konkretisierung in § 74 BetrVG. Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhande...mehr

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Einigungsstellenverfahren / 1.1 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Die Bildung einer Einigungsstelle ist erzwingbar, soweit dies gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz ordnet in diesen Fällen an, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.[1] Eine Einigungsstelle hat immer die Aufgabe, Regelungsfragen zu klären, nicht hingegen reine Rechtsfragen. Ist eine betriebliche Angelegenheit schon umfass...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit sie in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Dies ist nur in den Fällen des 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 15, des § 79 Abs. 1 Nr. 4 und 5 sowie des § 80 Abs. 1 gesetzlich festgelegt, also in Angelegenheiten, die auch der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen. Dies lässt erkennen, dass die Diens...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Sachsen-Anhalt

§ 70 PersVG LSA – Abschluss von Dienstvereinbarungen und Vorrang von Tarifverträgen Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen-Anhalt entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Sachsen-Anhalt befindet sich die Vorschrift über Dienstvereinbar...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung

Zu unterscheiden ist zwischen räumlichem, persönlichem und zeitlichem Geltungsbereich. Grds. gilt eine Dienstvereinbarung für die Dienststelle, für die sie geschlossen wurde. Erfasst werden hierbei grds. alle Beschäftigten i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 BPersVG der Dienststelle bzw. Dienststellen, die vom Geltungsbereich erfasst sind. Auf die in § 4 Abs. 2 BPersVG genann...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 71 LPersVG BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 71 LPersVG BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine umfass...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Allgemeines

Die Dienstvereinbarung ist das Gegenstück zur Betriebsvereinbarung im öffentlich-rechtlichen Bereich und dieser nachgebildet. Insoweit stellen Dienstvereinbarungen für die Beschäftigten ein unmittelbar geltendes Recht dar und sind wesentliche Gestaltungsmittel der Mitbestimmung. Im Verhältnis zur Betriebsvereinbarung hat die Dienstvereinbarung jedoch eine erheblich geringere...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 85 LPVG BW – Dienstvereinbarungen Baden-Württemberg enthält in § 85 LPVG BW eine Vorschrift bezüglich Dienstvereinbarungen. § 85 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LPVG BW stecken durch Verweise auf einzelne Bestimmungen des LPVG BW den Rahmen für die Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung. Dabei wird entsprechend der Regelung auf Bundesebene einschränkend vorausgesetzt, dass keine gesetzl...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 3.7 Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats

Knüpft der Arbeitgeber eine Einstellung an das positive Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung, stellt dies eine Auswahlrichtlinie im Sinne von § 95 BetrVG dar. Auswahlrichtlinien bedürfen gemäß § 95 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrates. Die arbeitgeberseitige Anordnung einer Einstellungsuntersuchung unterliegt daher der Mitbestimmung[1]. Kommt eine Einigung nicht...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Schiedsvereinbarungen

Rz. 5 Schiedsfähig sind sowohl Organhaftungsansprüche als auch Streitigkeiten mit dem Versicherer über dessen Deckung.[1] Voraussetzung ist jeweils eine wirksame Schiedsvereinbarung (§ 1031 Abs. 1 ZPO). Wird bei wirksamer Schiedsvereinbarung vor den ordentlichen Gerichten geklagt, kann der Beklagte die Einrede der Schiedsabrede erheben, was dann zur Unzulässigkeit der Klage ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits: Betreuung / 3 Betriebliche Mitbestimmung

Zu den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gehört seit 2001 auch die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.[1] Es handelt sich dabei um eine Zielvorgabe des Betriebsrats, welche nur im Rahmen der entsprechenden Mitbestimmungsrechte durchsetzbar ist.[2] Sowohl die Einführung von Kinderbetreuungseinrichtungen oder Kinderbetreuungskostenzuschüssen als a...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.4.5 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung des Arbeitgebers nach § 78a BetrVG bzw. § 56 BPersVG, bei der von vornherein kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bzw. des Personalrats in Bezug auf die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht[1], erfüllt die in § 19 TVA-L BBiG geregelte Übernahme von Auszubildenden de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe...mehr